Mein Onkel ist 72 Jahre alt, 83 Quadratmeter groß, baujahr 1996 und liegt in zinnowitz.
Diesen Satz sollte man eigentlich an german-bash.org schicken.
Mein Onkel ist 72 Jahre alt, 83 Quadratmeter groß, baujahr 1996 und liegt in zinnowitz.
Diesen Satz sollte man eigentlich an german-bash.org schicken.
Die Frage sollte besser ein Anwalt beantworten,lasst euch da beraten,es gibt so vieles was man da beachten muss.
Der letzte Satz von dir ist echt niedlich:)Lg
warum behält er sie nicht und gibt euch lebenslanges Wohnrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung
Hier findest du alle Angaben, Höhe, Freibeträge usw.
Danke dafee damit hast Du meine Frage zu 100% beantwortet
Gern geschehen!
Kann sie ihr Wohnrecht, bezogen auf die Zimmer, die sie bewohnt, vermieten?
Nein, das wäre nur mit Nießbrauchrecht möglich.
Allrdings ist sie in einer guten Verhandlungsposition: das Wohnrecht verbleibt ihr ungeschmälert, selbst wenn sie auszieht. Die Eigentümerin darf da nichts verändern oder gar darüber verfügen :-)
Gut möglich, daß die Mutter ihren Verzicht des Wohnrechts durch Löschung im Grundbuch vergütet bekommt, weil die Eigentümerin den Vorteil des Alleinbesitzes nutzen will :-O
G imager761
Tatsächlich? Seit 01.01.2010 gelten unverändert die Steuersätze und Freibeträge gem. § 19 (1) ErbStG.
Ehegatten 500.000
Kinder, Stief- und Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 400.000
Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel 200.000
Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) 100.000
Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister) 20.000
Personen der Steuerklasse III (Nichtverwandte) 20.000
eingetragene Lebenspartner 500.000
G imager761
Nein persönlich verpflichtet bin ich zum Glück nicht.
Beim weiteren studieren des Vertrages ist der Satz danach endlich richtig verstanden worden. ....1.5st..... Persönliche und örtliche Verhältnisse, Bedarf und Leistungsfähigkeit insbesondere auch die berufliche Belastung des Verpflichteten sind zu berücksichtigen.
Da diese Verhältnisse ja durchaus sehr gestört sind, durch das ständige hin und her der Oma und die berufliche Belastung sehr sehr hoch ist. Müssen die 1,5 stunden ja nicht so starr angesehen werden.
Seit einer Gesetzesänderung, die zum 01. Januar 2009 in Kraft getreten ist, können Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner einen Freibetrag in Höhe von jeweils 500.000 Euro geltend machen Falls die Schenkung einen Wert über 500.000 Euro hat, fällt Schenkungssteuer an. Für Ehegatten liegt der entsprechende Steuersatz bei 7 bis 30 Prozent, wohingegen Lebenspartner zwischen 30 und 50 Prozent Schenkungssteuer zahlen müssen. Die Kinder des Schenkenden verfügen über einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro und werden im Bezug auf die Schenkungssteuer mit 7 bis 30 Prozent besteuert. Die Enkel des Schenkers können als Begünstigte von einem Freibetrag von 200.000 Euro Gebrauch machen, wobei die Steuerlast bei darüber hinaus gehenden Schenkungen zwischen 7 und 30 Prozent liegt. Werden im Zuge einer Schenkung Neffen, Nichten oder Geschwister begünstigt, beläuft sich der Freibetrag auf nur 20.000 Euro. Für den Fall, dass die Höhe der Schenkung diesen Freibetrag übersteigt, erhebt der Fiskus eine Schenkungssteuer zwischen 15 und 43 Prozent. Nichtverwandte, sowie unverheiratete Partner verfügen ebenfalls über einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro, müssen aber mit einer deutlich höheren Schenkungssteuer rechnen, denn der Steuersatz liegt hier bei 30 bis 50 Prozent. Hier nachlesbar... LG
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Muss-Erbschaftssteuer-bei-einer-Schenkung-b...
Es sind dieselben Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer. Diese findest du auf den offiziellen Seiten des Finanzamtes und im Einkommenssteuerrecht (Gesetze im Internet).
Da Deine Schwester das vermutlich nicht entscheiden kann, kann Deine Mutter als Elternteil das sicherlich entscheiden.
