Sozialversicherung - neue und gute Antworten

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    Selbst gekündigt ... was muß ich jetzt selbst ab- oder ummelden ?
    Antwort von Nightstick Nightstick

    Wenn du irgendwo einen Kredit laufen hast, solltest Du mal das Kleingedruckte lesen, ob Du dem Gläubiger gegenüber in der Pflicht bist, einen AG-Wechsel zu melden! Gruß Nightstick

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    Selbst gekündigt ... was muß ich jetzt selbst ab- oder ummelden ?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    ein Anruf bei der Krankenkasse, um die Daten des neuen Arbeitgebers durchzugeben, kann sehr sinnvoll sein. Wenn einen der bisherige Arbeitgeber schnell abmeldet und der neue Arbeitgeber erst verspätet anmeldet, kann es zu Verzögerungen kommen, wenn man in der Zwischenzeit Leistungen beantragt oder eine verlorene Versichertenkarte ersetzt werden soll.

    Wenn die Krankenkasse die Arbeitgebermeldung erhalten hat, werden auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung informiert.

    http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/

    Gruß

    RHW

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    Selbst gekündigt ... was muß ich jetzt selbst ab- oder ummelden ?
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Das ist die Pflicht des ArbG und geschieht gewöhnlich im Rahmen der letzten Gehaltsabrechnung.

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    Schreiben an Arbeitgeber
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Hast du SV-Ausweis beantragt bei der Krankenkasse?

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    Schreiben an Arbeitgeber
    Antwort von BraSina87 BraSina87

    Mein Ort, 21.05.2012

    Ärztliche Untersuchung und Steueridentifikationsnummer

    Sehr geehrter Herr …..,

    wie besprochen sende ich Ihnen anliegend die Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung. Darüber hinaus teile ich Ihnen meine Steueridentifikationsnummer mit, die wie folgt lautet: 83 216 050 798

    Der Sozialversicherungsausweis wurde mir leider von der Krankenskasse bisher nicht ausgestellt. Ich versichere Ihnen jedoch, dass ich Ihnen die Sozialversicherungsnummer schnellstmöglich nach reiche.

    Bei dieser Gelegenheit wollte ich zu dem nachharken, wann ich mit der Zusendung des Ausbildungsvertrages rechnen kann?

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen jeder Zeit unter ------ zur Verfügung und freue mich schon jetzt auf die Ausbildungszeit in Ihrem Hause!

    Mit freundlichen Grüßen

    Mein Name

    Kommentar von michiboy95 michiboy95

    Dankeschön. Hab das genommen und abgeschickt.

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    Schreiben an Arbeitgeber
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    allet fein!

    Kommentar von michiboy95 michiboy95

    Ja ich weiß aber nicht wie ich den Schluss formulieren soll. Und wie ich meine Frage einbringen soll.

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    Der Schluss ist prima. Was habt Ihr bzgl. der Kopie denn besprochen?

    Kommentar von michiboy95 michiboy95

    Letztes Jahr hab ich den Ausbildungsvertrag bekommen + Brief. Dort stand drin ich solle im Mai die ärztliche Untersuchung + Lohnsteuernummer + Sozialversicherungsnummer zuschicken. Und dann stand drin das ich im nächsten Jahr also 2012 nachdem das bei der IHK war ein Exemplar der 3 unterschrieben ausbildungsverträge bekomme.

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    Schreib dann einfach "Bei dieser Gelegenheit bitte ich um die Überlassung meiner Ausfertigung des Ausbildungsvertrages".

    Kommentar von michiboy95 michiboy95

    Ok Danke werd ich mich. Den Satz einfach ganz unten als letzten Satz einfügen?

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    ja. vor "mit freundlichen grüssen".

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    Unfallversicherung Arbeitsunfall als Freiberufler Selbständiger
    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, die Antworten von sollianer, RHW und kevin beinhalten schon die richtigen Antworten. Als Selbständiger würde ich immer beide zumindest in Betracht ziehen. Daei ist aber zu wissen, das die gesetzliche UV (BG) durch ein Umlageverfahren finanziert wird, die Beiträge Deiner Klasse also angehoben oder aber auch ermäßigt werden können. Das liegt halt an der Anzahl der Schäden und den ausbezahlten Leistungen der BG.

