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Der Alkohol ist fast verflogen, also unbedenklich.
Was aber eher bedenklich ist, dass du dich sorgst.
Wenn dir also wohler dabei ist, die Sauce nicht zu essen, dann solltest du das nicht tun.
Also der ganze Alkohol ist nicht verflogen, denn selbst Trockene Alkoholiker dürfen so ein Sösschen nicht geniessen weil sie dann rückfällig werden. Wenn es einen Festtagsbraten gibt mach Dir doch noch aus dem Sud heute noch schnell nen Sösschen z.B. bei Gans den Sud auffangen und mit etwas Mehl verdicken ist super Lecker und Du hast kein schlechtes Gewissen
Ich hab mir da auch keine Gedanken gemacht, weil ich dachte wenn es so lange gekocht hat ist nur noch das Aroma da... Nein ich esse es nicht mit der Schöpfkelle...lach... Ich dachte nur ich frag mal hier, vielleicht hat jemand was Gegenteiliges zu berichten... Aber dann war mein Gedanke ja richtig.
Danke euch und frohes Fest
In der Sosse ist kein Alkohol mehr drin, nur der Geschmack ist noch vorhanden. Frohes Fest

Du darfst bedenkenlos deine Soße genießen! Wenn sie lange genug vor sich hin geköchelt hat, ist der Alkohol zu fast 100% verflogen.

Ich denke mal, dass, wenn Du die gekochte Sosse isst, wird da nix passieren. Ist so minimal - Du isst sie ja nicht Tellerweise oder?;-) Auch zu Silvester ein!!! Glas Sekt wird nicht gleich dafür sorgen, dass was Schlimmes passiert.
SnowWhiteQueen am 24. Dezember 2009 10:25 aus einem Glas können aber schnell 2 werden, also besser ist gar keins :)
Das verkneif ich mir auch... aber so ein Rotweinsößchen... yam...
Panikgirl am 24. Dezember 2009 11:00 Nach einem Glas Sekt ist man noch so nüchtern, dass man durchaus in der Lage ist, für ein Zweites NEIN zu sagen. Man darf nicht alles übertreiben, finde ich!

Verkocht der Alkohol nicht sowieso fast zu 100% ? Aber ich möchte da jetzt keine voreiligen Schlüsse ziehen...

