Schweiz - neue und gute Antworten - Seite 5

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    Ich möchte wenn ich 19 bin möchtte ich in die Schweiz und als Maurer arbeiten ...
    Antwort von frenchgiirl frenchgiirl

    Frag mal Luca hänni, der kann dir das bestimmt sagen!

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    Ich möchte wenn ich 19 bin möchtte ich in die Schweiz und als Maurer arbeiten ...
    Antwort von myjack myjack

    Ne du musst mindestens einmal bei DSDS gewonnen haben o.O

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    Ich möchte wenn ich 19 bin möchtte ich in die Schweiz und als Maurer arbeiten ...
    Antwort von Himori Himori

    Ja, tut er.

    Kannst sogar mit einem Hauptschulabschluss es machen.

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    Geigenbuer in der Schweiz und Italien?
    Antwort von andreasolar andreasolar

    Hier etwas über die Schweiz, da tintoretto die Rechte für Italien hat ;D:

    http://www.instrumenten-scout.de/themen/details-themen/article/lauten-geigenbau-...

    Kommentar von tintoretto tintorettotintoretto

    Die Rechte für Italien - wenn sign. Monti dies erfährt... ohoh!

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    Geigenbuer in der Schweiz und Italien?
    RatgeberHelden Antwort von tintoretto tintoretto

    der Vergangenheit oder der Jetztzeit?

    in der Vergangenheit waren es wohl sicher Amati, Guarneri, Stradivari, etc.

    Heute würde ich sagen, ist es Roberto Regazzi aus Bologna

    Wenn du einen Geigenbauer in Italien suchst, würde ich dir raten, dich an Prof. Artemio Versari in Bologna zu wenden. Er ist Experte und kann dich gut informieren.

    http://www.cozio.com/Owner.aspx?id=6027

    Wenn dem so ist, kann ich dir die Adresse geben.

    LG

    Kommentar von UkanlosKiller99 UkanlosKiller99

    In der jetztzeit.

    Ok, kannst du mir die Adresse geben?

    Kommentar von tintoretto tintorettotintoretto

    du hast "post" von mir!

    LG

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    Mit einem Kurzzeitkennzeichen von Schweiz nach Deutschland
    Antwort von marcopolo89 marcopolo89

    hab dir noch was anderes gefunden, jedoch auch da: eine Begrenzung für die CH:

    Tagesausweis

    Ausstellung eines Tagesausweises

    Notwendige Unterlagen

    Fahrzeugausweis (Fahrzeug muss betriebssicher sein) oder Original-Prüfbericht (lesbare Kopien oder Fax werden akzeptiert)

    Identifikation der Person

    Original Führerausweis, ID-Karte, Pass, Ausländerausweis

    bei Firmen zusätzlich einen HR-Auszug und

    eine Vollmacht bei Vertretungen

    Zahlung

    Tagesausweise sind bar, mit EC-direkt oder Postkarte am Schalter direkt zu bezahlen

    eine Kaution von 300 Franken ist zur Sicherstellung für Personen und Firmen mit ausserkantonalem Wohnsitz bzw. Firmensitz zu hinterlegen

    Gültigkeitsdauer

    Tagesausweise können für 24, 48, 72 oder 96 Stunden bezogen werden

    das Tagesschild darf frühestens 3 Tage im Voraus bezogen werden

    die mit dem Tagesausweis abgegebenen Tagesschilder sind spätestens beim Ablauf der Gültigkeit des Tagesausweises abzugeben (Schalter, Briefkasten oder Postaufgabe[Datum der Postaufgabe gilt])

    Tagesausweise können nur bis zur maximalen Gültigkeitsdauer (96 Stunden) verlängert werden. Die Verlängerung muss während der Laufzeit erfolgen.

    Voraussetzungen an das Fahrzeug Bei Fahrzeugen deren erste Inverkehrssetzung mehr als 10 Jahre zurückliegt und die letzte Prüfung länger zurückliegt, als der für die entsprechende Fahrzeugart geltende Nachprüfintervall ( VTS Art. 33 ) vorgibt, muss ein amtlicher Prüfbericht oder eine aktuelle Betriebssicherheitsbestätigung (nicht älter als 30 Tage) eines anerkannten Garagebetriebs (Inhaber eines Händlerschildes vom Kanton Luzern) vorgelegt werden können.

