Selbstständigkeit - neue und gute Antworten

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    Hauptgewerbe in Nebengewerbe umwandeln?
    RatgeberHelden Antwort von Geochelone Geochelone
    1. Es gibt kein Hauptgewerbe und kein Nebengewerbe ! Gewerbe ist Gewerbe.
    2. Auf der Gewerbeanmeldung wird zwar danach gefragt, ob man das Gewerbe (zum Zeitpunkt der Anmeldung) zum Haupterwerb oder als Nebenerwerb ausüben will. Das hat aber keinerlei rechtliche Bedeutung. Es ist nur eine statistische Frage !
    3. Fazit: Du musst beim Gewerbeamt nix umschreiben lassen.
    4. Wenn du neben der unselbständigen Arbeit noch gewerblich selbständig bist, solltest du dir unbedingt die Genehmigung deines Arbeitnehmers einholen, denn in den meisten Arbeitsverträgen steht drin, dass weitere Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt ist.
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    Hauptgewerbe in Nebengewerbe umwandeln?
    Antwort von Peterwefer Peterwefer

    Zu Deiner ersten Frage:

    Das ist Sache zwischen Dir und dem Arbeitgeber.

    Zu Deiner zweiten Frage:

    Hauptgewerbe in Nebengewerbe umschreiben geht durchaus beim Gewerbeaufsichtsamt. Finanzamt - das ist eine andere Sache. Die werden aller Voraussicht nach weiter eine Steuererklärung von Dir fordern. Allerdings ist diese beim Nebengewerbe weit weniger kompliziert (Buchführung).

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    Hauptgewerbe in Nebengewerbe umwandeln?
    Antwort von Bobo86 Bobo86

    einfach mal beim Gewerbeamt und Finanzamt durchrufen, das die Antwort von dort ist die zutreffendste.

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    Patent eines Artikel
    Antwort von cymbeline cymbeline

    Kommt ganz darauf an, was genau durch das Patent geschützt ist (steht in den sog. Patentansprüchen), ob Patentschutz in Deutschland besteht und falls ja, ob das Patent überhaupt noch in Kraft ist.

    Falls Du die Nummer des Patents kennst, kann ich Dir weiterhelfen. Diese Daten sind alle öffentlich einsehbar.

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    Gewebeschein_hilfe
    Antwort von Postermann Postermann

    Du gehst zu Deinem Ordnungsamt - nimms etwas Geld mit ( bei mir waren es damals 29,- Euro?) Einen gültigen Personalausweis und überlege Dir einfach was genau Du anmelden möchtest. That`s it! Sollten noch Unterlagen fehlen ( evtl. Berechtigungsscheine, Reisegewerbe o.ä.) sagt Dir das der Beamte und die kannst Du dann nachreichen. LG Postermann

    Kommentar von Schuda Schuda

    also teil 1 habe ich verstanden und teil zwei ist das was ich vorhabe Gastro :D gelten die selben richtlinien für what ever?

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    existenzgründung reinigung
    Antwort von tradaix tradaix

    Existenzgründungsportal des BMWi (→ http://www.existenzgruender.de/). Unbedingt beachten: Antrag und Gelder müssen vor der Gewerbeanmeldung erfolgen bzw. bewilligt sein! Zudem gibt es auf Bundesland- und Kommunalebene Unterstützungen. Hier helfen IHK und HWK weiter.

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    existenzgründung reinigung
    Antwort von jochenguenther jochenguenther

    werbung da wo es die richtigen leute anspricht aber du scheinst mir nicht wirklich so erfahren zu sein :D naja vieleicht irgendwo wo leute mit reinigung zu tun haben oder reinigung brauchen oft ja in geschäften, salons, etc

    Kommentar von Mopsik21 Mopsik21

    wenn ich erfahren wäre hätte ich auch nicht gefragt ;-)

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    Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus
    Antwort von DerHans DerHans

    Die Arbeitsagentur bietet Arbeitslosen, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen wollen an, einen Existensgründungskurs zu absolvieren. Wenn du irgendwelche Zuschüsse beantragen willst, ist dieser Kurs sogar obligatorisch. Außerdem würde dich ein begelitendes Coaching-Programm erwarten

    Informationen hierzu erhältst du bei der zuständigen IHK oder in deinem Fall der Handwerkskammer.

