Im schlimmstenfall kannst du für 1 Jahr in den Knast gehen. Der Straftatbestand Erschleichung von Leistung wird mit einer Geldstrafe oder bis zu 12 Monaten Knast bestraft
Schwarzfahren - neue und gute Antworten
-
0schwarzfahren bezahlenAntwort von
feuerwehrfanfeuerwehrfan
Hast du ein Abo für diese Strecke, falls ja nachzeigen dann kostet es 7.--€ Hast du dir keine Fahrkarte gekauft dann kostet es 40.-- €
-
0Schwarzfahrer erwischt - Ticket nachkaufen?Antwort von
feuerwehrfanfeuerwehrfan
Nein du brauchst zum Zeitpunkt der Kontrolle den Fahrschein. Fährst du ohne, bist du schwarzgefahren. Einzige Ausnahme ist. Du hast dein Aboticket vergessen, dass kannst du nachzeigen.
-
-
0schwarzfahren was passiert dann?Antwort von
tradaixtradaix
Einheitliche Beförderungsbedingungen im Nahverkehr
Damit entsteht eine größere Gerechtigkeit für die Stammkunden, die regelmäßig ihre Fahrscheine bezahlen, gegenüber den so genannten "Graufahrern“, die bewusst kein Ticket kaufen. Letztere spekulieren darauf, erst bei der Kontrolle durch den Kundenbetreuer eine Fahrkarte kaufen zu müssen. Die bisherige unterschiedliche Handhabung zum Verkauf von Fahrscheinen im Zug war für die Kunden oftmals nicht oder nur schwer nachvollziehbar. Künftig ist der Kauf eines Fahrscheins beim Kundenbetreuer nur noch möglich, wenn keine Möglichkeit besteht, Tickets im Vorverkauf im DB Reisezentrum, bei einer DB Agentur oder am DB Automaten zu erwerben. Die Deutsche Bahn setzt beim Verkauf ihrer Fahrkarten auf ein Konzept mit sieben Verkaufskanälen: DB Reisezentren, DB Agenturen, telefonischer Reiseservice über DB Reiseservice 01805/996633 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.), bahn.de sowie Handy-Ticket, DB Automaten, Abo-Center und der Bordverkauf im Fernverkehr.
Mit der Umsetzung der einheitlichen Regelungen erhalten die Kundenbetreuer mehr Zeit, sich um ihre eigentlichen Serviceaufgaben für die Mehrzahl der Reisenden kümmern. Dazu gehören beispielsweise die Fahrgastinformation, die Anschlussreservierung für die Weiterreise auf Umsteigebahnhöfen oder auch die Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen.
(Quelle: bahn.de)
Bitte beachten: Fahrkarten und Gültigkeit (→ http://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/infobereich/fahrkartenundgueltigkeit/inde...).
-
0schwarzfahren was passiert dann?Antwort von
need2knowall kommt ganz drauf an, ob du schueler/student bist, wie alt du bist etc. aber vor allem kommt es hierbei auf den kontrolleur an...
Mir ist das schonmal passiert, min 15 mal...
ein einziges mal, hat ein Kontrolleur (der noch sehr jung war) mir eine Zahlungsaufforderung geschrieben, aber weil ich Schueler war... und Natürlich eine karte (fuers ganze jahr) hatte, hat es mich 7 euro anstelle von 40 gekostet.
-
0schwarzfahren was passiert dann?Antwort von
Heidekraut12Heidekraut12
Kinder dürfen nicht aus den Zug geworfen werden.
Und ja, du bekommst einen Zettel damit deine eltrern dann 40 Euro zahlen dürfen. Und eine Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen(Schwarzfahren)
Also immer schön das Ticket dabei haben.
Kommentar von
StintStint Darf man denn Erwachsene aus dem Zug werfen? Aus dem fahrenden? ist das nicht Mord?
Kommentar von
Heidekraut12Heidekraut12 Spinner !
-
0schwarzfahren was passiert dann?Antwort von
AsmodaiosAsmodaios
Du musst bei der nächsten Station mit aussteigen und bekommst einen Bescheid über das entsprechende Bußgeld, zu bezahlen entweder per Überweisung oder im Büro des verkehrsunternehmens.
