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Steuer - neue und gute Antworten Steuer - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Kann der Verlust von Aktien steuerlich auf andere Einkommen angerechnet werden?

VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 20. Dezember 2009 10:37
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Seit 2009 nicht mehr möglich.
Verrechnungsverbot für Aktienverluste (also hier kein vertikaler Verlustausgleich mehr möglich)

Kommentar von D2aa742091fa57239212a5d12ce9091fsmallbinpleite am 20. Dezember 2009 10:49

Na, da habe ich ja wieder was gelernt! DH!!


Kann der Verlust von Aktien steuerlich auf andere Einkommen angerechnet werden?

feenwinkel
beantwortet von feenwinkel am 20. Dezember 2009 10:36
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Bei einem Einkommen von 100 000 Euro im Jahr solltest Du einen Steuerberater haben. Aktienverluste können steuerlich geltend gemacht werden. Welche Fristen Du zwischen Ein- und Verkauf beachten musst sagt Dir der Steuerberater. Unterm Strich ist das dennoch ein Verlustgeschäft für Dich, denn das Finanzamt mindert nur Deine Steuerlast. Ein Teil des Verlustes wird Dir also bleiben. Eine bessere Geldanlage bei der Einkommenshöhe ist eine selbstbewohnte Immobilie. Auch diese kannst Du steuerlich absetzen. Langfristig sparst Du Dir die Mietzahlungen. Das ist eine zweite Rente.


Kann der Verlust von Aktien steuerlich auf andere Einkommen angerechnet werden?

binpleite
beantwortet von binpleite am 20. Dezember 2009 10:35
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Du hast Freibeträge und nur Gewinne müssen versteuert werden. Etwas dünn deine Frage.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 20. Dezember 2009 10:42

Nöö ... alles Notwendige drin.


Kann der Verlust von Aktien steuerlich auf andere Einkommen angerechnet werden?

anonym
beantwortet von arehumans am 20. Dezember 2009 10:33
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Einkommen von 100€ und Steuern zahlen?

Kommentar von Fad1e1ac23d67a232ce3a41fb87f640fsmallfeenwinkel am 20. Dezember 2009 10:36

Das ist die deutsche Schreibfaulheit. Es heisst sicher 100 000.


Rechnung stellen als Privatperson

anonym
beantwortet von Hollabeck am 20. Dezember 2009 02:24
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Das ist gefährlich. Wenn die Firma jemanden beschäftigt,muss diese Person angemeldet sein. (Ab dem ersten Tag) Möglich wäre auch eine Beschäftigung auf 400.- Basis (Minijob). Aber Sozialbeiträge müssen abgeführt werden. Im schlimmsten Fall droht ein Verfahren wegen Schwarzarbeit. Man könnte jedoch den Gesamtbetrag zusammenfassen und als einmaliges Entgeld auszahlen. Am besten den Steuerberater fragen, wie dann die Abgaben abzuführen sind.


Rechnung stellen als Privatperson

stuka01
beantwortet von stuka01 am 20. Dezember 2009 02:19
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Rechnungen darfst du als Privatperson überhaupt nicht schreiben!!!!, wen dann eine Quittung von dem Betrag den du erhalten hast. Aber da wäre ich SEHR vorsichtig mit, es kann dir als Schwarzarbeit ausgelegt werden!!!!


Rechnung stellen als Privatperson

koofenix
beantwortet von koofenix am 20. Dezember 2009 02:04
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rechnungen kann jeder erstellen. zu beachten ist aber dabei, dass man als privatperson keine mehrwertsteuer ausweisen darf, da man diese ja auch nicht eintreibt und abführt.

Kommentar von 4ce0df86210b8e740e411830350c8d4csmallschniepatz am 20. Dezember 2009 02:10

richtig----können kann man alles, nur halt, dass das vom finanzamt nicht als ausgabe anerkannt wird, da kannst auch gleich ohne papierkram die kohle bar rüberschieben.
wenn irgendwo irgendein betrag über den tisch geht, dann will deutschland jedesmal n stückchen davon ab haben....sei es minijob-abgabe...einkommensteuer....lohnnebenkosten....

