obwohl mein Vorbesitzer bereits die steuer für 2012Bezahlt hat
Diese hat er nach der Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeugs zurückerhalten ...
obwohl mein Vorbesitzer bereits die steuer für 2012Bezahlt hat
Diese hat er nach der Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeugs zurückerhalten ...
Man zahlt einen Jahresbeitrag. Wenn du nun aber dein Auto nach 3 Monaten abmeldest, bekommst du für 9 Monate die Differenz wieder gut geschrieben.
Du bezahlst bei Neuanmeldung IMMER für ein komplettes Jahr. Meldest du dein KFZ ab, bekommst du den Restbetrag zurückerstattet, so wie der Vorbesitzer.
Wenn du die private Briefmarkensammlung auflöst oder dein privates Schrottauto in Einzelteilen verkaufst, handelst du noch nicht unternehmerisch nach UStG, da es an der Nachhaltigkeit und Wiederholungsabsicht fehlt. Somit sind diese Umsätze nicht steuerbar nach UStG.
Was Steuerabgaben betrifft : die hängen vom aktuellen Lohn ab , nicht von einem "alten" dasselbe gilt für "Sozialabgaben" wie Rentenbeitrag, Krankenversicherungsbeitrag, Soli, Kirchensteuer, .... , ....
nö, steuer hängt vom momentanen einkommen ab.
nur von dem
unter 150 euro zahlst du kein Zoll aber über 22 Euro kommen Steuern drauf die üblichen 19%
Doch, 19% Einfuhrumsatzsteuer musst du bezahlen - auf Warenwert + Versandkosten. Die Grenze für die Befreiung liegt nämlich bei 22 €
hmmm, dann wurde ich falsch infrmiert....also da kommen noch halt die 19 % plus Versand dazu......ok.
Bekommt man da vorher Bescheid?Oder wie läuft es bei Fed ex ab????
uuppps: Ware mit Versand: 145 Euro....plus 19 %= 27 Euro EXTRA dazu zahlen....richtig??
muss ich Fed ex extra schriftlich mitteilen, dass ich den Zoll von 27 Eur übernehme??? Hat mir am Tel keiner gesagt.....
Wofür brauchst du so einen? Ich kenne eventuell jemanden.
hast PN :-))
Ich hab selber gesucht und was gefunden:
Differenzbesteuerung
wäre schon mal teilweise eine Antwort zum Thema Wiederverkäufer. ich mache das Wort mal fett. ich meine nicht normale Verkäufer.
Das andere ist das mit der eigenen Briefmarkensammlung.
Oder zum Auto: Einkauf 40.000 Wert nach 2 Jahren nach Unfall: 20.000 Bei Verkauf in Einzelteilen ; 25.000 bei letzterem muss ich nicht nur ein Gewerbe anmelden sondern UsT zahlen (und ja, vorher ausweisen - zahlen trotzdem) und eventuell noch Einkommenssteuer?
zur Differenzbesteuerung:
Ankauf Münzsammlung für 5000 als Händler von privat. Verkauf 6000. .. nun, hier fallen ja keine 19% auf die 6000 an lach...rechne rechne^^ hier fällt diese Differenz an. Keine Ahnung wie diese dann ausgewiesen werden soll auf einer Rechnung. als 190€? Dann kann ja jeder Käufer ausrechnen was der Gebrauchtverkäufer an Gewinn gemacht hat ;)
zum 2. Teil mit dem Verkauf in Einzelteilen. Laut Info ist es egal ob man irgendwas privat gekauft hat und/oder nicht vorhatte es weiter zu veräußern...
Angenommen Du kaufst als Gewerbetreibender ein Auto für € 10.000 darauf zahlst Du € 1.900 MwSt, also € 11.900. Wenn Du keinen Umsatz hast bekommst Du die 1.900 vom FA zurück. Wenn Du aber € 20.000 MwSt pflichtigen Umsatz hast, kassierst Du € 3.800 (das ist ja nicht Dein Geld, Du verwaltest es nur für das FA.) Von diesen € 3.800 ziehst Du die (bereits bezahlten) € 1.900 ab, so dass Du nur diese Summe ans FA. überweisen musst. Gewerbesteuer ist zusätzlich (je nach Gewinn) zu zahlen. M. E. gibt es Spekulationsgewinne bei Aktien und Grundstücken, wenn Du sie innerhalb einer bestimmten Frist (unterschiedlich) verkaufst. Der Gewinn (abzgl. des Kaufpreises) wird mit 25% versteuert. Angenommen Du kaufst ein Haus für 100.000 €, vermietest es 3 Jahre und verkaufst es dann für 200.000 €, hast Du einen Gewinn von 100.000 und davon 25% sind 25.000€ an Spekulationssteuern.