    Bei der privaten UV hast Du einen Vertrag, der zumeist eine 24-Std-Weltdeckung abdeckt. Diese kann aber sehr unterschiedlich gestaltet werden, ggf. nur auf die Freizeit bezogen. Wie bereits erwähnt gehörst Du in Deinem Beruf zu höheren Gefahrengruppe, so dass Du sicherlich mit 100€ im Jahr niemals ausreichend abgesichert sein wirst. Hier ist ein sehr großer Beratungsansatz bei Dir notwendig, um Dir wirklich alle unterschiedlichen Gestaltungsmerkmale aufzeigen zu können.

    Schau Dir mal bitte diese Links an:

    http://www.klipp-und-klar.de/versicherungen/private_unfallvers/index.jsp

    bundderversicherten.de/unfall.

    Viel wichtiger als eine Unfall-Rente ist eine BU-Rente, weil diese einen umfassenderen Schutz bietet. Aber das hat ja kevin ebenfalls schon erwähnt.

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    Unfallversicherung Arbeitsunfall als Freiberufler Selbständiger
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    hier sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgelistet:

    § 7 bis 103 SGB VII:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/

    Oder bei der BG anrufen und eine Leistungsübersicht anfordern (besonders auch für Umschulung, Verletztengeld und Renten)

    Vielleicht wichtig: Wenn man in einer gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert ist, zahlt die Krankenkasse keinerlei Leistungen für Arbeitsunfälle. Wenn man eine private Unfallversicherung hat, zahlt die gesetzliche Krankenkasse auch für Unfälle während der Arbeit (Leistungen sind aber teilweie niedriger als bei der BG: z.B. Zahnersatz, Brille, Krankengeld, Zuzahlungen).

    Gruß

    RHW

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Per Gesetz ist immer nur eine BG für Arbeitnehmer und Selbständige zuständig. Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwischen den BGn.

    Per Definition liegt ein Arbeitsunfall nur dann vor, wenn es eine Tätigkeit ist, bei eine gesetzliche Unfallversicherung besteht:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html

    Dann sind Leistungen der gesetzl. Krankenkasse ausgeschlossen:

    .gesetze-im-internet.de/sgb_5/__11.html -> Absatz 4

    Wenn es keine gesetzliche gesetzliche Unfallversicherung gibt, kann es kein Arbeitsunfall sein und die Leistungen der Krankenkasse können daher nicht ausgeschlossen werden.

    Man sollte aber auf jeden Fall prüfen, ob eine Kündigung bei der BG überhaupt möglich ist. Das ist oft in der Satzung der jeweiligen BG geregelt. Danach sollte man ggf. prüfen, welche Leistungen durch eine Kündigung ggf. entfallen würden:

    Verletztengeld (meist höher als Krankengeld), Verletztenrente, Sterbegeld, Hinterbliebenrente, Umschulung, Zahnersatz (100%), ....

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    Unfallversicherung Arbeitsunfall als Freiberufler Selbständiger
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Es gibt Unfallversicherer die eine private Unfallversicherung maßgeschneidert für Selbständige anbieten, die dann auch wirklich als Ersatz für die freiwillige Versicherung der BG gedacht ist.

    Wichtig ist, dass die Invaliditätsleistung hoch angesetzt wird (Bei Vollinvalidität sollten mindestens 100.000,- € zur Verfügung stehen).

    Und mir stellt sich noch eine ganz andere Frage: Bist du gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert? Die Wahrscheinlichkeit krankheitsbedingt berufsunfähig zu werden ist höher als durch einen Unfall, selbst in deinem Berufsfeld. Und wenn es sich nicht um eine definierte Berufskrankheit deiner Branche handelt würde die BG auch nicht leisten.