    Örtlicher Geltungsbereich Der Tagesausweis ist nur für Fahrten in der Schweiz gültig.

    Ausnahmen können bei

    Fahrten ins Ausland zwecks Änderungen an der Karosserie oder am Motor

    *** sportlichen Veranstaltungen (Motocross, Rallye, etc.) ***

    gestattet werden.

    Für Fahrzeugexport oder –import ist ein Exportschild bei der entsprechenden Zulassungsbehörde vom Standort des Fahrzeuges zu holen.

    Verwendung Fahrzeuge, welche mit einem Tagesausweis versehen sind, dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens neun Personen im Fahrzeug befinden. Der Tagesausweis darf nicht für den Transport von gefährlichen Güter oder Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen oder mit Anhängern, deren Gesamtgewicht mehr als 3500 kg beträgt, verwendet werden.

    Versicherung Der Halter, der sich um einen Tagesausweis bewirbt, hat der vom Kanton abzuschliessenden Kollektiv-Haftpflichtversicherung beizutreten. Er hat seinen Prämienanteil vor Bezug des Ausweises zu entrichten. Stellt er der Behörde die Kontrollschilder nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht rechtzeitig zu, so schuldet er für jeden weiteren Tag eine Zusatzprämie. Gehen die Kontrollschilder nach Ablauf der Gültigkeit nicht rechtzeitig bei der Behörde ein, so veranlasst sie deren polizeiliche Einziehung.

    Fahrzeuge mit Tagesausweisen sind nur gegen Haftpflicht versichert.

    Kosten

    Rechtsgrundlage Artikel 20, 20a und 21 Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)

    Sperre Halter, welche die mit Tagesausweis verbundenen Bedingungen nicht beachten, können vom weiteren Bezug solcher Ausweise ausgeschlossen werden.

    Quelle: http://www.strassenverkehrsamt.lu.ch/nav_lnk_strassenverkehr/index/nav_lnk_strv_...

    Kommentar von Schneekeksi88 Schneekeksi88

    Vielen Dank :) Du gibst Dir ja richtig Mühe :) Ich glaub das könnte meinen Mann interessieren und wir müssen uns nicht so ein teures Auto mieten.

    Danke!

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    Wandert er in den Knast?! Und wird sie Probleme kriegen? Sie ist mit 13 Schwanger!
    Antwort von HugoGuth HugoGuth

    Liebe Auri! Zunächst mal: Wir "Antwort-Helden" lesen, bevor wir eine Antwort geben immer die letzten 30 - 50 Fragen und Antworten des Fragestellers durch, ob einschätzen zu können, ob der Fragesteller die Frage überhaupt ernst meint! Nun aber nochmal zu Deiner "Familie": Eine 13-jährige ist ein Schulkind! Außerhalb der Ferien hat sie in der Heimatstadt im Heimatland die Schulbank zu drücken! Ob in Serbien Schuleschwänzen ähnlich wie in Deutschland verfolgt wird, weiß ich nicht! In der Schweiz aber droht den Erwachsenen, in deren Obhut sich das Mädchen befindet, eine Anklage wegen "illegaler Einschleußung" Minderjähriger! Sie soll abtreiben! Tut mir Leid, aber in diesem Fall kann ich leider keinen anderen Rat geben!

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    THC Fahrausweis
    Antwort von Locke334 Locke334

    Wenn du über einen längeren Zeitraum täglich mehrere Joints geraucht hast, musst du min. 3 Monate Abstinent sein damit keine Spuren mehr in deinem Körper vorhanden sind. Im Urin wird das THC noch min. 2 Wochen nachzuweisen sein und in deinem Blut sogar noch länger. Hier bei uns in Deutschland müsstest du dich zu 100% einer MPU unterziehen, sonst bleibt die Pappe weg.

    Kommentar von bigdjk bigdjk

    vielen dank !!

