Selbstbehalt - neue und gute Antworten

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    krank geschrien, wie hoch ist der selbstbehalt?
    Antwort von HeinGas HeinGas

    Der Selbstbehalt kann nicht unter dem HARZ IV Niveau liegen, denn die Kosten die bei Krankheit entstehen liegen vermutlich deutlich über den Einnahmen.

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    Unterhalt: Selbstbehalt, neuer Partner
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Nur... kann man das ernsthaft von dem Partner verlangen, sich zu offenbaren?

    Bei einen Ehepartner ja, ansonsten nein. Ein Auskunftsanspruch kann nur gegen den Unterhaltsschuldner gerichtet werden. Dieser kann aber nur über Dinge Auskunft geben, die er selber weis. Allein, das er mit jemanden zusammenleben, berechtigt ihn noch nicht, von demjenigen Auskunft zu verlangen.

    Ist doch sowieso vollkommen irre, nehmen wir mal an, Kindsmutter ist Millionärin und lebt mir einem Millionär zusammen und ein Kind aus früherer Beziehung bei ihr.

    In diesen Fall ist der Vater, wenn nicht selbst Millionär nicht zum Kindesunterhalt verpflichtet. Wenn die Mutter viel mehr (Faktor 2) verdient als der Vater, dann muß sie den Unterhalt allein aufbringen.

    Jetzt muß sich die Verkäuferin offenbaren, was sie verdient und dann wird alles, was sie über 650.-€ verdient abgezogen?

    Nein. Das Einkommen des Partner ist nur insoweit relevant, das der Selbstbehalt um die Haushaltsersparnis reduziert werden kann.

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    wie wird der unterhalt berechnet ?
    Antwort von Panazee Panazee

    Wenn ihr zusammen seid und zusammen wohnt muss er keinen Unterhalt zahlen. Ihr zahlt ja wohl alles zusammen was ihr zum Leben benötigt. Nach deiner Aufstellung steht zu vermuten, dass er sogar Miete und Strom/Gas/Wasser alleine zahlt.

    Um Unterhalt bekommen zu können müsstest du dich von deinem Freund trennen, sonst geht da gar nichts.

    Für sein anderes Kind muss er laut Düsseldorfer Tabelle 225.-€ zahlen und wenn das Kind 6 Jahre alt wird werden es dann 272.-€ sein. Um korrekt zu sein muss er eigentlich 92.-€ mehr zahlen (also momentan 317.-€), aber da ihm dafür, dass er Unterhalt zahlt, die Hälfte des Kindergeldes zusteht, also 92.-€, wird das im Normalfall gleich verrechnet und er überweist nur 225.-€ und die Mutter behält das komplette Kindergeld.

    Dabei spielt nur das Einkommen deines Freundes eine Rolle und nicht was er davon alles bezahlen muss. Wobei ich mir bei der Einrichtung nicht ganz sicher bin. Er zahlt da was ab, was seine Ex nun in ihrem Besitz hat, so wie ich das verstanden habe. Das müsste aber ein Anwalt klären. Ich glaube zwar nicht, dass das eine Rolle spielt, aber bin mir da nicht sicher.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    nein,das hat er im besitz...aber er hat damals den kredit aufgenommen,um die wohnung und die einrichtung zu finanzieren. sie hat in der woche dort allein mit kind gelebt,er war auf montage,hat aber für ihren unterhalt gesorgt, sprich verpflegung...sie hat sich nur nicht umgemeldet,damit sie weiterhin alg beziehen konnte.

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    wie wird der unterhalt berechnet ?
    Antwort von HeinzS04 HeinzS04

    Seine Mietkosten und seine Kredite sind völlig aussen vor wenn man Unterhaltspflichtig ist. Es gibt ein Selbstbehalt der niedriger ist als z.B. bei einer Insolvenz. Dieser Selbstbehalt, wenn er von den Unterhaltsberichtigten, eingeklagt wird, ist zur Zeit bei Berufstätigen 950€. Rest wird aufgeteilt auf die Kinder bzw. wenn dann noch was übrig ist auf dich. Er wird da nicht viel machen können. Versuchen mit der Ex sich zu einigen. Ist das Anwaltlich geregelt oder übers Jugendamt sieht es schlecht aus. Leben und Leben lassen.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    aber er muss ja auch irgendwie leben können,und wenn man alles zusammenrechnet,deckt der selbstbehalt nichtmal seine ausgaben,wie miete,nebenkosten,kredit,versicherungen....von was soll er da leben? dazu kommt,dass er das kind nichtmal sehen darf!

