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Schmerzensgeld - neue und gute Antworten Schmerzensgeld - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Sturz von Flughafentreppe

anonym
beantwortet von Clausvon am 15. Dezember 2009 14:14
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Ich wurde auch mal verklagt wg angeblich fehlender Streuung. Der Kläger hat verloren, weil ich nachweisen konnte, dass an diesem Tag Blitzeis vom Himmel kam und man nicht schneller reagieren konnte. Es kommt also darauf an, ob ein Verschulden vorliegt. Wenn eine Treppe bei einem Flugzeug glatt ist und die Gäste sogar darauf hinweisen und nichts unternommen wird ist die Verschuldensfrage klar, allerdings braucht man einen Nachweis. Andere Passagiere etc als Zeugen. Über die Höhe des Schmerzensgeldes wegen der Verletzung am Knie kannst Du bei www.schmerzensgeld.info nachschauen.


Sturz von Flughafentreppe

anonym
beantwortet von jookoo am 14. Dezember 2009 20:02
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Hallo! Wenn schon einige Passagiere gefragt haben, ob es kein Streusalz gäbe und wenn niemand seitens des Personals darauf reagiert hat, dann glaube ich (ich bin aber kein Rechtsexperte), dass man auf Schmerzensgeld klagen kann. Die Frage ist aber hierbei, ob du diese ganze Prozedur durchgehen willst, die durchaus anstrengend sein kann.


Sturz von Flughafentreppe

Koechlein1948
beantwortet von Koechlein1948 am 14. Dezember 2009 19:59
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Zum Arzt gehen Zum Anwalt gehen.Kühlen und schonen


Sturz von Flughafentreppe

anonym
beantwortet von Schnueffel23 am 14. Dezember 2009 19:59
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ruf mal beim Airport an ich denke schon. Die haben dafür zu sorgen dass sowas nicht vorkommt


Sturz von Flughafentreppe

Sandy1007
beantwortet von Sandy1007 am 14. Dezember 2009 19:58
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Ich denke schon, ja.


Sturz von Flughafentreppe

peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 14. Dezember 2009 19:57
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Versuchen kann sie es auf jeden Fall


Sturz von Flughafentreppe

butz1510
beantwortet von butz1510 am 14. Dezember 2009 19:57
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Ja, ich denke, der Betreiber ist auch (oder gerade) für die Sicherheit verantwortlich.


Hausbesitzer auf Schmerzensgeld verklagen.

anonym
beantwortet von pump82 am 13. Dezember 2009 12:54
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Ist die ärztliche Dokumentation Pflicht? Weil jetzt ist Wochenende und da müsste ich schon ins Krankenhaus, oder kann ich einfach ne Anzeige wegen Körperverletzung machen und meine Freundin als Zeugen nehmen?

Dem Hauseigentümer haben wir schon angerufen und es hieß, dass nächste Woche jemand kommt und den Schaden repariert.


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

anonym
beantwortet von Binerle am 11. Dezember 2009 22:48
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Schon darüber nachzudenken ist verschwendete Zeit! Schmerzensgeld, wofür??? Vielleicht bist du auf dem Kopf gefallen???? Bei der Frage ist es fast anzunehmen. Aber dann hast du die Schmerzen wohl daher!


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

anonym
beantwortet von TH000 am 11. Dezember 2009 22:48
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Ok danke für die schnellen Antworten hinzu kommt noch das ein Kumpel von mir und ich die Person vor ein paar tagen ganz kurz gegen seinen willen mit dem Handy gefilmt haben. Also würden meine Chance noch mehr fallen?

Kommentar von Simple_avatar6smallmimu9370 am 11. Dezember 2009 22:51

Chancen hast Du eh keine. Die Sache mit dem Handy könnte Dir noch zusätzliche Probleme bereiten wenn Du die Aufnahmen nicht löschst !

Kommentar von xxXMomoXxx am 11. Dezember 2009 22:52

Du bist echt geschtört!

Der Typ zeigt höchstens DICH an ,mehr nicht!


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

heinmueck
beantwortet von heinmueck am 11. Dezember 2009 22:45
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Hilfreichste Antwort

Dein Gegenüber darf deinen Angriff auf das Rechtsgut Eigentum auch mit Gewalt schützen.

Du hast was weggenommen, was dir nicht gehört - der Eigentümer hat sein Eigentum verteidigt.

Eigentlich hättest du bei ihm um Entschuldigung bitten müssen, nicht umgekehrt.


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

anonym
beantwortet von simeon2006 am 11. Dezember 2009 22:42
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Ich denke du hast da KEINE Chance!! Und ist auch gut so, da wegen sollchen kleinigkeiten die Gerichte noch weniger Zeit für wichtige Dinge hätten, wie sie eh schon haben.


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

mimu9370
beantwortet von mimu9370 am 11. Dezember 2009 22:42
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Wenn Du zur Polizei gehst und die die Anzeige aufnehmen leiten die das an die Staatsanwaltschaft weiter, die solche Fälle grundsätzlich zurückweist, da es nicht "im öffentlichen Interesse" ist. Du müßtest schon Zeugen haben, die versichern, dass Du absichtlich schwer verletzt worden bist. So zieht das nicht, da nutzt es auch nichts zum Anwalt zu gehen. Außerdem würde Aussage gegen Aussage stehen.


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

anonym
beantwortet von xxXMomoXxx am 11. Dezember 2009 22:41
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Erfolgreich ?

Ha

Dein Anwalt würde dich auslachen xD

Erst nimmst du ihm das Mäppchen weg und möchtest es nicht zurück geben ,

und erstattest noch Anzeige ?

Der Angeklagte würde dich wegen diebstahl anzeigen...

Und es könnte auch Notwehr gewesen sein ,da du ihm das Mäppchen nicht zurück gabst!


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

anonym
beantwortet von delyla am 11. Dezember 2009 22:40
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Du schreibst ja selbst, dasss es "aus Versehen" war. Wenn er Dir richtig eine verpasst hätte, dann vielleicht...


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

robers946
beantwortet von robers946 am 11. Dezember 2009 22:40
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nein kannst du nicht die lachen dich aus wegen so ner kleinigkeit.


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

Angelflight
beantwortet von Angelflight am 11. Dezember 2009 22:40
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Du schreibst selbst "aus versehen" und "entschuldigt". Der Typ ist ein Engel! Du hast keine Chance!


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

anonym
beantwortet von MBBMMBBM am 11. Dezember 2009 22:40
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Nein. Schließlich darf sich der rechtmäßige Eigentümer seine Sache wieder aneignen, auch mit etwas Kraft. Wenn es dann so kommt wie geschildert (und ohne Absicht), liegt keine Straftat vor.


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

hland
beantwortet von hland am 11. Dezember 2009 22:39
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Lächerlich, Dir ist dabei kein wirklicher Schaden entstanden, dann gibts auch kein Schmerzensgeld.


Kann ich die Person anzeigen und vor Gericht erfolgreich sein?

anonym
beantwortet von Mausi2548 am 11. Dezember 2009 22:39
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Ist doch Kindergarten. Er hat sich ja entschuldigt. Außerdem war es ein Versehen und Du hast durch die Wegnahme des Mäppchens das alles erst provoziert.



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