huch.....sorry.....irgendwie hat das system den beitrag gekappt.....danke für den hinweis...**
hier die vervollständigung:
nach rücksprache mit dem unterbezirksvorstand war alles noch im grünen bereich -- : keine sorge, es gibt 20 mitglieder auf der warteliste....bzgl. der wertigkeit des hauses, bzw. innenausbau usw. ist ihre angelegenheit, da müssen sie sich mit dem nachpächter bzw. kaufinteressenten einigen - da halten wir uns raus....usw.
jetzt, nach einreichung der kündigung sieht alles ganz anders aus:
willentliche abschätzung des gartens und laube - mit der ankündigung des unterbezirkvorstandes:
ich habe einen nachpächter - dieser ist auf der warteliste nr.1 - und kriegt bei nichteinigung über den kaufpreis den garten zum schätzpreis..
- liebe user ...aus lauterer und ehrenwerter sicht ist die o.g. vorgehensweise auch richtig -- allerdings : schmiergeld wurde geleistet - und somit auch der schätzpreis absichtlich unten gehalten...
das von mir bestellte schätzgutachten oder ein protokoll desselbigen liegt mir noch nicht vor - und würde wohl lt. aussage des o.g. zeitgleich !! an den neupächter gehen....
- unterm strich weiss der neupächter vor mir den aktuellen schätzpreis ...und ich müsste diesen dann auch noch wortlos akzeptieren....
** weiss vielleicht noch jemand rat==?**gegen solche - leider nicht beweisbaren machenschaften vorzugehen....welche sich seit jahren so "eingebürgert" haben..?
- abgesehen von einer räumung ...und vorsprechen beim bezirksvorstand..welcher letztendlich aus bequemlichkeit und personalunterbesetzung wahrscheinlich rückendeckung o.g. geben würde..
vielen lieben dank für ratschläge...
Ja Danke,hilfreicher Link.Das Gebäude steht allerdings auf einem Grundstück der Stadt.Wenn jetzt der Pachtvertrag beispielsweise noch 30 Jahre läuft,kann die Gemeinde den trotzdem vorzeitig kündigen?