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Tja, so ist das halt. Ich bin in einer ähnlichen Situation und ich habe halt keine Versicherungen mehr. Die musste ich kündigen, weil ich sie mir nicht mehr leisten kann. Ich muss halt jetzt beten, dass ich nicht erwerbsunfähig werde.

    ...und so leid es mir tut für dich und so blöd die Situation jetzt ist, so muss ich doch sagen, dass das jetzt nicht aus heiterem Himmel kommt. Wenn ich finanziell nicht die ausreichenden Mittel habe, dann kann ich nicht noch ein Kind in die Welt setzen und dann los jammern, dass das Geld nicht reicht. Das war doch vorher klar, oder zumindest hätte man das vorher erkennen können, bevor man ein 2tes Kind in die Welt setzt.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    erstens jammert hier keiner,ich wollte nur eine vernünftige antwort und zweitens ist das immernoch meine entscheidung ob ich ein kind will,und in meinem speziellen fall, gab es da für mich nur eine antwort!

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Gut, aber jetzt musst du halt damit leben, dass du ein Kind hast, aber dafür halt kein Geld mehr.

    Wie du sagtest - das war deine Entscheidung. Jetzt seinem anderen Kind weniger Unterhalt zukommen lassen zu wollen, damit es euch besser geht finde ich nicht so toll. Unter deiner Entscheidung sollen doch keine anderen leiden.

    Es war deine Entscheidung - du trägst die Konsequenzen.

    P.S.:

    ich wollte nur eine vernünftige antwort

    Hast du doch bekommen und zwar mehrfach. Das diese Antworten nicht so sind wie du sie dir wünscht ist nicht unsere Schuld. Wir machen die Gesetze nicht.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    kommt drauf an,wie man die antworten schreibt! und noch eins, ich bin der meinung,ein vater hat nicht nur pflichten sondern auch rechte. und diese werden ihm verwährt! sehr gerecht!!!

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Dann kann er den Kontakt ja einklagen...

    In übrigen entbindet deine Argumention ihn nicht von seinen Pflichten und dass weder moralisch noch rechtlich.

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Genau so ist es.

    Er soll zum Gericht gehen und das Umgangsrecht einklagen.

    Bestehen keine gravierenden Bedenken (und das müsste schon was richtig derbes sein), dann wird er das 100% zugesprochen bekommen. Von der Verpflichtung zur Zahlung des vollen Unterhalts befreit ihn das aber natürlich nicht. Ich habe meinen Sohn immer den ganzen August und muss trotzdem für diesen Monat vollen Unterhalt zahlen, obwohl ich in diesem Monat für sämtliche Kosten meines Sohnes aufkomme.

    Das System ist nicht immer gerecht, aber bei allen Entscheidungen steht immer das Wohl des Kindes an erster Stelle und nicht das des Vaters. Ich bin damit auch nicht immer glücklich, aber ich bin heilfroh, dass es nicht anders herum ist.

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    wie wird der unterhalt berechnet ?
    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Seine Unkosten sind vollkommen egal.

    Der Unterhalt wird anhand der düsseldorfer Tabelle berechnet.

    Und ich würde mich für einen Mann schämen, der seinem Kind nicht mindestens den Standard Unterhalt zahlt, bzw. würde ich mit so einem Mann nicht zusammen leben wollen.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    ich brauche mich für meinen mann nicht schämen,denn er zahlt unterhalt! aber man hat ja wohl die möglichkeit es neu berechnen zu lassen,wenn sich die umstände,sprich 2.kind geändert haben. oder etwa nicht?

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Ich sehe das so.

    Verdiene ich nicht ausreichend um mein erstes Kind zu finanzieren, dann sollte ich mir kein zweites, drittes oder viertes Kind anschaffen.