Kommentar von 4ce0df86210b8e740e411830350c8d4csmallschniepatz am 20. Dezember 2009 02:15

wenn abgabenfrei / günstig.....dann gewerbeanmeldung 21€.....fertig

Kommentar von B55f9d08cce54dbf071bf0bb6ff64485smallkoofenix am 20. Dezember 2009 02:16

das muss der geldempfänger dann aber aus eigenem antrieb deklarieren. so gesehen ist auch ein lohnzettel eine rechnung. die firma will die kosten steuerlich absetzen und brauch dazu das papier.


was passiert nach einer selbstanzeige beim finanzamt?

feenwinkel
beantwortet von feenwinkel am 19. Dezember 2009 22:41
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Er wird bei einer Selbstanzeige nicht belangt, zumal er selbst ja von diesem Geldtransfer nichts hatte. Ich kenne da eine sehr gute Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Strafrecht. Die pauken ihn raus.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 19. Dezember 2009 22:44

Mit rauspauken sind schon etliche "hintenruntergefallen".
Gerade beim Finanzamt...

Kommentar von Fad1e1ac23d67a232ce3a41fb87f640fsmallfeenwinkel am 19. Dezember 2009 22:45

Er bleibt straffrei, auch ohne Rechtsbeistand. Mit hat er die totale Gewissheit.

Kommentar von 1b2908e3265b61c5f88cb59f7aa3a797smallAstrovox am 19. Dezember 2009 22:45

das verstehe ich jetzt nicht ...

wenn er nicht belangt wird, warum muß man ihn dann rauspauken?

was ist wenn er sich diese superanwälte nicht leisten kann?

woher nimmst du diese information?


Gutschrift...Kleinunternehmerin!

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 19. Dezember 2009 22:02
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Du hast duch die Ware vermutlich incl. MwSt behzahlt.

Genauso wird sie zurückgenommen.

Wenn Du speziellere Informationen benötigst, solltest Du diese Frage mal in einem Steuer-Forum stellen; Beispiele: www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer


Lohnsteuerkarten Freibetrag eintragen?

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 19. Dezember 2009 15:04
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Wenn man einen Hauptjob hat, darf man nur einen Nebenjob als 400€-Job ohne Luhnsteuerkarte (pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber) machen.

Den zweiten Nebenjob muss man halt mit Steuerkarte Klasse 6 machen.

Dafür ggf. gezahlte Steuer wird mit der Einkommensteuererklärung ausgeglichen.


Gutschrift...Kleinunternehmerin!

anonym
beantwortet von NettesEtwas am 19. Dezember 2009 14:28
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Oh,Gott,Du machst es Dir aber schwer. ;o) Du hast Waren für Dein Kleinunternehmen gekauft,gibst den Kauf und die Rechnung mit in der Buchhaltung an oder wie verstehe ich das jetzt !? Dann ist es wohl selbstredend dass Du die Gutschrift auch mitangibst. Das Geld was Du ausgegeben hast,kommt einfach wieder zurück. So lange Du das alles schriftlich hast,ist das doch kein Problem. Wo ist denn da das Problem ?


Gutschrift...Kleinunternehmerin!

anonym
beantwortet von Kellerassel am 19. Dezember 2009 14:25
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Einen anderen Artikel kaufen. Mit der Steuer hat das nichts zu tun.


Gutschrift...Kleinunternehmerin!

Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 19. Dezember 2009 14:23
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Was hat die Befreiung von der Umsatzsteuer mit einer Gutschrift zu tun?


Gutschrift...Kleinunternehmerin!

flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 19. Dezember 2009 14:22
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das hat doch mit deiner gutschrift nichts zu tun?!?!?


Wachstumsbeschleunigungsgesetz - bringt das was für Singel?