    Über eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung sollte auch der Einkommensverlust abgesichert werden. Daher sollte die BU-/Unfallrente dem Nettoeinkommen auf jedenfall entsprechen und am besten eine Dynamik von 3% oder mehr beinhalten.

    Du solltest dich dies bezüglich mal eingehend offline beraten lassen.

    Kommentar von GFliebtDich GFliebtDichGFliebtDich

    Es gibt Unfallversicherer die eine private Unfallversicherung maßgeschneidert für Selbständige anbieten, die dann auch wirklich als Ersatz für die freiwillige Versicherung der BG gedacht ist.

    Darüber würde ich gerne mehr wissen. Mir würden auch gute Stichworte reichen. Damit ich darüber Kllarheit bekomme. Kannst Du vielleicht Musterlinks o.ä geben?

    Ich frage konkret nach Alternativen zur Bau BG als Selbständiger. Momentan weiß ich nichtmal einzuordnen, ob ich die BAU BG die Günstigste / Billigste/ Beste für mich ist.

    Vielleicht wichtig: Wenn man in einer gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert ist, zahlt die Krankenkasse keinerlei Leistungen für Arbeitsunfälle.

    Heißt das, die gesetzliche Krankenkasse zahlt meine Verletzungen, Unfälle während der Arbeit, sowie ich nicht weitergehend versichert bin??

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    Unfallversicherung Arbeitsunfall als Freiberufler Selbständiger
    Antwort von solianer solianer

    Wieviel Wert hat die eigene Arbeitskraft? ** diese gilt es mit der Berufsgenossenschaft abzusichern! Garantiert ist die **eigene Arbeitskraft mehr wert als eine Vollkaskoversicherung für das Auto - und die sichert man meistens ab! Die Berufsgenossenschaften sind gesetzliche Unfallversicherungen! Ohne Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sind alle Aktivitäten Freizeit - also ohne Schutz. Die privaten Unfallversicherungen sind nur eine Ergänzung können aber diese gesetzliche Versicherung nicht ersetzen. Begründung: Die private Unfallversicherungen zahlen nur die versicherten Leistungen - bei Invalidität, Krankenhaustagegeld und eine Unfallrente. Die Berufsgenossenschaft leistet unbegrenzt auch bei Berufskrankheiten. Arbeits- und Wegeunfälle sind versichert - also die Fahrten zu den Kunden und Veranstaltungen. Das Risiko hat jede (r) Selbstständige !! Übernommen werden Arztkosten, Krankenhauskosten, Rehabilitationskosten, Anpassungen von Arbeitsplatz und Wohnumfeld, zahlen Übergangsgelder und Verletztenrente und das ohne Zuzahlungen. Um Unfälle zu verhindern haben die Berufsgenossenschaften Verordnungen erlassen und bieten sehr gute Präventionskurse. Die Leistungen sind wirklich o.k. - egal bei welcher Berufsgenossenschaft! Der Beitrag muss bei der Berechnung der eigenen Leistung berechnet werden und auf den Kunden umgelegt werden! ** Bei einer Abschlepprechnung steht auch : **Beitrag für die Versicherung!!

    Empfehlung für alle Selbstständigen:: immer den wichtigen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) beantragen **und ** mit einer privaten Unfallversicherung ergänzen. Weil z.B. bei Invalidität die Berufsgenossenschaft erst ab 20% Rente gewährt ... die private Unfallversicherung 24 Stunden Deckung anbietet,....

    Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich versichert , die Beiträge muss der Arbeitgeber alleine zahlen. Als Selbstständiger wird der Beitrag in der Kalkulation berücksichtigt!

    **Die BG hat keinen Aussendienst, um Mitglieder zu werben !! ** nur die privaten Versicherer !!

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Soviel ich inhaltlich von deiner Antwort halte, machen die Fettschreibungen sie super schwierig lesbar.

