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Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von v8rabo am 6. Dezember 2009 18:12
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Also...

nach § 10 (5)FZV ...Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kfz. vorhanden und fest angebracht sein...

§ 10 FZV (6) ...hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben...

Ausnahme Kurzzeitkennzeichen: nach §16 (5)FZV bauchen diese nicht festangebracht sein, also festkemmen oder mit Kabelbinder ist möglich...

Alledings gibt die Verordnung keine Spielraum für das Anbringen hinter der Scheibe... also nicht erwischen lassen... Ordnungswiedrigkeit mit 10€ (BKatV-Bußgeldkatalog-Verordnung)

Gruß Ralf


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:48
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Ich äußere mich ungern schon wieder dazu, wie viele Vermutungen und Behauptungen ohne den kleinsten Hauch von wirklichem Wissen hier verbreitet werden, und das wird auch noch als Fakten verkauft. Autsch. Wer das gepostete Zeug hier dann auch noch glaubt, hat mein Mitleid aber auch nicht mehr.

Wer sich schlau machen will, sollte ins Gesetz reinschauen, denn dort steht es drin!!!!!!

  • Hier ist § 10 FZV (http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php) der richtige Paragraph, daraus einige Auszüge:

  • "(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. [...]"

-> Damit ist klar, dass das Schild NICHT hinter der Scheibe angebracht sein darf, da es sonst durch Glas ja "abgedeckt" wäre und zudem spiegeln könnte.

  • " (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. [...]"

-> "Fest angebracht" heißt hierbei, mit Schrauben befestigt oder eben durch eine entsprechende Kennzeichen-Halterung (aus Kunststoff oder wie auch immer) fixiert zu sein. Feste Anbringung ist z.B. nicht gegeben durch das Befestigen mit Draht oder Saugnäpfen.

  • " (6) [...] Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen."

-> Im Klartext: Das hinere Schild muss beleuchtet sein! Wie soll es bitte beleuchtet werden, wenn es hinter der Heckscheibe liegt?!

  • "(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."

Auch hier könnte es Probleme geben, da der Neigungswinkel der Scheiben ja doch meist größer ist als 30°.

  • " (12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen."

-> Alles klaro? Ohne korrekte Anbringung inklusive Beleuchtung darfst Du das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb setzen!

SO beantwortet man eine solche Frage wie die obige, und nicht durch solchen geistigen Dünnpfiff, der dem Fragesteller im Zweifel nicht weiterhilft, sondern sogar noch mehr Ärger bereiten kann. Siehe Aussagen wie "Für einen Tag kannst das schonmal machen". Autsch.

Kommentar von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:55

Die Formatierungsmöglichkeiten sind hier aber auch total beschissen, da steigt ja kein Mensch durch ... Die Kommentare von mir auf die einzelnen Absätze sind immer unter dem jeweiligen Absatz mit Pfeil gekennzeichnet.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von bluesky0566 am 5. Dezember 2009 20:39
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Kennzeichen müssen an den genormten Stellen am Fahrzeug fest montiert sein. Ist dies nicht der Fall, handelt man Ordnungswidrig gem.StVO.Ein Anbringen hinter der Scheibe ist somit unmöglich!

Kommentar von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:58

Die StVO regelt keine Vorschriften über Zustand oder bauliche Besonderheiten von Fahrzeugen, sondern Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr.

Wenn es um Geschichten wie Beleuchtungseinrichtungen, Gewichte, Betriebserlaubnisse usw. usf. geht, ist die StVZO gefragt.

Alles, was sich um das Zulassungsverfahren (und damit z.B. auch die Anbringung der Kennzeichenschilder) dreht, findest Du seit dem 01.03.2007 in der FZV.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von Schorschilein am 5. Dezember 2009 19:49
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Dazu hab ich kürzlich was gelesen, sogar eine Gerichtsentscheidung (aber fragt mich nicht, welches genau)- da wurde ein KFZ genau aus dem Grund stillgelegt, und das hatte auch nur geparkt! Kennzeichen waren hinter Front- und Rückscheibe deutlich zu sehen- trotzdem hat er verloren. Stillgelegt, auch beim Parken.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

neurodoc
beantwortet von neurodoc am 5. Dezember 2009 19:22
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Kennzeichen müssen fest sein und muss an dafür vorgesehtelle angebracht sein.ene S


