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Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG).
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuflich
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Eine Liste der sogenannten "Katalogberufe" mit Beschreibung findest Du ebenfalls in diesem Link.
Freiberuflich ist also jemand, der selbständig einen dieser Katalogberufe ausübt.
Wer selbständig einen anderen Beruf ausübt, gilt für das Finanzamt als gewerblich tätig und wird, wenn sein Gewinn die Freigrenzen übersteigt, gewerbesteuerpflichtig.
Der Freiberufler unterscheidet sich in fünf wesentlichen Punkten vom Gewerbetreibenden: * Er zahlt keine Gewerbesteuer. * Er muss kein Gewerbe anmelden. * Er muss keine doppelte Buchführung betreiben (eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht aus). * Er ist kein Zwangsmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK). * Er kann mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen.
Überbrückungsgeld kann man nur beantragen wenn man sich Selbsständig machen will.....nicht wenn man es schon ist. Du könntest aber Hartz 4 oder bei der Stadt Geld bekommen.Mein Kollege hatte das auch gemacht über Winter,da keine Aufträge kein Geld. Frag einfach mal nach.....natürlich musst Du auch deine Bilanzen vorlegen.
Ein Hauskauf ist ja nicht immer eine so leichte Geschichte, vor allem nicht, weil es sich da meist um einen ganzen Batzen Geld handelt. Wie wäre es, wenn Du Dir schon vorab Gedanken über die Raten für Deinen Erwerb machst? Hier http://tinyurl.com/yls6cex kannst Du Dir mit einem Kreditrechner schon vorab ausrechnen, weiviel Deine monatliche Tilgung beträgt und kannst dementsprechend daraus entnehmen, ob das für Dich überhaupt in der Form realisierbar wäre.
Wenn du schon selbständig bist, solltest du eigentlich wissen, was du für Kosten hast.
Raten würde ich dir zur gesetzlichen KV, da kannst du deine Familie kostenlos mitversichern und die Beiträge, ca. 15% werden nur vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und nicht vom monatlichen Bruttoeinkomen. Ob du rentenversicherungspflichtig bist, musst du feststellen lassen, ansonsten selbst vorsorgen.
Wenn du ca. 35.000 zu versteuern hättest, zahlst du ca. 4700 € Steuern im Jahr.
Ist aber alles nur Spekulation, da ich nicht weiß, was du für ein Gewerbe betreibst...was du genau an Ausgaben hast etc.
KV und RV Beiträge sind voll absetzbar ab 2010.
Wie schon oft genannt, die Beiträge zu KV/RV sind "freiwillig". Die ca. Steuerbelastung kannst du wie folgt ermitteln: GOOGLE suche > Einkommensteuertabelle 2009 D2. Müsste dir zum groben Überblick helfen. Ansonsten evtl. STEUERBERATER konsultieren, wenn du dir über deine endgültigen Einnahmen und Ausgaben im Klaren bist!
Businesspläne werden häufig von Existenzgründungsberatern erstellt. Die geben Ihnen auch Hilfen, um für die Existenzgründung Fördermittel der KfW zu erhalten. Von diesen Fördermitteln geht dann ein Teil für die Leistung des Beraters drauf, in der Größenordung von vielleicht 800 €. Der kümmert sich dann z.B. in weiten Teilen um den Businessplan. Am besten mal nach Existenzgründungsberatern in Ihrer Nähe suchen oder sich an den Deutschen Gründerverband wenden.
Wenn es billiger gehen soll/muss, schauen Sie sich mal das Businessplan-Werkzeug von Lexware an. Einfach nach Lexware Businessplan googlen. Ich würde aber empfehlen, erstmal mit den Businessplan-Mustern der IHK die eigenen Pläne und Vorrstellungen zu sortieren und wenn der "Rohbau" steht, damit zu einem Berater zu gehen. Das spart Zeit und Kosten.
Wenn für Ihre Gründung der Standort entscheidend ist, holen Sie sich auch bei der Bewertung möglicher Standorte professionelle Hilfe. Mit dem Internetdienst standortanalyse.biz geht das schnell und kostet zwischen 120 und 320 Euro. Dafür gibts dann auch für Ihr Geschäftsmodell eine fundierte Umsatzvorschau für den Standort.
Den Rechenweg hat Sturmwolke schon mal sehr schön dargestellt.
Es gibt eben keine spezielle Steuer für Selbstständigkeit oder Angestelltentätigkeit oder ...
Punktuell ist die Berechnung innerhalb der einzelnen Einkunftsarten unterschiedlich, das Prinzip bleibt aber immer gleich.
Am Ende des beschriebenen Rechenweges steht das zu versteuernde Einkommen, aus dem die tabellarische Einkommensteuer ermittelt wird. Diese kann in einigen Fällen noch etwas gemildert werden (z.B. Dienstleistungen im Haushalt). Aus der als Ergebnis festgesetzten Steuer und dem zu versteuernden Einkommen lässt sich der persönliche Steuersatz bestimmen. Unter der Voraussetzung, dass sich im nächsten Jahr die Einnahme- und Ausgabensituation nicht wesentlich ändert (aber wann ist das schon der Fall), kannst du mit diesem Steuersatz näherungsweise berechnen, wie hoch die Steuer auf die Einnahmen ist und wieviel du von jeder Ausgabe zurückbekommst.

