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Seit 2009 nicht mehr möglich.
Verrechnungsverbot für Aktienverluste (also hier kein vertikaler Verlustausgleich mehr möglich)

Bei einem Einkommen von 100 000 Euro im Jahr solltest Du einen Steuerberater haben. Aktienverluste können steuerlich geltend gemacht werden. Welche Fristen Du zwischen Ein- und Verkauf beachten musst sagt Dir der Steuerberater. Unterm Strich ist das dennoch ein Verlustgeschäft für Dich, denn das Finanzamt mindert nur Deine Steuerlast. Ein Teil des Verlustes wird Dir also bleiben. Eine bessere Geldanlage bei der Einkommenshöhe ist eine selbstbewohnte Immobilie. Auch diese kannst Du steuerlich absetzen. Langfristig sparst Du Dir die Mietzahlungen. Das ist eine zweite Rente.

Du hast Freibeträge und nur Gewinne müssen versteuert werden. Etwas dünn deine Frage.
VirtualSelf am 20. Dezember 2009 10:42 Nöö ... alles Notwendige drin.
Einkommen von 100€ und Steuern zahlen?
feenwinkel am 20. Dezember 2009 10:36 Das ist die deutsche Schreibfaulheit. Es heisst sicher 100 000.
Das ist gefährlich. Wenn die Firma jemanden beschäftigt,muss diese Person angemeldet sein. (Ab dem ersten Tag) Möglich wäre auch eine Beschäftigung auf 400.- Basis (Minijob). Aber Sozialbeiträge müssen abgeführt werden. Im schlimmsten Fall droht ein Verfahren wegen Schwarzarbeit. Man könnte jedoch den Gesamtbetrag zusammenfassen und als einmaliges Entgeld auszahlen. Am besten den Steuerberater fragen, wie dann die Abgaben abzuführen sind.

Rechnungen darfst du als Privatperson überhaupt nicht schreiben!!!!, wen dann eine Quittung von dem Betrag den du erhalten hast. Aber da wäre ich SEHR vorsichtig mit, es kann dir als Schwarzarbeit ausgelegt werden!!!!

rechnungen kann jeder erstellen. zu beachten ist aber dabei, dass man als privatperson keine mehrwertsteuer ausweisen darf, da man diese ja auch nicht eintreibt und abführt.
schniepatz am 20. Dezember 2009 02:10 richtig----können kann man alles, nur halt, dass das vom finanzamt nicht als ausgabe anerkannt wird, da kannst auch gleich ohne papierkram die kohle bar rüberschieben.
wenn irgendwo irgendein betrag über den tisch geht, dann will deutschland jedesmal n stückchen davon ab haben....sei es minijob-abgabe...einkommensteuer....lohnnebenkosten....
schniepatz am 20. Dezember 2009 02:15 wenn abgabenfrei / günstig.....dann gewerbeanmeldung 21€.....fertig
koofenix am 20. Dezember 2009 02:16 das muss der geldempfänger dann aber aus eigenem antrieb deklarieren. so gesehen ist auch ein lohnzettel eine rechnung. die firma will die kosten steuerlich absetzen und brauch dazu das papier.

Er wird bei einer Selbstanzeige nicht belangt, zumal er selbst ja von diesem Geldtransfer nichts hatte. Ich kenne da eine sehr gute Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Strafrecht. Die pauken ihn raus.
sunpoint am 19. Dezember 2009 22:44 Mit rauspauken sind schon etliche "hintenruntergefallen".
Gerade beim Finanzamt...
feenwinkel am 19. Dezember 2009 22:45 Er bleibt straffrei, auch ohne Rechtsbeistand. Mit hat er die totale Gewissheit.
Astrovox am 19. Dezember 2009 22:45 das verstehe ich jetzt nicht ...
wenn er nicht belangt wird, warum muß man ihn dann rauspauken?
was ist wenn er sich diese superanwälte nicht leisten kann?
woher nimmst du diese information?