Wenn du solche Angst hast, dann habe ich nen guten Rat für dich: Kauf dir einfach ein Ticket wie jeder anständige Bürger dieses Landes auch! Problem solved!
Kommentar von
SaFleSaFle Man muss nicht zwingend an der nächsten Station aussteigen. I.d.R. ist es so, das man von denen ein Ticket bekommt, womit man dann weiter fahren kann. Also zumindest in meiner alten Heimat war das so!
Kommentar von
Heidekraut12Heidekraut12 Vielleicht in deiner alten Heimat, aber nicht bei uns.
-
-
1schwarzfahren was passiert dann?Antwort von
ExuperyExupery
Das heißt PARANOIA. Schlimmstenfalls zahlt man 40 EUR.
-
0Brauche DRINGEND Hilfe mit DB !!Antwort von
michaelboki War die Fahrkarte personalisiert von der DB ausgegeben? Dann kannst du die doch neu beantragen, nachzeigen und so dem Bußgeld umgehen. Oder sehe ich das falsch? Ansonsten mal beim Verkehrverbund anfragen.
Kommentar von
Hilfesucher89 Nun ja das war ein Schülerticket aber die Frage ist ja eigentlich ; was soll ich tun weil ich keinen Beleg bekommen hab .
-
0Brauche DRINGEND Hilfe mit DB !!Antwort von
SaFleSaFle
Noch ein Tipp fürs Nächste mal... Nach dem Einsteigen sofort zum Personal und bescheid sagen. Hatte früher immer Probleme mit den Automaten, sodass ich kein Ticker ziehen konnte. Es ist nicht selten vorgekommen, dass ich dann umsonst mitfahren durfte. Halt nur sofort ansprechen!
-
0Brauche DRINGEND Hilfe mit DB !!Antwort von
heide2012heide2012
Die werden sich schon melden,denn sie haben ja deinen Namen und deine Anschrift.
-
0Anzeige wegen SchwarzfahrenAntwort von
AlihaAliha
Du bist offensichtlich schon öfter "schwarzgefahren" und nun hat man dich endlich erwischt. Beim ersten mal erwischt wird man dir nicht gleich den Kopf abreißen, aber ich hoffe, dass die Strafe so ausfällt, dass du in Zukunft darüber nachdenkst, dass alle ehrlichen Menschen für dich mitbezahlen müssen. In der Natur nennt man so etwas Schmarotzertum. Wenn es bei diesem einenmal bleibt, schmälert das sicher nicht deine spätere Aussicht auf einen Ausbildungsplatz, von daher kannst du also beruhigt sein. Was dir im Wiederholungsfall blühen kann, steht hier:
„§ 149. (1) Wer die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt oder den Zutritt zu einer Aufführung, Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung oder zu einer Einrichtung durch Täuschung über Tatsachen erschleicht, ohne das festgesetzte Entgelt zu entrichten, ist, wenn das Entgelt nur gering ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.“
Kommentar von
BrooCode81 Ich stimme dir zu ist grade nicht Fair ABER was ich in meiner Frage nicht erzählt hab ist dass ich eigentlich den Ticket 2000 von meinem Vater benutze und es diesmal nicht dabei hatte ..okay Schwarzfahren tut mal jeder Jugendlicher ( in meinem Fall) nun da ich das auch nicht Nachweisen konnte ( da man Übertragbare Tickets nicht nachweisen kann ..hab ich auch erst dort erfahren) haben sie mir dann sofort beim 1.mal die Anzeige geschickt ..bzw. wollen es noch schicken..
-
0Anzeige wegen SchwarzfahrenAntwort von
SaFleSaFle
Das ist richtig, die meisten Verkehrsbetriebe zeigen mitlerweile sofort wegen "Erschleichen von Leistungen" an. In wie fern sich das auf deine Zukunft auswirkt ist immer eine Frage des Urteils. Ohne eine Rechtsberatung abgeben zu wollen: Ein Paar Möglichkeiten wie das enden kann.
