Schmerzensgeld - neue und gute Antworten

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    schmerzensgeld hilfe !!!!!!
    Antwort von CubeUndIch CubeUndIch

    Nein es gibt kein Schmerzensgeld da nach §33 Strafgesetzbuch AB 2.3. "Wenn durch eine Straftat ausgelöste Probleme im Umfeld sich erbringen, wird allein der Straftäter (....) mit Geldstrafen in Regelmäßiger Höhe bestraft (...) wenn unmittelbar bei Verhandlung geklagt"

    Also kurz Nein, hätte sofort klagen müssen, und sonst hätte es auch nur der Vater gezahlt nach "Renten"-steuer-abzug.

    Gruß Jakob

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    schmerzensgeld hilfe !!!!!!
    Antwort von SweetGirl2503 SweetGirl2503
    KEINE DUMMEN ANTWORTEN
    

    Bei so nem frechen Kommentar hast du eigentlich keine Antwort verdient aber gut. Schmerzensgeld kriegt nur der dem Schmerzen zugefügt werden. Wäre die Mutter nur schwer verletzt worden hätte die Mutter das Schmerzensgeld bekommen. Angehörige von ermordeten kriegen kein Schmerzensgeld aber meines Wissens nach kriegen die Kinder ne Halbwaisenrente da der Vater noch existiert.

    Kommentar von Kalinasmami92 Kalinasmami92

    danke für die antwort und sorry aber manche beantworten die fragen echt nicht schön

    Kommentar von SweetGirl2503 SweetGirl2503SweetGirl2503

    Ich weiss. Deshalb schreibe ich immer unter meine Frage: "Für nette Antworten danke ich im Voraus". Das kommt freundlicher rüber und bringt mehr Antworten. Der Ton macht eben die Musik.

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    schmerzensgeld hilfe !!!!!!
    Antwort von Kalinasmami92 Kalinasmami92

    die kinder sind mittlerweille 15 und 20 das war 2008

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    schmerzensgeld hilfe !!!!!!
    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Eigentlich nicht, weil nur der Schmerzensgeld erhält, dem Schmerzen zugefügt worden sind. Die Kinder werden aber versorgt.

    Kommentar von Kalinasmami92 Kalinasmami92

    die das ist vor 4 jahren passiert

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    schmerzensgeld hilfe !!!!!!
    Antwort von binima binima

    Was sagt der Anwalt?????????

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    ich habe ein mädchen heute in der schule eine backpfeife gegeben
    Antwort von marold15 marold15

    Ich verstehe den ganzen Aufstand nicht! Die Anzeige ist Sinnlos! Omg! kopfschüttel Es gibt was schlimmeres als eine Backpfeife! Wir haben uns in der Grundschule ständig geschlagen! Da machte nie jemand eine Anzeige!

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    Allianz Unfall Schmerzensgeld
    Antwort von DerHans DerHans

    Eine endgültige Abfindung wegen eines evtl. Dauerschadens kann (auch im Sinne des Verletzten !!) erst nach 12 Monaten errechnet werden. Alle vorherigen "Angebote" solltest du mit Vorbehalt genießen. Wenn du einmal eine Abfindung unterschreibst, bist du außen vor.

    Nichts desto Trotz kann dein Anwalt eine Abschlagsforderung an den Versicherer stellen. Begründung Mehraufwand durch deine Verletzung. Ein "Schmerzensgeld" gibt es nur wenn dem Versicherten ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Das hat nichts mit dem Schadensausgleich zu tun. In Deutschland wird ein solcher Schaden entweder mit einer Rente oder einer einmaligen Abfindung geregelt.

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    Allianz Unfall Schmerzensgeld
    Antwort von JaAl11 JaAl11

    Tja hängt von der gegnerischen Versicherung und deren Meinung ab, sobald die eine Mitschuld von dir sehen kann es dauern ... dabei ist es egal, ob der Versicherungsnehmer seine Schuld einräumt.