Eigentlich ist das Wohnrecht nicht automatisch übertragbar. Es kommt immer auf die genaue Formulierung an. Aber wenn sie das mit ihrer Schwester oder deren Bevollmächtigen so einvernehmlich vereinbart, dann wäre das im Prinzip möglich.
Ich könnte mir denken, daß das möglich ist! Da die Schwester ja wahrscheinlich einen Vormund hat und auch nicht mehr so klar da ist, kann sie es sicherlich und wird sie es auch nicht verbieten!Ich würde vorschlagen, die Mutter in ein betreutes Wohnen einziehen zu lassen, sonst steht bald wieder ein neuer Umzug bevor!Grüße!
Kann mein Bruder das Haus ohne weiteres verkaufen,
Als Eigentümer kann er das, sofern seine Mutter das vereinbarte Nießbrauchrecht durch Löschungserklärung aufheben läßt und auf die Veräußerungsverbotsklausel verzichtet.
In wie weit muss ich für die Heimkosten für meine Mutter aufkommen?
Die Heimkosten wären zunächst von deiner Mutter aus laufenden Einnahmen (Rente) und der Pflegeversicherung zu tragen. Danach aus ihrem weiterem Vermögen. Reicht dies zur Deckung nicht aus (was ohne Pflegestufe unwahrscheinlich ist), wärt ihr als Kinder beide zum Elternunterhalt verpflichtet und, ja nach Bedarf (eigene Kinder, verdienender Ehepartner bzw. Haushaltsgemeinschaft) ab rd. 1050 EUR verfügbarem Einkommen auch unterhaltsfähig. Andernfalls springt das Sozialamt mit Grundsicherung ein.
G imager761
Zunächst einmal vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Ist der Schenkungsvertrag damit null und nichtig oder gilt das nur für die Veräußerung. Falls ich doch noch meine 25 % bekommen würde, inwieweit würde das auf mein Einkommen angerechnet? Unter Schonvermögen würde der Betrag ja wahrscheinlich nicht angerechnet? Gruß Bea
Ab welcher Höhe wird eine Einmalzuwendung beim Antrag auf ALG II angerechnet bzw. wie hoch ist der?
Ohne weitere Infos ist keine kompetente Auskunft möglich.
In bestimmten Fällen sind einmalige Zuwendungen (einmaliges Einkommen) bis zur Höhe des Vermögensfreibetrages frei; genauso gut können aber auch schon bspw. 60 EUR angerechnet werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Also : erwartest du hilfreiche Antwort, musst du schon mit Infos rüberkommen. Hast du deinem Jobcenter-SB obige Frage so gestellt, wirst du bis zum St. Nimmerleins-Tag auf Antwort warten.
Mit Sicherheit nicht. Es geht um eine Einmalzuwendung in höhe von 2000 EUR das letzte Geld wurde am 11.4 ausgegeben.
Es besteht noch keine Zuständigkeit irgendeinem Centers da noch gar kein Antrag gestellt wurde. Der Antrag wird von mir stellvertretend im laufe der nächsten zwei Wochen beantragt für Mitte Juni.
Na .. das sind doch schon mal einige Infos, die eine sachgerechte Antwort zumindest wahrscheinlicher machen.
Zuwendungen außerhalb des Leistungsbezuges interessieren das Amt im Grundsatz nicht.
Solange das Amt nicht nachweisen kann, dass die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde, ist es relativ Banane, zumal 2000 EUR auch deutlich unter den zulässigen Vermögensfreibeträgen lägen.
Danke für deine Antwort!
Wie wäre es wenn du bei der Arge nachfragst ,die wissen das am besten.
Ist bereits geschehen die Person wartet seit 4 Wochen auf ein Antwort, am Telefon kommt man nicht weit. Auch ist die Person aus gesundheitlichen gründen nicht dazu in der Lage selbst derartige Dinge zu regeln. Weshalb ich mich darum kümmer.
Der Schenkungsvertrag kann beim Notar nur dann abgeändert werden, wenn deine Oma (die wohl zuvor Alleineigentümerin war, so wie es sich rausliest) die Änderung auch unterschreibt.
Wenn sie dies nicht möchte, dann gibt es da leider keine Chance.
