Sorgerecht - neue und gute Antworten

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    Kindesmutter will mit den Kindern wegziehen, kann ich das verkindern?
    Antwort von Haarerauf Haarerauf

    Du fragst :

    Welche Möglichkeiten hat ein Vater, der kein Sorgerecht hat, gegen den Umzug ets zu unternehmen .. oder so ähnlich

    .

    fast keine ! Einzige Möglichkeit wäre , eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein zu reichen. Dann aber schnell !

    Denn das zuständige Amtsgericht, ist das, welches für den jeweiligem Wohnort der Kinder zuständig ist, sprich : es wird bald 500km weit weg sein ...

    Kommentar von wendy1377 wendy1377

    Danke für deine Antwort. Ich weiß das sieht jetzt glaube nicht so gut für uns aus. Wir waren beim Jugendamt und haben uns nochmal erkundigt, wie es jetzt aussieht mit der etwas veränderten Gesetzlage. Da mein Lebenspartner mehrmal also fast schon zwei jahre um die Zustimmung der Mutter bittet für das gemeinsame Sorgerecht und sie das bis jetzt immer abgelehnt hat, hatte der bearbeiter vom Jugendamt gesagt man kann beim Familiengericht die einklagen. Mein Lebenspartner möchte diesen schritt eigentlich ungerne gehen und versuchte es jetzt nochmal ein Gespräch mit der Mutter zu führen, da wurde Ihn mitgeteilt: ich ziehe um und meintejetzt wo ich umziehen möchte, willste das Sorgerecht. Wie sieht das denn aus beim Familiengericht, wenn man dort ein Antrag stellt.

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    Kindesmutter will mit den Kindern wegziehen, kann ich das verkindern?
    Antwort von raimo raimo

    Die Ex-Frau meines Lebenspartner will weg ziehen

    Na und, hat sie deiner Meinung nach nicht das Recht dazu? Sie hat einen neuen Lebenspartner und mit diesem gestaltet sie ihr Leben wie SIE es für richtig hält.

    Kommentar von wendy1377 wendy1377

    Das mag ja alles richtig sein, weil sie das alleinige Sorgerecht hat von hause aus und das nur weil sie eine Frau ist und das Kind zu Welt bringt, was einen Mann nicht möglich ist. Wir haben ja nichts dagegen das sie Ihr leben neu gestalten möchte, aber wenn man als mutter nur dinge entscheidet die für Ihr gut sind und nicht für die Kinder, wo ist da das Wohl der Kinder? Ich bin auch Mutter von zwei Kinder und ich mußte eine Entscheidung treffen und habe als Mutter so entschieden zum Wohl meiner Kinder und habe selbst dabei zurück gesteckt.

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    Kindesmutter will mit den Kindern wegziehen, kann ich das verkindern?
    Antwort von Haarerauf Haarerauf

    Wenn die Ex-Frau Deinen LP und ihr neuer LP das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, können sie hinziehen , wo sie wollen !

    Was daran nun moralisch oder unmoralisch ist, betrieblich bedingt um zu ziehen , das kann man ohne viele, weitere Infos VON BEIDEN SEITEN absolut nicht beurteilen.

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    Kindesmutter will mit den Kindern wegziehen, kann ich das verkindern?
    Antwort von StupidGirl StupidGirl

    Sie kann hinziehen, wohin sie will. Du bzw. deine Lebenspartner kann beim Jugendamt nachfragen, aber solange das Wohl der Kinder nicht gefährdet ist, könnt ihr das nicht verhindern. Aus welchem Grund sie umziehen will, ob finanzieller Aspekt oder nicht, geht euch nichts an. Bezüglich seines nicht leiblichen Kindes hat dein Partner sowieso nichts zu sagen. Geht es dir eigentlich um das Wohl der Kinder oder um das Wohl deines Partners?

    Kommentar von wendy1377 wendy1377

    Also dazu kennst Du nicht die Vorgeschicht und auch nicht die KM. Aber da merkt man doch bei dieser Antwort, das mein Lebenspartner eigendlich nur Vater auf Papier ist und Unterhaltsverpflichtet ist, wo ist die menschlichkeit hier, nur weil eine Mutter ein Kind austrägt hat sie einfach mehr rechte, dem Vater ist dies ja nicht möglich aus biologischer Sicht.