    Den ersteinmal bin ich dem Kind verpflichtet, was ich schon habe vollkommen egal wie Groß mein eigener Kinderwunsch ist.

    Von daher, nein meiner Meinung nach hat dein Mann nicht das Recht den Kindesunterhalt absenken zu lassen, nur weil ihr jetzt auch ein Kind habt.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    würdest du,wenn du schwanger bist, dein kind abtreiben lassen,obwohl dir 3 ärzte gesagt haben,du kannst keins bekommen? ich weiß ja nicht! und sorry,ob ich das kind will oder nicht,kann immernoch ich entscheiden! ich töte kein leben...es war ein riesen glück,dass es ihn überhaupt gibt!

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Ich würde nicht Schwanger werden, wenn mein Partner sich mein Kind nur leisten könnte, wenn er sein erstes Kind finanziell schlechter stellen würde.

    Hätte ich so einen großen Kinderwunsch, dass ich nicht verzichten könnte, würde ich mir einen anderen Partner suchen, dann paßt diese Partnerschaft einfach nicht.

    Und über Abtreibung, die Definition von Leben und von Mord möchte ich mich mit dir nicht Unterhalten.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    anscheinend hast du gar nicht verstanden,was ich geschrieben habe,aber egal! wie sollte ich einen kinderwunsch haben,wenn ich weiß,dass ich gar keine bekommen kann? das thema war für mich gar nicht da. und sorry,selbst wenn ich wie jede ander frau hätte kinder kriegen können,würde ich bestimmt nicht mit irgendeinem kerl ins bett springen,nur um nen kind zu kriegen und die beziehung zu dem mann,den ich liebe beenden. und auf deine antworten kann ich verzichten!!!

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Îch habe dich verstanden, ich teile deine Einstellung nur nicht und kritisiere sie.

    Allerdings erkenne ich anhand deines letzten Kommentars dass Du mir zuletzt wohl nicht mehr folgen konntest.

    Das rechne ich einfach mal deiner emotionalen Betroffenheit zu-

    Da du dich hier an ein Laienforum gewendet hast, dass sich auf den persönlichen Rat spezialisiert hat und nicht an eine Rechtsbratungsforum mußt Du wohl mit solchen Antworten, wie meine Rechnen.

    Wenn Du mit Kritik an deiner Haltung/Person/Leben nicht umgehen kannst, dann solltest Du demnächst vielleicht die Wahl deines Forums genauer überprüfen.

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    aber man hat ja wohl die möglichkeit es neu berechnen zu lassen,wenn sich die umstände,sprich 2.kind geändert haben. oder etwa nicht?

    Nein, hat man nicht. Nach Abzug des Unterhaltes muss dem Unterhalt zahlenden, eine Summe von 850.-€ übrigbleiben. In eurem Fall könnte man eine Härtefall Ausnahme beantragen, dann wären es 950.-€. Bei einem Verdienst von 1.400.-€ müsste er also schon 450.-€ Unterhalt zahlen, bevor ihr da was machen könnt.

    Zahlen muss er momentan aber sowieso nur 225.-€. Also da gibt es nichts neu zu berechnen. Diese 225.-€ muss er bezahlen, komme da was wolle. Zahlt er mehr als 225.-€ dann kann er das selbst kürzen und nur noch 225.-€überweisen. Wird das Kind 6 Jahre alt sind es dann 272.-€.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    laut anwalt-auskunft kann sowohl mutter als auch vater den unterhalt alle 2 oder 3jahre (weiß ich nicht mehr genau) berechnen lassen

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Ja, wenn einer der beiden glaubt, dass sich beim anderen was geändert haben könnte, was einen Einfluss auf die Höhe des Unterhaltes hat.

    Verdient dein Freund plötzlich mehr als 1.500.-€ und gibt das seiner Ex nicht an, aber die bekommt Wind davon, dann kann sie einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Dein Freund muss dort sein Gehalt nachweisen und wenn das tatsächlich auf über 1.500.-€ gestiegen ist, dann muss er in Zukunft 241.-€ statt 225.-€ zahlen (auch rückwirkend für die Zeit seit er das bekommen hat).

