Erhält der Arbeitnehmer (z.B. als Fernfahrer) Spesen oder "Auslösen" so sind diese im Einzelfall mit 1/3 bis 1/2 in den Verdienst mit einzurechnen.
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_03.html
Erhält der Arbeitnehmer (z.B. als Fernfahrer) Spesen oder "Auslösen" so sind diese im Einzelfall mit 1/3 bis 1/2 in den Verdienst mit einzurechnen.
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_03.html
Angerechnet Nein ABER Da du verpflichtet bist Unterhalt für Kind & ggf Frau zu zahlen wird mit deinem Einkommen errechnet was Ihnen zusteht und bis zur Selbstbehaltsgrenze möglich ist abzugeben. Wird wohl bei der Scheidung Interessant für dich da wird es mit reingerechnet
Vielen Dank für die schnelle antwort :-)
Nein, allerdings werden (müssen) Spesen dem Einkommen zugerechnet, also Achtung bei einer Scheidung. Sie erhöhen dein Einkommen, darauf hat Sie wahrscheinlich jemand Aufmerksam gemacht.
:-)))
wie wärs wenn Du einfach mal dort anrufst ?
Die telefonNr wirst ja wohl rauskriegen.
ich nehme an,du meinst spesen in deutschland. da gibt es pro tag 24€.aber nur bei abwesenheit von 0:00-24:00.
schau mal hier
http://www.outdoor-public.de/reisekosten-info-spesen-tabellen-010110.php Ich empfehle nicht den Lastwagen stehen zu lassen, da dies als "Arbeitsverweigerung angesehen werden kann. Ich denke auch du wirst sicherlich eine andere Möglichkeit finden :-)
Hallo, Ja Spesen in deutschland. Sowas dachte ich mir schon , dann muß ich wohl warten bis ich Urlaub habe . Danke schön :-)
Vielen Dank:-)
gerne :)