    Als erstes gehts mir um das Wohl der Kinder, denn die Kinder haben eine große bindung zu Ihrem Vater und auch zu den anderen Familienmitglieder, denn die kümmern sich um die Kinder und nicht wie es leider bei vielen anderen Familien nicht so ist. Sie gehen hier in den Kindergarten, die Tochter wird jetzt Eingeschult und wird nach zwei Monaten wieder rausgerissen aus der Schule und das soll gut für das Wohl der Kinder sein, aus allem rausreissen zu werden, also ich weiß ja nicht.

    Das mein Lebenspartner nicht zu sagen hat bei seiner nicht leiblichen Tochter das weiß ich, aber er hat Umgangsrecht.

    Und zu der Frage, ob es mir um das Wohl der Kinder oder um das Wohl meines Partners geht . Es geht mir um beider Wohl, denn die Kinder brauchen Ihren Vater und er braucht seine Kinder, die Ihm Kraft geben, die sind der Mittelpunkt seines Lebens.

    Es gibt leider genug Vater, die sich nicht um ihre Kinder kümmern, aber es gibt auch Väter die sich um ihre Kinder kümmern.

    Kommentar von StupidGirl StupidGirlStupidGirl

    Warum sagst du einerseits ich kenne die Vorgeschichte nicht und wirfst mir andererseits meine Antwort vor?

    Ich hab Angst das er dadurch aufgibt<

    Wundert es dich bei diesem Satz wirklich, dass ich die Frage gestellt habe, ob es dir um das Wohl deines Partners oder um das Wohl der Kinder geht?

    Du hast deine Kinder entscheiden lassen........hast du seine denn auch mal gefragt?

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    Mutter will mit dem Kind weit weg ziehen kann der Vater das verhindern?
    Antwort von wendy1377 wendy1377

    Hallo, wollte mal Fragen ob jemand mir was dazu sagen kann. Die Ex-Frau meines Lebenspartner will weg ziehen ca. 500 km mit seinen Sohn und der nicht leiblichen Tochter die er wie als seine anzieht und sich genauso drum kümmert wie um seinen leiblichen Sohn, das heiß regelmäßigen Umgang und sie nennt Ihn auch Papa. Er hat kein Sorgerecht und befürwortet nicht das die KM mit den Kinder wegzieht mit dem neuen Lebenspartner und dessen gemeinsamen Kind, weil das nach meiner meinung nur ein finanzeller Aspekt ist, das der neue lebenspartner dort eine Arbeit hat, sie ist noch nie arbeiten gegangen. Ich meine man möchte der Familie ja nicht dazwischen stehen, aber sie denkt überhaupt nicht nach was mit den Kindern sein wird, den werden nur die positiven dinge erzählt und nicht die dinge die sich verändern werden dadurch. Dazu kommt es noch wenn es so sein sollte zwecks Umgang wie das fünktionieren soll mein Lebenspartner kämpft seit fast einen Jahr gegen Krebs und der kann nicht den Weg auf sich nemmen und einmal im Monat dort hinfahren um die Kinder zusehen, zuholen ect. Ich hab Angst das er dadurch aufgibt. Ich bin selber Mutter zweier Kinder und ich habe damals meinen Kindern die freie entscheidung gelassen, wo sie bleiben möchten. Beide sind bei Ihrem Vater geblieben, das war sehr hart für mich und ich komme heute immer noch nicht ganz klar damit, aber bei uns ist alles super geregelt.

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    Vater möchte gemeinsames Sorgerecht.
    Antwort von seliichen seliichen

    Beim gemeinsammen Sorgerecht müssen beide zusammen die wichtigen Sachen entscheiden....auch bei manchen dingen beide Unterschreiben....sie haben die gleichen rechte aber auch die gleichen pflichten...der der das wohnrecht hat bei dem wohnt das kind...! Geht der Vater vor Gericht und dieses stellt fest das dass gemeinsamme Sorgerecht nichts bringen würde weil sie sich nicht verstehen und keine gemeinsammen entscheidungen treffen können lehnt das gericht in denn meisten fällen denn antrag auf gemeinsammes Sorgerecht ab.....em und natürlich darf der vater das kind mit gemeinsamen Sorgerecht öfter als alle zwei Wochen sehen.....!!!

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    Vater möchte gemeinsames Sorgerecht.
    Antwort von Jostabeere Jostabeere

    Er ist der vater und hat ein Recht auf seine Tochter. Ich finde es sollten sowieso immer beide Elternteile das Sorgerecht haben (auser Alkoholkrank, gewalttätig...) Ja er darf dann mit entscheiden was mit seinen Kind passiert. z.B Schule, Arzt....

    Warum sollte es nicht richtig sein??