    Die Materie ist einfach zu komplex, als dass du hier eine ausreichende Auskunft erwarten könntest.

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    Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus
    Antwort von AnOnYmUsY AnOnYmUsY

    Deine Frage ist kompliziert.Ich rate dir sei Vorsichtig wie du umgehst mit den Behörden,erlaube dir keine Fehler sonst landest du in die Pampas.mit fg

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    Patent eines Artikel
    Antwort von Werther Werther

    Sieh Dir das Patent genau an (DPMA Recherche) vielleicht ist es abgelaufen? Vielleicht ist es mit Deiner Sache nicht vergleichbar? Vielleicht gilt es nicht in Deutschland. Sonst solltest Du Dich mit dem Patentinhaber in Verbindung setzen und über eine Lizenzgebühr verhandeln. Je nachdem um was es sich handelt könnten das zwischen 3 und 10% sein.

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    Abschreibung Gebrauchtwagen - max. Alter bei Erwerb?
    Antwort von Meandor Meandor

    Die Regelung die da gehört hast ist Müll.

    Neuwagen werden in der Regel auf sechs Jahre abgeschrieben.

    Gebrauchtwagen auf drei Jahre.

    Bei überdurchschnittlicher Nutzung auch kürzer, bei unterdurchschnittlicher Nutzung auch länger. Beides ist jedoch zu belegen.

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    Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Der Zuschuss wäre möglich. Es gibt sogar JC, die für Anstellungen von Existenzgründern quasi Budget reserviert haben.

    Gemeint sind allerdings i.d.R. Gründer, die bereits eine Zeit auf dem Markt sind.

    Ob Du eine Förderung bekommen könntest in Deiner Situation, erscheint mir fraglich. Stellst Du Dir das so vor, dass der eine Angestellte mit seinem Umsatz Euch beide finanziert? Wofür braucht es Dich, ausser zum Kassieren von Geld?

    Das klingt für mich unwirtschaftlich.

    Von welchem Kapital zahlst Du den nicht geförderten Lohnanteil? Von was gehst Du in Vorlage?

    Du musst auf diese Fragen jetzt sofort eine überzeugende Antwort parat haben.

    Im Gründungskonzept werden noch ganz andere Fragen kommen.

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    Selbstständig Scheidung Arbeitsamt Anwalt
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Kann das Arbeitsamt selbständig dieses Schreiben schicken?

    Das Arbeitsamt nicht, das Jobcenter schon, wenn die Frau H4 beantragt hat

    Hat das Arbeitsamt ein Recht auf den Einblick in die Verdienste des Selbständigen?

    Hat es, solange Unterhaltspflicht gegenüber der geschiedenen Frau nicht vollkommen ausgeschlossen ist.

    Kommentar von Wernichtjubelt Wernichtjubelt

    Wow, sau stark! Danke für diese schnelle klare Antwort!

    Ich Frage einfach noch mal blöd!

    Nur wenn die Frau H4 beantragt hat?! Ich vertraue voll auf die Antwort, muss mir blos sicher sein weil wie gesagt die Frau lügt wie Sau, Sie sagt Sie hat diesen Antrag nicht gestellt und arbeitet noch!? kann ja dann nicht sein?!

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Ohne dass irgendein Antrag gestellt wurde, wird keine Amt Einkommensnachweise verlangen dürfen, um unterhaltsrechtliche Ansprüche der Frau prüfen zu lassen.

    Auf den Kindesunterhalt darf sie - rein rechtlich - nicht verzichten, mit ihren Unterhaltsansprüchen kann sie letztlich machen, was sie will. Verzichtet sie also auf ihren Unterhalt und beantragt keine Leistungen, interessiert das kein Schwein.

    In dem Moment, wo sie H4 beantragt, was sie ja auch mit Arbeit als Aufstockerin kann, muss sie sämtliche vorrangigen "Einkommen" - wie Unterhalt - ausschöpfen. Tut sie das selbst nicht, kann das Amt in einer sog. Rechtswahrungsanzeige auf den Unterhaltspflichtigen zutreten.

