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Ich wurde auch mal verklagt wg angeblich fehlender Streuung. Der Kläger hat verloren, weil ich nachweisen konnte, dass an diesem Tag Blitzeis vom Himmel kam und man nicht schneller reagieren konnte. Es kommt also darauf an, ob ein Verschulden vorliegt. Wenn eine Treppe bei einem Flugzeug glatt ist und die Gäste sogar darauf hinweisen und nichts unternommen wird ist die Verschuldensfrage klar, allerdings braucht man einen Nachweis. Andere Passagiere etc als Zeugen. Über die Höhe des Schmerzensgeldes wegen der Verletzung am Knie kannst Du bei www.schmerzensgeld.info nachschauen.
Hallo! Wenn schon einige Passagiere gefragt haben, ob es kein Streusalz gäbe und wenn niemand seitens des Personals darauf reagiert hat, dann glaube ich (ich bin aber kein Rechtsexperte), dass man auf Schmerzensgeld klagen kann. Die Frage ist aber hierbei, ob du diese ganze Prozedur durchgehen willst, die durchaus anstrengend sein kann.

Zum Arzt gehen Zum Anwalt gehen.Kühlen und schonen
ruf mal beim Airport an ich denke schon. Die haben dafür zu sorgen dass sowas nicht vorkommt

Ja, ich denke, der Betreiber ist auch (oder gerade) für die Sicherheit verantwortlich.
Ist die ärztliche Dokumentation Pflicht? Weil jetzt ist Wochenende und da müsste ich schon ins Krankenhaus, oder kann ich einfach ne Anzeige wegen Körperverletzung machen und meine Freundin als Zeugen nehmen?
Dem Hauseigentümer haben wir schon angerufen und es hieß, dass nächste Woche jemand kommt und den Schaden repariert.
Schon darüber nachzudenken ist verschwendete Zeit! Schmerzensgeld, wofür??? Vielleicht bist du auf dem Kopf gefallen???? Bei der Frage ist es fast anzunehmen. Aber dann hast du die Schmerzen wohl daher!
Ok danke für die schnellen Antworten hinzu kommt noch das ein Kumpel von mir und ich die Person vor ein paar tagen ganz kurz gegen seinen willen mit dem Handy gefilmt haben. Also würden meine Chance noch mehr fallen?
Chancen hast Du eh keine. Die Sache mit dem Handy könnte Dir noch zusätzliche Probleme bereiten wenn Du die Aufnahmen nicht löschst !
Du bist echt geschtört!
Der Typ zeigt höchstens DICH an ,mehr nicht!

Dein Gegenüber darf deinen Angriff auf das Rechtsgut Eigentum auch mit Gewalt schützen.
Du hast was weggenommen, was dir nicht gehört - der Eigentümer hat sein Eigentum verteidigt.
Eigentlich hättest du bei ihm um Entschuldigung bitten müssen, nicht umgekehrt.
Ich denke du hast da KEINE Chance!! Und ist auch gut so, da wegen sollchen kleinigkeiten die Gerichte noch weniger Zeit für wichtige Dinge hätten, wie sie eh schon haben.
Wenn Du zur Polizei gehst und die die Anzeige aufnehmen leiten die das an die Staatsanwaltschaft weiter, die solche Fälle grundsätzlich zurückweist, da es nicht "im öffentlichen Interesse" ist. Du müßtest schon Zeugen haben, die versichern, dass Du absichtlich schwer verletzt worden bist. So zieht das nicht, da nutzt es auch nichts zum Anwalt zu gehen. Außerdem würde Aussage gegen Aussage stehen.
Erfolgreich ?
Ha
Dein Anwalt würde dich auslachen xD
Erst nimmst du ihm das Mäppchen weg und möchtest es nicht zurück geben ,
und erstattest noch Anzeige ?
Der Angeklagte würde dich wegen diebstahl anzeigen...
Und es könnte auch Notwehr gewesen sein ,da du ihm das Mäppchen nicht zurück gabst!
Du schreibst ja selbst, dasss es "aus Versehen" war. Wenn er Dir richtig eine verpasst hätte, dann vielleicht...

nein kannst du nicht die lachen dich aus wegen so ner kleinigkeit.

Du schreibst selbst "aus versehen" und "entschuldigt". Der Typ ist ein Engel! Du hast keine Chance!
Nein. Schließlich darf sich der rechtmäßige Eigentümer seine Sache wieder aneignen, auch mit etwas Kraft. Wenn es dann so kommt wie geschildert (und ohne Absicht), liegt keine Straftat vor.

Lächerlich, Dir ist dabei kein wirklicher Schaden entstanden, dann gibts auch kein Schmerzensgeld.
Ist doch Kindergarten. Er hat sich ja entschuldigt. Außerdem war es ein Versehen und Du hast durch die Wegnahme des Mäppchens das alles erst provoziert.