Wie die anderen Antworter schon gesagt haben, kannst du dir aber evtl. eine Pflegekraft für deine Oma suchen, sofern du dich vertraglich nicht selbst zur Pflege verpflichtet hast.
Die Kunst besteht darin, dass Ihr Gegenleistungen dafür schafft, dass das Grundstück übertragen wird. Hier lohnt sich ein Fachanwalt für Erbrecht.
Er soltle euch das Haus für einen guten Preis verkaufen. Dann kann er euch das Geld wieder zurückgeben und fertig. Nur so kommt ihr um das auszahlen herum. Aber ob der Opa das mitmacht?
Nachtrag zum Pflichtteilsverzicht der Frau und der Kinder... das wäre natürlich ein Weg, aber in aller Regel werden sich die Erben nicht alle darauf einlassen. Und sie können auch den Erbteilsverzicht auch wieder anfechten, solange der Opa noch lebt - damit seid ihr auch nicht unbedingt auf der sicheren Seite. Aber einen Versuch wäre es vermutlich wert.
Wenn euch der Goßvater aus Dankbarkeit das Haus (teilweise) schenkt, gehören euch die übertragenen Miteigentumsanteile erst 10 Jahre danach unverrückbar.
Gehört das Haus ihm und seiner Ehefrau, wären Verfügungen nur über seinen Miteigentumsanteil zu treffen.
Ob er dafür einen Ausgleich für seine Kinder fordert, bleibt ihm überlassen.
Innerhalb von 10 Jahren können die Erben des Opas Pflichtteilsergänzung verlangen: Der Schenkungswert wäre, jährlich 10% fallend dem Nachlass hinzuzurechnen und erhöhen damit dem Pflichtteilsanspruch der Erben.
Ein Problem aber bleibt: Würde der Opa zum Pflegefall und kann die Kosten weder duch eigenens Vermögen und Pflegeversicherung decken und wäre keines seiner Kinder unterhaltspflichtig, würde vor Gewährung von Grundsicherung das Sozialamt die Schenkung rückabwickeln.
Könntet ihr die Differenz der Pflegekosten zusätzlich zu eurer Hypothek nicht tragen, wärt ihr das Haus wieder los - mit euren wesentlichen Investitionen, die ihr nur bruchteilsweise aus dem Erlös rausbekommt (Wersteigerungsdifferenz).
Mein Rat: Für 60.000 EUR besser kaufen, wenn ihr nicht 10 Jahre lang ein erhebliches finanzielles Risiko eingehen könnt :-O
G imager761
Danke für deine Antwort.Welche Möglichkeit gibt es wenn mögliche Erben auf ihren Pflichtanteil verzichten würden? Geht das so einfach?
Das ginge rein theoretisch durch einen notariell beglaubigten Erbverzicht (der ein Pflichttreilsrecht ebenso ausschließt). Den werden die Pflichtteilsberechtigten wohl aber nur dann unterschreiben, wenn sie als Ausgleich sofort Geld sehen :-O
Will der der Großvater nichts bezahlen, gibt es dennoch kein Grund zur Panik: Eine Pflichtteilsforderung könnt ihr 10 Jahre lang gestundet verlangen, sofern ihr zur Zahlung die selbstgenutzte Immobilie verkaufen müßtet. In der Zeit kann man die Forderung zusammensparen oder sich auf Ratenzahlung verständigen.
Das Haus verliert ihr mit Erbfall und Pflichtteilsforderung also nicht.
Tipp: Wohnt der Großvater mit im haus und vereinbart ihr eine Pfelegeverpfloichtung, könnt ihr monatl. 500 EUR für die Dauer seiner statistischehn Lebenerwartung vom Schenkungswert abziehen :-O
Und wenn ihr das Haus kauft, habt ihr keinerlei Probleme im Erbfall :-O
G imager761
Wo kommt die Zahl 60.000 € her ich kann die hier nicht finden ??
es gab hier zuvor eine Diskussion mit jemandem, der mich selbst als geldgierig bezeichnete, weil ich nur einen kredit aufnehmen möchte um das haus zu sanieren und nicht hart arbeite um die verwandtschaft auszuzahlen. da wurde dieser preis in den raum von mir geworfen, der den ungefähren wert des Hauses darstellt.
Da er nicht möchte das sein Sohn diese Wohnung bekommt, sondern eben wir.
Na dann macht er dazu noch ein Testament