Meine schwester hat vor knapp 2 monaten eine arbeit angefangen und bis heute keinen arbeitsvertrag bekommen ist das schon schwarz arbeit ? wenn ja welche konsequenzen hat es dann für meine schwester wenn sie anzeige gegen den arbeitgeber stellt ?
Steuerhinterziehung - neue und gute Antworten
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1Steuerhinterziehung bei eBay oder Betrüger ???Antwort von
ErnsterwinErnsterwin
Welche Art von Steuern hinterzogen wird, ist im Einzelfall zu klären, weil sie auch in den einzelnen Steuergesetzen unterschiedlich bestimmt ist.
Laut UStG § 2 gilt: "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt ... Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird." Nachhaltige Einnahmeerziehlungsabsicht liegt hier auf jeden Fall vor.
Einkommensteuerlich ist Gewinnerziehlungsabsicht gefordert. Das muss hier nicht unbedingt sein.
Gewerbesteuerlich gilt: "Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen."
Die Finanzämter prüfen zunehmend solche Verkäufe bei ebay, amazon usw.
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2Steuerhinterziehung bei eBay oder Betrüger ???
Das was Er/Sie macht ist nicht korrekt. Das Mitglied ist als Privat angemeldet aber handelt Gewerblich. Ich werde mich drum kümmern!
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1Steuerhinterziehung bei eBay oder Betrüger ???Antwort von
berni01berni01
Naja, evtl. trixst er ja nur Ebay aus..., wenn er alles versteuert, kein Problem...
Hier eine Sammlung von Urteilen: # Einige Gerichte sind der Meinung, dass bei mehr als 25 eBay-Angeboten in zwei Monaten oder bei mehr als 100 Bewertungspunkten bereits die Schwelle zum gewerblichen Handel überschritten ist. Dazu einige Beispiele:
Das Amtsgericht Bad Kissingen urteilte am 04.04.2005: Unternehmer sei, wer 154 Bewertungen bei eBay erhalten hat und alles versteigert, was im Haushalt nicht mehr benötigt wird. (Aktenzeichen 21 C 185/04)
68 Verkäufe innerhalb von acht Monaten bewegen sich in einem Grenzbereich, in dem sowohl ein privater, wie auch ein geschäftlicher Verkehr denkbar ist.
OLG Frankfurt am 07.04.2005, Aktenzeichen 6 U 149/04 39 Verkäufe in fünf Monaten bei eBay sind „Handeln im geschäftlichen Verkehr“. LG Berlin am 09.11.2001, Aktenzeichen 103 U 149/01
Für gewerbliches Handeln auf der eBay-Plattform reiche es aus, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Monaten 25 Bewertungen erhalten habe, so das Urteil des Landgericht Hanau vom 28.09.2006 (Az. 5 O 51/06). ttp://www.wortfilter.de/News/news3423.html
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5Steuerhinterziehung bei eBay oder Betrüger ???Antwort von
kluetjekluetje
Die Forderung der ersten Abmahnung wird seinen Gewinn erheblich übersteigen...
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0Steuerhinterziehung bei eBay oder Betrüger ???Antwort von
FranticekFranticek
Warum soll das nicht erlaubt sein? Vielleicht ist es ein gewerblicher Verkäufer, - also jemand, der das geschäftsmäßig macht. Der ist natürlich auch beim Finanzamt angemeldet und zahlt als Geschäftsmann seine Steuern. Mit Betrug hat das nicht das geringste zu tun.
Kommentar von
FitnessSport FALSCH: Er ist PRIVAT gemeldet !!!
Kommentar von
berni01berni01 neee,neee, der Shop ist als Privat angemeldet.....► evtl. bekommt er Probleme.....◄
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0Steuerhinterziehung bei eBay oder Betrüger ???Antwort von
Deathkingx3Deathkingx3
Warum? Wenn es ein Händler ist der es Gewerblich betreibt und auch angemeldet hat.. wo is das Problem?
Kommentar von
FitnessSport Ich hatte vergessen zu erwähnen das er Privat gemeldet ist.
Kommentar von
VollstreckerinVollstreckerin Hallo, das Problem ist, dass ein Verbraucher gegen einem gewerblichen Händler weitreichendere Rechte hat als gegenüber einem nichtgewerblichen Händler. Ist der Käufer auch Kaufmann i.S.d. HGB ist bei Rechtsstreitigkeiten nicht nur das BGB, sondern auch das HGB heranzuziehen. Viele Grüsse
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0Steuerhinterziehung bei eBay oder Betrüger ???Antwort von
FitnessSport Und er ist NICHT Gewerblich sondern PRIVAT gemeldet.
Kommentar von
FranticekFranticek Aus was schließt du, dass er nicht gewerblich ist? Ich habe in seinem Profil nichts gelesen.
Kommentar von
FitnessSport Einfach mal einen Artikel aufrufen:
**Angemeldet als privater Verkäufer****
Kommentar von
LDericherLDericher http://www.ebay.de/itm/Adidas-FC-Bayern-Muenchen-Away-TRIKOT-2012-2013-Gr-L/300706090767?ssPageName=WDVW&rd=1&ih=020&category=42808&cmd=ViewItem "Rücknahmen:
Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf" -
0steuerhinterziehung/ 400€ jobAntwort von
Sascha211Sascha211
Ob hier schon Steuern hinterzogen werden, hängt davon ab, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wird und auch davon, ob er über das ganze Jahr oder nur für wenige Monate gezahlt wird. Wenn der Betrag von 400 Euro nur geringfügig überschritten wird oder eine höherer Betrag nur wenige Monate im Jahr verdient werden, fallen keine Steuern an.
Wenn zusätzlich zu den 400 Euro ein Aufschlag gezahlt wird, werden aber Sozialabgaben (Rentenversicherungsbeiträge, u.U. ein Teil der Krankenkassenbeiträge) hinterzogen. Für die Klärung eines solchen Verdachts sind die Krankenkassen zuständig. Wenn so ein Betrug auffliegt, müssen AG und AN jeweils ihren Teil der hinterzogenen Beiträge nachentrichten. Außerdem können für beide Seiten Bußgelder festgesetzt werden.
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0steuerhinterziehung/ 400€ jobAntwort von
mikaelemikaele
Hallo,
das käme einer Selbstanzeige des AN gleich. Der AN wird in diesem Fall nur seine Steuern nachzahlen müssen. Anders sähe es für den AG aus, der u.U. mit einer Steuerprüfung rechnen müsste und eine Strafe bekäme.
Gruß
Mikaele
Das sehe ich auch so.