    Kommentar von Jostabeere JostabeereJostabeere

    Ob er das geteilte Sorgerechht bekommt kann dir keiner beantworten. Kommt immer sehr auf den Richter bzw. den Leuten von JA an.

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    Vater möchte gemeinsames Sorgerecht.
    Antwort von fragator fragator

    Ein Richter wird sich Vater und Mutter bei so einer Klage sehr genau anschauen, sie beide befragen und auch das Kind.

    Wenn er den Eindruck gewinnt, daß Vater und Mutter sich kaum einigen können in Entscheidungen über das Kind wird nichts aus dem gemeinsamen Sorgerecht. EIN Sorgeberechtigter ist meistens die glücklichere Situation.

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    Darf Jugendamt entscheiden wo meine Tochter i.d. Schule kommt !?
    Antwort von PrinzessinBrain PrinzessinBrain

    Ja das dürfen sie, denn es entscheidet immer der der gerade das Sorgerecht hat. Da es eich entzogen wurde entscheidet es jetzt das Jugendamt. Das ist alles rechtens so.

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    Darf Jugendamt entscheiden wo meine Tochter i.d. Schule kommt !?
    Antwort von Pfifferling1907 Pfifferling1907

    Ja das darf das Jugendamt tun, da es zum momentanen Zeitpunkt das Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt. Wenn die Kinder im Heim sind, dann schult man sie im dortigen Umfeld ( Sprengel) ein. Sobald die Kinder wieder bei euch leben und das Sorgerecht zurück übertragen wird, ändert sich das. Allerdings weiß ich aus deinen Schilderungen nicht, wie lange der Heimaufenthalt geplant ist, bzw. ob die Kinder wieder in die Familie zurückgeführt werden sollen.

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    Aufenthaltsbestimmungsrecht an Ex-Mann übertragen, Formulierung??
    Antwort von heide2012 heide2012

    Eigentlich müsste das reichen, aber ich würde noch ergänzen: gültige Anschrift der Ex-Frau,also wohnhaft:..... und die des Ex-Mannes auch,beim Kind noch den Geburtsort und auch die Anschrift, eine fettgedruckte Überschrift "Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht" und eventuell noch die Paragrafen einfügen,also: Gemäß §1631 Abs. 1 und § 1687 BGB übertrage ich....

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    Aufenthaltsbestimmungsrecht an Ex-Mann übertragen, Formulierung??
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Würde ich bei einem gemeinsamen Termin beim Jugendamt machen udn vom Jugendamt gegenzeichnen lassen.

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    muttizettel für 3tage festival
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Ja, das steht alles auf der Springbreakseite: http://www.sputnik.de/springbreak/service/die-anreise

    Rechts mitte ist der Dowmload des Muttizettels.

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    Muss ich den Vater beim Standesamt angeben?
    Antwort von cyberoma cyberoma

    Ich kann nicht alle deine Fragen beantworten, tut mir leid.

    Aber mir fällt auf, dass du nur von dir und dem Vater des Kindes sprichst. Du möchtest das alleinige Sorgerecht, er möchte Kontakt halten usw. usw. Alles voll durchgeplant.

    Es geht aber nicht nur um euch! Es geht um das Kind! Das hat ein Recht auf einen Vater. Vielleicht kommt er irgendwann im Ausland abhanden, meldet sich lange nicht mehr. Was soll dein Kind tun, wenn es älter wird und seinen Vater finden will? Wenn es nach seiner Urkundenlage gar keinen Vater hat?

    Vielleicht ist dein Leben nicht so lang, wie du dir vorstellst. Es kann immer was passieren. Wer soll dann dein Kind aufziehen? Vielleicht möchte der Vater das, hat aber die Vaterschaft gar nicht anerkannt.

    Vielleicht wird das Kind eines Tages Halbgeschwister haben - und Kontakt zu ihnen herstellen wollen - , die eine Bereicherung seines Lebens sind. Vielleicht erbt es ein Vermögen.

    Ich staune immer über Leute, die so viel planen und alles im Griff behalten wollen, aber so wenig Fantasie haben und die Wechselfälle des Lebens einfach ignorieren.

    Das Kind hat einen Vater, also soll er es anerkennen, du sollst ihn in der Geburtsurkunde eintragen lassen, und er verzichtet auf das Sorgerecht. Der Rest ist sozusagen in Gottes Hand. Aber dann ist alles gut und ehrlich geregelt, für alle Fälle vorgesorgt. Nur ein bisschen Bürokratie.

    Das kann doch nicht so schwer sein!!!