Du hast duch die Ware vermutlich incl. MwSt behzahlt.
Genauso wird sie zurückgenommen.
Wenn Du speziellere Informationen benötigst, solltest Du diese Frage mal in einem Steuer-Forum stellen; Beispiele: www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer

Wenn man einen Hauptjob hat, darf man nur einen Nebenjob als 400€-Job ohne Luhnsteuerkarte (pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber) machen.
Den zweiten Nebenjob muss man halt mit Steuerkarte Klasse 6 machen.
Dafür ggf. gezahlte Steuer wird mit der Einkommensteuererklärung ausgeglichen.
Oh,Gott,Du machst es Dir aber schwer. ;o) Du hast Waren für Dein Kleinunternehmen gekauft,gibst den Kauf und die Rechnung mit in der Buchhaltung an oder wie verstehe ich das jetzt !? Dann ist es wohl selbstredend dass Du die Gutschrift auch mitangibst. Das Geld was Du ausgegeben hast,kommt einfach wieder zurück. So lange Du das alles schriftlich hast,ist das doch kein Problem. Wo ist denn da das Problem ?
Einen anderen Artikel kaufen. Mit der Steuer hat das nichts zu tun.

Was hat die Befreiung von der Umsatzsteuer mit einer Gutschrift zu tun?

das hat doch mit deiner gutschrift nichts zu tun?!?!?

Ich wünsche Euch allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, erholsame Feiertage und das Allerbeste im Neuen Jahr.

Die Lohnsteuerkarte gibt man schon seit Jahren nicht mehr beim Finanzamt ab. Es ist die Elektronische Lohnbescheinigung. Deine ganzen Daten, die mit Lohnsteuerkarten beim Arbeitgeber benutzt wurden, sind längst schon bei Deinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt gespeichert.
den freibetrag kannste dir eintragen lassen wo du willst ... er ist halt auf der karte am sinnvollsten, die du beim arbeitgeber abgiebst, bei dem du am meisten verdienst. für 400 euro jobs wäre das nciht sinnvoll, da eh pauschal besteuert

Der Hauptteil dieses 'Gesetzes', wenn man es unbedingt so nennen will, fließt ja sowieso nur der deutschen Wirtschaft und Erben von größeren Vermögen zu. Der Normalbürger hat davon, wie ja nicht anders zu erwarten war, relativ wenig.
Mit der kleinen Erhöhung von Kindergeld werden einem ja ein paar Euro in die eine Tasche gesteckt um dann zugleich aus der anderen etwas mehr durch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge wieder heraus zu holen. (Einfrierung des Arbeitgeberanteils)
Für Singles schaut es so aus, dass nicht mal auf der einen Seite Geld zugesteckt wird und trotzdem aus der anderen was rausgeholt wird.
Was an diesem 'Gesetz' das Wachstum beschleunigen soll, kann ich auch nicht nachvollziehen. Das meiste Geld wird doch nur wieder irgendwo zusammen geholt. Diejenigen, die das mehr erhaltene Geld auch wirklich wieder ausgegeben und damit die Wrtschaft vorangetrieben hätten, haben da den kleinsten Anteil. Aber genau die dürfen dann später, wenn es darum geht die angehäuften Staatsschulden wieder ab zu bauen, am kräftigsten zahlen.
Wie man so das Wachstum beschleunigen will ist mir schleierhaft. :-X
Was haben wir von einer Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen? Wohl sehr wenig, da die meisten von uns wohl
a) sehr selten im Hotel übernachten
b) diese Senkung des Mehrwertssteuersatzes wohl auch nicht an den Gast weiter gegeben wird.
Prognose meinerseits:
Sollte der Steuersatz wieder auf das alte Nivea zurück kehren, dann steigen die Preise in den Hotels natürlich, weil ja die Steuer gestiegen ist. Dass man vorher zwar den selben Steuersatz hatte, davon redet dann keiner mehr. ;-)
Wenne am 18. Dezember 2009 10:50 Erschwerend kommt noch hinzu dass HartzIV-Empfänger auch nichts von der Kindergelderhöhung haben werden, da ihnen diese Erhöhung ja wieder auf den HartzIV-Satz angerechnet werden soll.
Diejenigen, die also das mehr erhaltene Geld mit Sicherheit auch wieder ausgeben würden, es also dem Wirtschaftskreislauf wieder zuführen, bekommen im Endefekt schon mal nichts. ;-P
Zur Info:
http://www.bild.de/BILD/politik/2009/10/26/steuerentlastung/tabellen-verweis,pro...=Download.gif

Davon profitiert nur die Deutsche Wirtschaft.
Und ausserdem: kann man die Beschleunigung des Wachstums per Gesetzt beschließen? Was ist die Beschleunigung des Wachstums? Ist denn schon wieder Freitag?
Hoffentlich wird dieses Wort das "Unwort des Jahres"
Na, da habe ich ja wieder was gelernt! DH!!