Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

wohngeld kannst du bei deinem zuständigen ordnungsamt(wohngeldstelle) beantragen. also auf zur gemeinde-bzw. stadtverwaltung

Die Preise kenne ich nur für eine Person, könnte das andere aber nachsehen, wenn Du erzählst für wieviele Personen es sein soll. Bis zum Baujahr 1969: 300 Euro - ab 1970: 320 Euro plus Heizkosten
Ich vermute mal, du willst wissen, ob das Sozialamt die Klassenfahrt eurer Kinder übernimmt. Kürzlich gab es ein bahnbrechendes Urteil eines Obergerichtes, welches Hartz-IV-Empfängern dieses Recht zugestanden hat. Da die Sozialhilfe seit 2005 mit dem ALG 2 zusammengelegt wurde, gehe ich davon aus, dass das auch für "reine" Sozialhilfeempfänger gilt.

Klassenreise mit dem Sozialamt ist Geldverschwendung.

Ja, das Amt hat sogar 2 Klassenfahrten in einem Jahr für meine Tochter gezahlt
Früher bei mir auf der Schule gab es einen Förderverein für solche Fälle. Habt ihr sowas vielleicht auch?
ist wohl eine jährliche klassenfahrt in der hauptschule, damit sie nach dem abschluss den weg dorthin auch genau kennen :D

es gibt Zuschüsse für mehrtägige Fahrten, aber nicht für Tagesfahrten;
§ 23 SGB II
3) Leistungen für
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.