Da hast du etwas falsch verstanden!
Bei einem Kleingewerbe nach §19 UStG bist du keineswegs steuerfrei. Hier greift lediglich eine Vereinfachung bezüglich des Umsatzsteuergesetzes.
Da hast du etwas falsch verstanden!
Bei einem Kleingewerbe nach §19 UStG bist du keineswegs steuerfrei. Hier greift lediglich eine Vereinfachung bezüglich des Umsatzsteuergesetzes.
Es gibt sowieso kaum etwas steuerfreies. Und Urlaubsentgelt gehört -wie Lohn- nicht dazu.
Nein, warum sollte es das sein?! Auch ausgezahlte Überstunden müssen übrigens versteuert werden!