Dein Bankberater hat Müll erzählt. Sollte ein Rürupvertrag für dich eine Option sein, ist er definitiv der falsche Anspruchpartner wegen erschreckend mangelndem Fachwissen...
Jeder kann und darf Rürup. Nur die Beiträge zur Rürup zzgl. der Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung dürfen bei Ledigen 20.000,- € pro Jahr nicht überschreiten. Das ist die Höchstgrenze der steuerlichen Abzugsfähigkeit.
Ob Rürup für dich die beste Variante der Altersvorsorge ist kann nur ein Schichtenvergleich und eine Bedarfsanalyse, am besten bei einem versierten Vermittler oder einem Versicherungsmakler, klären.
Muss man denn als Subunternehmer den Beruf gelernt haben den man ausführt? Oder kann man in jeder Branche arbeiten? Weil in Zeitarbeitsfirmen achten die auch nicht wirklich ob man diesen Beruf gelernt hat.
Weil in Zeitarbeitsfirmen achten die auch nicht wirklich ob man diesen Beruf gelernt hat.<
die dürfen das ja auch zum Wohle des Staates. Es gibt Unterschiede oder die sollten eingehalten werden, es gibt Sklaververleiher die NUR Fachkräfte vermitteln dürfen und eben welche die Hilfskräfte verleihen dürfen.
Keiner hält sich an die Regel weil es ja nur begrenzt überprüfbar ist und die Arbeiter aus Osteuropa haben ohnehin alle einen Gesellenbrief oder mehrere Jahre nachweis in der Branche gearbeitet zu haben , ob das nun stimmt oder nicht ist ebenfalls nicht prüfbar.
Als Subunternehmer musst du dich dann, -wenn du einen Beruf hast der einen Meister erfordert fürs ausüben ( Maler ) und du nur Geselle bist,- kannst du dich in einem untergeordneten Beruf als Ich AG selbstständig machen, das wäre in dem Beruf Maler , entweder Trockenbauer oder Holzschutz.
Wie gesagt die Praxis sieht 1000% (tausend) anders aus. Aber in Deutschland muss ja alles seinen geordneten Ursprung haben egal was daraus wird.