Die Creme benötigt c.a. 1/2 Stunde, um ihre Wirkung voll zu entfalten. Da sie sich mit der Zeit durch Schweiß und Reibung (Kleidung) wieder lösen kann, muss allein deshalb nachgecremt werden. Die Schutzzeit generell richtet sich aber nach dem Lichtschutzfaktor. Hier nutzt das Nachcremen mit einer Creme mit geringem Lichtschutzfaktor nichts. Grundsätzlich sollte der gesamttägliche Aufenthalt in der prallen Sonne begrenzt werden.
Sinnvoll wäre das Eincremen des Kindes vor der Kita, wenn es schon auf dem Weg dorthin bzw. direkt nach der Ankunft vor der Sonne geschützt werden muss. Wenn das Kind schon morgens um 7 eingecremt wird, kann sie sich um 9:30 Uhr bereits phasenweise wieder gelöst haben und müsste dann schon wieder nachgecremt werden. Ein mehrmaliges Nachcremen während des gesamten Tages ist aufgrund des Abbriebs wieder erforderlich.
Unabhängig davon haben die Eltern ein Recht darauf, dass ihre (Tages)Kinder nachmittags wieder eingecremt werden und sollten das von den Erziehern einfordern. Auch sollten sie darauf bestehen, dass die Kinder sich im Schatten oder auch drinnen aufhalten dürfen, wenn sie das möchten. Ebenso müssen die Kinder dazu angehalten werden, sich ggf. einen Sonnenhut oder ein Sonnenkappe aufzusetzen. Selbstverständlich sollte es sein, ein bereits sonnengeschädigtes Kind (gerötete Haut) unverzüglich aus der Sonne zu nehmen und entsprechend zu behandeln. Haut kühlen, Eltern benachrichtigen, evtl. Arztbesuch)!
kannste mir genauer erklären was du mit hauttyp meinst ?