Ohne dir zu nahe treten zu wollen. Als Selbständiger solltest du solche Fragen nicht stellen!
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Du musst doch selber festlegen wieviel Geld du für deine Gesundheit und Rentenversicherung anlegen willst.
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Zu den Steuern ist es wichtig zu wissen, in welchem Bereich das Einkommen erzielt wird. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer sind dann individuell zu berücksichtigen.
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Hier nach einer Antwort zu suchen ist falsch. Geh mit all deinen Daten und Vorhaben zu einem Steuerberater und lass dich dort exakt beraten.
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Pauschal lässt such das nicht sagen. Vielleicht empfiehlt er dir ja auch eine GmbH zu gründen mit 25.000 Euro Einlage. Oder er gibt dir Tipps wie man steuerliche etwas regeln muss.

krankenversicherung hängt vom vertrag und alter ab. rv ist es ebenso, steuern hängen von der steuerklasse und den kinderfreibeträgen ab. außerdem wissen wir nicht, ob das einkaommen jährlich, monatlich, wöchentlich, täglich oder stündlich erzielt wird.
Ein selbstsändiger unterliegt weder der gesetzlichen RV und auch nicht der gesetzlichen KV. Die Beiträge der PKV differieren je nach Eintritsalter und Gesundheitsbild. Und welche Steuerklass Du hast, können wir auch nur raten. Wirst Du zurGewerbesteuer veranlagt?
Manchmal glaube ich, ich soll hier Kaffeesatz lesen...
viele Selbständige unterliegen der Rentenversicherungspflicht, das sollte man nicht so einfach sagen...
..und die Steuerklasse ist bei Selbständigen erst mal uninteressant, da das gesamte Einkommen zählt und nach Splitting-Tabelle versteuert wird,

Das ist so nicht zu beantworten - es kommt auf die persönlichen Lebensverhältnisse an. Ist die Person verheiratet - hat sie Kinder - hat sie monatliche Belastungen und und und
akademikus am 18. Dezember 2009 08:03 dem ist nichts hinzu zu fügen.
verheiratet,ein kind

Es gibt keine Möglichkeit, direkt aus dem Umsatz Deine Einkommensteuer zu ermitteln.
Deine Einkommensteuer berechnet sich aus dem
- Gewinn (also Umsatz minus Kosten) aus Deiner selbständigen Tätigkeit
- + Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung
- + Kapitaleinnahmen
- + Sonstige Einnahmen
- + Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit
- ./. alle möglichen Freibeträge
- ./. Werbungskosten,
- ./. Sonderausgaben und
- ./. außergewöhnlichen Belastungen.
Erst wenn Du alle diese Positionen wertmäßig kennst, kannst Du Deine Steuer über ein Einkommensteuerprogramm oder die entsprechende Formel aus dem Einkommensteuergesetz berechnen.

Jeder Freiberufler ist selbständig, aber nicht jeder selbständige ist Freiberufler.

Wenn Du Deine gesamte Erwerbsttätigkeit aus dem Haus heraus ausführst, kannst Du die anteiligen Kosten aus Unterhalt und Afa in Deine GuV aufnehmen.
Du hast ja nun nicht viel über Dein Geschäft geschrieben. Wenn Du bilanzierungs- oder umsatzsteuerpflichtig bist, solltest Du tatsächlich einen Steuerberater konsultieren. Bei Umsatzsteuerpflicht könntest Du nämlich evtl. auch noch einen Teil der Vorsteuer für das Eigenheim geltend machen. Da würde es sich vielleicht sogar lohnen freiwillig zur Umsatzsteuer zu optieren. Die Berechnung der Vorsteuerberichtigung ist aber nicht ganz einfach und sprengt diesen Rahmen.
Die unteren Beiträge kamen alle binnen einer Minute auf die Frage, möglicherweise kann mir jemand noch einen Tip geben der sich auskennt ?
Lieben Gruß

Ich halte es prinzipiell für nicht gerecht, aber auch ich konnte das Arbeitszimmer weiterhin steuerlich absetzen. Keller und Garage lassen sich nicht absetzen, es sei denn sie sind offizielle Gewerberäume.
Wieso nicht gerecht ? Mit dem was nach den ganzen Abzügen und Steuern überbleibt muss ich privat zahlen damit ich überhaupt daß Gewerbe ausführen kann ? Früher stand in der Garage unser Auto und der Keller war auch mal für was anderes gedacht

Lass Dich mal von einem Steuerberater informieren
Na ja, hier stellt man ja Fragen. Nun hoffe ich daß jemand HIER etwas weiß was mir hilft anstatt mich an Google und Steuerberater zu verweisen. Lieben Gruss

Anteil der genutzten Flächen berechnen und den gleichen Prozentsatz von den Kosten für das Haus steuerlich ansetzen.