- Es gibt kein Hauptgewerbe und kein Nebengewerbe ! Gewerbe ist Gewerbe.
- Auf der Gewerbeanmeldung wird zwar danach gefragt, ob man das Gewerbe (zum Zeitpunkt der Anmeldung) zum Haupterwerb oder als Nebenerwerb ausüben will. Das hat aber keinerlei rechtliche Bedeutung. Es ist nur eine statistische Frage !
- Fazit: Du musst beim Gewerbeamt nix umschreiben lassen.
- Wenn du neben der unselbständigen Arbeit noch gewerblich selbständig bist, solltest du dir unbedingt die Genehmigung deines Arbeitnehmers einholen, denn in den meisten Arbeitsverträgen steht drin, dass weitere Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt ist.
Selbstständigkeit - neue und gute Antworten
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0Hauptgewerbe in Nebengewerbe umwandeln?
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0Hauptgewerbe in Nebengewerbe umwandeln?Antwort von
PeterweferPeterwefer
Zu Deiner ersten Frage:
Das ist Sache zwischen Dir und dem Arbeitgeber.
Zu Deiner zweiten Frage:
Hauptgewerbe in Nebengewerbe umschreiben geht durchaus beim Gewerbeaufsichtsamt. Finanzamt - das ist eine andere Sache. Die werden aller Voraussicht nach weiter eine Steuererklärung von Dir fordern. Allerdings ist diese beim Nebengewerbe weit weniger kompliziert (Buchführung).
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0Hauptgewerbe in Nebengewerbe umwandeln?Antwort von
Bobo86 einfach mal beim Gewerbeamt und Finanzamt durchrufen, das die Antwort von dort ist die zutreffendste.
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0Patent eines ArtikelAntwort von
cymbelinecymbeline
Kommt ganz darauf an, was genau durch das Patent geschützt ist (steht in den sog. Patentansprüchen), ob Patentschutz in Deutschland besteht und falls ja, ob das Patent überhaupt noch in Kraft ist.
Falls Du die Nummer des Patents kennst, kann ich Dir weiterhelfen. Diese Daten sind alle öffentlich einsehbar.
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0Gewebeschein_hilfeAntwort von
PostermannPostermann
Du gehst zu Deinem Ordnungsamt - nimms etwas Geld mit ( bei mir waren es damals 29,- Euro?) Einen gültigen Personalausweis und überlege Dir einfach was genau Du anmelden möchtest. That`s it! Sollten noch Unterlagen fehlen ( evtl. Berechtigungsscheine, Reisegewerbe o.ä.) sagt Dir das der Beamte und die kannst Du dann nachreichen. LG Postermann
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0existenzgründung reinigungAntwort von
tradaixtradaix
Existenzgründungsportal des BMWi (→ http://www.existenzgruender.de/). Unbedingt beachten: Antrag und Gelder müssen vor der Gewerbeanmeldung erfolgen bzw. bewilligt sein! Zudem gibt es auf Bundesland- und Kommunalebene Unterstützungen. Hier helfen IHK und HWK weiter.
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0existenzgründung reinigungAntwort von
jochenguentherjochenguenther
werbung da wo es die richtigen leute anspricht aber du scheinst mir nicht wirklich so erfahren zu sein :D naja vieleicht irgendwo wo leute mit reinigung zu tun haben oder reinigung brauchen oft ja in geschäften, salons, etc
Kommentar von
Mopsik21 wenn ich erfahren wäre hätte ich auch nicht gefragt ;-)
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0Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV herausAntwort von
DerHansDerHans
Die Arbeitsagentur bietet Arbeitslosen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen an, einen Existensgründungskurs zu absolvieren. Wenn du irgendwelche Zuschüsse beantragen willst, ist dieser Kurs sogar obligatorisch. Außerdem würde dich ein begelitendes Coaching-Programm erwarten
Informationen hierzu erhältst du bei der zuständigen IHK oder in deinem Fall der Handwerkskammer.
Die Materie ist einfach zu komplex, als dass du hier eine ausreichende Auskunft erwarten könntest.