Hier gehts um Private! Sorry! Die Berechnung einer Vorsteuer und der zu zahlenden Steuer ist mir durchaus bekannt. Darum gings hier gar nicht!
Wenn ich ein Auto kaufe zahle ich 11900 und komme sicher nichts zurück!
Ich verstehe nicht ganz, worauf du hinauswillst. Vermögensumschichtung? Das ist eine Steuer und die geht an das Finanzamt.
Die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) ist eine indirekte Steuer, die der Verbraucher bezahlt, wenn er irgendetwas einkauft. Das Unternehmen bekommt diese zwar erstmal, aber führt diese einmal im Monat an das Finanzamt ab.
Oh man, dann lese bitte noch mal.
es geht darum warum die Ust noch mal zahlen muss wenn man das Zeugs wieder verkauft.
Also 1. Privatpersonen sind nicht berechtigt irgendetwas mit Umsatzsteuerausweis zu verkaufen. Tun sie dies doch, müssen sie diese auch abführen.
Und 2. läuft das ungefähr so (ich erklär's mal mit Beispiel):
Unternehmen A kauft bei Firma B Waren im Wert von 1.000 € zzgl. 190 € USt. A bezahlt also 1.190 €. B führt 190 € Steuer ans Finanzamt ab.
Klar soweit? Dann weiter:
A verkauft die Ware jetzt weiter an einen Endverbraucher. Sagen wir für 2.000 € zzgl. 380 € USt. Da A bereits 190 € USt bezahlt hat (durch B), werden die 190 € und die 380 € gegeneinander gerechnet. A muss dann noch noch 190 € Differenz überweisen.
Für einen Warenwert von 2.000 € netto wurden also 380 € USt abgeführt.
Verstanden?
1. wenn ich als Privatperson Ust-pflichtig werde aber sicher doch! Es kommt doch nur auf die Jahresumsatzsumme an.
Die Frage ist nicht ob, sondern warum als Wiederverkäufer! man man man
2. und darum gehts hier auch nicht. kann ich ja glatt von oben zitieren: Die Berechnung einer Vorsteuer und der zu zahlenden Steuer ist mir durchaus bekannt. Darum gings hier gar nicht!
Du meinst Kleingewerbe. Das ist nicht privat. Informiere dich besser!
Deine Frage ist mehr als unklar. Ich denke, dass musst du dir mal sagen lassen.
Jein es stecken nur mehrere Fragen drin, siehe Briefmarken.
Wenn ich als Privatperson meine Briefmarken einzeln verkaufe werde ich plötzlich Ust-pflichtig, auch ohne mich als Kleingewerbe anzumelden.
Werde mal realistisch. Wenn das FA eine Privatperson als Unternehmer einstuft hat das auch nichts mit Kleingewerbe zu tun.
Ich bin realistisch. Nicht das Finanzamt stuft dich als Gewerbe ein, sondern das Gewerbeamt. Und das musst du anmelden.
Und wenn du dein Auto in Teilen verkaufst, kann man auch nicht von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen. Auch nicht, wenn du deine Briefmarkensammlung verkaufst.
