Schönheitsreparatur - neue und gute Antworten

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    Wohnungsabnahme. Loch in der Wand und Frage nach Verschleiß vom Boden?
    Antwort von KittyWu KittyWu

    Also ich gebe zu, dass ich mich nur laienhaft mit Mietrecht auskenne, aber ein Makler hat mir bei meiner eigenen Übergabe damals erzählt, dass kleine Kratzer im Boden eben Abwohneffekte sind, für die man ja eben auch Miete zahlt, ganz so wie du es geschrieben hast. Zudem muss man dir anerkennen, dass du die Fehler ausgebessert hast und auch wird man sehen, dass der Boden nicht mutwillig zerstört wurde, sondern eben im normalen Abnutzungsbereich liegt. Für mich hört sich das so an, als ob dein Vermieter, egal wie geldgeil er nun ist, da nicht wirklich rechtliche Chancen hat, dir die Kosten dafür aufzubrummen. Ich denke in dem Fall würde jedes Gericht ihm kein Recht zusprechen - also zumindest so wie es jetzt klingt, sieht es bei dir ganz normal abgewohnt aus. Zur Sicherheit würde ich an deiner Stelle allerdings das Ganze mal vorsichtshalber mit Fotos dokumentieren, falls es darüber doch noch Streit gibt.

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    Wohnungsabnahme. Loch in der Wand und Frage nach Verschleiß vom Boden?
    Antwort von chris250465 chris250465

    Das mit dem Laminat sehe ich auch so...7 Jahre alt und bewohnt. Dafuer hast du jeden Monat auch Miete bezahlt. Damit ist das abgegolten! Das Loch haettest du dem Vermieter gleich zu Anfang schon zeigen sollen. Du kannst ihm ja erklaeren, wie es zustande gekommen ist und es eigentlich nicht deine Angelegenheit gewesen waere. Sollte es ihm nicht passen, dann muss er es auf seine Kosten richten lassen! Ansonsten sollte die Wohnung sauber sein bzw. so uebergeben werden wie es im Mietvertrag festgehalten wurde/ist.

    Ich kann dir nur empfehlen, so oder so, werde Mitglied beim deutschen Mieterschutzbund. War ich als Mieter auch und war total zufrieden. Immer wenn was war, stehen dir Rechtsanwaelte zur Seite! Melde dich am besten gleich online an u. dann hast du schon deinen Schutz.

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    Wohnungsabnahme. Loch in der Wand und Frage nach Verschleiß vom Boden?
    Antwort von Nic43 Nic43

    Mach Dir mal keinen Kopf! Wenn er Dir blöd kommt, kannst Du ihm ne Menge Ärger bereiten, und das auch noch Zurecht ;-)

    http://www.akk-kanzlei.de/2009/05/renovierungsklausel-mietvertrag-frankfurt-rech...

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    Wohnungsabnahme. Loch in der Wand und Frage nach Verschleiß vom Boden?
    Antwort von affenjungr affenjungr

    löcher in der wand gehören dazu, man muss sie nur ordentlich verspachteln und überstreichen. beim boden hab ich keine ahnung, nach 7 jahren gehören abnutzungsspuren jedoch auch dazu und soweit ich weiß, darf man laminat sowieso nicht schleifen, ist ja kein parket oder holzboden.

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    Wohnungsabnahme. Loch in der Wand und Frage nach Verschleiß vom Boden?
    Antwort von IchSehSchwarz IchSehSchwarz

    Es muss eigentlich im Mietvertrag stehen nach welcher Zeitspanne der Vermieter die Wohnung selbst renoviert bzw. sowas wie die Böden modernisiert. Schau da mal nach, vielleicht erspart dir das schon was. Ansonsten wird die Kaution wohl drunter leiden.

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    Wohnungsabnahme. Loch in der Wand und Frage nach Verschleiß vom Boden?
    Antwort von Erdbeerbowle Erdbeerbowle

    Das Laminat nutzt sich innerhalb von sieben Jahren ab. Da kann der Vermieter nichts gegen sagen. Zur Renovierung der Wand musst du beachten, was im Mietvertrag steht.

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    Wohnungsabnahme. Loch in der Wand und Frage nach Verschleiß vom Boden?
    Antwort von darkemerald62 darkemerald62

    Wohnen hinterlässt Spuren. Die Schönheitsreparaturen betreffen alles, was sich durch normales Wohnen abnutzt.

    Dazu zählen:

    das Streichen oder Tapezieren der Wände das Streichen oder Lackieren von Heizkörpern, Innentüren und Fensterrahmen von innen das Streichen oder Lackieren von Einbauschränken das Ausbessern von Dübellöchern in Fliesen und an Wänden

    Keine Schönheitsreparaturen sind: Streichen der Fenster und Türen von außen Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden Reinigen von Teppichböden, wenn nicht extra vereinbart Neuverlegen von Bodenbelägen Arbeiten am Mauerwerk

    Diese Arbeiten sind Sache des Vermieters – egal was im Vertrag steht. In diesen Fällen muss der Mieter Schadenersatz leisten Nicht unter die Schönheitsreparaturen fallen die kleinen Unfälle und andere Schäden, die mit der normalen Abnutzung nichts zu tun haben und für die der Mieter verantwortlich ist: Rotweinflecken auf dem weißen Teppichboden Bohrlöcher im Parkett Sprünge im Emaille des Waschbeckens Kratzspuren von Haustieren im Parkett

    Hier kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Der Mieter braucht jedoch nur den Zeitwert ersetzen. Unter Umständen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Mieters die Reparaturkosten. ... Schönheitsreparaturen: Was sind Schönheitsreparaturen? - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7385/schoenheitsreparaturen_aid_132479...

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