Mehr Macht hat der Bundeskanzler. Im Artikel 65 GG steht klar: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
Der Bundespräsident hat überwiegend repräsentative Aufgaben. Zwar ernennt und entlässt er den Bundeskanzler, dabei ist er aber an das Votum des Bundestags gebunden, er hat kein Vetorecht. Lediglich wenn ein Bundeskanzler nach Artikel 63 Absatz 4 lediglich mit einer relativen Mehrheit gewählt wird, hat er eine Entscheidungsbefugnis: Er kann ihn entweder ernennen oder den Bundestag auflösen. Auch bei der Auflösung des Bundestags nach einer negativ ausgegangenen Vertrauensfrage nach Artikel 68 hat er eine Entscheidungsbefugnis. Ferner kann er am Ende des Gesetzgebungskomplex die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern.
Der Bundespräsident ist aber nicht Oberbefehlshaber der Armee... und die Macht, Gesetze nicht in Kraft zu setzen, ist normalerweise auch nur symbolischer Natur.
Dafür darf der Bundespräsident seine Reden wenigstens selbst schreiben ;-)
Der Oberbefehlshaber der Armee ist in Deutschland der Bundesminister der Verteidigung (Artikel 65a GG). Im Verteidigungsfall geht dieser auf den Bundeskanzler über (Artikel 115b GG).
Bitte lesen, es war nicht die Rede vom Bundespräsident als Oberbefehlshaber:-))
"Die Queen ist Oberbefehlshaber der Armee"