    Kommentar von sofia007 sofia007

    Vielleicht hast du auch nicht genug Fantasie ;-) Leider trifft deine Antwort auch nicht meine Frage. Wie gesagt, ich brauche keine Moralpredigt von angeblichen Christen....schon gar nicht mit Hinweisen auf Gottes Hand... Das Kind wird Kontakt zu seinem Vater haben... Bitte nur Antworten, die meine Frage beantworten!

    Kommentar von cyberoma cyberomacyberoma

    Okay, dann eben ganz einfach und kurz: Muss ich den Vater....angeben?
    Faktisch nein, du kannst ihn natürlich verschweigen.
    Moralisch ja, denn du bist verpflichtet, aus Verantwortung für dein Kind für seine Zukunft vorzusorgen und zu bedenken, dass die jetzigen Umstände sich ändern könnten.
    (Ich habe geschrieben "sozusagen" in Gottes Hand, damit klar wird, dass das hier als einfache Redewendung zu verstehen ist. Ersetze von mir aus Gott durch Schicksal oder Zufall.)

    Kommentar von sofia007 sofia007

    Keine Sorge, für das Kind ist gesorgt.... So viel kann sich da nicht ändern. Ich denke, ich weiß besser über meine / unsere Verhältnisse Bescheid als du.

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    Muss ich den Vater beim Standesamt angeben?
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wenn du zum zeitpunkt der geburt nicht verheiratet bist bekommst du automatisch das alleinige sorgerecht (auch wenn er die vaterschaft anerkennt). er bekommt das sorgerecht nur wenn ihr beide dafür unterschreibt (sorgerechtserklärung) oder er es sich vor einem gericht erstreitet... automatisch bekommt er das sorgerecht nicht!!!!!

    Kommentar von sofia007 sofia007

    Hallo ivonne! Danke schon mal für die Antwort. Muss ich denn beim Standesamt Anaben über den Vater machen? Oder kann ich einfach nichts angeben. Wie gesagt, ich will nicht sagen, dass der Vater unbekannt ist.... Gruß sofia

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    irgendwie verstehe ich dich nicht so ganz... du willst dem standesbeamten nicht sagen wer der vater ist, andererseits willst du nicht angeben dass der vater unbekannt ist... du musst dich schon entscheiden. entweder steht der vater in der geburtsurkunde oder es wird "vater unbekannt" eingetragen. was anderes gibt es nicht.

    den grund verstehe ich auch nicht, da du ja eh das alleinige sorgerecht bekommst.

    Kommentar von sofia007 sofia007

    Na, das ist doch die Frage :-) Ich kenne mich nicht aus und möchte wissen, ob es die Möglichkeit gibt, auf dem Standesamt zu sagen: "Keine Angabe zum Vater" (oder so). Das ist doch etwas anderes, als zu behaupten: "ich weiß es nicht, Vater unbekannt" (wär ja auch gelogen..)

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    ne die frage war: "Wie stellen wir es am schlausten/am unkompliziertesten an, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme? "

    und die antwort darauf ist: ihr müsst garnichts anstellen, denn das alleinige sorgerecht bekommst du automatisch wenn du zum zeitpunkt der geburt nicht verheiratet bist. das ist doch sehr unkompliziert!!!

    Kommentar von sofia007 sofia007

    Danke. Ich hatte mehrerer Fragen :-) Wollte auch wissen, ob es nur die Möglichkeit gibt, "Vater unbekannt" (womit ich mich evtl. strafbar machen würde, weil es ja nicht stimmt), oder ob es noch eine andere Variante gibt. Habe mich heute beim Jugendamt und Standesamt schlau gefragt. Wen es interessiert: Man kann auch einfach keine Angaben zum Vater machen (ohne sagen zu müssen, dass man nicht wisse, wer der Vater sei). War mir vorher nicht bekannt, ich dachte, wenn man es weiß, dann muss man es auch sagen. :-)

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    Muss ich den Vater beim Standesamt angeben?
    Antwort von Boelller Boelller

    du musst die wahrheit sagen!
    wenn er noch ne tochter bekäme und du einen sohn und die bekommen aus zufall kinder, ohne von ihrer verwandschaft zu wissen (hats schon gegeben) dann wäre das inzest und das ist verboten....

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    Muss ich den Vater beim Standesamt angeben?
    Antwort von Sommerloch2010 Sommerloch2010

    Nein, musst du nicht. Aber warum entscheidest du gegen die Interessen deines Kindes? Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt von seinem Vater. Du kannst ja gern auf deine eigenen Ansprüche (Betreuungsunterhalt) verzichten. Aber entscheide dich nicht jetzt schon gegen dein Kind!