    Schuld hat der Täter gleich am Tatort eingeräumt

    Sollte dies rauskommen, ist die Versicherung leistungsfrei, da die Versicherung die Schuldfrage klärt und nicht der Versicherungsnehmer. Und wenn die sich leistungsfrei sehen, dauert es noch länger.

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    Allianz Unfall Schmerzensgeld
    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Wenn Du nicht offen und ehrlich mit Deinem Anwalt sprechen kannst, musst Du eventuell Wartezeiten in Kauf nehmen

    Kommentar von Chewi0815 Chewi0815

    na klar offen und ehrlich! Allianz hat mich noch zur Zeit meines KH-Aufenthaltes angeschrieben. Sie kommen mir bei der Schadensregulierung des Fahrrads, Krankenhausrechnungen und etc schnell zur Hilfe! Mein Anwalt (Fachanwalt für Vehrkehrsrecht) hat auf der Abschrift schon einen Schmerzensgeldabschlag von 2300€ errechnet! Will wissen wie viel Zeit ins Land zieht bis Versicherung wirklich ins Rollen kommt!

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    wer soll Dir das jetzt mit Sicherheit beantworten ?

    Red mit dem Anwalt dass er Druck macht.

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    Schmerzensgeld ja,nein?
    Antwort von teutonix1 teutonix1

    Das würde wohl ausgehen, wie das Hornberger Schiessen, da wird nix bei rauskommen, da sicher keine Absicht vorlag, sondern ein Unfall, angetrunken oder nicht, das wäre wahrscheinlich in dem Fall unerheblich, ausserdem müsste das bewiesen werden. Es hätte auch nüchtern zu dem bedauerlichen Unfall kommen können, schade nur, dass der Unfallgegner sich nicht wenigstens formell entschuldigt hat, das hätte der Anstand geboten.

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    Allianz Unfall Schmerzensgeld
    Antwort von HeinzS04 HeinzS04

    Kommt auf die Versicherung des Autofahrers an. Wenn Sie nur den kleinsten Verdacht haben das du eine Teilschuld hast, geht es eh vor Gericht und dann dauert es noch Monate. Mußt deinen Anwalt sagen das du mit Höhe - X - einverstanden bist. Dann geht es schneller. Aussergerichtliche Einigung. Hoffe aber dann nicht auf zich Tausende Euros.

    Kommentar von Chewi0815 Chewi0815

    Ach entschuldige, Schuld hat der Täter gleich am Tatort eingeräumt, auch bei der polizeilischen Vernehmung! Da dürfte es doch keine Zweifel mehr geben!

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Doch für die Versicherung schon. Und wenn sich ein Versicherungsnehmer seine Schuld einräumt dann kann es den Versicherungsschutz kosten ... du bekommst dein Geld durch die Kfz-Haftpflicht kann dann aber längern dauern.

    Auch nimmt die Polizei den Unfall auf und schreibt das Schuldgeständnis auf, aber die Versicherung ermittelt die Teilschuld und nicht die Polizei ... wenn es nur einen einzigen geringen Funken eines Verdachtes gibt, kann es dauern ... Unterlagen bei dir, beim Vesicherungsnehmer, bei der Polizei, bei ggf. Zeugen etc einfordern auswerten und dann verhandeln .... viel Spaß ....

    P.S. Und du mußt immer Postweg, interne Laufzeit und Bearbeitungszeit rechnen ... die warten nicht nur auf deine Unterlagen, sondern auch auf Unterlagen anderer Schadensfälle .... wir haben auch schonmal 4 Wochen auf eine Schadennummer gewartet ...

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von Peterthb Peterthb

    Nach der Schilderung des Hergangs (keine Ahnung, wie die Schlägerei ablief) und der später geposteten Folgen meine ich schon, dass der Weg zum Anwalt lohnen kann. Wobei ich meine, "lohnen" ist wohl der falsche Ausdruck, er könnte dabei helfen, den Schaden für dich zu mildern.

