Stellungnahme - neue und gute Antworten

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    stellungnahme scientology
    Antwort von notelook notelook

    Scientology sieht sich als Kirche, obwohl sie eine rein auf Geldeinnahme getrimmte Verbrecherorganistion ist. Ausnahmslos werden alle Mitglieder ausgebeutet und machen sogar hohe Schudel für diese Organisation. Ausnahmen sind die Vorzeigemitglieder wie Schauspieler und Politiker. Die dienen nur zu Werbezwecken um dumme anzulocken. Man lockt Interessierte mit den gleichen Mitteln wie es andere Sekten auch tun. Sie arbeiten mit den gleichen apokalytischen Szenarien wie die Zeugen Jehovas, mit denen sie sogar kooperieren. Wer Scientologe werden will, muss sein ganzes Inneres preisgeben und sogar seine Angehörigen mit einbeziehen. Es werden Gelder verlangt für Bücher, die sie verinnerlichen müssen, um Ron Hubbards These vom Gott Mammon, dem Geld, überzeugt zu werden. Manche Scientologen haben sich mit mehr als100.000 Euro verschuldet, nur um der Gier der Sekte genüge zu tun. Das ist fällig, wenn man in dieser Sekte aufsteigen will. Man wird auch systematisch von der Aussenwelt abgekapselt, indem man verlangt, dass aussenstehende als Feinde zu sehen sind. Wer nicht pariert, kommt in Straflager und muss Sklavenarbeit verrichten, kostenlos. Da gibt es das berüchtigte Straflager Saint Hill in England, wo u.a. Strafmaßnahmen durchgeführt werden. Die Sträflinge tragen graue Overalls, und am Arm tragen sie ein Band, an dem man ablesen kann, was für ein Strafmaß verhängt wurde. Wer z.B.ein graues Band trägt, darf nicht angesehen werden und man darf ihn auch nicht ansprechen. Ein gelbes Band bedeutet eine etwas geringeres Strafmaß, was bedeutet, dass diese wenigstens mehr Pausen bei der Strafarbeit machen dürfen. Nicht ganz linientreue Scientologen werden regelrecht gefoltert mittels Schlafentzug und Arbeiten bis zum Umfallen. Ich will das hier nicht noch weiter ausführen, da es mich anwiedert, über diese perversen Schurken zu schreiben. Wer mehr über diese Scheinkirche erfahren will, sollte mal googlen!

    Kommentar von pretorian pretorianpretorian

    Die Prominenten müssen nichts bezahlen, aber sie spenden Jährlich Millionen von Dollarn. Abgeblich freiwillig.

    Kommentar von notelook notelooknotelook

    Ich meinte natürlich Schulden und nicht Schudel, sorry.

    Kommentar von zapfenzupfer zapfenzupferzapfenzupfer

    Eine sehr gute Zusammenfassung!

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    stellungnahme scientology
    Antwort von pretorian pretorian

    Scientology ist vom amerikanischem Scienc.Fiction-Autor L.Ron.Hubbard gegründet worden. Scientology ist eine Gefährliche Sekte. Zu ihren Praktiken gehören Psychotricks, Verleumdung, Verfolgung und Verhöre. Scientology kontrolliert seine Mitglieder mit Methoden aus der Verhaltenspsychologie. Scientology präsentiert sich gern als Religion und soziale Einrichtung. Scientology ist keine Religion, sondern ein skrupelloses Wirtschaftssystem. Mitglieder werden zunächst im Glauben gelassen es ginge um Selbsthilfe. In Wirklichkeit geht es der Sekte um politischen Einfluss und Macht, neue Mitglieder, Kontrolle über Mensch und Geld. Das Rangsystem von Scientology ist direkt vom eingezahlten Geld abhängig, die Mitglieder werden finanziell ruiniert.. Je mehr jemand einzahlt, desto schneller erklimmt er die fiktive " Brücke der Erleuchtung". Zahlreiche Scientologen werden so in die Verschuldung gedrängt oder müssen Arbeitsdienste für die Sekte leisten, um die teuren Scientology-Kurse zu bezahlen. Unfügsame Mitglieder müssen in "Arbeitslager" der Organisation.

