Steuerklasse - neue und gute Antworten

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    Steuer"klasse" 0 bei Vielverdienenden
    Antwort von dasvielleicht dasvielleicht

    was für eine Rechtsform hat denn die Firma? wenn es ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft ist und derjenige den selben "Nachnamen" hat vermute ich das doie Lohnabbrechnung nur "Proforma" erstellt wird um einen "Unternehmerlohn" abzurechnen. (deswegen dann wohl auch der "Anstellungsvertrag" der dann rechtlich gesehen gar keiner ist. Wenn dem so ist wird das "Gehalt" über die Private Steuererklärung in Form von "Einkünften aus Gewerbebetrieb" besteuert.

    Wenn die Rechtsform eine Kapitalgesellschaft wäre muss ich nochmals in mich gehen... :)

    Kommentar von dasvielleicht dasvielleicht

    sorry gehört als Kommentar weiter unten hin...-

    Kommentar von KleineKraehe KleineKraehe

    GmbH & Co. KG. Die werden dann ja von der Komplementärin bezahlt. Das könnte natürlich auch so möglich sein, dass die das privat machen.

    Kommentar von dasvielleicht dasvielleicht

    na siehste. ne Gmbh & Co KG ist ne Personengesellschaft. derjenige hat also ein "Anstellungsverhältnis" bei der KG obwohl er Komanditist ist..

    Als solche sind die "Gehaltszahlungen" Gewinnvorweg und werden nicht über Lohnsteuerkarte versteuert da dies unter eine andere Vorschrift des Einkommensteuergesetzes fällt. (§ 15 anstatt §19).

    Hierfür zahlt derjenige Einkommensteuer voraus.

    Wird also auch besteuert obwohl er mehr "verdient" als Du ;-)

    Grüße

    Kommentar von KleineKraehe KleineKraehe

    Ja mit anderen Antworten wird mir das jetzt klar und so könnt es sein :-) Jetzt bin ich zufrieden und weiß mehr :-) War nur mit allem zusammenhängenden Dingen für mich unklar. Wieder was zugelernt und verstanden :-)

    Danke!

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    Steuer"klasse" 0 bei Vielverdienenden
    Antwort von flametree flametree

    Woher hast du das? Ich kenne keine Lohnsteuerklasse 0! Und in welchem Bereich arbeitet diese Person? Wie konntest du, in die Abrechnung einsehen? Ein Tarifvertrag ist zwar bindend,aber er muß eingehalten werden und darf nicht nach "unten" korrigiert werden. Aber ein Arbeitgeber darf trozdem seinen Mitarbeiter mehr bezahlen als vereinbart! Nur nicht weniger! Vielleicht bekommt er es,weil er mehr Aufgaben dazu bekommen hat oder auch nur vorübergehend jemanden vertritt!

    Kommentar von KleineKraehe KleineKraehe

    Ich weiß das halt, hab ich mal mitbekommen. ich will ja nur wissen, ob es da Sonderregelungen gibt, dass es auch anders besteuert werden kann. Halt über das ganze Jahr hinweg gesehen

    Kommentar von dasvielleicht dasvielleicht

    Steuerklasse 0 ist lediglich eine technische Hilfe um eben solche Zahlungen über das Lohnprogramm verwalten zu können.

    und da Versorgungswerkbeiträge abgeführt werden würde ich als Tätigkeitsfeld spontan auf "Steuerberater" tippen

    und Tarifverträge gelten nicht für Unternehmer und ähnliche (auf jeden fall nicht im Sinne als "Arbeitnehmer")

    Kommentar von KleineKraehe KleineKraehe

    Tätigkeit Steuerberater ist zwar falsch. Aber das mit dem Versorgungswerk hört sich gut an. Ich glaub mein Verständis ist jetzt doch soweit, dass es logisch sein könnte und man es teilweise erklären kann. Damit wäre mein Neugierde befriedigt :-)

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    Steuer"klasse" 0 bei Vielverdienenden
    Antwort von dasvielleicht dasvielleicht

    Ich vermute mal dass es sich um einen Grenzgänger handelt. Diese sind gegen Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung bzw Freistellungsbescheinigung nach § 39b VI EStG in Deutschland von der Lohnbesteuerung ausgenommen, müssen aber natürlich in Ihrem heimatland das Einkommen versteuern.

