ich verstehe beim besten willen nicht, wie menschen es schaffen sollen mit einer krnakheit bewusst aufmerksamkeit zu erregen? meinst du es ist schön zu erzählen,dass man nicht alleine sich den hintern abwischen kann? dass man mit mitte 20 windeln tragen muss? dass man ständig sich übergeben muss`? wie kann man mit so etwas angeben? meinst du man genießt es,dass man nicht so frei wie andere leben kann, unbeschwert? das sman nicht tun und lassen kann was man möchte? wie kann man mit so etwas angeben wollen? wie kann man das jemandem unterstellen?
Ich denke mit dem obigen Absatz sprichst du einen Kernpunkt des Problems an.
Aber um mal ganz generell anzufangen: Ich selbst hab meine ganze Kindheit zur Hälfte im Krankenhaus verbracht. In einer gewissen Art bin ich also mit einer Extremsituation aufgewachsen. Bis ich 10 Jahre alt war, dachte ich, dass jedes Kind in meinem Alter doch mind. einmal im Krankenhaus gewesen sein müsste. Dementsprechend konnte ich nie so ganz das "Jammern" der anderen Kinder nachvollziehen, vor allem wenn die nach drei Tagen wieder raus durften während ich schon 2 Wochen drin war. Aber das war eben deren Erfahrungshorizont, das begreift man mit der Zeit
Genauso wie man dann irgendwann realisiert: Es ist nicht normal wenn man regelmäßig 41° Fieber hat. Mir war aber auch klar: Keine meiner damaligen "so genannten" Freundinnen wäre jemals in der Lage gewesen das nachzuvollziehen und das gilt nicht nur für pubertierende Mädchen.
Selbst Kinderkrankenschwestern fehlt oft die Empathiefähigkeit um zu verstehen was es bedeutet, wenn man nicht die Kraft hat, wenn es Schmerzen bereitet, einen Löffel zu halten um zu essen und welche psychischen Folgen die daraus resultierenden Verhaltensweisen (das typische Genervtsein vom Kind das absichtlich einfach nicht tun will was man von ihm verlangt - nämlich endlich den Teller leer zu essen) hatten kann ich bis heute nur erahnen.
Man muss also ganz klar sagen, dass die meisten Menschen - grob gesagt - schon selbst den Sh** durchmachen müssten um zu kapieren was es bedeutet, wenn man nicht einmal die eigenen verdammten Arme hochhalten kann um sich zu waschen - und selbst dann würde der naturgegebene Egoismus manche noch davon abhalten ihre eigenen Erfahrungen auf andere zu übertragen. Das ehrlichste Mitleid habe ich in meinem Leben immer nur von anderen kranken Kindern erhalten. Dadurch, dass ich es nicht anders kannte, hab ich meine damaligen Freundinnen in der Schule also niemals "vollgejammert" - Ich wusste aber damals wie heute: Wenn ich es gewagt hätte mehr Aufmerksamkeit einzufordern als mir nach der pubertären Hackordnung der Klasse zustand hätte ich dieselbe Reaktion bekommen wie du.
Vielleicht könnte es also sein, dass es in der Beziehung zu diesen beiden Freundinnen also schonmal generell eine gewisse Hierarchie gibt oder diese beiden Frauen in einem ziemlichen "Geben-Nehmen"-Komplex hängen und dazu eben deine Situation einfach nicht nachvollziehen können.
Wenn diese Vermutung zutrifft, dann ist es einfach so, dass du gegen den "Freundschaftsvertrag" verstoßen hast indem du mehr Aufmerksamkeit gefordert hast als dir zusteht, indem du mit deiner Krankheit totaaal übertreibst. Jepp, Menschen sind so.
Meine damalige Freundin motzte mich auch mal am Telefon an, weil ich noch so lange in der Kur bleiben sollte, nachdem es bei meiner OP Komplikationen gab. Und Erwachsene sind nicht besser. Seh ich im Krankenhaus ständig. Wenn´s um schwere Krankheiten geht, scheinen manche Leute zu Kleinkindern in der Trotzphase zu werden - nicht nur die Kranken.