    Wenn "die Türsteher" in dieser Disco als Sicherheitsleute angestellt wurden, kann man daraus eventuell eine Verpflichtung ableiten, derartige Vorfälle professionell zu handhaben. Oft machen das spezielle Sicherheitsdienste, in anderen Fällen Angestellte.

    Beim Sicherheitsdienst wäre klar, dass sie ihre Aufgaben zu kennen, und damit zumindest die Personalien des oder der Täter aufzunehmen haben.

    Die Herausgabe der Personalien darf (auch sonst von jedem Bürger) gefordert, aber nicht erzwungen werden. Werden sie nicht herausgegeben, dürfen Täter notfalls auch gewaltsam bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Das ist auch bei Hausdetektiven in Kaufhäusern der Fall und durchaus üblich.

    Der Selbstschutz geht jedoch immer vor. Die möglichen Mittel müssen dem Verhältnis entsprechend eingesetzt werden, was Risiko, und Straftatbestand anbelangt.

    Dass jeder Verantwortliche in der Disco in deinem Fall bei Aufforderung die Polizei und einen Krankenwagen rufen müssen, steht meiner Auffassung nach vollkommen außer Zweifel. Im Grunde müsste das schon während der Schlägerei passieren wenn sie nicht durch das Personal beigelegt wird/werden kann.

    Sind "die Türsteher" Angestellte der Disco, wäre deren Verpflichtung u.U. etwas anders. Ihr offizieller Aufgabenbereich könnte lediglich bei Eingangs- und vor allem Alterskontrolle am Eingang angesiedelt sein. Die Pflichten bezüglich der nötigen Anrufe bestehen natürlich trotzdem. Ob man in diesem Fall erwarten kann, dass auch das Risiko eingegangen werden muss, physisch gegen gewalttätige Straftäter vorzugehen, würde ich erst mal für fraglich, bzw. Auslegungssache halten.

    In jedem Fall aber muss im angemessenen Rahmen versucht werden, zumindest die Personalien möglicher Straftäter in Erfahrung zu bringen.

    Vor allem bei angestellten Türstehern kann ich mir auch vorstellen, dass sie mit den Tätern u.U. persönlich bekann waren und deshalb die Sache "elegant" unter dem Teppich sehen wollten.

    Die Folgen für dich geben der Story allerdings eine besondere Qualität. Ob die Voraussetzungen für eine schwere Körperverletzung ausreichen, ist kaum zu beurteilen. Wenn z.B. ein Arm dauerhaft nicht mehr zu gebrauchen ist, liegt sie vor. Ist die Folge Lähmung, oder geistige Krankheit oder Behinderung, ebenfalls.

    Noch eins: Lass' dir nicht einreden, dass ohne Zeugen nichts ginge, das ist einfach nur Gelaber. Wenn du allein stehst und den/die Täter zweifelsfrei identifizieren kannst, sonst die Story stimmt und keine Notwehr dir gegenüber in Frage kommt, dann stehen die Chancen auf eine Verurteilung nicht schlecht.

    Das würde den Grundstein für (zumindest) einen Schuldtitel legen, der zivilrechtlich wg. des Schadensersatzes zu erklagen wäre.

    Du bist nämlich selbst Zeuge und Verletzter. Ein Nebenklageantrag und -vertreter(Anwalt Strafrecht) wäre spätestens dann anzuraten, wenn der/die Täter bekannt sind.

    Eine Mitschuld auch strafrechtlich, für die Discothekenbetreiber sollte vom Fachanwalt geprüft werden, ich denke da an "Strafvereitelung durch Unterlassen" wenn die Täter nicht ermittelt werden können.

    Zivilrechtlich könnte es (der Disco gegenüber) komplizierter werden, aber auch da ist schon auf Grund der schweren Folgen anwaltlicher Rat auf jeden Fall anzuraten.

    (Tut mir leid, wurde wieder mal ein kleiner "Roman", aber es ist auch bei nahezu jeder Frage bez. Strafrecht mit Antworten zu rechnen - man sieht's ja hier wieder - die von derartiger Ahnungslosigkeit geprägt sind, dass dies einfach ausführlicher widerlegt werden muss.)