(ich gehe davon aus, dass du minderjährig bist) -Der Fall könnte fallen gelassen werden. -Du könntest Sozialstunden abarbeiten. -Auch ein Jugendarrest wäre nicht ausgeschlossen.<- aber nur bei mehrmaligem auffallen.
Alles in allem hast du aber eigentlich keine Strafe zu befürchten, die in deinem Führungszeugnis festgehalten wird.
-
0Anzeige wegen SchwarzfahrenAntwort von
Highgamer97Highgamer97
Nein..beim 1x nur die 40€ da hat dich jemand falsch beraten ^^ aber ab dem 2-3x wirds haarig..also immer schön die 1-2€ zahlen ;P
Kommentar von
BrooCode81 Falsch! Wurde umgeändert die schicken mir jetzt ne eiskalte Anzeige!
Kommentar von
ParhaliaParhalia Dann hat Dein Sachbearbeiter des ÖPNV vermutlich wenig Ahnung oder will Dir einfach nur drohen.
Bezahle die 40 Öcken, wenn Du zwar erstmalig, aber dennoch ohne Ticket unterwegs warst.
Und bezahle künftig halt Dein Ticket und steige nicht mehr ohne ein. Im Wiederholungsfall kann Dir tatsächlich eine Anzeige wegen Erschleichung von Fahrleistungen drohen.
Zahle daher einfach das erhöhte Beförderungsentgelt und die Sache sollte vom Tisch sein.
( Ich gehe mal davon aus, dass Du wirklich schwarzgefahren bist )
Die konkrete Anzeige bekommst Du nur, wenn Du doch nicht so unbescholten wie angegeben bist.
-
02 x schon von der BVG erwichtAntwort von
gerd1011gerd1011
gibt eine Anzeige und kann teuer werden
Kommentar von
TruCeDTruCeD aber das war das 2te mal
Kommentar von
gerd1011gerd1011 kann schon beim ersten Mal passieren
-
0Schwarzgefahren Überweisung ?!Antwort von
YukiMoonlightYukiMoonlight
Wenn du die Nummer verschlammt hast bzw den zettel wo sie draufsthet warte paar wochen dann kriegst du ne Mahnung mit ner fertig ausgefüllten überweisung, dafür kostet es 1-2 euro mehr xD
-
0Schwarzgefahren Überweisung ?!Antwort von
TheHecklerTheHeckler
Auf dem Zahlschein den du bekommen hast steht doch Bestimmt irgendwo eine Nummer. Diese musst du dann im Verwendungszweck angeben.
Kommentar von
LiPenG Da steht nur mein Name, meine Straße Wohnohrt etc. dann noch ne Bemerkung: FK ungültig ansonsten Geburtstagsdatum, Uhrzeit der Tat von wo bis wo ec. Beanstandungsart: 22
und ganz unten steht ohne irgendwas neben dem HLB Logo: 68192
-
0Schwarzgefahren Überweisung ?!Antwort von
larry2010larry2010
es muss doch eine kundennummer, rehcnungsnummer oder so geben.
-
1Schwarzgefahren Überweisung ?!Antwort von
BackwetterBackwetter
Die Nummer muss auf dem Zettel stehen, den der Kontrolleur Dir gegeben hat. Das ist dann der Verwendungszweck.
Kommentar von
LiPenG Da steht nur mein Name, meine Straße Wohnohrt etc. dann noch ne Bemerkung: FK ungültig ansonsten Geburtstagsdatum, Uhrzeit der Tat von wo bis wo ec. Beanstandungsart: 22
und ganz unten steht ohne irgendwas neben dem HLB Logo: 68192
Kommentar von
BackwetterBackwetter Die Nummer neben dem Logo muss es wohl sein, Du kannst ja zusätzlich noch Deinen Namen in den Verwendungszweck schreiben, wenn Du nicht der Kontoinhaber bist und das Datum, an dem Du erwischt wurdest.
Warum sollen das die Eltern zahlen? Das zahlt gefälligst der Schwarzfahrer!