    Grüße

    Kommentar von KleineKraehe KleineKraehe

    Der wohnt in Deutschland. Allerdings hat er den gleichen Nachnamen wie die Firma. Trotzdem ist er kein Geschäftsführer oder sonst selbstständig - wegen dem vorhandenen Arbeitsvertrag der die Überschrift hat: "Arbeitsvertrag für Angestellte"

    Kommentar von dasvielleicht dasvielleicht

    Sorry, kenn mich hier noch nicht so gut aus... hier passts besser

    was für eine Rechtsform hat denn die Firma? wenn es ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft ist und derjenige den selben "Nachnamen" hat vermute ich das doie Lohnabbrechnung nur "Proforma" erstellt wird um einen "Unternehmerlohn" abzurechnen. (deswegen dann wohl auch der "Anstellungsvertrag" der dann rechtlich gesehen gar keiner ist.) Wenn dem so ist wird das "Gehalt" über die Private Steuererklärung in Form von "Einkünften aus Gewerbebetrieb" besteuert.

    Wenn die Rechtsform eine Kapitalgesellschaft wäre muss ich nochmals in mich gehen... :)

    Kommentar von KleineKraehe KleineKraehe

    GmbH & Co. KG. siehe oben :-)

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    Steuer"klasse" 0 bei Vielverdienenden
    Antwort von Apollonea Apollonea

    Steuerklasse 0 gibt es nicht. Nur Steuerklasse I bis VI. Die gibts nur wenn derjenige im Ausland arbeitet und sein Gehalt in Dtl. steuerfrei ist, weil es schon besteuert ist.

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?20293-Steuerklasse-0-ist-unzu...

    Kommentar von KleineKraehe KleineKraehe

    Aber auf der Gehaltsabrechnung steht eine 0, wo bei mir die 1 steht, und es wird keine Lohnsteuer abgezogen. Deswegen wunder ich mich ja (da ich ja weiß, dass es nur die Steuerklassen I bis VI gibt), warum das da steht obwohl es ein - laut Arbeitsvertrag - Angestelltenverhältnis ist.

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    In welcher Steuerklasse bezahlt man als Arbeitnehmer (Arbeiter) am wenigsten Steuern?
    Antwort von Encephalon Encephalon

    In der günstigsten für den jeweiligen familienstand.

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    Steuerklasse 2 für beide?
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    M.E. ja. Der Gesetzgeber spricht im § 24b EStG nirgends davon, dass es nach einer Trennung nicht 2 Alleinstehende mit je einem zuzurechnenden Kind geben kann.

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    Die erste Steuererkläung
    Antwort von guterwolf guterwolf

    trag einfach beide Beträge als Gesamtbetrag ein

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    Die erste Steuererkläung
    Antwort von rosequeeny rosequeeny

    Du hast ja bestimmt eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten?! Dann zählst einfach die beiden Beträge zusammen.

    Kommentar von rosequeeny rosequeenyrosequeeny

    Muss mich kurz korregieren. Du hast bestimmt zwei Formulare für die Anlage N erhalten. Dann bitte getrennt eintragen. Solltest du es über das Elsterprogramm machen, dann erscheint oben bei der Anlage N auch noch so ein Punkt weitere Lohnsteuerbescheinigung.

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    Die erste Steuererkläung
    Antwort von beangato beangato

    Du hast doch bestimmt eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen.

    Diese Daten überträgst Du in Anlage N - ich glaube nicht, dass es einen Unterschied zwischen AZUBI-Gehalt und vollem Gehalt gibt.

