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Sozialhilfe - neue und gute Antworten

Sozialhilfe - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

weiss vielleicht einer rat?

Lena101
beantwortet von Lena101 am 11. Oktober 2008 14:07
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Der Anspruch auf Grundsicherung für Menschen mit wenig oder ohne Einkommen ist gesetzlich verankert. Nimm alle deine Unterlagen und wende dich bitte an das Sozialamt. Es wird sicher eine Lösung geben. Alles Gute!


weiss vielleicht einer rat?

nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 11. Oktober 2008 14:06
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Wieso bekommst du kein Krankengeld?


weiss vielleicht einer rat?

finchen012
beantwortet von finchen012 am 11. Oktober 2008 14:05
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JA du musst alles mitnehmen!!Wenn du zum sozialamt gehts


Kann das Sozialamt vom Leistungsberechtigten, daten vom dritten erzwingen?

anonym
beantwortet von guteEhefrau am 10. Oktober 2008 10:13
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Hallo, wenn das also nicht der fall ist, könntet ihr es ja nach weisen. Ausserdem sag das Sozialgestz das man für einen Kurzbesuch auch weg darf,solange es keinlängerer Aufentahlt ist. Es gebe also kein Problem darin das Du für eine nach oder zwei mal zu Besuch bist. Denn es soll ja möglich sein wieder in einen normalen Lebensrytmus zurück zu finden. Es wird Ihnen lediglich darum gehen ob Du eine Wohnung hast aber nie da bist und Sie die mit um sonst zahlen. Aber auch zu schauen ob es um eine Sozialamt abzoge sich handelt. Den es gibt durch aus auch fälle. Wo ein Partner auszieht weil Ihnen das geld was Sie haben nicht ausreicht. Wenn das aber der Fall nicht bei Euch ist, braucht Ihr auch keine Angst haben. Wenn Ihr zögert gibt es ihnen nur den Verdacht das da mehr dahinter steckt und Ihr könnt Euer Leben ganz Filzen lassen,ohne das Ihr es meken werdet. LG Susi


Kann das Sozialamt vom Leistungsberechtigten, daten vom dritten erzwingen?

Dapeppi
beantwortet von Dapeppi am 10. Oktober 2008 01:00
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gute Frage:)

ich schätze mal, dass das Amt denkt, dass Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet:

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/bedarfsgemeinschaft.html

dies bedeutet, dass Deine Angaben Relevanz für Ihre Leistungen haben und sie die Daten wohl oder übel rausgeben muss.

Woher stammen die Angaben, dass Du dich dort 3-4 Tage aufhalten sollst?





Kann das Sozialamt vom Leistungsberechtigten, daten vom dritten erzwingen?

bina84
beantwortet von bina84 am 10. Oktober 2008 00:58
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sofort den anwalt einschalten....


Kann das Sozialamt vom Leistungsberechtigten, daten vom dritten erzwingen?

Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 10. Oktober 2008 00:57
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Eigentlich nicht!


Kann das Sozialamt vom Leistungsberechtigten, daten vom dritten erzwingen?

bitmap
beantwortet von bitmap am 10. Oktober 2008 00:57
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''Was soll ich machen?''

Du? Gar nichts. Deine Freundin ist ja die Betroffene, also muss sie Widerspruch einlegen. Sie hat ja - hoffentlich - einen schriftlichen Bescheid vom Amt erhalten.


Wer übernimmt die Kosten einer Beerdingung für Sozialhilfeempfänger

anonym
beantwortet von boaconstrictor am 9. Oktober 2008 22:22
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hi du.Also bei meinen Vater hat das Amt die Kosten übernommen. Allerdings nur Verbrennung,und die Urne kommt in eine Art Wand ohne Name und nichts.Total unehrenhaft.


Wer übernimmt die Kosten einer Beerdingung für Sozialhilfeempfänger

anonym
beantwortet von boaconstrictor am 9. Oktober 2008 22:22
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hi du.Also bei meinen Vater hat das Amt die Kosten übernommen. Allerdings nur Verbrennung,und die Urne kommt in eine Art Wand ohne Name und nichts.Total unehrenhaft.


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