Schwarzfahren - neue und gute Antworten

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    2 x schon von der BVG erwicht
    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    Im schlimmstenfall kannst du für 1 Jahr in den Knast gehen. Der Straftatbestand Erschleichung von Leistung wird mit einer Geldstrafe oder bis zu 12 Monaten Knast bestraft

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    schwarzfahren bezahlen
    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    Hast du ein Abo für diese Strecke, falls ja nachzeigen dann kostet es 7.--€ Hast du dir keine Fahrkarte gekauft dann kostet es 40.-- €

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    Schwarzfahrer erwischt - Ticket nachkaufen?
    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    Nein du brauchst zum Zeitpunkt der Kontrolle den Fahrschein. Fährst du ohne, bist du schwarzgefahren. Einzige Ausnahme ist. Du hast dein Aboticket vergessen, dass kannst du nachzeigen.

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    schwarzfahren was passiert dann?
    Antwort von tradaix tradaix

    Einheitliche Beförderungsbedingungen im Nahverkehr

    Damit entsteht eine größere Gerechtigkeit für die Stammkunden, die regelmäßig ihre Fahrscheine bezahlen, gegenüber den so genannten "Graufahrern“, die bewusst kein Ticket kaufen. Letztere spekulieren darauf, erst bei der Kontrolle durch den Kundenbetreuer eine Fahrkarte kaufen zu müssen. Die bisherige unterschiedliche Handhabung zum Verkauf von Fahrscheinen im Zug war für die Kunden oftmals nicht oder nur schwer nachvollziehbar. Künftig ist der Kauf eines Fahrscheins beim Kundenbetreuer nur noch möglich, wenn keine Möglichkeit besteht, Tickets im Vorverkauf im DB Reisezentrum, bei einer DB Agentur oder am DB Automaten zu erwerben. Die Deutsche Bahn setzt beim Verkauf ihrer Fahrkarten auf ein Konzept mit sieben Verkaufskanälen: DB Reisezentren, DB Agenturen, telefonischer Reiseservice über DB Reiseservice 01805/996633 (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.), bahn.de sowie Handy-Ticket, DB Automaten, Abo-Center und der Bordverkauf im Fernverkehr.

    Mit der Umsetzung der einheitlichen Regelungen erhalten die Kundenbetreuer mehr Zeit, sich um ihre eigentlichen Serviceaufgaben für die Mehrzahl der Reisenden kümmern. Dazu gehören beispielsweise die Fahrgastinformation, die Anschlussreservierung für die Weiterreise auf Umsteigebahnhöfen oder auch die Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen.

    (Quelle: bahn.de)

    Bitte beachten: Fahrkarten und Gültigkeit (→ http://www.db-fahrpreisnacherhebung.de/infobereich/fahrkartenundgueltigkeit/inde...).

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    schwarzfahren was passiert dann?
    Antwort von need2knowall need2knowall

    kommt ganz drauf an, ob du schueler/student bist, wie alt du bist etc. aber vor allem kommt es hierbei auf den kontrolleur an...

    Mir ist das schonmal passiert, min 15 mal...

    ein einziges mal, hat ein Kontrolleur (der noch sehr jung war) mir eine Zahlungsaufforderung geschrieben, aber weil ich Schueler war... und Natürlich eine karte (fuers ganze jahr) hatte, hat es mich 7 euro anstelle von 40 gekostet.

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    schwarzfahren was passiert dann?
    Antwort von Heidekraut12 Heidekraut12

    Kinder dürfen nicht aus den Zug geworfen werden.

    Und ja, du bekommst einen Zettel damit deine eltrern dann 40 Euro zahlen dürfen. Und eine Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen(Schwarzfahren)

    Also immer schön das Ticket dabei haben.

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Warum sollen das die Eltern zahlen? Das zahlt gefälligst der Schwarzfahrer!

    Kommentar von Stint StintStint

    Darf man denn Erwachsene aus dem Zug werfen? Aus dem fahrenden? ist das nicht Mord?

    Kommentar von Heidekraut12 Heidekraut12Heidekraut12

    Spinner !