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    Arbeitgeberzuschuss (EGZ o.ä.) beantragen bei Selbstständigkeit aus Hartz IV heraus
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Die Situation ist einfach, die rechtlichen Implikationen - steuerrechtliche, arbeitsrechtliche, haftungsrechtliche und und und .. - sind extrem kompliziert; und zwar so kompliziert, dass du unbedingt einen Gründungsberater kontaktieren solltest, weil du in einem Zwischenetz-Forum - wie diesem - niemals erschöpfende und hinreichend sachkundige Antworten bekommen wirst.

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    Kleingewerbe, was darf ich und was nicht???
    Hilfreichste Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Was muss ich da beachten?

    Im jetzigen Arbeitsvertrag nachsehen, ob der Arbeitgeber über einen Nebenjob informiert werden muss.

    Darf ich Rechnungen schreiben?

    Musst Du sogar. Die Kunden müssen das Geld überweisen. Mit Rechng und Kontoauszug können sie das dann als "haushaltsnahe Dienstleistung" von der Steuer absetzen.

    Kann ich was von der Steuer absetzen? z.B. Putzmittel, Kleidung, evtl. Pkw?

    Es wird beim Gewerbe nicht abgesetzt, sondern es werden die Einnahmen aufgelistet und ebenso die Ausgaben für das Gewerbe. Einnahmen-Ausgaben=Gewinn.

    Fahrten mit dem eigenen Auto werden mit 0,30€/km angesetzt.

    Was darf ich max. Umsetzen/Verdienen?

    So viel Du Lust hast. Ab 17.500€ muss dann Mehrwertsteuer mit auf die Rechnung. Darunter kann man die Kleinunternehmer-Regelung nutzen.

    In beiden Fällen musst Du Geld für die Einkommensteuer zurücklegen.

    Welche Vrsicherungen brauche ich?

    Eine Haftpflichtversicherung speziell für das Gewerbe könnte sinnvoll sein.

    Darf ich Personal einstellen?

    Ja.

    mehr Lesestoff dazu: http://klicktipps.de/gewerbe

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    Kleingewerbe anmelden und trotzdem im alten Job bleiben
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung.

    Nebengewerbe: Ein Gewerbe, das man noch neben dem Hauptberuf betreibt.

    Kleingewerbe: Das geht bis 17.500 € Umsatz (=Einnahmen) Man muss/darf bei Nutung der Kleingewerbe-Regelung keine Mehrwertsteuer auf seine Rechnungen schreiben.

    Was darf ich denn max. mit meinem Geschäft verdienen um mich nicht selbst Versichern zu müssen?

    Das musst Du mal bei der Krankenkasse fragen. - Es muss nicht die eigene sein; sie haben alle die gleichen Spielregeln. Vermutlich muss man mehr für dei KK zahlen, wenn der Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) aus dem Gewrbe den Lohn übersteigt.

    mehr: http://klicktipps.de/gewerbe

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    Mit (fast) 15 alleine 50 Minuten S-Bahn fahren mit einem Umstieg?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Erlauben vielleicht ja. Aber wenn, dann nur mit Maulkorb und Keuschheitsgürtel. Es können die unglaublichsten Dinge auf den Bahnsteigen passieren...

    Kommentar von veritas55 veritas55veritas55

    Hoffentlich versteht die Mutter die Ironie...

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Naja, eigentlich bin ich das beste Beispiel, dass in 15 Minuten Bahnsteig Erstaunliches passieren kann ;-)

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    Patent eines Artikel
    Antwort von teutonix1 teutonix1

    Wenn auf der Sache schon ein Patent angemeldet ist, gibt es nur 3 Möglichkeiten:

    Den Artikel so abwandeln, dass ein neues Patent angemeldet werden kann.

    Einen neuen Artikel erfinden.

    Lizenzgebühren zahlen.

    Kommentar von Nl1982 Nl1982

    Und wie hoch ist die Gebühr ?

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    Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    17.500,- € Umsatz im ersten Jahr, wenn im Folgejahr 50.000,- € nicht überschritten werden.

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    Bis wann bin ich Umsatzsteuerfrei ?
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Du hast ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregel. Daher brauchst du bis 17.500 Euro Umsatz keine Umsatzsteuer erheben und abführen, bekommst aber auch die Vorsteuer für deine Ausgaben nicht wieder.

    17.500 Umsatz ist im Handel sehr wenig.Aber die Kleinunternehmerregel lohnt sich ohnehin nur bei Dienstleistungen für Privatkunden.

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