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Gute Adressen sind DWS (Deutsche Bank) und die Volks- und Raiffeisenbanken (Union-Invest) Als Selbstständiger geht das jedoch nur im Huckepackvertrag bei einer riesterberechtigten Ehefrau.
Hallo, mit Beendigung der Leistung (ALG II) wird auch der Krankenversicherungsschutz nicht mehr übernommen.
Daher muss man sich um den Krankenversicherungschutz wieder selber bemühen. Es besteht die Wahl zwischen einer privaten Kasse oder einer gesetzlichen (sofern man auch in der Zeit des Bezuges von ALG II gesetzlich versichert war).
In der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge nach dem Einkommen bemessen. Es gibt jedoch Mindestbemessungen. Also auch wenn, die eigenen Einkünfte niedriger sind, werden von diesen gesetzlich vorgeschriebenen Werten Beiträge berechnet.
Es ergibt sich dann als bei hauptberuflich Selbstständigen ein monatlicher Mindest-Beitrag zwischen 200,- und 300,- EUR.
Die Versicherung über einen "Nebenjob" ist prinzipiell möglich, sofern jedoch die Selbstständigkeit zum "Nebenjob" wird bzw. so von der Krankenkasse betrachtet wird. In jedem Fall muss dieser Job jedoch mit einem Verdienst von über 400 EUR monatlich sein und damit zur Pflichtversicherung führen.
Danke für die korekte Antwort. mfg
Hallo,
es handelt sich nicht um eine Existenz neugründung.Der Betrieb besteht siet 15 Jahren. mfg
Schau auch mal hier: http://www.elo-forum.org/existenzgruendung/
Und viel Glück!
Frag auf jeden Fall auf dem Arbeitsamt nach. Wenn Du dich selbständig machen wirst, dann stehen Dir monatliche Förderleistungen zu. Eine Art Einkommen, daß Du auch nicht zurückzahlen mußt.
Das weiß ich 100%ig von meiner Freundin, auch, wenn die Srge das erst mal so nicht kennen will.
Auch mit der Kraka gibt es dann so ne Regelung. Das gilt glaube ich ein Jahr.
Es sei denn, Du machst gleich ab sofort ein riesigen Umsatz. Dann bekomst Du das nicht.
MfG
Viel gelernt scheinst du während deiner Selbstständigkeit nicht zu haben,sonst würdest du hier nicht solche Fragen stellen. Selbstständig,Selbstständig,Selbstständig

Die Beiträge zur KV richten sich nach den Einnahmen und dem Lesitungsumfang der gewünscht, Du kannst aber Mitglied der GKV zu einem Mindestbeitrag bleiben bis zur nächsten Steuererklärung.
Wenn ich das ganze richtig verstanden habe,hat noch nicht einmal ein ein persönliches Gespräch mit einem zuständigen Sachbearbeiter einer Arge ( die sind meiner Meinung nach zuständig) stattgefunden,dieses sollte als erstes gemacht werden. Und dann kommt die große Hürde,nämlich als Selbstständiger ergänzend Hartz IV zu bekommen, dieses ist ein sehr steiniger Weg,Ihr müsst euch im Internet und Vielleicht bei Arbeitslosenhilfen (auch wenn Ihr in Arbeit seid)schlau machen.Das ist ein sehr kompliziertes Thema.