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    THC Fahrausweis
    Antwort von geckobruno geckobruno

    da du anscheinend immer noch nicht draus gelernt hast solltest du deinen Führerschein NIE wieder kriegen...

    willst du mal ein Praktikum bei mir machen? Wir sind diejenigen, die die Verkehrstoten (unter anderem auch durch Drogen) von der Straße holen und die sich dann um die Angehörigen kümmern......................

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    Lebensunterhalt für die Schweiz grob Überschlagen ?
    Antwort von guru61 guru61

    Das sollte gehn. Allerdings sagst du mir, wie du an die billige Wohnung gekommen bist!

    Kommentar von Lutzikus Lutzikus

    Immobilienscout24.ch auserhalb von Bern !! Da gibts eig. zahlreiche... geht schon ab 1000 CHF los mit 60 qm Mittelklasse :)

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    Lebensunterhalt für die Schweiz grob Überschlagen ?
    Antwort von MonicaLinda MonicaLinda

    das ist schon ein guter Lohn. Eine Sekretärin verdient soviel nach 10 Jahren. Sonst eher 3500CHF als Durschnitt. Davon kannst du schon sehr gut leben.

    Kommentar von Lutzikus Lutzikus

    Was ??? Das kann nicht sein !!! Das ist glaube jetzt durch den GAV Vertrag nicht mehr zulässig oder ???? Das ist ein Hungerlohn, da bleibt nix übrig sind bestimmt Grenzgänger ?

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    In der Schweiz haben lange nicht alle Branchen Gesamtarbeitsverträge und geregelte Mindestlöhne. Es gibt durchaus viele Leute, die für 3000 und 3500 Franken arbeiten gehen.

    Kommentar von Lutzikus Lutzikus

    Kann ich mir wirklich nicht vorstellen ! sorry

    Kommentar von Lutzikus Lutzikus

    und Sekretärin haben so wie ich denke GAV Vertrag

    Kommentar von Lutzikus Lutzikus

    max. Helfer und ungelernte im jungen Alter

    Kommentar von Narva NarvaNarva

    @Lutzikus Na dann willkommen in der wirklichen Welt! Es gibt wirklich viele Leute in der Schweiz die mit weniger als 4000.-Chf im Monat auskommen müssen ist nicht ungewöhnlich...

    Kommentar von Lutzikus Lutzikus

    Dann taugen die ganzen Lohnrechner und Statistiken ja überhaupt nichts ! Wir reden aber jatzt alle von Leuten mit gelernten Berufen ?

    Kommentar von Narva NarvaNarva

    Ja reden wir.

    Kommentar von guru61 guru61guru61

    Genau! Im Gegensatz zu Deutschland kennen wir keine flächendeckenden Tarifverträge

    Ein GAV muss vom Bundesrat explizit als allgemeinverbindlich erklärt werden. Nur dann gelten sie für alle.

    Ansonsten nur zwischen den ausgehandelten Verbänden: Wenn also ein Arbeitgeber nicht in dem Verband ist, der einen, nicht als vom Bundesrat zum allgemeingültig erklärten GAV, abgeschlossen hat, dann gilt er für ihn nicht und er ist frei, denLohn zu zahlen, den er will. Ob er einen Büezer dafür bekommt steht auf einem andern Blatt!

    Bitte bedenke: Du bist hier nicht in einer kleinen Ausgabe von einem deutschen Bundesland, die komisch sprechen, sondern im Ausland, und in einem ziemlich andern politischen System!

    Vergiss das, was in Deutschland üblich ist!

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    Rechnungsstellung aus Deutschland in die Schweiz (Dienstleistungsexport)
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Bei Dienstleistungen gelten diese als im Empfängerland erbracht; demzufolge wäre die Rechnung rein netto zu stellen. Der Rechnungsempfänger muss ggfs. die Rechnung in der Schweiz nachversteuern, aber das geht den Aussteller nichts mehr an.

    Kommentar von Helgachen Helgachen

    Danke für die Antwort:

    Sollt ich den in einem Kommentar/ Verweis erwähnen das der Rechnungsempfänger ggfs. nachversteuern muss ?

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Verpflichtend ist das m.W. nicht, also würde ich es eher weglassen.