    Kommentar von julianvk julianvk

    Zeugen habe ich auch :D und mit der schlägerei hatte ich nicht einmal was zu tun

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von bill1234 bill1234

    Patrik ! ha ha ha, mein Freund P. ist auch Tuersteher, seine Pflicht ist mehr die jungen Damen "einzufuehren" und sich vor dem Tripper vorzusehen ... Warum willst du den Laden verklagen ? Ein Tuersteher hat die gleichen Rechte wie du. Nicht mehr und nicht weniger. Du wurdest mit dem au drauf Kerl nicht klar, also die auch nicht. Festhalten geht nicht, das darf nur die Polizei. Du must bei der Polizei "Anzeige gegen Unbekannt"erstatten und die Tuersteher als Zeugen benennen. Dazu das Attest des krankenhauses, Rest macht die Polizei und wenn die den fangen sieht du den "der hat mich geschlagen" vor Gericht wieder. Der is bestimmt so doof und will wieder in die Disko, dann haben sie ihn, also langsam und immer mit Ruhe. Nur die Polizei hat das Gewaltmonopol, nicht die Tuersteher.

    Kommentar von julianvk julianvk

    ehmm falls du es nicht weist jeder mensch hat das recht jemanden fest zunehmen der eine straftat begeht bis die polizei kommt

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    nein, dieses Recht kenne ich nicht. Ich kenne nur, du darfst niemanden anfassen. Du must dich zurueckhalten, zugucken und die Polizei rufen. Klar, wer eingreift ist ein Held. Und Helden sterben.

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234
    Kommentar von julianvk julianvk

    willste damit sagen jeder soll weg gucken und weiter gehen gibt halt kranke menschen damit muss man in der heutigen zeit rechnen aber helfen sollte man immer

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Solche Berichte sollte man vollständig durchlesen und wenn man dazu noch ein wenig Ahnung vom Strafrecht hat, wird klar, dass der Strafbefehl durchaus im Rahmen des Gesetzes und sogar recht mild ist.

    Die Rechte bei einer Bürgerfestnahme habe ich in meiner Antwort umrissen.

    Für die Verletzte bestand keine unmittelbare Gefahr mehr, Nothilfe/Notwehr greift nicht, da er dem Täter, der bereits auf der Flucht war, nachlief.

    nein, dieses Recht kenne ich nicht.
    

    Es wird wohl mehr geben, dass du nicht kennst, geht mir genauso. Aber daraus zu schließen, "was ich nicht kenne, gibt es nicht", ist wohl ein wenig daneben, oder?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    "Festhalten geht nicht, das darf nur die Polizei." Völlig falsch.

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. ...

    Jedermann ist also befugt, eine Person vorläufig festzunehmen, sofern er auf frischer Tat betroffen ist. http://www.bushido-vak.de/Ausarbeit/notwehr5.html

    Klar weis ich nicht alles ... ;-))

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Da (ich weiß nicht, warum) gelöscht wurde noch mal gekürzt: Dass zwischen dem Festhalten/Fest-nehmen eines Täters und dem Schubsen auf Bahngleise Unterschiede existieren, sollte klar sein.

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von Kurushiyama Kurushiyama

    oder lohnt sich der weg zum anwalt nicht einmal?

    Ich bin der Meinung, er lohnt. Ich bekomme das um die Uhrzeit und mit ein paar Gläsern Campari-O nicht mehr ganz zusammen, aber der Türsteher hätte wegen der offensichtlichen Körperverletzung und Deiner Aussage m.E. die Pflicht gehabt, den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Sein Unterlassen hat die Strafverfolgung unmöglich gemacht, Dir die Einforderung des Schadenersatz sowieso. Dein Anwalt muss also prüfen, ob der Türsteher damit den Dir dadurch enstandenen Schaden, das Du den Täter nicht mehr zum Schadenersatz ranziehen kannst, ersetzen muss. Nach Rechtsempfinden (sprich: Gefühl) würde ich sagen: Ja, muss er. Ich denke, der Türsteher muss auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn Du ihn anzeigst.