Teil11
Als erstes peinlich H IV so abzukürzen. Wenn man Kinder haben möchte, dann muss man so erwachsen sein, dass man dazu selber fähig ist, sich die nötigen Informationen zu beschaffen(Internet, Broschüren auf Ämter usw.) Soweit das möglich ist und man dazu Zugang hat.
Zu Frage 3 Wie läuft das mit einem befristeten arbeitsvertrag?
>Durch Schwangerschaft wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages.
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/befristeter-arbeitsvertrag.html
>Spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages sollte sich der Arbeitnehmer erkundigen, ob das Unternehmen daran interessiert ist, mit ihm einen unbefristeten Vertrag abzuschließen. Kommt so ein Vertrag nicht zu Stande, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich sofort beim Arbeitsamt arbeitsuchend zu melden. Sonst riskiert er, dass das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld um etwa ein Viertel kürzt.
>Eine schwangere Arbeitnehmerin wird damit rechnen müssen, dass ihr Arbeitgeber einen befristeten Vertrag nicht in einen unbefristeten umwandelt. Auch in diesem Fall gilt: Eine Meldung beim Arbeitsamt muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Die Frau bekommt Arbeitslosengeld bis zum Beginn der Mutterschutzfrist, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Während der Schutzfrist bekommt sie die gleiche Summe, bezahlt aber von der Krankenkasse, wenn sie gesetzlich krankenversichert ist.
Siam1 am 23. Dezember 2009 23:46 Teil 2(Fortsetzung)
Zu Frage 1 Wie ist das, wenn man selbst gekündigt hat, aktuell arbeitssuchen bzw. arbeitslos und man würde jetzt schwanger werden.
>>> So doof kann man nicht sein? Schwanger und selber kündigen. Als schwangere Frau hat man erheblich mehr Kündigungsschutz. Es gibt etwa im Mutterschutzgesetz Bestimmungen, die die Arbeit (und die Freistellung davon) während der Schwanger- und Mutterschaft regeln. Darüber hinaus Mutterschutzfrist (6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen bzw. 12 Wochen nachher. Darüber hinaus gilt das (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
Anspruch auf Arbeitslosengeld hast Du in der Regel, wenn Du in den letzten zwei Jahren (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden bist. (Anwartschaftszeit),d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Bei 12 Monaten Versicherungsverhältnis würdest Du 180 Kalendertage (6 Monate) ALG I erhalten. Auch Tätigkeiten in anderen Firmen innerhalb dieser 2 Jahre zählen dazu. Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse. Beispiel: Nach einer Dauer von insgesamt mindestens 24 Monate bekämst Du 12 Monate Alg 1. Sofern der Lohn für eine Teilzeitstelle war und beitragspflichtig, wird sich das Alg1 danach richten.
Siam1 am 23. Dezember 2009 23:50 Du müsstest dich schon bevor du kündigst beim Arbeitsamt arbeitslos melden, damit Du zur Vermittlung zur Verfügung stehen kannst(, erste Amtshandlung, um Anspruch auf Alg1 zu haben) und plausibel begründen können, warum du gekündigt hast. Denn für eine Eigenkündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen, um einer Sperre zu entgehen. Dann wird das Amt entscheiden, ob Du für 3 Monate gesperrt wirst (also solange kein ALG bekommst).
122 SGB III Abs.1 "Der Arbeitslose hat sich persönlich beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Eine Meldung ist auch zulässig, wenn die Arbeitslosigkeit noch nicht eingetreten, der Eintritt der Arbeitslosigkeit aber innerhalb der nächsten zwei Monate zu erwarten ist." Das heißt: § 122 sieht eine Arbeitslosenmeldung auch vor dem Tag X vor, die allerdings erst ab Tag X wirkt .Hiermit soll eine möglichst nahtlose Leistungsgewährung und eine schnelle Vermittelbarkeit gewährleistet werden. Wenn Du noch in einem AV stehst, wirst Du dort nur arbeitsuchend gemeldet, Arbeitslos bist Du erst mit Ende AV( Arbeitgeberverhältnis).
Siam1 am 23. Dezember 2009 23:51
Siam1 am 23. Dezember 2009 23:56 Wenn du eine Sperre vom Amt bekommst, weil für Deine Eigenkündigung kein „wichtiger Grund" vorgelegen hat, besteht trotzdem noch ein kostenloser Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 19 Abs. 2 SGB V), das heißt: nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt die KK noch eine 1-monatige Nachversicherungspflicht. Voraussetzung: wenn vor Eintritt der Sperrfrist eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestand. Im zweiten und dritten Monat der Sperrfrist greift die Pflichtmitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 SGB V. Die Beiträge entrichtet die Agentur für Arbeit, auch wenn Person X für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld bezieht. . Warst Du vor der Arbeitslosigkeit freiwillig krankenversichert oder privat versichert sieht es anders aus, da musst Du Dich im ersten Kalendermonat auf eigene Kosten versichern (sofern man nicht verheiratet ist … bzw. der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, dann kann man sich für den ersten Kalendermonat bei ihm kostenlos mitversichern lassen- Familienmitversicherung. (Einzeldetails > siehe Link http://web01251.portia.avilos.net/index.php?id=64).
Wenn Du arbeitslos bist und nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast,dann greift evtl. Arbeitslosengeld II (Harzt4) oder Sozialhilfe. Ob Du einen Rechtsanspruch darauf hättest, kann nur das Amt beantworten. Auch müssen hier alle Vermögensverhältnisse dargelegt werden!
Siam1 am 24. Dezember 2009 00:06 Zu Frage2 Wer würde dafür zahlen? Nicht verheiratet, "nur" liiert aber in einer festen partnerschaft. Oder wäre es besser, erstmal arbeiten zu gehen und aus einem "festem" arbeitsverhältnis schwanger zu werden ?
Also, nach so einer Frage, wie Du sie gestellt hast, (hört sich für mich befremdlich an) würde ich mir das Ganze überlegen. Kinder sollte man erst in die Welt setzen, wenn man sich die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Manchmal tun mir die Kinder leid, die aus Selbstüberschätzung und Gedankenlosigkeit der Eltern(Egoismus?)geboren werden. Die armen Hartz4 Kinder, kann ich nur sagen. Muss nicht sein, kann aber sein. Ist aber gar nicht abwegig so zu denken.
Hallo Kanukyh,
die weibliche Eizelle ist nach dem Eisprung 12 bis 18 Stunden lang fruchtbar, danach ist eine Befruchtung und eine Schwangerschaft unmöglich. Davor sind es maximal 5 Tage, denn so lange können Spermien maximal im Gebärmutterhals überleben.
Frohes Fest wünscht WD
Du hast einen befristeten Arbeitsvertrag. Der endet angenommen zum 31.12.2010 und du wirst Mitte Juni schwanger. Dein Arbeitgeber beschäftigt dich bis zum Vertragsende danach gehst du zum Amt und meldest dich arbeitsuchend. Wenn das Kind da ist bekommst du Elterngeld, Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Jahres vor der Geburt und dann hast du ja noch deinen Lebensgefährten, der für euch Unterhaltspflichtig ist.
So sehe ich das.
Du hast doch jetzt Zeit. Schreib Dich an der VHS ein und belege eine Kurs "Rechtschreibung und Grammatik". Deine Frage kommt jetzt genau so an, wie vorhin. Wer kündigt ohne einen neuen Job zu haben und gleichzeitig ein Baby plant, ist unreif und nicht wirklich verantwortungsvoll.
Nein danke....ich bin nämlich auf der suche nach nem job ! denn "einfach so mal schnell" schwanger werden, werde ich bestimmt nicht! Und du musst nicht antworten auf meine frage wenn es so ein "aufreger" ist!
Der befristete Arbeitsvertrag muss nicht verlängert werde. aber du bekommst dann Elterngeld. Ansonsten bekommst du dann Harz4 während der Schwangerschaft etwas mehr. Willst du mehr Infos? schreib mich an mit der Frage dazu!
Hartz4 wird sie nicht bekommen, wenn der Partner gut verdient. Er ist unterhaltspflichtig für das Kind und auch 3 Jahre lang für die Kindesmutter.
Mein "problem" ist, wie bereits erwähnt dass ich nicht mehr gaaaaaanz die Jungend bin (um es mal so auszudrücken) und ich habe eben die sorge, und das hindert mich permanent ein kind zu bekommen, wenn ich einen 1 jahres vertrag habe, dass ich wieder an die 2 jahre "warten" müsste um schwanger zu werden. Heisst also; wenn ich nach 6 mon. arbeitszeit schwanger werden würde, dann läuft der vertrag aus und ich stehe dann da ohne geld ? schwierig, denn so werden wir wohl "nie" ein baby haben....;-/
Dann halte doch einfach mal durch, bis der Vertrag verlängert wird und dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht. Du hast doch außerdem selbst gekündigt.