    Hier kannst du dich Informieren ->http://berlinonymus.wordpress.com/

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    Stellungnahme Tipps?
    Antwort von suemma suemma

    These (Behauptung) --> Argument --> Beleg --> Beispiel

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    Stellungnahme Tipps?
    Antwort von Affenzucht Affenzucht

    Was hat das mit Pausenclown, Neptun und Arschenhaller zu tun?

    Kommentar von Noname257 Noname257

    .....HÄ?!

    Kommentar von Affenzucht AffenzuchtAffenzucht

    Diese Themen stehen unter deiner Frage...

    Kommentar von Noname257 Noname257

    Echt? oh... hab ich nicht dahin geschrieben

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    stellungnahme für das amtsgericht
    Hilfreichste Antwort von Semmel76 Semmel76

    Hallo "alf1979",

    ich bin von einer hier antwortenden Userin hinzugerufen wurden.

    Zunächst wäre der tatsächliche Verfahrensausgang zu klären, allein mit der Angabe; "Ich habe Recht bekommen" lässt sich nicht allzu viel anfangen. Leider sind auch Ihre übrigen Angaben etwas dürftig (u.a. zur Höhe des Streit- bzw. Gegenstandswertes, ob und inwieweit Ausgleichsanspruch der Gegenseite u.a.) und teils unschlüssig. Der Umstand, dass die Gegenseite rechtsschutzversichert sein soll, ist hier weniger von Belang, da sich der Rechtsschutzversicherer die verauslagten Kosten von der unterliegenden Partei erstatten lässt, unterliegt hingegen deren Versicherter, so tritt unter bestimmten Voraussetzungen für ihn ein und trägt ferner sämtliche der obsiegenden Gegenpartei entstandenen Kosten.


    Wenn ich Ihre bisherigen Angaben richtig deute, war gegen Sie wegen der streitigen Forderung von der Gegenseite ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gestellt worden, wobei Sie dem folgenden Mahnbescheid widersprochen haben, sowie die Gegenseite für diesen Fall beantragt hat, dass ein streitiges Verfahren durchzuführen sei.

    Demnach beantworten Sie bestenfalls zunächst die von "Kilse" gestellten Fragen:

    • Haben Sie ein Urteil erhalten oder ggf. einen Vergleich mit der Gegenseite geschlossen?
    • Was steht im Urteil bzw. Beschluss hinsichtlich der Kosten?
    • Liegt, zu Ihrer Kenntnis per Zustellung ein Kostenfestsetzungsantrag (kurz: KFA) der Gegenseite nach § 103 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) vor? Wenn ja, stellen Sie bitte den Wortlaut zumindest auszugsweise ein.
    • Liegt etwaig in Ihrem Fall (gesondert) ein Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vor? Wenn ja, stellen Sie bitte den Wortlaut zumindest auszugsweise ein.

    In aller Regel verhält es sich so, dass der im Prozess Unterliegende sämtliche Kosten, damit auch die verauslagten Kosten der obsiegenden Partei zu tragen hat. Hat in Ihrem Fall die Gegenseite den Prozess verloren und es wurde kein Vergleich (hinsichtlich der Kosten vgl. §98 ZPO) geschlossen, so würde diese demnach sämtlich entstandene Kosten tragen müssen. Wurde das Verfahren jedoch nur teilweise gewonnen, wird in aller Regel eine Kostenquote im Verhältnis zum gewonnenen Teil zu und den eigentlich Anträgen (der Kläger beantragt für gewöhnlich, der Gegenseite die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen) entstehen. Jedoch kümmert sich das Gericht von sich aus insoweit nicht um die gegnerischen Anwaltskosten, sondern alleine um die Verfahrenskosten.

