Die 2 € Sondermünzen zu sammeln lohnt sich eigentlich nicht. Dazu werden die in zu großer Stückzahl heraus gegeben.
Sonderausgaben - neue und gute Antworten
-
1Kommunionfeier SonderausgabenAntwort von
cg1967cg1967
Leider hatten die bisherigen Antworter keine Ahnung davon, was Kommunion bedeutet. Ich bezweifle allerdings auch, daß Du dies weißt.
Was willst Du denn absetzen? Die Fahrtkosten, wenn Du an der hl. Kommunion teilnimmst?
Die eigentliche Frage stellt sich nicht, da die Feier der Kommunion von der Kirche ausgerichtet wird. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Kerndienstleistungen unterliegen keiner Steuerlast. Anders sähe es aus, wenn man die Veranstaltung von Kommunionsfeiern unter Betrieb gewerblicher Art subsumierte.
-
-
2Kommunionfeier SonderausgabenAntwort von
keguskegus
Nein, weder als Sonderausgaben noch als sonst irgendeine Vergünstigung. Dasselbe gilt übrigens für Kosten von Hochzeiten, Geburtstagen, Taufen, Grillfesten, Schulabschlussfeiern, Tanzstundenbällen, Bescherung der Kinder zu Weihnachten etc. pp.
Kommentar von
ZauberinDannyZauberinDanny -
2Kommunionfeier Sonderausgaben
Was als Sonderausgaben absetzbar ist, steht in den §§ 10 ff, 35a EStG. Schau mal nach, ob du dort Kommunionfeier findest.
Wie kommst du eigentlich ausgerechnet auf Sonderausgaben? Warum fragst du beispielsweise nicht nach Kinderbetreuungskosten, Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen?
Kommentar von
keguskegus Hey, 35a klingt interessant - also das ließe sich doch sicher unter haushaltnahe Dienstleistung subsumieren, oder? ;-)
Kommentar von
ZauberinDannyZauberinDanny LOL ;-))
-
0Kommunionfeier SonderausgabenAntwort von
Jetsam Nein, ich denke nicht. Das ist ein Familienfest und interssiert doch das Finanzamt nicht. Beerdigungen kann man als Außergewöhnliche Belastung geltend machen, aber doch kein Freudenfest. Das ist einfach eure Privatsache. Google halt mal.
Ach, nein, ich habe tatsächlich nicht viel Ahnung von kirchlichen Ritualen, aber von Steuerrecht und ich weiß immerhin soviel, dass die Kommunion nicht mit der Erzielung von Einkommen in Zusammenhang steht und auch nirgends im Katalog der Sonderausgaben aufgeführt wird und als außergewöhnliche Belastung etc. geht das auch nicht durch.
Sorry, ich weiß nicht, was Du damit sagen willst.
Was Kommunion ist ist auf Wikipedia erklärt. Die Kosten, welche dafür anfallen, nennt man üblicherweise Kirchensteuer.
Autsch. Himmlisches Einkommen, in Geld nicht aufzuwiegen. SCNR
Auch dann nicht, wenn das himmlische Einkommen in irdisches Geld umgerechnet und versteuert wird? veg
Ansonsten sehen mir alle bisherigen Antworten danach aus, als ob die Antworter zuviel in Zahme Xenien gelesen hätten: "Legt ihr's nicht aus, so legt was unter".
Spötter! ;)))