Wenn dein Internet funktioniert muss auch dein Telefon gehn weil das VOIP und somit auch Internet ist.. vor allem wenn es vorher schon ging kann es fast nicht sein das es am Anbieter liegt.. Telefonnummern bekommst du keine neuen wie beim Tkom Umzug weil du deinen Anschluß sozusagen mitnimmst da dieser nicht Orts- sondern Gerätegebunden ist.. Wenn du Störungen beim Internet hast dann musst du die bei KDG melden und dann kommt ein Techniker der das prüft.. du solltest aber sicherstellen das der Fehler nicht auf deiner Seite liegt wie zB kaputte Kabel.. Das mit dem Brief kannst du machen aber Kabel reagiert eigentlich immer auf Störungsmeldungen und das auch schneller als 6 Wochen.. wenn die das nciht auf die Reihe bringen kannst du natürlich von deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen..
Sonderkuendigung - neue und gute Antworten
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0Kabel Deutschland Sonderkündigungsecht Telefon funktioniert nichtAntwort von
TOBschluesselTOBschluessel
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0Kabel Deutschland Sonderkündigungsecht Telefon funktioniert nichtAntwort von
Yuuki2212 Ich würde mich an einen Anwalt wenden. Klar, deine Forderungen sind gerechtfertigt, aber die durchzusetzen ist ohne Anwalt schwer. Kd ist eine große Firma und die werden wohl nicht so einfach klein beigeben. ich weiß, dass viele sich scheuen zum Anwalt zu gehen, weil der Geld kostet, aber dein Anwalt wird seine Kostennote nicht dir, sondern KD in Rechnung stellen, weil das Gesetz vorsieht, dass derjenige der "Schuld hat" auch die Kosten trägt. Sorry, aber einen besseren Rat habe ich nicht.
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1Kabel Deutschland Sonderkündigungsecht Telefon funktioniert nicht
Sollte sich herausstellen, dass am Hausanschluss alles passt, dann ist nichts mit Sonderkündigungsrecht, denn nur bis dahin ist der Provider verantwortlich - es sei denn, die mitgelieferte Hardware (nur das Modem) zeigt schwächen. Für die ordnungsgemäße Funktion der übrigen Hardware oder auch Anschlüsse und Verkabelungen (auch die im Haus) ist immer der kunde verantwortlich bzw der Hausnetzbetreiber ((ggf Fremdfirma oder Vermieter).
Es steht dir aber frei, den vereinbarten Preis um die Höhe des Anteils des Telefons zu kürzen - spätestens wenn es an das Geld geht kommen die in die Puschen. Schade ist, dass Kabel Deutschland seit dem es von KabelBW geschluckt wurde deren saumissereabelen Kundenservice mit übernommen hat...
Letztmalig schriftlich eine Frist von 4 Wochen setzen, danach wie angekündigt den monatlichen Preis entsprechend kürzen - ich musste seinerzeit auch KabelBW auf diese Art " drohen " damit sie endlich die mangelhafte Leitung auf die Reihe bekommt, denn schon am Hausanschluss war das Signal praktisch nur bei 35%, ein switch auf einen anderen VP brachte es sofort auf 100% - aber erst nach monatelangen hin und her und Kürzung des Abschlags...
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0Kabel Deutschland Sonderkündigungsecht Telefon funktioniert nichtAntwort von
Imagine2012Imagine2012
Warum klärst du das nicht mit dem Kundendienst, drohe denen mit der außerordentlichen Kündigung wegen Nichterbringung vertraglich festgelegter Leistungen, sage denen, Du nimmst Dir nen Anwalt und forderst Dein Geld zurück! NICHT VERGESSEN, eine gegebene Einzugsermächtigung zu stornieren.
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stelaristelari So einfach ist es dann auch wieder nicht... ist am Hausanschluss (ÜP) alles paletti, dann hat es sich mit Sonderkündigung - für den Router ist der Anschlussanbieter nicht haftbar zu machen, denn es gilt - ist bis zum Modem alles ok, dann ist der Rest dem Kunde sein Problem... und ich vermute, hier ist der Router entweder gar nicht oder mangelhaft konfiguriert - falsche Verschlüsselung des Signals (TIKP anstelle von ASEP), defekte Kabel zum Modem, veraltete Firmware ect pp usw
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Imagine2012Imagine2012 Darum geht es nicht, es geht darum, was der Vertrag beinhaltet, wenn da telefon mit abgeschlossen wurde, aber weder funktioniert noch wiederhergestellt wird, ist die Erbringung der Leistung nicht vorhanden, ich geh mal noch tiefer, hier könnte man da schon den Vorwurf machen, daß hier Leistungen "erschlichen" werden. Im übrigen soll es Kundendienste geben, die gegen Entgelt auch die Hard und Software einstellen, wenn der Kunde nicht weiterkommt.
