wir mußten Kündigunsfrist auch einhalten, steht auch so in den Mietverträgen und dazu noch die kpl Wohnung renovieren. Wir hatten das Glück, dass die Mietgesellschaft dann och noch einen Nachmieter für den dritten Monat akzeptiert hat.
lg
wir mußten Kündigunsfrist auch einhalten, steht auch so in den Mietverträgen und dazu noch die kpl Wohnung renovieren. Wir hatten das Glück, dass die Mietgesellschaft dann och noch einen Nachmieter für den dritten Monat akzeptiert hat.
lg
Muss Gezahlt werden,nach der Jahresendabrechnung bekommst Du den Überschuss ja wieder !
Miete + Nebenkosten sind komplett bis zum Vertragsende zu zahlen. Zu viel gezahlte Beträge ergeben sich ja bei der Abrechnung. Nebenkosten bestehen ja nicht nur aus verbrauchsabhängigen Kosten, sondern auch aus verbrauchsunabhängigen wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen.
Man kann natürlich versuchen mit dem Vermieter "zu handeln". Anspruch darauf keine oder weniger NK zu zahlen hat man aber nicht.
Strom ist fast nie in den NK die man an den Vermieter zahlt enthalten. Der kann sofort gekündigt werden.
die Warmmiete muss gezahlt werden, da Du ja ggf auch als "Erbe" die Nebenkosten--überzahlung- erhälst. Inkl. der Kaution
Die "Mietschuld" gehört ebenfalls zum Erbe. Das ist ja auch durchaus im Sinne des Hinter- bliebenen. Dadurch hat er drei Monate Zeit die Wohnung zu räumen. Wenn diese Räumung schneller geht, kann der Vermieter die Wohnung ja wieder neu vermieten. Doppelt kassieren, darf er natürlich nicht.
Nun beharrt die Mietgesellschaft auf die 3-monatige Kündigungsfrist und die entsprechende Mietzahlung. Ist das rechtens?
Ja ist es!
§ 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters.
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben,
**außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. **
Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate.
Falls man einen Nachmieter findet,den der Vermieter azeptiert,braucht man ab dem Beginn des neuen Mietvertrages keine Mietzahlungen mehr leisten.
das ist rechtens, sie kann dich sogar verpflichten die Wohnung zu renovieren wenn dies im MV einwandfrei geregelt ist. Du hättest bis 3.5. bereits kündigen müssen, dann wäre der MV per 31.7. beendet gewesen, jetzt erst per 31.8. - es sei denn, man bietet dir an , dass du einen Nachmieter bringen kannst und der wird auch akzeptiert.
Ja, leider hat der V. Recht. Es bliebe der Versuch eines Aufhebungsvertrages. Wenn das der V. nicht will, solltet ihr nunmehr insofern noch nicht bis 4. Mai erfolgt, zum 30.07. kündigen. Bis dann wäre die volle Miete weiter zu zahlen. Das Kündigungsschreiben muss immer bis 3. Werktag zugestellt sein, um zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam gekündigt zu haben.
Nun beharrt die Mietgesellschaft auf die 3-monatige Kündigungsfrist und die entsprechende Mietzahlung. Ist das rechtens?
Grundsätzlich ja.
Gem. § 564 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/564.html), § 1922 BGB wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt.
Innerhalb eines Monats können Erben, und zwar jeder für sich, nach § 563 BGB formlos erklären, nicht in das Mietverhältnis eingetreten zu sein.
Die (verbliebenen) Erben haben ein Sonderkündigungsrecht und können fristgerecht, also bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats das Mietverhältnis mit gesetzlicher Dreimonatsfrist kündigen.
Die Mietzahlungen fallen als Verbindlichkeit dem Nachlass insgesamt zur Last, schmälern also die Erbquote entsprechend.
G imager761
Ist das rechtens?
Ja ist es. Denn entgegen der weit verbreiteten Meinung enden Mietverträge nicht mit dem Tod des Mieters. Sie gehen auf die Erben über und können, sofern das Erbe nicht ausgeschlagen wurde, von diesen weitergeführt oder mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.
Nachzulesen im BGB §563 ff und § 564
Schau in den Mietvertrag was über Tod des Mieters vereinbart wurde.
Da muß nichts extra vereinbart sein. Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen.
ich getrau mich gar nicht in meinen Mietvertrag zu schauen. Ist ja gruslig.
warum das denn? Der Tod gehört zum Leben :-)
Das Mietverhältnis ist durch § 563 BGB mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar. Wer jedoch das Erbe nicht antritt muss dies unverzüglich dem Amtsgericht mitgeteilt werden.
Wenn Du/Geschwister das Erbe angenommen habt, eindeutig ja. Ansonsten nein.
Ich befürchte ja, denn die Erben Deiner Mutter treten auch erst mal in alle bestehenden Verträge ein.
Ja, das ist rechtens.
Die drei Monate brauchst Du ja auch, um die Wohnung aufzulösen und zu renovieren.
Joa eigtl schon, das muss dann eigtl von dem Geld des verstorbenen gezahlt werden
Danke für die Info, da die Endabrechnung aber erst immer im Dezember kommt, und der sterbefall jetzt da ist, zahle ich die vorauszahlungen und bekomme sie dann wieder. ist ja nicht ganz so toll und nur geld hin und her schieben!!!
woher weisst du dass du was zurück bekommst? vieleicht musst du auch noch nachzahlen.
weil die vorrauszahlungen so hoch sind, das es fast eine zweite miete wäre. Die mieterin fast nur im krankenhaus gelegen hat und die heizperiode sowieso vorbei ist.
Und genau das kann zu einer Nachzahlung führen auch wenn die Mieterin kaum in der Wohnung war. In den Monaten Januar - April entstehen ca. 50 % der tatsächlichen Jahresheizkosten. Die Mieterin bzw. Du hast keine Gelegenheit mehr sog. Heizkostenguthaben aus den heizfreien Monaten anzusparen, mußt also die tatsächlichen Heizkosten in voller Höhe zahlen. Das ist das 2 - 3fache von dem was monatlich gezahlt wird. Außerdem werden Heizkosten ja nicht zu 100 % nach Verbrauch abgerechnet.
Die verbrauchunabhängigen bekommst Du nicht wieder. Evtl. einen Teil der verbrauchsabhängigen.