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    Unfallversicherung Arbeitsunfall als Freiberufler Selbständiger
    Antwort von Rauwsch Rauwsch

    Die private Unfallversicherung leistet auch bei Arbeitsunfällen, wie gesagt 7 Tage die Woche 24 Stunden und weltweite Geltung. Gefahrengruppe B gilt bei Dir, mit 100 € im Jahr kommst Du da nicht hin. zumindest nicht bedarfsgerecht incl. Rente.

    Aber bei der Freiwilligkeit bei der Berufsgenossenschaft bin ich mir nicht sicher. Bis dann

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    Unfallversicherung Arbeitsunfall als Freiberufler Selbständiger
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari
    1. bist du kein Freiberufler sondern Selbstständiger Handwerker

    2. was hat diese Frage mit Arbeitsrecht zu tun?

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    Unfallversicherung Arbeitsunfall als Freiberufler Selbständiger
    Antwort von robmel030 robmel030

    Eine private Unfallversicherung leistet weltweit 24 Stunden. Es kommt halt drauf an, was du für körperlich bleibende Schäden hast. Gleichzeitig hast du zusätzliche viel Bausteine, die du hinzunehmen kannst. Unfallrente usw. Meiner Meinung nach musst du aber bei der Baugenossenschaft versichert sein. Wenn ich mich täusche, warte ich gerne ab, was die anderen sagen. 1000 Euro finde ich aber auch ganz schön viel!

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    Unfallversicherung Arbeitsunfall als Freiberufler Selbständiger
    Antwort von Dilithium Dilithium

    Eine private Unfallversicherung muß nicht zahlen, wenn der Unfall in Ausübung der Berufstätigkeit passiert. Das sagt schon der Name. Für 100 € bekommst Du auch nur Leistungen bei bleibenden Schäden, also bestimmten Invaliditätsgraden.

    Die Berufsgenossenschaft sichert das tägliche Risiko bei der Arbeit ab - Lohnausfall, Reha, Behandlungen, die bleibende Schäden verhindern, ... Das alles hast Du nicht bei einer Unfallversicherung für 100,- und auch nicht bei der Krankenkasse. Hier wird schon eine Reha zum Kampf gegen Windmühlen.

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    Ehemaliger Arbeitgeber schwarzes Schaf - Sozialversicherung nicht abgeführt, was tun?
    Antwort von evalona evalona

    wer hat denn die unterlagen angefordert?

    ich würde einfach wahrheitsgemäß antworten und den rest den behörden überlassen.

    kommt halt drauf an, in welchem land der sich aufhält. ist scheinbar ein betrüger.

    nur wird es schwer sein, da die schweiz nicht unbedingt mit anderen ländern kooperiert.

    deshalb würde ich auch keine amtshilfe leisten, worauf es wohl hinausläuft.

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    Rente-werden Überstunden angerechnet?
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Wenn er die Überstunden bezahlt bekommt erhöhen diese sein Bruttogehalt und das Bruttogehalt hat Einfluss auf die Entgeltpunkte die er für dieses Jahr auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben bekommt.

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    Warum müssen/sollten sich Freibewurfler/Selbststädnige Privat Krankenversichern
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    Selbständige (gilt auch für Freiberufler) können sich bei Beginn ihrer Tätigkeit zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Wenn sie sich sich für die PKV entscheiden, können sie als Selbständige nie mehr in der GKV versichern.

    PKV:

    • die Beiträge sind einkommensunabhängig: bei hohem Einkommen ein Vorteil, bei niedrigen Einnahmen ein großer Nachteil, z.B. Arbeitslosigkeit, Insolvenz, Wirtschaftsflaute, Frührente,

    • die Beiträge sind pro Kopf zu zahlen: für Alleinstehende ein Vorteil, für Familien ein wesentlicher Nachteil (wenn man eine Familie gründet, kann man aber nicht mehr aus der PKV wechseln)

    • die Leistungen kann man sich nach dem "Baukastenprinzip" selber zusammenstellen: in jungen, gesunden Jahren verzichtet man oft auf vieles vermeintlich Unnützes 8niedriger Beitrag verkauft sich auch besser). Später, wenn man diese Leistungen dann vermisst, ist es meist nicht mehr möglich oder nicht mehr bezahlbar: z.B. Hilfsmittel, Reha/Kur, Psychotherapie, Haushaltshilfe, Beitragsfreiheit bei Krankengeldbezug, teilweise bestimmte Heilmittel (z.B. Ergotherapie) ...