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    Lebensunterhalt für die Schweiz grob Überschlagen ?
    Antwort von Michel76 Michel76

    Ja, davon lässt sich leben. Es gibt Familien, die verdienen weniger.

    Ziehe von deinem Bruttogehalt 10% ab, dann kommst du etwa auf dein Nettogehalt. Davon musst du nochmals ca. 10% für die Steuern Ende Jahr beiseite legen. Für dein Auto (Steuer und Versicherung) ca. 1000 Fr. im Jahr, für die Krankenkasse zw. 200 und 300 Franken pro Monat.

    Und halt den Rest, Heizung, Strom, Telefon etc...

    Kommentar von Lutzikus Lutzikus

    ist Internet und Tel. Flat oder Strom viel teurer wie in D ?

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Nein. Strom ist etwas billiger, Internet und Tel. vielleicht minimal teurer. Aber auf 10 oder 20 Franken kommst nicht wirklich drauf an.

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    In Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten..Geht das ohne Probleme?
    Antwort von JLCLMS JLCLMS

    Aus dem Buch Deutsche in der Schweiz von Jörn Lacour

    www.schweizbuch.de

    Arbeitsbesuch – die Schweiz für Grenzgänger

    Neben den in der Schweiz lebenden Deutschen bereichert ein Heer von Grenzgängern die Schweizerische Volkswirtschaft. Als Grenzgänger arbeiten sie in der Schweiz, haben ihren ersten Wohnsitz aber in Deutschland. Die Gültigkeit der hierfür nötigen Grenzgängerbewilligung hängt vom Arbeitsvertrag ab. Ist die im Vertrag vereinbarte Dauer kürzer als zwölf Monate, ist die Bewilligung auf die Dauer des Arbeitsvertrags beschränkt. Bei über zwölfmonatiger Dauer oder unbefristeter Anstellung ist die Grenzgängerbewilligung fünf Jahre gültig. Ein Anspruch auf Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre besteht, solange die oben genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Der Ausweis kann vom Arbeitgeber eingeholt werden. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag, eine Deutsche Meldebescheinigung, eine Kopie des Passes oder Personalausweises und ein Passfoto.

    Steuern zahlst Du von Deinem Lohn in der Schweiz, Krankenversichert bist Du in Deutschland.

    Kommentar von Narva NarvaNarva

    Hmm das mit den Steuern ist allerdings unvollständig ..man zahlt in der Schweiz auf den Lohn eine Quellensteuer (sehr niedrig meisst um die 3.5%) und in Deutschland muss man dann sein Einkommen ganz normal versteuern.

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    In Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten..Geht das ohne Probleme?
    Antwort von railan railan
    Kommentar von fourxxx fourxxxfourxxx
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    Erfahrung mit diesem kreditgeber
    Antwort von Support22 Support22Support22

    Liebe Community,

    kurz eine Erklärung dafür, dass hier Beiträge ganz oder teilweise gelöscht wurden: Wir sind der Meinung, dass auf gutefrage.net auch kritische Stimmen zulässig sein müssen, solange sie sachlich sind und den rechtlichen Rahmen nicht sprengen. Schmähkritik oder falsche Tatsachenbehauptungen müssen wir aber aus rechtlichen Gründen entfernen.

    Vielen Dank für Euer Verständnis!

    Viele Grüße

    Emma vom gutefrage.net-Support

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    Rechnungsstellung aus Deutschland in die Schweiz (Dienstleistungsexport)
    Antwort von Helgachen Helgachen

    Ich mein natürlich mein BEkannter der sich um die Steuer kümmert ist im URlaub :-)

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    ricardo zahlen
    Antwort von Narva Narva
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    Mit einem Kurzzeitkennzeichen von Schweiz nach Deutschland
    Antwort von marcopolo89 marcopolo89

    in der Schweiz gibt es eine "Vorläufige Verkehrsberechtigung"

    hier ein Auszug vom Strassenverkehrsamt: Vorläufige Verkehrsberechtigung

    Der/die Fahrzeughalter/in darf ein amtlich geprüftes Fahrzeug, für das der Fahrzeugausweis noch nicht erteilt wurde, mit den Kontrollschildern seines/ihres Fahrzeuges verwenden, das ausser Verkehr gesetzt werden soll, wenn das Formular "Vorläufige Verkehrsberechtigung" wahrheitsgemäss ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen ist.