Aber nicht wenn man nachträglich dazu verurteilt wird ;) 'Auf die Schliche' kommt einem doch zuerst das FA, oder? Kannst mir gerne Infos zukommen lassen^^
Und erkundige dich bitte. Beim Einzelverkauf ist es einmalig. Wenn ich zig-tausende Briefmarken einzeln verhökere ist das was andere. Oder besser, zeige mir bitte wo steht, dass es nicht so ist. Dann hast du mir geholfen ;) Diese Info habe ich von einem Steuer'fritzen'. ;)
Aber gut, dass ich das Thema, was eindeutig dasteht: Wiederverkäufer ; Trödel ; Gebrauchtwagen... im ersten Teil selber klären könnte. Zumindest, dass es weniger Steuer ist. Dennoch...ach Bsp:
Ankauf Münzsammlung für 5000 als Händler von privat. Verkauf 6000. .. nun, hier fallen ja keine 19% auf die 6000 an lach...rechne rechne^^ hier fällt diese Differenz an. Keine Ahnung wie diese dann ausgewiesen werden soll auf einer Rechnung. als 190€? Dann kann ja jeder Käufer ausrechnen was der Gebrauchtverkäufer an Gewinn gemacht hat ;) hmm, ich zitiere das mal in meinen 2. Beitrag.
Das hast du falsch verstanden.
Wenn du zig-tausende Briefmarken verhökerst, bist du nicht mehr privat und musst Gewerbe anmelden! Aber vorhin hast du immer von privat gesprochen.
Beschäftige dich eventuell mal mit den Grundlagen.
Deinen Ton finde ich übrigend echt bedenklich. Ich wollte dir nur helfen, aber du willst keine Hilfe, du willst Recht haben und stänkern.
Wünsche dir noch einen wundervollen Abend
Wie soll man denn sonst mit Leuten reden die 1. nicht mal die Startfrage richtig lesen und danach sämtliche Kommentare immer noch falsch lesen. Absicht oder Unvermögen? das nervt...
ICH HATTE DOCH GESCHRIEBEN: Briefmarken einzeln!; du: ist privat; ich: nein und zum einzeln ne Mengenangabe gemacht; du: bei zig-tausend briefmarken ist nicht mehr privat und ich solle mich genauer ausdrücken oder was falsch verstanden haben!?
sorry, aber du merkst es nicht, oder? (den Widerspruch) auf einmal ist es nicht mehr privat? was ist denn einzeln verkaufen? Ich habe nur einzeln geschrieben - da ist keine Menge genauer definiert, zumindest ab 2 Stück. Tipp: 20.000 Marken sind übliche größere Sammlungen.
Sorry wenn du beleidigt bist, aber ich fühle mich auch beleidigt wenn man mir mehr oder weniger absichtlich doof kommen will.
Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die jedes Unternehmen, das eine Rechnung über Lieferungen und Leistungen schreibt, vom Empfänger der Rechnung kassieren muss.
Vorsteuer ist Umsatzsteuer, die der Empfänger einer Rechnung über Lieferungen und Leistungen an den Aussteller der Relchnung bezahlen muss.
Umsatzsteuervoranmeldung ist eine Mitteilung an der Finanzamt über die Höhe der eingenommenen Umsatzsteuer (auch Umsatzsteuerschuld genannt) und der bereits an andere Unternehmen gezahlte Umsatzstseuer (Vorsteuer)- Die Differenz ist die Zahllast, die an das Finanzamt abzuführen ist. (Dies sind keine offiziellen Definitionen, ich habe es einfach mal so versucht)
Du solltest noch wissen, dass manche "Unternehmen" von der Umsatzsteuer befreit sind, etwa Arztpraxen.
Umsatzsteuer ist die Steuer, die eine Firma in der Steuerklärung angibt. Das heisst, diese ist abhängig vom Umsatz..
Vorsteuer.. Also mir fällt nur die Debitorenvorsteuer ein.. Das ist, wenn eine Firma Waren kauft, muss die ja MwsT dafür bezahlen. Diese können sie Ende Jahr von der Steuerverwaltung zurückverlangen, für die Waren die sie eingekauft haben. Weil die Steuer auf den verkauften Waren normalerweise aber höher ist, gibt es kein Guthaben, sondern sie geben einfach weniger Steuern ab..
Die Voranmeldung sagt mir nichts.
vorsteuer ist mehrwertsteuer. nur mit dem unterschied, dass unternehmen die wieder zurück bekommen. Umsatzsteuer zahlt man auf den Umsatz, also das eingenommene Geld vor Abzug von Ausgaben
Wird die folgende Anstellung bei derselben oder einer anderen Firma sein?