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1Sonderkündigung StromanbieterAntwort von
polarfuchspolarfuchs
Hallo,
ein ausserordentliches Kündigungsrecht beträgt meist 1 Monat ab Erhalt des Schreibens. Somit war die Frist für die Berücksichtigung der Kündigung abgelaufen und die Kündigungsbestätigung für 2013 somit richtig.
Natürlich musst du nicht doppelt an E wie einfach und RWE zahlen. Schick RWE eine Kopie der Kündigungsbestätigung und bitte um Vertragsaufhebung und weiß darauf hin, dass aufgrund der langsamen Bearbeitung auch ein Vertrag in 2013 nicht in Frage kommt. Dies lass dir bitte von RWE bestätigen.
Desweiteren solltest du dich bei E wie einfach vergewissern, dass sie dich auch wirklich weiterhin bis zum Kündigungszeitpunkt mit Strom beliefern. Die Kündigung für 2013 würde ich zunächst nicht rückgängig machen um dir eine Option auf einen günstigeren Stromanbieter offen zu halten.
LG vom Polarfuchs
Kommentar von
fragenstellerP Hallo Porlarfuchs,
Danke für deine Antwort.
Also könnte man quasi sagen das E wie Einfach ganz "EINFACH" das Sonderkündigunsrecht ausgetrickst hat. Die Preiserhöhung gilt nämlich erst ab dem 01.04.2012, also zu dem Zeitpunkt wo mein Vertrag wenn er ganz normal 1 Monat vorher gekündigt worden wäre auch beendet gewesen sei.
RWE werde ich wie von dir erwähnt um Vertragsaufhebung bitten, auf so einen unzuverlässigen Anbieter habe ich keine Lust...
Aber daraus habe ich gelernt, in Zukunft mache ich meine Kündigung selber und überlasse diese keinem anderen Anbieter.
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polarfuchspolarfuchs Nein, E wie einfach hat überhaupt nicht getrickst. Sondern sie haben sich absolut korrekt verhalten und dich vorzeitig über die Preiserhöhung informiert, die ab dem 1.4. fällig wird, wenn der Vertrag sich um ein weiteres Jahr verlängert hätte.
Hätte RWE die Kündigung rechtzeitig losgeschickt, dann wäre es ja auch glatt gelaufen. Den "schwarzen Peter" hat also RWE und nicht E-wie einfach, die sich an die Spielregeln im Sinne des Verbrauchers gehalten haben.
Das ist beispielsweise bei der Autoversicherung auch so. Wenn die teurer wird, dann gilt das auch immer zu sog. Hauptfälligkeit des Vertrages.
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41&1 kümdigenAntwort von
amdrosamdros
Du mußt Dich dann aber auf einen harten Kampf einlassen. Ich habe es hinter mich gebracht..bis zum Aufsichtsratsvorsitzenden geschrieben, dann hat es erst geklappt..war sehr nervig. Aber.. das Endresultat, nachdem ich die außerordentliche Kündigung durchgesetzt hatte..bin ich nach kürzester Zeit wieder zurück, da mir kein anderer Anbieter die gleiche Leistung in meinem Wohnbereich anbieten konnte wie 1und1
Kommentar von
ellex86ellex86 Hi amdros,
ja das denke ich mir. Ist er ja jetzt schon ^^
Ne also 1&1 kann in Punkto Leistung nicht mit Kabel BW mithalten.
Kommentar von
amdrosamdros Das bekomme ich hier nicht..deshalb auch wieder zurück zu 1und1 und bin, seitdem die Telekom nicht mehr dazwischen funken kann durch die Komplettumstellung, total zufrieden.
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71&1 kümdigen
Hi, Du kannst max. 6k kriegen, weniger immer. Und 6k war die kleinste angebotene Variante. Hängt ab vom Telefonkabel der T-Com. Die kann meist nur störungsfrei bis 1k, insb. wenn Du am Ende der Leitung wohnst. Geht mir genauso. Daher habe ich gekündigt bei 1und1, gehe ab 1.6. zur T-com (16k). Deren neu gelegten Leitungen darf 1und1 nicht nutzen, erst viel später mal, wenn alles abgegrast ist. Erkundige Dich bei 1und1, bis wann Du unter Vertrag bist, lasse dann Kabel bw für Dich kündigen. Mind. 3 Monate vorher. Sonst wirds nix. Siehe Link. Gruß Osmond http://www.dsl-magazin.de/dsl-kuendigen/
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ellex86ellex86 So gehören sich Kommis !! Danke osmond.
Ich schau mal gleich
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osmondosmond Danke für den Stern, lgO
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0Zur RechtsschutzversicherungAntwort von
ramona1971 Die Frage ist doch, warum die Versicherung die Zahlweise geändert hat. So ohne Grund tut sie das doch nicht..! Außerordentlichen Kündigungsrecht sehe ich hier auch nicht.
aber auch nur dann, wenn es zu einem Urteil käme das entsprechend lauten würde, die Kosten können auch geteilt werden bspw in einem Vergleich - trotzdem muss man erst einmal in Vorlage gehen...
Und kann PTK beantragen.
Was ist das?