Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist,bekommen Deine Eltern weiter Dein Kindergeld,welches sie Dir zukommen lassen können . ( eventuell auch länger,bei Studium) . Du hasst aber im Normalfall noch länger Anspruch auf Kindergeld,wenn Du nach der Schule nicht gleich eine Ausbildung findest und älter als 18 Jahre bist ( zu mindest bis zum 25 Lebensjahr ) und auf dem Jobcenter Ausbildungs oder Arbeitssuchend gemeldet bist .Eine Schule reicht da völlig aus,Du musst Dich nur Vorher mit der Gastfamilie in Verbindung setzen und das mit der Schule klären . Denn so wie mir das Bekannt ist,soll ein Au- Pair die Gasteltern mit den Kindern unterstützen,so das die Eltern ihrer Arbeit nachgehen können . ( Babysitter für die Kinder ) . Du meinst Vielleicht,Austauschschüler , das wäre nämlich etwas anderes,da könntest Du ganz Normal wie hier auch,jeden Tag die Schule dort besuchen . Aber in beiden Fällen,würdest Du ( bzw. Deine Eltern weiter Kindergeld für Dich bekommen,wenn unter 18 Jahren ) .
woher weißt du das denn alles? warst du auch schon als au-pair im ausland?
Wir haben ein paar Kinder und die haben viele Freunde. Mehr Infos in http://klicktipps.de/kindergeld-faq.php#Auslandsaufenthalt
Und ganz genau findest Du es, wenn Du nach Dienstanweisung DA-FamEStG 2011 googelst.
Dort in Abschnitt DA 63.3.2.5 gucken und danach in DA 63.3.2 Absatz (5).