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Lass Dir eine SpendenQuittung geben,dann kannst Du

Wenn du eine Spendenquittung hast,ja. Unter Sonderausgaben findest du die Rubrik "Spenden und Mitgliedsbeiträge".
ich glaub bei außergewöhnliche belastungen kommt die spendenquittung unter ;-)
Ja, sofern Du eine Spendenbescheinigung bekommen hast.

Ja, hundert EUR ohne Belege.
Funki1969 am 15. Dezember 2009 16:22 echt? Das wusste ich auch noch nicht von wegen ohne Belege. Gibts da was zum Nachlesen? Danke im Voraus!
ReinerUnsinn am 15. Dezember 2009 16:24 Das macht mein Steuerberater jedes Jahr.
Wo das steht, muß der wissen. Da ich keine Steuern bezahle, wird der wohl alles richtig machen und hat somit sein Geld verdient.
Es gibt ja Dinge, wo man keine Belege bekommt. Sternsinger, Rote Kreuz an der Tür usw.

Ja, kannst Du und wenn kein Feld vorhanden, dann formloses Zusatzblatt.
Ein Steuerberater spart auf jeden Fall Geld entsprechend der eigenen ersparten Arbeitszeit. Durch die Kenntnis von Zusammenhängen und Gestaltungsmöglichkeiten holt er auch fast immer mehr raus. Zudem steitet sich die Finanzverwaltung mit Steuerberatern weniger. Als Laie kann man seine Angaben nur schwer auf Plausibilität prüfen und Abweichungen des Finanzamts oft nicht nachvollziehen. Steuerliches Wissen veraltet rasend schnell. Ebenso bekommt man nicht mit, wo gerade mal wieder vorsorglich Einspruch eingelegt werden muß (Vgl. aktuelle Verfahren Soli, Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung...) In der Steuererklärung kann man auch nur noch erklären. Bei einer -auch kurzen- Beratung im Jahr kann man die Dinge auch noch vorteihaft gestalten. Wir meinen: Beratung bringt´s www.steuerberater-quermann.de

Bei den Sonderausgaben findest du die Rubrik
Unfallversicherung-Haftpflichtversicherung.
Hier kannst du die Jahresbeiträge für die KFZ-
und Privathaftpflicht eintragen.

Kfz-Haftpflicht- wie auch Privathaftpflichtkosten können im Hauptvordruck, Sonderausgaben, Zeile 72 (Vordruck für 2008!) eingetragen werden.
Klar kannst du die absetzen, aber nur der Teil der Haftpflicht, nicht Kasko oder TK, hat mir meine Beraterin selber mal gesagt!
Bei den Sonderausgaben. Aber nur die Kfz-Haftpflicht. Voll und Teilkasko sind nicht steuerabzugsberechtigt.
ReinerUnsinn am 14. Dezember 2009 15:53 Wenigstens einer, der Ahnung hat.

Nirgends.
almmichel am 14. Dezember 2009 16:04 alle schreien nach Fartkostenpauschale. Kfz. Vers. und Kilometergeld funktioniert nicht.
Die KFZ-Haftplicht zählt nicht als Vorsorge. Entweder Du rechnest bei den KFZ-Kosten die pauschale p. KM ab (dann kannst Du die Versicherungskosten nicht extra abrechnen) oder Du rechnest alle KFZ-Kosten zusammen. Wenn Du feststellst, dass Dich der KFZ-KM z.B. 0,5 EUR kostet, dann kannst Du natürlich 0,5 EUR p. KM geltend machen (mit Nachweis)
Indem du dein KFZ-Kennzeichen angibst,hast du das erledigt.

Ja wo wohl?
Bei den Versicherungen.
So ist es!

Gar nicht, die sind nicht absetzbar!! Du kannst nur die Fahrtkosten geltend machen und das sind Werbekosten gem. den Steuerrichtlinien 2009.
FALSCH Autohaftpflichtteil ist absetzbar! NUR Kasko und TK nicht
ReinerUnsinn am 14. Dezember 2009 15:56 Ja. Hauptvordruck Seite 3, Zeile 74

Kauf dir die "Steuerfibel für Soldaten" da findest du wirklich alles was du wissen musst.

Es gibt im Walhalla-Fachverlag den Aktuellen Steuerratgeber für Soldaten.
Den kann ich Dir empfehlen.
Du kannst alles an Werbungskosten absetzen, was speziell für deine Berufsgruppe notwendig ist. Wenn du von deiner Wohnung abwesend sein solltest, dann kannst du Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen, zudem die Fahrtkosten und dann natürlich bei Auslandseinsätze die ganzen Kosten. Für konkrete Fragen kannst du mich gerne anmailen.
Volker13 am 14. Dezember 2009 15:08 Das ist ausgemachter Käse. Denn Trennungsgeld sowie Reisekosten werden bereits durch die BW erstattet und gegenzurechnen
Woher soll ich wissen, dass das Geld von der Bundeswehr erstattet wird. Ich arbeite da nicht. Wenn er es natürlich erstattet bekommt, dann kann er nicht nochmal geltend machen. Außer er bekommt weniger, als was ihm bei Steuer zustehen würde. Ist also kein KÄSE!!

Wieso Verwirrung, wenn Du nunmal 2 Fahrzeuge besitzt, ist das so. Die Pauschale bekommst Du für jeden zurückgelegten Kilometer. Und die Vers.-Beiträge hast Du ja auch nachweislich gezahlt. Also: alles angeben!
MarwickMarco am 14. Dezember 2009 15:04 wo genau sind die anzugeben?
Danke, dass weiss ich, villeicht noch etwas?