    Bei einer Zustellung der erforderlichen Unterlagen per Post kann das Fahrzeug mit einer "Vorläufigen Verkehrsberechtigung" am Tag der Postaufgabe in Verkehr gesetzt werden, sofern die Unterlagen vollständig und korrekt sind.

    Bedingungen

    Das Fahrzeug muss amtlich geprüft sein Betrf. Fahrzeugprüfung / Prüfungsintervalle informieren Sie sich bitte hier

    Das Fahrzeug muss die Kontrollschilder jenes Fahrzeuges tragen, welches ausser Verkehr gesetzt werden soll (Fahrzeugwechsel)

    Die erforderlichen Fahrzeugpapiere zur Einlösung des Fahrzeuges wurden dem Strassenverkehrsamt in Original zugestellt

    Der elektronische Versicherungsnachweis (eVn) wurde durch die Versicherung dem Strassenverkehrsamt übermittelt und ist gültig (durch den Fahrzeughalter bei der Versicherung anzufordern)

    Das Formular ist im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuweisen

    Beschränkungen

    Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt nur für Fahrten in der Schweiz

    Anstelle eines leichten Fahrzeuges (z.B. Personenwagen) darf nicht ein schweres Fahrzeug (z.B. Lastwagen) vorläufig in Verkehr gesetzt werden

    Die Berechtigung gilt bis zur Zustellung des Fahrzeugausweises, längstens aber 30 Tage ab Gültigkeitsbeginn des Versicherungsnachweises

    Für Fahrzeuge, die provisorisch immatrikuliert sind oder mit Tagesausweis verwendet werden, ist die vorläufige Verkehrsberechtigung nicht gestattet

    Quelle: http://www.strassenverkehrsamt.lu.ch/nav_lnk_strassenverkehr/index/nav_lnk_strv_...

    Kommentar von Schneekeksi88 Schneekeksi88

    Vielen Dank, für die Antwort. Man kann mit der vorläufigen Verkehrsberechtigung nicht nach Deutschland fahren? Hab ich das richtig verstanden?

    Kommentar von marcopolo89 marcopolo89marcopolo89

    ja das sieht so aus.

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    Wandert er in den Knast?! Und wird sie Probleme kriegen? Sie ist mit 13 Schwanger!
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Die 13-jährige werdende Mutter hat nichts zu befürchten! Der 18-jährige werdende Vater muss mit Konsequenzen rechnen. Und Du solltest Dich da raushalten! Nach dem Lesen Deiner anderen Frage, erscheint mit den Anlass bzw. der eigentliche Hintergrund Deiner Frage doch sehr fragwürdig zu sein.

    Kommentar von auriLici0us auriLici0usauriLici0us

    Gut zu wissen, dass du bescheid über die andere Frage weisst. Es ist einerseits schon der Neid. Aber ich mache mir natürlich auch Sorgen über den Bruder meines Verlobten. Ich mag ihn ja gerne.. Ich wüsste nicht was für eine Lösung gut wäre..

    Kommentar von HugoGuth HugoGuthHugoGuth

    Liebe Auri! Zunächst mal: Wir "Antwort-Helden" lesen, bevor wir eine Antwort geben immer die letzten 30 - 50 Fragen und Antworten des Fragestellers durch, ob einschätzen zu können, ob der Fragesteller die Frage überhaupt ernst meint! Nun aber nochmal zu Deiner "Familie": Eine 13-jährige ist ein Schulkind! Außerhalb der Ferien hat sie in der Heimatstadt im Heimatland die Schulbank zu drücken! Ob in Serbien Schuleschwänzen ähnlich wie in Deutschland verfolgt wird, weiß ich nicht! In der Schweiz aber droht den Erwachsenen, in deren Obhut sich das Mädchen befindet, auf jeden Fall eine Anklage wegen "illegaler Einschleußung" Minderjähriger! Sie soll abtreiben! Tut mir Leid, aber in diesem Fall kann ich leider keinen anderen Rat geben!

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