Man sollte dem Kind zu Liebe nicht gerade in einer schwierigen Phase schwanger werden, wenn man es vermeiden kann. Ist nun mal meine Meinung, nicht böse gemeint!
Du hast recht.

dein arbeitgeber würde so lange zahlen,wie dein arbeitsverhältnis dauert...
Ein befristeter Arbeitsvertrag wird vermutlich nicht verlängert werden.
Zahlen sollte Dein relativ gut bezahlter Lebensgefährte...

wofür zahlen?????????
Munga5 am 23. Dezember 2009 21:27 Um das Kind mit Steuergeldern großzuziehen, was sonst. Leider haben wir das schon viel zu oft, arme Kinder.
ich meinte mit zahlen (sorry, hört sich echt seltsam an) in der zeit, z. Bsp. 6 Monate oder so bis ich wieder arbeiten könnte. Bzw. hat eine bekannte ein kind während der "elternzeit" betreut uns konnte somit etwas geld verdienen und hatte aber auch gleich eine arte geschwisterchen für's eigene kind ;-)
Das liest sich sehr unsympatisch. Ein Kind ist kein Mittel zum Zweck! Du hast selbst gekündigt und suchst jetzt wohl eine Möglichkeit, von irgendwem finanziert zu werden, ohne zu arbeiten. An Stelle Deines Freundes würde ich mir das mit dem Kind gut überlegen. Aber wahrscheinlich stellst Du ihn einfach vor vollendete Tatsachen, wenn es Dir in den Kram passt. Die Fragen können Dir sicher viele beantworten. Ich könnte es auch. Aber unter den Vorraussetzungen möchte ich es nicht.
Also bitte!!! Was ist denn das Problem und diese unterstellungen?! Bestimmt werden ich meinem Lebensgefährten nicht einfach vor vollendeten Tatsachen stellen. Und um es genau zu sagen: mein Freund wünscht sich ein baby und wir haben NUR darübr gefrotzelt, WAS wohl finanziell auf uns zukommen würde, WENN ich schanger werden würde !! Und um meine meinung kund zu tun: ein Kind ist kein mittel zum zweck!!! Das weiß ich auch !

Was ist eigentlich deine Motivation schwanger zu werden? Willst du ein Baby oder willst du nur über Hartz4 versorgt sein. Hallo, stell dich erstmal finanziell auf die Beine und denk dann an ein Kind. Wie Aso ist denn dass, das arme Kind. Was willst du deinem Kind in der Zukunft bieten? Mensch überleg mal, ein Kind ist kein Versorgungsfaktor. Ich fass´ es nicht!
Also BITTE, ich werde bestimmt NICHT schwanger, NUR weil ich grade nichts bessers zu tun habe! Manchmal wird man schwanger, trotz verhütung..das muss ich jetzt wohl nicht weiter kommentieren. Sorry, aber die Antwort hilft mir hier nicht weiter. Meine Frage war ernst gemeint und ich wollte mich eigentlih nicht an den pranger stellen lassen. danke aber trotzdem für den einwand.
Munga5 am 23. Dezember 2009 21:11 Die Frage kam bei mir genau so an. Solltest dich vielleicht mal etwas präziser artikulieren.
na wenn du selbst gekündigt hast, bekommst ja gar kein arbeitslosengeld. bekommt man dann nicht hartz IV? und wenn du dann schwanger bist, wirst du das wahrscheinlich weiterhin bekommen. sag mal, willst du etwa schwanger werden, um nicht zu arbeiten oder warum zerbrichst du dir da so den kopf darüber?
Vielen Dank, aber auf H IV habe ich bestimmt keinen bock. Weiß denn keiner Info, was in Fall zwei passieren würde ??? Heeeelp
Siam1 am 24. Dezember 2009 00:18 @ sommersonne001 nach Alg 1 kommt Alg2(Hartz4). Wenn man Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenkasse einbezahlt hat, dann bekommt Person x auch Arbeitslosengeld 1.
achso, bei einer freundin von mir war das so, dass sie gekündigt hatte und da bekam sie nichts