Du kannst mit Deinem Eigentum Machen was immer Du moechtest!
Steuerfreibetrag - neue und gute Antworten
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0Überschriebene Immobilie
Natürlich darfst du sie vermieten. Du bist Besitzer der Wohnung. Die 10 Jahresfrist gilt für verkäufe von Immobilien und auch nur soweit, als das der Gewinn vom Verkauf versteuert werden muß.
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0Überschriebene ImmobilieAntwort von
NoxpolarisNoxpolaris
Was heißt überschrieben? Geschenkt? Ist sie durch Erbvertrag an dich übergegangen?
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0Überschriebene ImmobilieAntwort von
Ivan25WIvan25W
Nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt
der auch den Mietvertrag vormuliert.
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0Überschriebene ImmobilieAntwort von
ErdbeerbowleErdbeerbowle
Überschrieben heißt, sie gehört dir mit allen Pflichten und Rechten. Du darfst sie theoretisch auch verkaufen oder nur vermieten. Die 10 Jahrespflicht kommt zum Tragen, wenn dein Vater ins Pflegeheim muss, Kostenbeteiligung.
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1Frage zum Freistellungsantrag: Kann man die nicht ausgeschöpfte Differenz geltend machen?Antwort von
NickesNickes
Am einfachsten wäre es gleich den Freistellungsauftrag über 801 Euro auf das Konto zu stellen, wo Du 1000 Euro Zinsen erhälst. Dann würde er da komplett ausgeschöpft und der Rest würde entsprechend versteuert werden.
Wenn Du aber am Anfang des Jahres feststellst, dass der Fall im Vorjahr so ist, wie Du es beschrieben hast, dann hast Du keine andere Möglichkeit als die Beträge über die Steuererklärung zu korrigieren. Die Banken gleichen ins Vorjahr normalerweise nichts mehr aus. Viele Banken korrigieren selbst im laufenden Jahre nichts mehr, wenn erst mal Steuer abgeführt wurde.
Kommentar von
allgu007allgu007 Danke! Demnach KANN man bei der Steuererklärung nachjustieren?
Kommentar von
NickesNickes Ja, Anlage KAP
Kommentar von
allgu007allgu007 Beste Antwort!!!!!!
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0Frage zum Freistellungsantrag: Kann man die nicht ausgeschöpfte Differenz geltend machen?Antwort von
allgu007allgu007
Danke, Eva, für den Hinweis!
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1Frage zum Freistellungsantrag: Kann man die nicht ausgeschöpfte Differenz geltend machen?Antwort von
ErdbeerbowleErdbeerbowle
einfach in der Steuererklärung angeben
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0Frage zum Freistellungsantrag: Kann man die nicht ausgeschöpfte Differenz geltend machen?Antwort von
DummbaerDummbaer
Bei deiner Steuererklärung wird alles berücksichtigt und ausgeglichen.
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allgu007allgu007 ?? Mir wird von jedem Cent Zins Abgeltungssteuer abgezogen, wenn ich nicht die 801 Euro geltend mache. Ich muss mich doch selbst drum kümmern.
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DummbaerDummbaer Klar wird die abgezogen, weil du die Freistellung nicht gut verteilt hast. das wird aber bei der Jahressteuererklärung wieder erstattet. Für 2012 kannst du bei den Banken noch jederzeit das Verhältnis ändern. Formlos neuen Antrag anfordern oder anrufen. Die Bank gleicht es dann umgehend aus. Wenn du insgesamt drüber kommst, hast du bei der Steuererklärung die Wahl: Entweder was drüber ist mit 25% plus Soli oder zu deinem ganz persönlichen Steuersatz versteuern lassen. Hast du viel zu versteuerndes Einkommen, ist die erste Variante günstiger, bei niedrigem Steuersatz die zweite. das Finanzamt muss es für dich prüfen.
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0Frage zum Freistellungsantrag: Kann man die nicht ausgeschöpfte Differenz geltend machen?Antwort von
kaesefusskaesefuss
Ist nicht möglich, musst du vorher der Zinsphase ändern lassen.
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DummbaerDummbaer was ist denn das für ein Quatsch? "Vorher der ZInsphase"? Aha.
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0Frage zum Freistellungsantrag: Kann man die nicht ausgeschöpfte Differenz geltend machen?Antwort von
belpaesebelpaese
hallo, diese frage stellst du hier doppelt - sie wurde beantwortet - jetzt ist mal gut !!!!
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allgu007allgu007 Sie wurde aber falsch beantwortet, bitte Frage richtig lesen, entschuldige!!!!!!!!!!!!!!
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0minijob in steuererklärung angeben?Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Wenn der Minijob vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurde, kann man ihn gar nicht in der Steuererklärung angeben. Es gibt kein Feld dafür. :-)
Der Angestelltenjob kommt in Anlage N.
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0minijob in steuererklärung angeben?Antwort von
MeandorMeandor
Der Minijob wurde pauschal versteuert und hat daher in der Steuererklärung nix zu suchen.
Wenn Du ohne Minijob unter dem Grundfreibetrag liegst, gibt es die einbehaltene Lohnsteuer wieder zurück.
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schleiferle hallo!
kannst du mir auch sagen wann das inetwa ist, wenn man keine steuererklärung abgegeben hat?
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JoWaKuJoWaKu Wenn man keine Steuererklärung abgegeben hat? - Dann gibt es nix zurück.
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MeandorMeandor Der Grundfreibetrag liegt irgendwo bei 8.000 Euro.
Damit es aber etwas zurück gibt, muss man dem Finanzamt mitteilen, dass man unter 8.000 Euro liegt, und das macht man mit der Einkommensteuererklärung.
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0minijob in steuererklärung angeben?Antwort von
DerBergdoktorDerBergdoktor
Die EInkünfte durch den Mini-Job bleiben steuerfrei. Insofern brauchst Du keine Steuererklärung abzugeben. Es kann aber sinnvoll sein, dies dennoch zu tun, weil Du dann u.U. Werbungskosten absetzen kannst. Ob das nun viel ausmacht, ist allerdings eine andere Frage. Wenn Du umziehen mußtest oder sonstige Ausgaben hattest, um den Job zu erhalten (z.B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgeprächen usw.), kannst Du jedoch einiges zurück erhalten. Du kannst u.U. auch die Kosten Deiner Ausbildung absetzen.
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schleiferle hallo!
ist es nicht so dass ich sowieso die gesamte eingezahlte lohnsteuer zurück bekomme, weil ich ohne minijob unter dieser grenze liege? demnach macht es doch keinen unterschied ob ich weitere angaben mache, denn mehr bekomme ich sowieso nicht!? und wann könnte ich damit rechnen?
Durch notariell beglaubigten Übertragsvertrag.