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0Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV herausAntwort von
AnOnYmUsYAnOnYmUsY
Deine Frage ist kompliziert.Ich rate dir sei Vorsichtig wie du umgehst mit den Behörden,erlaube dir keine Fehler sonst landest du in die Pampas.mit fg
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0Patent eines ArtikelAntwort von
WertherWerther
Sieh Dir das Patent genau an (DPMA Recherche) vielleicht ist es abgelaufen? Vielleicht ist es mit Deiner Sache nicht vergleichbar? Vielleicht gilt es nicht in Deutschland. Sonst solltest Du Dich mit dem Patentinhaber in Verbindung setzen und über eine Lizenzgebühr verhandeln. Je nachdem um was es sich handelt könnten das zwischen 3 und 10% sein.
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0Abschreibung Gebrauchtwagen - max. Alter bei Erwerb?Antwort von
MeandorMeandor
Die Regelung die da gehört hast ist Müll.
Neuwagen werden in der Regel auf sechs Jahre abgeschrieben.
Gebrauchtwagen auf drei Jahre.
Bei überdurchschnittlicher Nutzung auch kürzer, bei unterdurchschnittlicher Nutzung auch länger. Beides ist jedoch zu belegen.
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0Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV herausAntwort von
derdorfbengelderdorfbengel
Der Zuschuss wäre möglich. Es gibt sogar JC, die für Anstellungen von Existenzgründern quasi Budget reserviert haben.
Gemeint sind allerdings i.d.R. Gründer, die bereits eine Zeit auf dem Markt sind.
Ob Du eine Förderung bekommen könntest in Deiner Situation, erscheint mir fraglich. Stellst Du Dir das so vor, dass der eine Angestellte mit seinem Umsatz Euch beide finanziert? Wofür braucht es Dich, ausser zum Kassieren von Geld?
Das klingt für mich unwirtschaftlich.
Von welchem Kapital zahlst Du den nicht geförderten Lohnanteil? Von was gehst Du in Vorlage?
Du musst auf diese Fragen jetzt sofort eine überzeugende Antwort parat haben.
Im Gründungskonzept werden noch ganz andere Fragen kommen.
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2Selbstständig Scheidung Arbeitsamt Anwalt
Kann das Arbeitsamt selbständig dieses Schreiben schicken?
Das Arbeitsamt nicht, das Jobcenter schon, wenn die Frau H4 beantragt hat
Hat das Arbeitsamt ein Recht auf den Einblick in die Verdienste des Selbständigen?
Hat es, solange Unterhaltspflicht gegenüber der geschiedenen Frau nicht vollkommen ausgeschlossen ist.
Kommentar von
Wernichtjubelt Wow, sau stark! Danke für diese schnelle klare Antwort!
Ich Frage einfach noch mal blöd!
Nur wenn die Frau H4 beantragt hat?! Ich vertraue voll auf die Antwort, muss mir blos sicher sein weil wie gesagt die Frau lügt wie Sau, Sie sagt Sie hat diesen Antrag nicht gestellt und arbeitet noch!? kann ja dann nicht sein?!
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf Ohne dass irgendein Antrag gestellt wurde, wird keine Amt Einkommensnachweise verlangen dürfen, um unterhaltsrechtliche Ansprüche der Frau prüfen zu lassen.
Auf den Kindesunterhalt darf sie - rein rechtlich - nicht verzichten, mit ihren Unterhaltsansprüchen kann sie letztlich machen, was sie will. Verzichtet sie also auf ihren Unterhalt und beantragt keine Leistungen, interessiert das kein Schwein.
In dem Moment, wo sie H4 beantragt, was sie ja auch mit Arbeit als Aufstockerin kann, muss sie sämtliche vorrangigen "Einkommen" - wie Unterhalt - ausschöpfen. Tut sie das selbst nicht, kann das Amt in einer sog. Rechtswahrungsanzeige auf den Unterhaltspflichtigen zutreten.
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1Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus
Die Situation ist einfach, die rechtlichen Implikationen - steuerrechtliche, arbeitsrechtliche, haftungsrechtliche und und und .. - sind extrem kompliziert; und zwar so kompliziert, dass du unbedingt einen Gründungsberater kontaktieren solltest, weil du in einem Zwischenetz-Forum - wie diesem - niemals erschöpfende und hinreichend sachkundige Antworten bekommen wirst.