Volksentscheide
beantwortet von Volksentscheide am 19. Dezember 2009 09:14
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Ich wünsche Euch allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, erholsame Feiertage und das Allerbeste im Neuen Jahr.


Lohnsteuerkarten Freibetrag eintragen?

mma66hog
beantwortet von mma66hog am 19. Dezember 2009 06:54
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Die Lohnsteuerkarte gibt man schon seit Jahren nicht mehr beim Finanzamt ab. Es ist die Elektronische Lohnbescheinigung. Deine ganzen Daten, die mit Lohnsteuerkarten beim Arbeitgeber benutzt wurden, sind längst schon bei Deinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt gespeichert.


Lohnsteuerkarten Freibetrag eintragen?

anonym
beantwortet von csquared am 18. Dezember 2009 14:57
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den freibetrag kannste dir eintragen lassen wo du willst ... er ist halt auf der karte am sinnvollsten, die du beim arbeitgeber abgiebst, bei dem du am meisten verdienst. für 400 euro jobs wäre das nciht sinnvoll, da eh pauschal besteuert


Wachstumsbeschleunigungsgesetz - bringt das was für Singel?

Wenne
beantwortet von Wenne am 18. Dezember 2009 10:46
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Der Hauptteil dieses 'Gesetzes', wenn man es unbedingt so nennen will, fließt ja sowieso nur der deutschen Wirtschaft und Erben von größeren Vermögen zu. Der Normalbürger hat davon, wie ja nicht anders zu erwarten war, relativ wenig.

Mit der kleinen Erhöhung von Kindergeld werden einem ja ein paar Euro in die eine Tasche gesteckt um dann zugleich aus der anderen etwas mehr durch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge wieder heraus zu holen. (Einfrierung des Arbeitgeberanteils)

Für Singles schaut es so aus, dass nicht mal auf der einen Seite Geld zugesteckt wird und trotzdem aus der anderen was rausgeholt wird.

Was an diesem 'Gesetz' das Wachstum beschleunigen soll, kann ich auch nicht nachvollziehen. Das meiste Geld wird doch nur wieder irgendwo zusammen geholt. Diejenigen, die das mehr erhaltene Geld auch wirklich wieder ausgegeben und damit die Wrtschaft vorangetrieben hätten, haben da den kleinsten Anteil. Aber genau die dürfen dann später, wenn es darum geht die angehäuften Staatsschulden wieder ab zu bauen, am kräftigsten zahlen.

Wie man so das Wachstum beschleunigen will ist mir schleierhaft. :-X

Was haben wir von einer Senkung der Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen? Wohl sehr wenig, da die meisten von uns wohl

a) sehr selten im Hotel übernachten

b) diese Senkung des Mehrwertssteuersatzes wohl auch nicht an den Gast weiter gegeben wird.

Prognose meinerseits:

Sollte der Steuersatz wieder auf das alte Nivea zurück kehren, dann steigen die Preise in den Hotels natürlich, weil ja die Steuer gestiegen ist. Dass man vorher zwar den selben Steuersatz hatte, davon redet dann keiner mehr. ;-)

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 18. Dezember 2009 10:50

Erschwerend kommt noch hinzu dass HartzIV-Empfänger auch nichts von der Kindergelderhöhung haben werden, da ihnen diese Erhöhung ja wieder auf den HartzIV-Satz angerechnet werden soll.

Diejenigen, die also das mehr erhaltene Geld mit Sicherheit auch wieder ausgeben würden, es also dem Wirtschaftskreislauf wieder zuführen, bekommen im Endefekt schon mal nichts. ;-P


Wachstumsbeschleunigungsgesetz - bringt das was für Singel?

jhohn
beantwortet von jhohn am 18. Dezember 2009 10:31
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Davon profitiert nur die Deutsche Wirtschaft.

Und ausserdem: kann man die Beschleunigung des Wachstums per Gesetzt beschließen? Was ist die Beschleunigung des Wachstums? Ist denn schon wieder Freitag?

Hoffentlich wird dieses Wort das "Unwort des Jahres"



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