Die 20Std/W sind bei Firma B
Das sollte gehn. Allerdings sagst du mir, wie du an die billige Wohnung gekommen bist!
Immobilienscout24.ch auserhalb von Bern !! Da gibts eig. zahlreiche... geht schon ab 1000 CHF los mit 60 qm Mittelklasse :)
das ist schon ein guter Lohn. Eine Sekretärin verdient soviel nach 10 Jahren. Sonst eher 3500CHF als Durschnitt. Davon kannst du schon sehr gut leben.
Was ??? Das kann nicht sein !!! Das ist glaube jetzt durch den GAV Vertrag nicht mehr zulässig oder ???? Das ist ein Hungerlohn, da bleibt nix übrig sind bestimmt Grenzgänger ?
In der Schweiz haben lange nicht alle Branchen Gesamtarbeitsverträge und geregelte Mindestlöhne. Es gibt durchaus viele Leute, die für 3000 und 3500 Franken arbeiten gehen.
Kann ich mir wirklich nicht vorstellen ! sorry
und Sekretärin haben so wie ich denke GAV Vertrag
max. Helfer und ungelernte im jungen Alter
@Lutzikus Na dann willkommen in der wirklichen Welt! Es gibt wirklich viele Leute in der Schweiz die mit weniger als 4000.-Chf im Monat auskommen müssen ist nicht ungewöhnlich...
Dann taugen die ganzen Lohnrechner und Statistiken ja überhaupt nichts ! Wir reden aber jatzt alle von Leuten mit gelernten Berufen ?
Ja reden wir.
Genau! Im Gegensatz zu Deutschland kennen wir keine flächendeckenden Tarifverträge
Ein GAV muss vom Bundesrat explizit als allgemeinverbindlich erklärt werden. Nur dann gelten sie für alle.
Ansonsten nur zwischen den ausgehandelten Verbänden: Wenn also ein Arbeitgeber nicht in dem Verband ist, der einen, nicht als vom Bundesrat zum allgemeingültig erklärten GAV, abgeschlossen hat, dann gilt er für ihn nicht und er ist frei, denLohn zu zahlen, den er will. Ob er einen Büezer dafür bekommt steht auf einem andern Blatt!
Bitte bedenke: Du bist hier nicht in einer kleinen Ausgabe von einem deutschen Bundesland, die komisch sprechen, sondern im Ausland, und in einem ziemlich andern politischen System!
Vergiss das, was in Deutschland üblich ist!
Bei Dienstleistungen gelten diese als im Empfängerland erbracht; demzufolge wäre die Rechnung rein netto zu stellen. Der Rechnungsempfänger muss ggfs. die Rechnung in der Schweiz nachversteuern, aber das geht den Aussteller nichts mehr an.
Danke für die Antwort:
Sollt ich den in einem Kommentar/ Verweis erwähnen das der Rechnungsempfänger ggfs. nachversteuern muss ?
Verpflichtend ist das m.W. nicht, also würde ich es eher weglassen.
Ja, davon lässt sich leben. Es gibt Familien, die verdienen weniger.
Ziehe von deinem Bruttogehalt 10% ab, dann kommst du etwa auf dein Nettogehalt. Davon musst du nochmals ca. 10% für die Steuern Ende Jahr beiseite legen. Für dein Auto (Steuer und Versicherung) ca. 1000 Fr. im Jahr, für die Krankenkasse zw. 200 und 300 Franken pro Monat.
Und halt den Rest, Heizung, Strom, Telefon etc...
ist Internet und Tel. Flat oder Strom viel teurer wie in D ?
Nein. Strom ist etwas billiger, Internet und Tel. vielleicht minimal teurer. Aber auf 10 oder 20 Franken kommst nicht wirklich drauf an.
So habe ich auch mal gedacht zumal man ja irgendwann beim Einkauf Mwst bezahlt hat. Leider liegst auch du daneben - oder anders: würde mich freuen wenn du deine Aussage beweisen könntest.