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0Kleingewerbe, was darf ich und was nicht???
Was muss ich da beachten?
Im jetzigen Arbeitsvertrag nachsehen, ob der Arbeitgeber über einen Nebenjob informiert werden muss.
Darf ich Rechnungen schreiben?
Musst Du sogar. Die Kunden müssen das Geld überweisen. Mit Rechng und Kontoauszug können sie das dann als "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Steuer absetzen.
Kann ich was von der Steuer absetzen? z.B. Putzmittel, Kleidung, evtl. Pkw?
Es wird beim Gewerbe nicht abgesetzt, sondern es werden die Einnahmen aufgelistet und ebenso die Ausgaben für das Gewerbe. Einnahmen-Ausgaben=Gewinn.
Fahrten mit dem eigenen Auto werden mit 0,30€/km angesetzt.
Was darf ich max. Umsetzen/Verdienen?
So viel Du Lust hast. Ab 17.500€ muss dann Mehrwertsteuer mit auf die Rechnung. Darunter kann man die Kleinunternehmer-Regelung nutzen.
In beiden Fällen musst Du Geld für die Einkommensteuer zurücklegen.
Welche Vrsicherungen brauche ich?
Eine Haftpflichtversicherung speziell für das Gewerbe könnte sinnvoll sein.
Darf ich Personal einstellen?
Ja.
mehr Lesestoff dazu: http://klicktipps.de/gewerbe
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0Kleingewerbe anmelden und trotzdem im alten Job bleibenAntwort von
JoWaKuJoWaKu
Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung.
Nebengewerbe: Ein Gewerbe, das man noch neben dem Hauptberuf betreibt.
Kleingewerbe: Das geht bis 17.500 € Umsatz (=Einnahmen) Man muss/darf bei Nutung der Kleingewerbe-Regelung keine Mehrwertsteuer auf seine Rechnungen schreiben.
Was darf ich denn max. mit meinem Geschäft verdienen um mich nicht selbst Versichern zu müssen?
Das musst Du mal bei der Krankenkasse fragen. - Es muss nicht die eigene sein; sie haben alle die gleichen Spielregeln. Vermutlich muss man mehr für dei KK zahlen, wenn der Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) aus dem Gewrbe den Lohn übersteigt.
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1Mit (fast) 15 alleine 50 Minuten S-Bahn fahren mit einem Umstieg?Antwort von
derdorfbengelderdorfbengel
Erlauben vielleicht ja. Aber wenn, dann nur mit Maulkorb und Keuschheitsgürtel. Es können die unglaublichsten Dinge auf den Bahnsteigen passieren...
Kommentar von
veritas55veritas55 Hoffentlich versteht die Mutter die Ironie...
Kommentar von
derdorfbengelderdorfbengel Naja, eigentlich bin ich das beste Beispiel, dass in 15 Minuten Bahnsteig Erstaunliches passieren kann ;-)
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1Patent eines ArtikelAntwort von
teutonix1teutonix1
Wenn auf der Sache schon ein Patent angemeldet ist, gibt es nur 3 Möglichkeiten:
Den Artikel so abwandeln, dass ein neues Patent angemeldet werden kann.
Einen neuen Artikel erfinden.
Lizenzgebühren zahlen.
Kommentar von
Nl1982 Und wie hoch ist die Gebühr ?
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0Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?Antwort von
kevin1905kevin1905
17.500,- € Umsatz im ersten Jahr, wenn im Folgejahr 50.000,- € nicht überschritten werden.
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0Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?Antwort von
JorgfriedJorgfried
Du hast ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregel. Daher brauchst du bis 17.500 Euro Umsatz keine Umsatzsteuer erheben und abführen, bekommst aber auch die Vorsteuer für deine Ausgaben nicht wieder.
17.500 Umsatz ist im Handel sehr wenig.Aber die Kleinunternehmerregel lohnt sich ohnehin nur bei Dienstleistungen für Privatkunden.
also teil 1 habe ich verstanden und teil zwei ist das was ich vorhabe Gastro :D gelten die selben richtlinien für what ever?