    GKV:

    • die Beiträge sind einkommensabhängig (die Mindestbeiträge für Selbständige liegen bei 221 Euro monatlich)

    • Familienangehörige sind oft kostenlos versichert: § 10 SGB V

    • die Leistungen sind per Gesetz im SGB V für alle Versicherten festgelegt (können aber per Gesetz geändert werden -> mehr oder weniger Leistungen)

    Gruß

    RHW

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Danke für das Update bezüglich der Mindestbeiträge :-) Hatte 1/7 der Bezugsgröße im Kopf war mir aber nicht 100% sicher

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Die Bezugsgröße liegt 2012 bei 2625 Euro. Ein Siebtel davon sind 375 Euro (= Grenze für die Familienversicherung). Die Mindesteinnahme für (einnahmeschwache) Selbständige liegt bei 50% der Bezugsgröße (= 1312,50 Euro) -> 221 Euro Mindestbeitrag

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    TÄTIGKEITSSCHLÜSSEL IN MELDEBESCHEINIGUNG ZUR SOZIALVERSICHERUNG
    Antwort von murmelmolly murmelmolly

    Hallo Betti,

    zu 1. = Ingenieur/in - Siedlungswasserwirtschaft

    zu 2. = keine Antwort gefunden

    zu 3. = 26293 = Kabelmeister/in ; 3 = Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss ; 3 = Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss ; 1= kein Leiharbeiter ; 1=unbefristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit

    Gruß Holger

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    Warum müssen/sollten sich Freibewurfler/Selbststädnige Privat Krankenversichern
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Selbständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen von mehr als 50850,- € im Jahr sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Da jedoch in Deutschland Krankenversicherungspflicht herrscht haben o.g. Herren nun die Wahl ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern wollen, oder lieber privat.

    Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nach dem sog. Leistungskatalog, dieser kann jeder zeit geändert werden. Die Beiträge bemessen sich nach dem Einkommen. Leider haben die Selbständigen hier manchmal ein Problem, denn es gibt einen Mindestbeitrag und der liegt bei ca. 300,- € im Monat, selbst wenn der Selbständige am Anfang keinen Gewinn in der Höhe generiert. Daher sind vor einigen Jahren die Lockangebote der privaten Krankenversicherung aus dem Boden geschossen, wo suggerriert wird man könne sich doch für 59,- € privat versichern. Leider sind diese Tarife schrott, weil sie entweder altersbedingt teurer werden, eine unfassbar hohe Selbstbeteiligung haben oder entgegen dem ursprüunglichen Grund sich privat zu versichern Leistungen teiweise unter Niveau der GKV erbringen.

    Dass die Beiträge im Alter unbezahlbar werden sollen ist nicht die komplette Wahrheit. Es hängt von der Gesellschaft und dem Tarif ab...

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    Warum müssen/sollten sich Freibewurfler/Selbststädnige Privat Krankenversichern
    Antwort von WilhelmKarl WilhelmKarl

    Die gesetzliche Krankenversicherung, bzw. der Anteil, den der Versicherte zu zahlen hat, richtet sich nach dem monatlichen Einkommen. Das ist i. d. R. bei Selbständigen nicht konstant. Beamte sind ebenfalls privat versichert, wobei der Staat einen Teil der Kosten trägt, je nach Familienstand und Kindern. Als "normaler" Arbeitnehmer musst du gesetzlich krankenversichert sein. Als Freiberufler oder Selbständiger hast du die Wahl zwischen freiwilliger Mitgliedschaft in der Gesetzlichen oder bei einer privaten Gesellschaft. Die Privilegien, die eine private Versicherung bietet, gehen aber gehörig an die Börse und die Beiträge können von vielen gar nicht mehr aufgebracht werden, wenn sie mal älter sind.

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