Sicher.Alles über ca 2% der Einnahmen des steuerpflichtigen werden Anerkannt.Bei einem steuerpflichtigen einkommen von 20.000 . Euro Kannst Du den Betrag der über 4000 euro liegt Berücksichtigen.Du musst die ganzen Belege mit einsenden.Fahrtkosten nicht vergessen
Steuerlich absetzen - neue und gute Antworten
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1Arztrechnungen als Privatpatient in der Steuererklärung absetzen?Antwort von
Dackelmann888Dackelmann888
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1Arztrechnungen als Privatpatient in der Steuererklärung absetzen?Antwort von
schwabinggirlschwabinggirl
Du kannst nur etwas als außergewöhnliche Belastung angeben, das du noch nicht von anderer Stelle erstattet bekommen hast. Deine Privatrechnung reichst du ja aber sofort bei deiner privaten Krankenversicherung ein. Das, was die nicht bezahlt, zB einen schicken brandneuen Rollstuhl, DAS ist dann die außergewöhnlice Belastung. Oder eine Putzhilfe bei Behinderung oder Taxifahrten. Früher gab es da doch immer so kleine nette Infomationsheftchen vom Finanzamt. Gibt es die nicht mehr?
Kommentar von
Dackelmann888Dackelmann888 Das ist ja klar,das Erstattete Beträge nicht an setzbar sind.
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1Arztrechnungen als Privatpatient in der Steuererklärung absetzen?Antwort von
FunnyhanniFunnyhanni
Ja, aber Du kannst nur den Anteil absetzen, der Dir nicht erstattet wurde und bitte auf einem Extra-Blatt eine Auflistung erstellen. LG Funnyhanni
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2Arztrechnungen als Privatpatient in der Steuererklärung absetzen?
ja, aber es gibt eine zumutbare Belastung die Du selber zahlen musst, abhängig von Einkommen und Familienstand. das können einige tausend Euro sein, erst darüberliegende Beträge sind dann absetzbar
Kommentar von
PatrickLassanPatrickLassan Stimmt, siehe § 33 Einkommensteuergesetz:
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1Arztrechnungen als Privatpatient in der Steuererklärung absetzen?Antwort von
SascherSascher
Das ist natürlich möglich, wenn Dir die Kosten entstanden sind.
Wenn Du allerdings die Erstattung durch die Kasse bekommst, entstehen Dir ja keine Kosten dadurch.
Das, was du meinst,nennt sich 'zumutbare Eigenbelastung', und die ist gestaffelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
Genau,eine zumutbare Eigenbelastung kannst Du nicht absetzen,aber alles was darüber liegt,kann Du geltend machen.