    Sofern Sie mit materiellrechtlichen Gegenansprüche (z.B. Schadensersatzforderungen gegen den Antragsteller/die Gegenseite) aufrechnen können bzw. Ihre Ansprüche die von der Gegenseite zur Festsetzung beantragten Gebühren sogar übersteigen oder rechnerische Fehler in der Aufstellung der Gegenseite (zumeist aber eher unwahrscheinlich) anbringen wollen, so können Sie einen Widerspruch bei näherer Bezeichnung solcher Umstände nebst erforderlicher Nachweise in eigenen Worten einlegen, eine besondere Form ist nicht vorgegeben. Möglich ist ein solcher Widerspruch auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gericht, von wo der KFA stammt - bitte zur Glaubhaftmachung erforderliche Unterlagen nicht vergessen.

    Nach erfolgter Rückmeldung mit genaueren Angaben zu den erfragten Umständen, will ich alternativ gerne mit Formulierungsbeispielen im Hinblick auf einen Widerspruch zum KFA aufwarten.

    Insofern Sie zum KFA der Gegenseite nicht Stellung nehmen aber dennoch die 10-Tages-Frist wahren wollen, teilen Sie als Beklagter einfach mit, dass Sie keine Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag des Klägers einreichen wollen. Es ist allerdings eine Stellungnahme nicht zwingend, insbesondere wenn Sie keine tragfähigen Einwendungen erheben wollen oder können. Wenn innerhalb der genannten Frist keinerlei Stellungnahme beim Gericht eingeht, werden die Kosten anschließend nämlich antragsgemäß in einem Kostenfestsetzungsbeschluss (kurz: KFB) festgesetzt, etwaige Mißstände dahingehend werden dabei in aller Regel per Zwischenverfügung erwähnt.

    Überdies ist zwischen der im Urteil enthaltenen Kostengrundentscheidung und einem Kostenfestsetzungsbeschluss zu unterscheiden.

    Gegen eine Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache wäre im Übrigen dann die sofortige Beschwerde (vgl. u.a.: §§ 99 II, 511, 567 ZPO zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder das Gericht der 1. Instanz die Berufung im Urteil zugelassen hat.


    Zusammenfassend also lohnt es sich, mit den notwendigen Unterlagen in dieser Angelegenheit bei der Rechtsantragstelle (kurz: RASt.) am Amtsgericht vorzusprechen und sich dort die Sachlage erläutern zu lassen, sowie Ihre Möglichkeiten zu erörtern, wie "Kilse" und teils auch andere Vorredner richtig andeuten. Man hilft Ihnen auf höflich-sachliche Anfrage dort bestimmt weiter.

    Den Umfang meiner Ausführungen bitte ich indessen zu entschuldigen.

    Kommentar von Kilse KilseKilse

    DH

    Kommentar von Gina02 Gina02Gina02

    Ich schließe mich gene an!

    Kommentar von Semmel76 Semmel76Semmel76

    Vielen Dank @ "Kilse" und "Gina02" - das freut mich sehr. :-)

    Kommentar von Semmel76 Semmel76Semmel76

    Danke @ "alf1979" für den Stern. :-)

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    Stellungnahme zu einem Satz?
    Antwort von Singalong Singalong

    Was für ne Stellungnahme? In welchem Zusammenhang???..ist das aus ner Geschichte? Gibts eine Handlung? Oder soll man nur den Satz lesen und was dazu sagen? Wer ist Morph?

    Kommentar von Sejla98 Sejla98

    Also das ist der letze Satz aus der Gesichte " Herrn Morphs Wölfe" und dazu sollen wir eine Stellungnahme nehmen

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    stellungnahme für das amtsgericht
    Antwort von Kilse Kilse

    Wie genau ist die Kostenaufteilung in dem Urteil, das Dir vorliegt, aufgeschlüsselt?