In diesem Zusammenhang sollte man aber auch nicht vergessen, dass manche Menschen mit solchen Dingen oft einfach nicht klar kommen und am liebsten so tun würden, als ob alles gar nicht so schlimm wäre und wenn die Betroffenen sich nicht daran halten, dann geht man eben die Betroffenen an und marginalisiert deren Erlebnisse, damit man sich nicht mit ihnen auseinandersetzen muss.
ahaaa... ist selbst schuld an einem schweren ARBEITSUNFALL in Frankreich? Ich habe doch alles genau aufgeschrieben. Die Erwerbsfähigkeit muss geklärt werden! Ausserdem kam er wegen seiner Familie zurück.. aber schön zu hören wie hier wieder alles über einen Kamm geschert wird.
Wer sagt, dass er an dem Arbeitsunfall schuld ist?
Er ist selbst schuld, dass er sich nicht, falsch oder unzureichend informiert hat - man wird grundsätzlich als mündiger freier Bürger eingestuft, also hätte und musste sich zuvor etwas besser informieren müssen. Man kann nicht für das Unwissen eines Dritten an dem Sachbearbeiter rächen wollen - die sind für andere Sachen zu verprügeln, aber nicht für so was...
eben - und das dauert halt... vor allem wenn die Unterlagen aus dem Ausland kommen müssen... er hätte Vorsorge treffen müssen in welcher Art auch immer.
Sehe ich komplett anders!! Die Unterlagen waren ALLE ab dem 01.04. da. , weil er sich informiert hatte. Und wenn es dann 8 Wochen!!!! dauert ist das eine Schlamperei die es so nicht geben dürfte.
Da den SB´s sowieso die Amtshaftung fehlt ,wird das auf jeden Fall eine Klage werden. Nur zum warmlesen:
§ 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) sowie gegen den zuständigen Sachbearbeiter wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt.
Und bei den Antworten die fast alle weder der Sinn der Frage verstanden haben nicht richtig gelesen, oder einfach Vorurteilsbehaftet sind ,wird mein Rat an den Mann sein, sich einen Anwalt zu besorgen, der bei der ARGE NICHT gut angesehen ist. Dort ist er richtig!!!
Trotzdem Danke für die Mühe!
@sonnig0815 Niemand hat ihm die Behandlung verweigert - er selbst hat es verweigert, aus Unwissenheit. Er hat sich also die Körperverletzung selbst zugefügt.
Ich gebe dir aber Recht, mit einem Anwalt wird er weiß gott besser beraten sein, als mit deinen Ratschlägen.
Mir Verlaub - du willst ein Faß mit dem falschen Getränk aufmachen...
die Leistung wird nicht verweigert, sie muss erst geprüft werden ob der Anspruch auch zurecht besteht, das sollte ja logisch sein...
ob die Verweigerung rechtswidrig ist kann erst dann entschieden werden, wenn auch ein Bescheid vorliegt, ein Widerspruch eingelegt wurde, eine Klage eingereicht wurde die zu seinen Gunsten ausgeht - erst dann kann von Rechtswidrigkeit gesprochen werden
Körperverletzung schließe ich gänzlich aus, da dies schon mal nicht von einem Bescheid abhängen kann und er die Behandlung selbst verweigert hat
Betrug scheidet auch aus, denn dazu fehlt der Tatbestand, die Absicht hier vorsätzlich wie auch immer einen Schaden zu zufügen fehlt nämlich gänzlich
Alles was du anführst ist reine Verzweiflung und sonst nichts, das kann ich auch nachvollziehen, doch solltest du mal überlegen, ob das alles was du da propagierst auch anwendbar ist.
Wenn du es eh schon besser weißt, warum stellst du dann überhaupt die Frage? Ziehe die Nummer doch durch und blamiere dich bis auf die Knochen - du wirst schon sehen was bei rum kommt - selbst ein guter Anwalt - vor dem die JC niemals Angst haben - kann nichts anderes raten, denn alles was du willst ist schlicht nicht anwendbar. Weder ist der Tatbestand des Bertrugs erfüllt, noch der der Körperverletzung und die Rechtswidrigkeit kann erst nach einem Bescheid festgestellt werden - was nicht beschieden ist kann auch nicht rechtswidrig sein. Wie schon erklärt hätte er Krankenhilfe bekommen können nach SGB, also - nicht ausreichend informiert!