    Meines Wissens wird das komplette Jahr genommen.

    Noch ein Tip: Wenn Du Dir ELSTER runterlädst, kannst Du die Steuererklärung auch am PC machen und elektronisch übermitteln. Nur Unterlagen musst Du per Post schicken.

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    Die erste Steuererkläung
    Antwort von Encephalon Encephalon

    Nimm Dir ein Steuerprogramm für den PC. Es zählt das gesamte Jahreseinkommen und daraus wird dann ein genereller Steuersatz für 2011 errechnet.

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    2 Nebenjobs als Schüler
    Antwort von JasonB JasonB

    400 Euro im Monat und im Jahr ca. 8250 Euro sind steuerfrei D.h. solange du in einem Jahr nicht mehr als diese Steuerfreigrenzre verdienst, zahlst du keine Steuern;) dieser Unterschied zwischen 400 Euro oder 8250 im Jahr betrifft mehr oder weniger nur den Arbeitgeber. Also kannst du natürlich einen 2ten Job annehmen

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    2 Nebenjobs als Schüler
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn du über 400-Euro im Monat verdienst,bist du mit dem Gesamteinkommen in allen Bereichen der Sozialversicherung beitragspflichtig und dir wird nach Massgabe der Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 oder einer Lohnsteuerabzugsbescheinigung Lohnsteuer in Abzug gebracht.

    Außerdem sollte das Hauptziel eines Schülers nicht das Geldverdienen sein,sondern ein ordentlicher Schulabschluss

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    2 Nebenjobs als Schüler
    Antwort von Pinkblue Pinkblue

    alles was über 400Euro geht wird versteuert.

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    2 Nebenjobs als Schüler
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Die Steuerklasse hat mit der Höhe des Verdienstes nichts zu tun.

    Aber alle Jobs müssen versteuert werden.

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    Schätzung: Wie viel Grunsteuer in diesem Fall?
    Antwort von EdeVau EdeVau

    Nach meiner Kenntnis legt die Gemeine / Stadt die Grundsteuer selbst fest. Um die Höhe der Grundsteuer zu erfahren müsstest Du bei der jeweiligen Gemeinde- / Stadtverwaltung (Rathaus) selbst nachfragen.

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    Geheiratet! Steuer frage!
    Antwort von peterklaus57 peterklaus57

    Ab dem Zeitpunkt, wo du die Bestätigung deiner Änderung in der Hand hälst - wenn du dir diese noch nicht geholt hast dann sofort hin.

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    Geheiratet! Steuer frage!
    Antwort von auchmama auchmama

    Ab Juni bekommst Du dann mehr Geld ausbezahlt! Der Rest wird dann mit dem Einkommensteuer-Jahresausgleich errechnet und ausbezahlt: Steuerlich wirkt sich eine Eheschließung für das gesamte Jahr 2012 positiv aus, also schon rückwirkend ab Januar...

    Herzlichen Glückwunsch

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    Geheiratet! Steuer frage!
    Antwort von elcucuy elcucuy

    Für einen halben Monat geht es nicht. Ich kenne es nur aus Arbeitgeber-Sicht und dann wird dort eingetragen, was auf der Lohnsteuer-Bescheinigung steht.

    Da Du aber ohnehin eine Steuererklärung machen musst, wirst Du zuviel gezahltes Geld dann erstattet bekommen.

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    Schätzung: Wie viel Grunsteuer in diesem Fall?
    Antwort von PatrickLassan PatrickLassan

    Die Grundsteuer bemißt sich nach dem Grundsteuermeßbetrag, auf den die Stadt bzw. Gemeinde ihren Hebesatz aufschlägt, und der Grundsteuermeßbetrag ergibt sich aus dem Einheitswert des Grundstücks. Selbst grobe Schätzungen dürften nicht viel mit der Realität zu tun haben.

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