    Umgekehrt kann dein Freund natürlich eine Neuberechnung fordern, wenn er weniger verdient und plötzlich weniger als 950.-€ übrig hat, nachdem er den Unterhalt gezahlt hat.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    im gegenteil,er verdient jetzt weniger,da er nicht mehr auf montage ist. und er zahlt 202 euro,der betrag auf den sie sich damals beide geeinigt haben

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Hat er doch eh Glück. Sein Ex könnte von ihm 225.-€ fordern und die würde sie auch bekommen. Ab da wo das Kind 6 wird könnte sie sogar 272.-€ verlangen und auch die würde sie 100% zugesprochen bekommen.

    So gesehen habt ihr schon Glück, dass seine Ex so entgegenkommend ist und auf einen Teil des Unterhaltes verzichtet.

    Wenn ihr jetzt eine Neuberechnung beantragt, dann verspreche ich euch, dass ihr euch ins eigene Knie schießt, denn dann zahlt er die 225.-€ bzw. 272.-€ voll. Das wird dann gerichtlich festgelegt und als seine Ex, würde ich dann auch darauf bestehen. Erst verzichtet sie auf einen Teil des Unterhalts und dann drückt ihr eine Neuberechnung durch, weil ihr noch weniger zahlen wollt. Für so eine Unverschämtheit würde ich auf alles bestehen auf was ich ein Anrecht habe.

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Ich frage mich, ob die Kindsmutter überhaupt das Recht hat, weniger Unterhalt zu verlangen, als dem Kind von Gesetz her zusteht...

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Das stimmt. Habe ich so noch gar nicht gesehen.

    Fällt aber unter "Wo kein Kläger, da kein Richter."

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    wie wird der unterhalt berechnet ?
    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Das ist amtlich festgelegt. Die Ausgaben sind da von geringer bis gar keiner Bedeutung.

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    wie wird der unterhalt berechnet ?
    Antwort von Maerchenkiste Maerchenkiste

    Nach der Düsseldorfer Tabelle. Hierzu googln

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    Unterhalt: Selbstbehalt, neuer Partner
    Antwort von MezzoMixnix MezzoMixnix

    die mutter kann stellvertretend für das kind, den kindsvater auf auskunft über seine vermögensverhältnisse "verklagen" (§1605 BGB). nur so bekommt man ja die basis zur berechnung des unterhalts.

    Kommentar von Cinna Cinna

    Und was ist, wenn die neue Partnerin sagt, daß geht ihn nichts an, was sie verdient?

    Kommentar von MezzoMixnix MezzoMixnixMezzoMixnix

    wenn der anspruch auf auskunft vor gricht durchgeht, ist es uninteressant was die neue partnerin sagt^^

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    §1605 BGB:

    (1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

    Das Probem mit den Auskunftsanspruch an den Partner ist, das dieser nicht nach §1605 BGB zur Auskunft verpflichtet ist.

    wenn der anspruch auf auskunft vor gricht durchgeht, ist es uninteressant was die neue partnerin sagt^^

    Auskunft kann aber nur über das erteilt werden, über das man Kenntnis erlangen kann. Da der Verpflichtet selbst kein Auskunftsanspruch hat, wenn er mit der Partnerin nicht verheiratet ist, läuft das leer.

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    Muss Vater Unterhalt an 23jährigen Sohn zahlen wenn er selbst kaum Geld hat?
    Antwort von Hottieman Hottieman

    Also das du damit nix zu tun hast ist klar,du darfst auch dein freund heiraten.Wenn dein Freund selbständig ist verdient er auch mehr als 300.-,aber egal was aus der Düsseldorfer tabelle gerechnet wird muss er zahlen,wenns sein muss mit Nebenjob,abzüglich Bafög.