    Für mein Verständnis:

    • Gebühren = Gerichtskosten
    • Rechtsanwalt = Anwaltskosten

    Dass die Gegenseite versucht, möglichst viel von der anderen Seite zu erhalten, ist fast schon legitim ;-) aber bitte schau Dir die Sprache in dem Urteil genau an. Zur Not kannst Du bei Gericht anrufen und nachfragen, wie das Urteil in der Passage zu verstehen sei.

    Bevor das geklärt ist, bitte keine Stellungnahme. Du hast nach meinem Wissern, für ein solches Schreiben 4 Wochen Zeit, oder steht in dem heute erhaltenen Schreiben eine andere Frist?

    Kommentar von alf1979 alf1979

    nein, ich habe dafür nur 10 tage zeit,da steht auch nur das ich eventuell eine stellungnnahme abgeben soll. ich dem urteil steht das ich mich an den verfahrenskosten beteiligen soll.

    Kommentar von Kilse KilseKilse

    ich habe mal jemanden hier angeschrieben, auf Deine Frage verwiesen und um Hilfe gebeten. Warte mal bitte ab, allerdings ist er nicht unbedingt täglich online. Ich hoffe, heute ist "täglich".

    Kommentar von Kilse KilseKilse

    Hast Du eine Verbraucherberatung in der Nähe? Dort werden gegen kleines Geld auch Auskünfte erteilt.

    Kommentar von Kilse KilseKilse

    Schau mal bitte, was ich hier gefunden habe:

    http://www.schleswig-holstein.de/AGKIEL/DE/Service/A_Z/V/Verfahrenskosten.html

    "Wer trägt die Kosten am Ende?

    In einem Zivilrechtsstreit trägt in der Regel derjenige die Gebühren, der den Prozess verliert. Wer entsprechend einer Klage verurteilt wird, muss also der Gegenseite nicht nur die Forderung bezahlen, sondern auch die Gerichtsgebühren und die Rechtsanwaltskosten erstatten. Wer die Kosten zu tragen hat, entscheidet das Gericht im Urteil. Danach werden die Kosten der Höhe nach genau festgesetzt.

    In der Zwangsvollstreckung muss der Schuldner seinem Gläubiger die Vollstreckungskosten erstatten. "

    Was steht jetzt genau in Deinem Urteil, wie das aufgeteilt ist.

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    stellungnahme für das amtsgericht
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Wer hat bei Gericht den Antrag gestellt, du oder er? Wenn er den Antrag gestellt hat, zahlt er, bzw teilweise seine Rechtsschutzversicherung, hat er PKH gestellt?

    Kommentar von alf1979 alf1979

    er hat alle anträge gestellt sowohl den mahnbeischeid wie auch das anschließende einfach verfahren.

    Kommentar von alf1979 alf1979

    er hat keine prozesskostenbeihilfe beantragt, ich glaube aber das er eine rechtsschutzversicherung hat. da er mir in diversen e-mails immer davon berichtet hat und mir damit gedroht hat

    Kommentar von kaesefuss kaesefusskaesefuss

    Wer die Musik bestellt zahlt, wenn er verliert. Das Gericht will seine Kosten erstattet bekommen und er scheint nicht zahlen zu können.

    Kommentar von Kilse KilseKilse

    Meine letzte Auskunft meiner Rechtschutzversicherung: "Wenn sie verlieren, zahlen Sie". Ja klar, ich erwäge zu wechseln.

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    stellungnahme für das amtsgericht
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Wenn Du recht bekommen hast,Warum sollst Du denn Gerichtskosten bezahlen.Der Verlierer Bezahlt die Kosten allein.

    Kommentar von derleopardi derleopardiderleopardi

    ... außer, das Gericht beschließt etwas anderes, wie in diesem Fall.

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Kann Es normalerweise nicht.

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    stellungnahme für das amtsgericht
    Antwort von Gina02 Gina02

    Dann wär´s jetzt aber Zeit, einen einzuschalten.

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    stellungnahme für das amtsgericht
    Antwort von Fliegenfresse Fliegenfresse

    Da hilft nur noch die Rechtsschutzversicherung

    Kommentar von alf1979 alf1979

    habe aber keine.

