Ich kann nicht alle deine Fragen beantworten, tut mir leid.
Aber mir fällt auf, dass du nur von dir und dem Vater des Kindes sprichst. Du möchtest das alleinige Sorgerecht, er möchte Kontakt halten usw. usw. Alles voll durchgeplant.
Es geht aber nicht nur um euch! Es geht um das Kind! Das hat ein Recht auf einen Vater. Vielleicht kommt er irgendwann im Ausland abhanden, meldet sich lange nicht mehr. Was soll dein Kind tun, wenn es älter wird und seinen Vater finden will? Wenn es nach seiner Urkundenlage gar keinen Vater hat?
Vielleicht ist dein Leben nicht so lang, wie du dir vorstellst. Es kann immer was passieren. Wer soll dann dein Kind aufziehen? Vielleicht möchte der Vater das, hat aber die Vaterschaft gar nicht anerkannt.
Vielleicht wird das Kind eines Tages Halbgeschwister haben - und Kontakt zu ihnen herstellen wollen - , die eine Bereicherung seines Lebens sind. Vielleicht erbt es ein Vermögen.
Ich staune immer über Leute, die so viel planen und alles im Griff behalten wollen, aber so wenig Fantasie haben und die Wechselfälle des Lebens einfach ignorieren.
Das Kind hat einen Vater, also soll er es anerkennen, du sollst ihn in der Geburtsurkunde eintragen lassen, und er verzichtet auf das Sorgerecht. Der Rest ist sozusagen in Gottes Hand. Aber dann ist alles gut und ehrlich geregelt, für alle Fälle vorgesorgt. Nur ein bisschen Bürokratie.
Das kann doch nicht so schwer sein!!!
Danke für deine Antwort. Ich weiß das sieht jetzt glaube nicht so gut für uns aus. Wir waren beim Jugendamt und haben uns nochmal erkundigt, wie es jetzt aussieht mit der etwas veränderten Gesetzlage. Da mein Lebenspartner mehrmal also fast schon zwei jahre um die Zustimmung der Mutter bittet für das gemeinsame Sorgerecht und sie das bis jetzt immer abgelehnt hat, hatte der bearbeiter vom Jugendamt gesagt man kann beim Familiengericht die einklagen. Mein Lebenspartner möchte diesen schritt eigentlich ungerne gehen und versuchte es jetzt nochmal ein Gespräch mit der Mutter zu führen, da wurde Ihn mitgeteilt: ich ziehe um und meintejetzt wo ich umziehen möchte, willste das Sorgerecht. Wie sieht das denn aus beim Familiengericht, wenn man dort ein Antrag stellt.