Wieso sollte es? Die Mitteilung der schufa-Meldung wg. deines Zahlungsverzugs, so er die als Mitglied denn überhaupt vornehmen kann, ist juristisch betrachtet weder eine Drohung noch Nötigung, sondern ein Ankündigung.
schufa-Einträge dürfen vom Gläubiger beantragt werden, wenn eine fällige, unbestrittenen Forderung nicht fristgerecht beglichen wurde.
Ob die Zahlungsfrist ohne Geldeingang tatsächlich verstrichen ist oder innerhalb des angestrengten Mahnverfahrens zwar dann erfolgte, aber zu spät beglichen wurde, hat darauf nun keinen Einfluß, daß du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß fristgerecht nachkamst :-)
G imager761
Das ist richtig. Die Schufa verpflichtet sogar alle Unternehmen, die mit ihr zusammenarbeiten, mit ihr nicht zu drohen und animiert Verbraucher, ihr sofort zu melden, wer wann mit der Schufa droht. Die Schufa selbst ist seit einigen Jahren sehr um ein gutes Image bemüht und kündigt Unternehmen sogar die Zusammenarbeit auf, wenn herauskommt, dass sie mit der Schufa drohen.
Daher kann man im Umkehrschluss fast immer davon ausgehen, dass derjenige, der mit der Schufa droht, überhaupt keine Berechtigung hat, Informationen an die Schufa zu leiten.