Das mit der mangelnden Nachhaltigkeit gilt nur für einmalige Komplettverkäufe. Speziell bei den Briefmarken widersprichst du dich ja. Was sind denn 1000e einzelne Marken im Verkauf wenn nicht eine Wiederholung??? Ist doch egal ob es jedes mal ne andere ist. Beim Gebrauchtwagenhändler ist es auch immer ein anderes Auto ;)
Ich zitiere von woanders. http://www.gutefrage.net/frage/steuern-auf-den-verkauf-meiner-briefmarkensammlung
Das es wohl leider so ist, ist mir bekannt. Ganz sicher war ich nicht. Meine Frage ist aber, ist das nicht Abzocke??
Es ist deshalb nicht nachhaltig und ohne Wiederholungsabsicht, da, wenn die letzte Briefmarke der Sammlung oder das letzte Teil des Autos verkauft ist, Schluss ist. Es ist ja nicht beabsichtigt, langfristig Einnahmen zu erzielen.
Auszug aus der USt-Richtlinie:
...Ein Briefmarkensammler, der aus privaten Neigungen sammelt, unterliegt nicht der Umsatzsteuer, soweit er Einzelstücke veräußert (wegtauscht), die Sammlung teilweise umschichtet oder die Sammlung ganz oder teilweise veräußert (BFH-Urteil vom 29.6.1987, BStBl II S. 744). Das gilt auch für die Tätigkeit eines Münzsammlers (vgl. BFH-Urteil vom 16.7.1987, BStBl II S. 752)...
Wenn schon zitieren, dann das Richtige ;-)
Deshalb bestätigt auch einen Punkt tiefer ein anderer, dass du falsch liegst. ;)
Sorry, wenn eine Ware alle ist, braucht dann keiner Ust bezahlen oder wie? Nachhaltig ist die Aktion: Briefmarke verkaufen...und das 1000fach...
Deine Nachweise sind von '87 und haben wohl einige Steuerrechtsreformen verpasst :)
es geht hier nicht um Sammler aus Leidenschaft. Das ist was anderes. Da wird ein Verlustgeschäft gesehen. Da gibts auch nen Fachbegriff für.
Es geht auch nicht ums tauschen, sondern reine verkaufen.
Ganz großes Hust Auch wenn mir dein Urteil gefällt. Ich schau's mir mal an.
hmm, hmm sind denn diese Urteile heute noch Leiturteile? Klingt ja soweit gut.
habs mal schöner im Zitat...und wichtig in fett. denn der erste Teil ist ja reines sammeln. super, dass dort mein Wort 'Vermögensumschichtung' fällt. Wegen dem ich hier belächelt wurde^^
3. Der Kläger ist danach von der Umsatzsteuer freizustellen. Die Veräußerung eines Teils seiner allgemeinen Deutschland-Sammlung in den Jahren 1974 bis 1977 überschritt nicht den Rahmen der privaten Sammlertätigkeit. Dieser Teil der Sammlung wurde endgültig aufgegeben. Soweit der Kläger die Erlöse für den Aufbau einer Spezialsammlung Berlin verwandte, hat er lediglich den vorhandenen Bestand unter anderen sachlichen Kriterien, aber unter Aufrechterhaltung der Sammlerabsicht verändert. Soweit er die Erlöse zur sonstigen Vermögensbildung einsetzte, hat er sich im Rahmen der reinen Vermögensumschichtung, also gleichfalls innerhalb der Eigensphäre, gehalten. Auch hinsichtlich dieser Teilverkäufe hat sich der Kläger nicht wie ein (Briefmarken-)Händler verhalten. Der Kläger hatte die Sammlung nach und nach seit seiner Jugend aufgebaut und dabei erhebliche Aufwendungen erbracht, die seine beruflichen Bezüge erheblich belastet haben dürften. Die zu veräußernden Briefmarken waren, als sie dem Auktionator übersandt wurden, nicht handelsgerecht sortiert.
Die USt-Richtlinien bzw. jetzt der USt-Anwendungserlass sind Verwaltungsanweisungen an die Finanzverwaltung, d.h., die Finanzämter müssen sich daran halten. Was willst du also jetzt noch mehr, als zu wissen, dass die Finanzverwaltung den (auch stückweisen) Verkauf einer privaten Briefmarken-/Münzsammlung nicht als nachhaltige unternehmerische Tätigkeit betrachtet und somit keine umsatzsteuerbaren Umsätze vorliegen?!