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    Private Krankenversicherung: Volle jährliche Selbstbeteiligung auch bei Tod nach wenigen Tagen?
    Antwort von darkligth darkligth

    Die Selbstbeteilung ist wahrscheinlich gemäß Tarif für das volle Kalenderjahr vereinbart. In aller Regel wird dies so gemacht, was bedeutet das es keine Rolle spielt ob seit dem 01.01. für einen, zwanzig oder dreihundert Tage Leistung erbracht werden musste.Maßgeblich ist nur vorgenannte Vertragsbedingung. Damit ist die Kasse juristisch im Recht. Sieh es, bei aller Trauer und Verärgerung einmal anders herum: Hätte dein Vater z.B. einen Versicherungsbeginn am 01.12. und am 10.12. durch Unfall eine Rechnung von 30000 Euro gebracht, dann hätte die Kasse ja auch (abzgl Selbstbeteiligung) voll bezahlt und nicht 11/12 abgezogen weil er noch kein volles Jahr versichert war.

    Du schreibst hohe SB, wie hoch ist es denn? Ich kenne maximal 2440,00 p.A....

    An dieser Stelle auch von mir mein aufrichtiges Beileid.

    Kommentar von XSilk XSilkXSilk

    Dankeschön.

    Die SB liegt/lag bei 1.000 Euro.

    In Deine Beispiel hätte die Kasse auch die volle SB einbehalten. Von daher erkenne ich den Unterschied oder die Analogie nicht.

    Mir geht es ja nur um die SB, nicht den Beitrag ...???

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    Private Krankenversicherung: Volle jährliche Selbstbeteiligung auch bei Tod nach wenigen Tagen?
    Antwort von DerMakler DerMakler

    Mein Beleid zum Versterben Ihres Vaters.

    Nach den MB / KK der Vollversicherung endet der Vertrag auch mit dem natürlich Tod des VN ! Sollte bis dato keine ! Leistung in Anpruch genommen worden sein oder es auch keine Abrechnung im Sinne zur SB gegeben haben, steht die Forderung der PKV um den SB herum auf wackelige Füsse ...

    Darf man fragen ,wer hier einbehalten will ?

    HG DerMakler

    Kommentar von XSilk XSilkXSilk

    Herzlichen Dank!

    Leider hat mein Vater die letzten paar Tage intensiv Ärzte in Anspruch genommen und auch Tage im Krankenhaus verbracht, wodurch insgesamt über 1.000 Euro an Kosten für uns entstanden sind. Und 1.000 Euro war genau die SB.

    Das ist ein ganz schöner Brocken für meinen Bruder und mich, denn die Rechnungen mussten ja bezahlt werden.

    "Central" heißt die Krankenkasse ...

    Kommentar von DerMakler DerMaklerDerMakler

    Zunächst würde ich Kontakt mit der Agentur aufnehmen ,die den Vertrag in Ihrem Bestand hatte und ihr die Problematik schildern ! Es kann auch sein ,das dies eine DVAG Agentur ist, da diese seit Jahreswechsel ein Exklusiv Recht vom Vermitteln und Verwalten der Central KV Verträge hat..

    Wundert mich nicht, das die Herrschaften der Central um jeden € Einbehalt kämpfen, haben sie letztes Jahr fast den Supergau (Auflösung mangels Finanzierungsgrundlage..) erlebt.. !

    Letztes Instanz wäre der Umbudsmann für Krankenversicherung in Berlin ,um die Sachlage zu klären ! ..aber..! : Aus von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann es gut sein, das auf Grund des Leistungsanspruch Ihres verstorbenen Vaters die Central sich im Recht befindet..

    Tut mir leid dies so sagen zu müssen..

    HG DerMakler

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    Private Krankenversicherung: Volle jährliche Selbstbeteiligung auch bei Tod nach wenigen Tagen?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    bei jeder PKV-Versicherung ist der gewählte Tarif maßgebend. Wenn im Vertrag inkl. aller Anlagen etwas über anteilige Versicherungszeiten und Selbstbeiteiligung beschrieben ist, gibt es vermutlich eine ganz eindeutige Regelung. Sonst wird es schwierig bis unmöglich.

    Manchmal können diese Stellen helfen:

    http://www.pkv-ombudsmann.de/

    .unabhaengige-patientenberatung.de/

    Gruß

    RHW

    Kommentar von XSilk XSilkXSilk

    Merci.

    Vielleicht frage ich den mal wegen Kulanz ...