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    schwarzfahren was passiert dann?
    Antwort von Asmodaios Asmodaios

    Du musst bei der nächsten Station mit aussteigen und bekommst einen Bescheid über das entsprechende Bußgeld, zu bezahlen entweder per Überweisung oder im Büro des verkehrsunternehmens.

    Wenn du solche Angst hast, dann habe ich nen guten Rat für dich: Kauf dir einfach ein Ticket wie jeder anständige Bürger dieses Landes auch! Problem solved!

    Kommentar von SaFle SaFleSaFle

    Man muss nicht zwingend an der nächsten Station aussteigen. I.d.R. ist es so, das man von denen ein Ticket bekommt, womit man dann weiter fahren kann. Also zumindest in meiner alten Heimat war das so!

    Kommentar von Heidekraut12 Heidekraut12Heidekraut12

    Vielleicht in deiner alten Heimat, aber nicht bei uns.

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    schwarzfahren was passiert dann?
    Antwort von Exupery Exupery

    Das heißt PARANOIA. Schlimmstenfalls zahlt man 40 EUR.

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    Brauche DRINGEND Hilfe mit DB !!
    Antwort von michaelboki michaelboki

    War die Fahrkarte personalisiert von der DB ausgegeben? Dann kannst du die doch neu beantragen, nachzeigen und so dem Bußgeld umgehen. Oder sehe ich das falsch? Ansonsten mal beim Verkehrverbund anfragen.

    Kommentar von Hilfesucher89 Hilfesucher89

    Nun ja das war ein Schülerticket aber die Frage ist ja eigentlich ; was soll ich tun weil ich keinen Beleg bekommen hab .

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    Brauche DRINGEND Hilfe mit DB !!
    Antwort von SaFle SaFle

    Noch ein Tipp fürs Nächste mal... Nach dem Einsteigen sofort zum Personal und bescheid sagen. Hatte früher immer Probleme mit den Automaten, sodass ich kein Ticker ziehen konnte. Es ist nicht selten vorgekommen, dass ich dann umsonst mitfahren durfte. Halt nur sofort ansprechen!

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    Brauche DRINGEND Hilfe mit DB !!
    Antwort von heide2012 heide2012

    Die werden sich schon melden,denn sie haben ja deinen Namen und deine Anschrift.

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    Anzeige wegen Schwarzfahren
    Antwort von Aliha Aliha

    Du bist offensichtlich schon öfter "schwarzgefahren" und nun hat man dich endlich erwischt. Beim ersten mal erwischt wird man dir nicht gleich den Kopf abreißen, aber ich hoffe, dass die Strafe so ausfällt, dass du in Zukunft darüber nachdenkst, dass alle ehrlichen Menschen für dich mitbezahlen müssen. In der Natur nennt man so etwas Schmarotzertum. Wenn es bei diesem einenmal bleibt, schmälert das sicher nicht deine spätere Aussicht auf einen Ausbildungsplatz, von daher kannst du also beruhigt sein. Was dir im Wiederholungsfall blühen kann, steht hier:

    „§ 149. (1) Wer die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt oder den Zutritt zu einer Aufführung, Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung oder zu einer Einrichtung durch Täuschung über Tatsachen erschleicht, ohne das festgesetzte Entgelt zu entrichten, ist, wenn das Entgelt nur gering ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.“

    Kommentar von BrooCode81 BrooCode81

    Ich stimme dir zu ist grade nicht Fair ABER was ich in meiner Frage nicht erzählt hab ist dass ich eigentlich den Ticket 2000 von meinem Vater benutze und es diesmal nicht dabei hatte ..okay Schwarzfahren tut mal jeder Jugendlicher ( in meinem Fall) nun da ich das auch nicht Nachweisen konnte ( da man Übertragbare Tickets nicht nachweisen kann ..hab ich auch erst dort erfahren) haben sie mir dann sofort beim 1.mal die Anzeige geschickt ..bzw. wollen es noch schicken..

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    Anzeige wegen Schwarzfahren
    Antwort von SaFle SaFle

    Das ist richtig, die meisten Verkehrsbetriebe zeigen mitlerweile sofort wegen "Erschleichen von Leistungen" an. In wie fern sich das auf deine Zukunft auswirkt ist immer eine Frage des Urteils. Ohne eine Rechtsberatung abgeben zu wollen: Ein Paar Möglichkeiten wie das enden kann.