    Das beste wird erstmal sein, zur Polizei zu gehen und den Sachverhalt zu schildern. Die werden dann vermutlich zwei Anzeigen aufnehmen: eine gegen den Täter (also unbekannt) wegen Körüerverletzung und eine gegen den Türsteher wegen... ...ich komme gerade nicht auf den Begriff.

    Kommentar von julianvk julianvk

    so habe ich es ja auch gedacht joa die polzei hat mal garkeine ahnung und konnten mir darauf keine antwort geben und meinten ich soll erstmal abwarten oder zum anwalt gehen aber anwalt ist mir zu teuer wenn es kein sinn hat

    Kommentar von Kurushiyama KurushiyamaKurushiyama

    Moment. Die haben nicht mal eine Anzeige gegen unbekannt wegen Körperverletzung aufgenommen?

    Kommentar von julianvk julianvk

    doch das schon

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    Anzeige gegen unbekannt wegen Körperverletzung aufgenommen? aha, dann geht die Sache schon seinen Gang. Du brauchst keinen Rechtsanwalt, dein Anwalt ist der Staatsanwalt. Du bist nur Zeuge. Dito die tuersteher, also lass die mal in ruhe, sonst bekommen die einen starken Gedaechtnisverlust vor Gericht. Ohne die als Zeugen wird dein Gegner frei gesprochen und du kriegst noch mal sehr feste eine auf die Omme. Geh da lieber noch mal hin und spende jedem Tuersteher ein Bierchen. Das hilft.

    Kommentar von Kurushiyama KurushiyamaKurushiyama

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    Kommentar von Artus01 Artus01Artus01

    Das stimmt so nicht ganz. Der Türsteher hat sich nicht strafbar gemacht, niemand ist verpflichtet sich selbst mit einem Straftäter anzulegen. Er darf es, muss es aber nicht. Dazu sind nur Polzisten verpflichtet. Seine Pflicht war Hilfe zu leisten und das hat er getan.

    Kommentar von Kurushiyama KurushiyamaKurushiyama

    Hmm, der Straftäter wurde ja wohl schon festgehalten, so wie ich das verstanden hab. Von daher ist ihn nachträglich "laufen zu lassen" schon eine Unterlassungshandlung, oder?

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von Artus01 Artus01

    Wir lassen mal die Türsteher aussen vor.

    Geh einfach zur Polizei/oder Staatsanwaltschaft und erstatte Anzeige gegen unbekannt. Man wird den Türsteher dann entsprechend befragen um den Täter zu ermitteln.

    Kommentar von julianvk julianvk

    habe schon anzeige gegen unbekannt gemacht es gibt Kamera aufnahmen aber er ist bei der Polizei nicht bekannt somit wird er nie gefunden

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    ... naja, MANN muss ja zur Disko, er will ja ne Frau abhaben. Der kommt irgendwann wieder. Und wenn er nicht gefunden wird, abhaken unter "Erfahrung". Halte dich aus so nen Sachen raus ...

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von fragi123 fragi123

    Du kannst den laden nicht verklagen aber je nach schlimme der verletzungen den täter

    Kommentar von julianvk julianvk

    ja nur kennt niemand den Täter weil die türsteher ihn haben laufen lassen und die polizei nicht gerufen haben

    Kommentar von evil1976 evil1976evil1976

    brauchst du dringend kohle oder warum willst du gleich den ganzen "laden"verklagen?wir sind hier doch nicht in ami-land

    Kommentar von julianvk julianvk

    weil mein arm dabei kaputt ging und ich nie wie wirklich damit was heben kann und ich mein beruf nicht mehr ausüben kann

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    oh, dann schreib an die Opferhilfe. Geh studieren an einer Fachhochschule und mach was anderes. - Von kriminellen Elementen kriegst du eh nie was, wenn der auf ALG2 ist, ist Ebbe. Vom Disko Laden kriegst du sicherlich nichts.