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Gern geschehen und viel Erfolg!

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    Private Krankenversicherung: Volle jährliche Selbstbeteiligung auch bei Tod nach wenigen Tagen?
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Die SB ist völlig unabhängig von der tatsächlichen unterjährigen Versicherungslaufzeit. Wäre im umgekehrten Fall Euer Vater z.B. erst am 1.12. Mitglied der PKV geworden, wäre die gesamte SB für alle noch im Dezember eingereichten Rechnungen ebenfalls erhoben worden. Mein Beileid übrigens.
    Und ja, die Kasse ist hier völlig im Recht. Der SB Anteil ist eine rein kaufmännisch kalkulatorische Leistung, die die monatlichen Beiträge des Mitglieds im Rahmen halten soll. Davon profitiert das Mitglied, wenn es wenige oder keine Rechnungen einreichen muss, wohingegen bei starker Inanspruchnahme von Leistungen der SB in voller Höhe abbezahlt werden muss. Um Kulanz könntet Ihr natürlich bitten, aber mit wenig Aussicht auf Erfolg.

    Kommentar von XSilk XSilkXSilk

    Merci. Vielleicht frage ich mal diesen Ombudsmann wegen "Kulanz".

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    Private Krankenversicherung: Volle jährliche Selbstbeteiligung auch bei Tod nach wenigen Tagen?
    Antwort von Tommilein Tommilein

    Das Leben endet mit dem Tod. Die Krankenkasse muss anteilig die Kosten erstatten. So steht es im Gesetz. Sterbeurkunde beilegen.

    Kommentar von Tommilein TommileinTommilein

    Warum die Arztkosten erstatten? Dafür hatte er eine Versicherung. Bei den Behandlungen hat er ja noch gelebt, oder? Ihr müsst höchsten in Vorleistung treten, die man über die private KV wieder ersetzt bekommt.

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    Was hast Einkommensstark im Zusammenhang mit Kindesunterhalt und Selbstbehalt?
    Antwort von bigsur bigsur

    Der Selbstbehalt kann dann um die Hälfte des Mehrverdienstes des Partners reduziert werden. Verdient der Partner also z.B. netto 780,- €, dann kann der Selbstbehalt um 75,- € reduziert werden (die Differenz zwischen 650,- € und 780,- € sind 130,- €, davon die Hälfte sind 65,- €). Maximal kann der Selbstbehalt aber auf 700,- € bei einem nicht berufstätigigen Unterhaltspflichtigen und auf 750,- € bei einem berufstätigen Unterhaltspflichtigen reduziert werden.
    http://www.mein-recht.de/selbstbehalt.html

    1.150.- sind der reguläre Selbsehalt bei einem volljährigen Unterhaltsflichtigen. Ich glaube nicht,daß dein Einkommen dabei überhaupt berücksichtigt wurde.

    Kommentar von titusnrw titusnrw

    Wir müssen jetzt auch erst zum Anwalt. Die 1150 habe ich aus der Düsseldorfer Tabelle.

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    Unterhaltshöhe f Ex-Frau und Kinder wenn Vater mit neuer Partnerin und gemeinsamem Kind zusammenlebt
    Antwort von carsten1979 carsten1979

    Normalerweise wird das Geld was über 950€ liegt unter den 3 Kindern des Vaters geteilt. So müßte er für die zwei erstgeborenen weniger zahlen. Laßt euch mal von einem Anwalt beraten. Außerdem würde ich Mietzuschuß beantragen.

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    Unterhaltshöhe f Ex-Frau und Kinder wenn Vater mit neuer Partnerin und gemeinsamem Kind zusammenlebt
    Antwort von wolfseyechen wolfseyechen

    eure gemeinsame tochter erhält sogenannten naturalunterhalt, wenn sie in eurem haushalt lebt ... an eurer stelle würde ich aber mal beim arbeitsamt oder jobcenter nachfragen ... der derzeitige pfändungsfreibetrag liegt bei 1028 euro und dir und der tochter müssten auch noch gelder zustehen (kinderzuschuss, mietzuschuss etc.) lasst euch ggf. auch vom jugendamt beraten ...

    ich drück euch die daumen

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