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    Stellungnahme Schuluniform ?
    Antwort von yz456 yz456

    Du schreibst bestimmt eine Argumentation.

    Du solltest dir erst klarmachen, ob du pro oder contra Schuluniform bist.

    In der Einleitung beschreibt man kurz das Thema (nicht seine Meinung). Man kann die Einleitung z.B. mit der Frage "Doch ist Schuluniform wirklich sinnvoll?" abschließen.

    Im Hauptteil nennt man Pro- und Contraargumente. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

    • wenn du z.B. pro bist, dann mit dem stärksten contra-Argument beginnen, bis hin zum schwächsten, dann das schwächste pro argument bis hin zum stärksten (wenn du contra bist natürlich anders herum)
    • abwechselnd pro und contra Argumente, wenn du z.B. pro bist, erst ein contra-Argument, dann mit pro-Argument entkräften und so weiter bis hin zum stärksten pro Argument

    Im Schlussteil fasst du kurz das Ergebnis zusammen und kommst auf die Frage in der Einleitung zurück: z.B. "Unter Berücksichtigung aller Argumente kann man sagen, dass Schuluniform sinnvoll ist."

    Gruß

    Kommentar von symphonie11 symphonie11

    hmm, ya sowas muss ich schreiben aber ich versteh halt nicht wie ich des machen soll oder anfangen soll oder des in der mitte ob ich pro oder contra schreibe ist eigentlich egal ..

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    Stellungnahme Schuluniform ?
    Antwort von Sanimaus96 Sanimaus96

    Eine Schuluniform ansich finde ich nichtso doll weil sie nicht jedem steht,ich würde eine Kleiderordnung bevorzugen.

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    könnt ihr mir einen Satz nennen für meine Stellungname ...(Deutsch,Hausaufgabe,arbeit)
    Antwort von 123genetikk321 123genetikk321

    Was geht in einem solchen Menschen vor?!

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    Hilfe 10Klasse .... wiederholen
    Antwort von Junilein Junilein

    naja also ich habe damit keine Erfahrung, aber ich könnte mir vorstellen, dass es sicher hilfreich wäre, wenn du so was schreibst, wie dass du dir darüber klar geworden bist, dass dir deine Zukunft sehr wichtig ist und du auf jeden Fall dein Abitur machen möchtest. Vielleicht hast du ja auch schon zumindest einen ungefähren Berufswunsch, für den du studieren musst oder so. Außerdem kannst du so etwas schreiben wie, dass du es bereust dieses Schuljahr nicht ernst genommen zu haben und dass du das auf jeden Fall wieder gut machen möchtest, indem du dich im nächsten Jahr, also beim Wiederholen, noch viel mehr reinhängst. Und Toasty 12345: Nur weil du offensichtlich kein Selbstwertgefühl hast und meinst andere wegen ihrer schulischen Leistung verurteilen zu müssen rechtfertigt das noch lange nicht einen derart dummen und unqualifizierten Kommentar (der nebenbei gesagt auch noch vollkommen fehl am Platze ist!)

    Liebe Grüße Junilein

    Kommentar von xLittleWayne xLittleWayne

    Okay danke =D

    Nahja er hat halt keinen Plan es Gibt kein Sportgymnasium es gibt nur eine Sportschule und die ist Gymnasium ;D

    Thx kann nach 24 stunden erst als Als hilfreichste Antwort auszeichnen mach ich aber ^^

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    Hilfe 10Klasse .... wiederholen
    Antwort von Toasty12345 Toasty12345

    An einer Gesamtschule wiederholen? Wie kann man das nur verkacken???? Bist du nie in die Schule gegangen oder was???

    Kommentar von xLittleWayne xLittleWayne

    Nahja nichgenau verkackt aber ich hab nen 2.8er durchschnitt und brauche 1,3 ungefair ?

    und deswegen will ich die klasse nochmal machen....

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