    (ich gehe davon aus, dass du minderjährig bist) -Der Fall könnte fallen gelassen werden. -Du könntest Sozialstunden abarbeiten. -Auch ein Jugendarrest wäre nicht ausgeschlossen.<- aber nur bei mehrmaligem auffallen.

    Alles in allem hast du aber eigentlich keine Strafe zu befürchten, die in deinem Führungszeugnis festgehalten wird.

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    Anzeige wegen Schwarzfahren
    Antwort von Highgamer97 Highgamer97

    Nein..beim 1x nur die 40€ da hat dich jemand falsch beraten ^^ aber ab dem 2-3x wirds haarig..also immer schön die 1-2€ zahlen ;P

    Kommentar von BrooCode81 BrooCode81

    Falsch! Wurde umgeändert die schicken mir jetzt ne eiskalte Anzeige!

    Kommentar von Parhalia ParhaliaParhalia

    Dann hat Dein Sachbearbeiter des ÖPNV vermutlich wenig Ahnung oder will Dir einfach nur drohen.

    Bezahle die 40 Öcken, wenn Du zwar erstmalig, aber dennoch ohne Ticket unterwegs warst.

    Und bezahle künftig halt Dein Ticket und steige nicht mehr ohne ein. Im Wiederholungsfall kann Dir tatsächlich eine Anzeige wegen Erschleichung von Fahrleistungen drohen.

    Zahle daher einfach das erhöhte Beförderungsentgelt und die Sache sollte vom Tisch sein.

    ( Ich gehe mal davon aus, dass Du wirklich schwarzgefahren bist )

    Die konkrete Anzeige bekommst Du nur, wenn Du doch nicht so unbescholten wie angegeben bist.

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    2 x schon von der BVG erwicht
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    gibt eine Anzeige und kann teuer werden

    Kommentar von TruCeD TruCeDTruCeD

    aber das war das 2te mal

    Kommentar von gerd1011 gerd1011gerd1011

    kann schon beim ersten Mal passieren

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    Schwarzgefahren Überweisung ?!
    Antwort von YukiMoonlight YukiMoonlight

    Wenn du die Nummer verschlammt hast bzw den zettel wo sie draufsthet warte paar wochen dann kriegst du ne Mahnung mit ner fertig ausgefüllten überweisung, dafür kostet es 1-2 euro mehr xD

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    Schwarzgefahren Überweisung ?!
    Antwort von TheHeckler TheHeckler

    Auf dem Zahlschein den du bekommen hast steht doch Bestimmt irgendwo eine Nummer. Diese musst du dann im Verwendungszweck angeben.

    Kommentar von LiPenG LiPenG

    Da steht nur mein Name, meine Straße Wohnohrt etc. dann noch ne Bemerkung: FK ungültig ansonsten Geburtstagsdatum, Uhrzeit der Tat von wo bis wo ec. Beanstandungsart: 22

    und ganz unten steht ohne irgendwas neben dem HLB Logo: 68192

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    Schwarzgefahren Überweisung ?!
    Antwort von larry2010 larry2010

    es muss doch eine kundennummer, rehcnungsnummer oder so geben.

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    Schwarzgefahren Überweisung ?!
    Antwort von Backwetter Backwetter

    Die Nummer muss auf dem Zettel stehen, den der Kontrolleur Dir gegeben hat. Das ist dann der Verwendungszweck.

    Kommentar von LiPenG LiPenG

    Da steht nur mein Name, meine Straße Wohnohrt etc. dann noch ne Bemerkung: FK ungültig ansonsten Geburtstagsdatum, Uhrzeit der Tat von wo bis wo ec. Beanstandungsart: 22

    und ganz unten steht ohne irgendwas neben dem HLB Logo: 68192

    Kommentar von Backwetter BackwetterBackwetter

    Die Nummer neben dem Logo muss es wohl sein, Du kannst ja zusätzlich noch Deinen Namen in den Verwendungszweck schreiben, wenn Du nicht der Kontoinhaber bist und das Datum, an dem Du erwischt wurdest.

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    Schwarzgefahren Überweisung ?!
    Antwort von Sommerloch2010 Sommerloch2010

    Ja, ist es.

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