    Kommentar von sofia007 sofia007

    @sommerloch. Wie gesagt, ich habe keine finanzielle Not, der Vater schon. Ich finde nicht, dass ich mich gegen mein Kind entscheide, weil ich als Beamtin aus einem Harz4-Empfänger keinen Unterhalt herauspressen will. @Boeller aus meinem Text geht klar hervor, dass das Kind Kontakt zu seinem Vater haben wird. Von daher wird es auch evtl. Geschwister kennen lernen, keine Sorge. DArum geht es aber nicht!!! Ich wäre dankbar, wenn jemand meine, zugegeben lange, Frage mal richtig durchlesen könnte und mir eine passende Antwort geben könnte :-) Bitte keine Moralpredigten, danke.

    Kommentar von Sommerloch2010 Sommerloch2010Sommerloch2010

    Jetzt les ich grad noch den Rest deiner Frage. Also wie gesagt, du musst keine Vaterschaftsanerkennung machen. In Deutschland bekommt die unverheiratete volljährige Mutter automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Wenn du also mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet bist, musst du dir darum keine Sorgen machen. Auch wenn ihr doch noch eine Vaterschaftsanerkennung macht, bekommt er dadurch nicht das Sorgerecht. Dazu braucht man eine Sorgeerklärung, der die Mutter zustimmen muss. Er könnte das zwar notfalls bei Gericht beantragen, aber du schreibst ja, er hat kein Interesse.

    Du wirst Schwierigkeiten bei der Beantragung von einkommensabhängigen Sozialleistungen bekommen. Grund: Der Verzicht auf Unterhalt ist eine unterlassene Einkommenserhöhung. Es kann also passieren, dass du niemals volle Leistungen erhalten wirst. Der Staat ist nämlich immer nur nachrangig zuständig.

    Elterngeld und Kindergeld kannst du ohne Weiteres beantragen.

    Beamtin und so ahnungslos? Was lehrt man euch eigentlich? Sorry, dass musste jetzt leider sein.

    Kommentar von sofia007 sofia007

    @Sommerloch Als Beamtin hat man keine Ansprüche auf Sozialleistungen... Wichtig ist: Muss ich beim Standesamt zur Anmeldung des Kindes den Namen des Vaters nennen, wenn ich ihn weiß?

    Kommentar von sofia007 sofia007

    @Sommerloch : ich habe so viel gelernt, dass passt hier nicht alles in das kleine Kästchen. Abgesehen davon sind das Dinge, die nicht meinen Beruf betreffen und ich werde zum ersten Mal Mutter. Zumindest weiß ich, dass ich keine Sozialleistungen beziehen darf.... und ich habe keine komischen Vorurteile gegenüber fremden Menschen... dafür kann ich im Gegensatz zu manch anderen Menschen sehr gut lesen, kann den Sinnn erfassen und urteile nicht vorschnell...

    Kommentar von Sommerloch2010 Sommerloch2010Sommerloch2010

    Also noch einmal, du musst den Vater nicht angeben. Ist schließlich deine Sache. Aber die Annahme, dass du keine Sozialleistungen beantragen darfst, ist schlichtweg falsch. Die Frage ist nur, ob du der Höhe nach jemals etwas bekommen würdest.

    Kommentar von sofia007 sofia007

    Ich habe nicht geschrieben, dass ich keine Sozialleistungen beantragen darf, lies mal genau...

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    Darf Jugendamt entscheiden wo meine Tochter i.d. Schule kommt !?
    Antwort von kiniro kiniro

    Frag bei einem Anwalt für Familienrecht nach.

    Wenn die Kinder im Grundschulalter sind, werden sie doch gemäß dem Sprengel (so ist es zumindest in Hessen) eingeschult. Es sei denn, sie müssen auf Förderschulen gehen.

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    Darf Jugendamt entscheiden wo meine Tochter i.d. Schule kommt !?
    Antwort von cyberoma cyberoma

    Die Verfahrenspflegerin ansprechen, sie wird euch über die Gründe für den Wechsel Auskunft geben. Wenn ihr wichtige Argumente für die andere Schule hattet, wäre es gut, mit ihr darüber zu sprechen. Sie will ja das Beste für euer Kind.

    (Mit)entscheiden könnt ihr allerdings leider nicht, solange euch das Sorgerecht entzogen ist.

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    Darf Jugendamt entscheiden wo meine Tochter i.d. Schule kommt !?
    Antwort von radwor radwor

    offenbar, ja

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