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    .... hm.

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von radwor radwor

    nein, wie kommst du denn darauf?

    die türsteher können niemanden festhalten

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb
    1. Sollten Türsteher das schon können,
    2. dürfen sie das ganz sicher.
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    Wie lange auf Schmerzensgeld nach Reitunfall warten ?
    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, lokicorax hat schon mit die beste Antwort gegeben.

    Zur Verdeutlichung: In solchen Fällen gibt es zwei Rechtswege.

    1. die strafrechtliche Beurteilung, veranlasst durch den ermittelnden Staatsanwalt. Dies führt dann zu einem Strafprozess. Hier wird dann geprüft, in wie weit ein strafbares Verhalten des Betriebers vorliegt. Üblicherweise wartet man den Ausgang des Strafverfahrens ab, denn wenn der Beschuldigte in diesem Verfahren verurteilt wird, dann hat man es bei dem dann anschließenden zivilrechtlichen Verfahren leichter. Dieses Strafverfahren kostet keinen von uns Geld, weil dieses von Staatswegen in die Wege geleitet wird. Es sei denn, ich beauftrage einen Rechtsanwalt in diesem Verfahren als Nebenkläger(in) auftreten zu können.
    2. Dann kommt die zivilrechtliche Betrachtung. Wenn der Beschuldigte bereits strafrechtlich verurteilt worden ist, dann ist die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (auch Schmerzensgeld) wesentlich leichter. Der Richter im Zivilporzess kann dann die Akten des Strafprozesses herandziehen, auch wenn er nach außen hin natürlich neutral und unabhängig sein eigenes Urteil finden muss. Eine Verurteilung im Strafpozess ist aber schon mal ein guter Hinweis auf mögliche Schadenersatzforderungen im Zivilprozess.

    Es liegt also in erster Linie daran, ob ihr gleichzeitig auch einen Strafantrag gestellt habt und wie dieser Strafprozess ausgeht. Und das kann dauern und dauern und dauern bis halt alle Ermittlungen abgeschlossen sind.

    Deine Krankenkasse wird die ganzen Kosten erst einmal übernehmen, wird aber auch den Ausgang des Strafprozesses abwarten (müssen), weil sie auch dann die Haftpflicht des Hofes in Regress nehmen kann. Die KK kann also auch nicht mehr tun als abwarten. Unterstützung kannst Du von ihr keine erwarten, sie hat aber ein großes Interesse an einer Verurteilung, weil sie dann die ganzen Kosten für Dich wieder reinholen kann.

    Auch der Versicherer des Hofes wird solange nichts bezahlen, bis die strafrechtliche Seite geklärt worden ist. Auch hier gilt: Kommt es zur Verurteilung, sind Deine Ansprüche im anschließenden Zivilprozess gegen desn Haftpflichtversicherer ebenfalls sehr viel besser.

    Es bleibt also nur eines übrig, Dir eine baldige Genesung zu wünschen und seeeeeehr viel Geduld. Gesund werden, soweit möglich, ist die wichtigste Sache. Alles Gute.

    Kommentar von Kehala Kehala

    danke, wirklich hilfeich :) ich bin aber schon längst wieder gesund, der unfall war vor 2 jahren, trotzdem danke :)

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    schmerzensgeld nach fahrradunfall durch autofahrer
    Antwort von petersg petersg

    schmerzensgeld ja, wieviel richtet sich nach dem krankheitsbild. da gibt es bei den versicherungen entsprechende richtlinien

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    Fingernagel auf der Arbeit eingerissen
    Antwort von Lennoxxx88 Lennoxxx88

    man bekommt das Geld allerdings ist das bei so einer "kleinen " Verletzung nicht viel. vllt 2% der summe max sind 5500 schmerzensgeld möglich und davon bekommt man dann diese 2 % . Es reicht ein nachweis vom arzt zum einreichen , dauert ca 4-5 wochen

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