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

mystress75
beantwortet von mystress75 am 5. Dezember 2009 19:21
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Kurzfristig geht es aber auf Dauer ist es nix...kann sein dass einem die Polizei anhält und erst weiterfahren läßt wenn die Kennzeichen montiert sind...wenn das Auto aber steht ist es OK.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von ingridshaus am 5. Dezember 2009 19:21
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Nein geht nicht, sonst kann Dich der Blitzer nicht erfassen, denn der ist nicht auf die Scheibe eingestellt.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

KRU3M3L
beantwortet von KRU3M3L am 5. Dezember 2009 19:21
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Das Kennzeichen muss gut sichtbar angebracht sein, dafür sind die Halterungen. Wenn die Halterung leer ist, so heißt es im Gesetz, gilt das Fahrzeug als nicht angemeldet und darf nicht auf öffentlichem gelände stehen. Folgerung: Es wird beschlagnahmt.

Kommentar von ChristianSN am 6. Dezember 2009 09:36

Wie kann man nur so einen geistigen Abfall zusammenschreiben ...

Kommentar von 2ae5cc0ad8bb45b4f009d0e16549b500smallKRU3M3L am 6. Dezember 2009 14:55

Indem man sich mit dem gesetz auskennt... Flachzange :D


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

HHSthp
beantwortet von HHSthp am 5. Dezember 2009 19:20
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Für kurzfriestig geht das. Montag aber gleich festmachen lassen, oder selbst anbauen.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von Ringwraith am 5. Dezember 2009 19:20
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Fest anbringen, ansonsten könnte es als Verstoß geahndet werden.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

Suflaki
beantwortet von Suflaki am 5. Dezember 2009 19:20
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Überall wo auf öffentlichen Straßen gefahren und geparkt wird, muß das Nummernschild an der vorgesehenen Stelle angebracht sein.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

nicknack72
beantwortet von nicknack72 am 5. Dezember 2009 19:20
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Kennzeichen müssen fest am Auto sein. Hinter Scheibe ist NICHT zulässig.


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

hexi123
beantwortet von hexi123 am 5. Dezember 2009 19:20
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für 1 Tag hinter Scheibe!


Müssen Kennzeichen unbedingt fest angebracht sein oder gehts auch hinter der Scheibe?

anonym
beantwortet von max18imilian am 5. Dezember 2009 19:20
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es geht auch hinter der scheibe aber besser is natürlich wenns da ist wo es hingehört!


Autoscheibe "schwitzt" zu...

anonym
beantwortet von ingridshaus am 1. Dezember 2009 18:49
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Fast jedes Auto hat doch heute eine Taste für die Frontscheibe. Hier kommt soviel Luft raus, dass diese binnen weniger Sekunden frei ist.

Kommentar von C89e736ca761395011f0895036487abcsmallmarlylie am 1. Dezember 2009 18:52

bei älteren autos gibt es sowas nicht - wenn doch, kann das aber auch schiefgehen, wenn das "alte" auto innen ständig feucht ist... lg


Autoscheibe "schwitzt" zu...

marlylie
beantwortet von marlylie am 1. Dezember 2009 18:45
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dann ist der innenraum deines autos wohl feucht - bei älteren autos ein bekanntes problem...

lege doch mal einen 5 kg sack streusalz, den du oben leicht einritzt auf den boden hinter dem beifahrer / fahrersitz, so dass vom salz die feuchtigkeit beständig aufgesogen wird...

wenn das zeug klumpig wird, dann austauschen, das salz kannst du nach dem trocknen in einem trockenen raum wieder zerbröseln und nochmal verwenden - entweder für´s auto oder zum streuen, wenn denn losgeht mit schnee etc... lg


Autoscheibe "schwitzt" zu...

Mizi59
beantwortet von Mizi59 am 1. Dezember 2009 18:44
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Bei mir auch,habe meinen Automechaniker gefragt-der sagt:Dichtungen überprüfen-oder in die Garage stellen,Fenster auf,zum austrocknen.


Autoscheibe "schwitzt" zu...

Pauli1965
beantwortet von Pauli1965 am 1. Dezember 2009 18:43
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Das Fenster einen Spalt öffnen. Unter die Fußmatten, wenn sie aus Stoff sind, Zeitungspapier legen. Wenn du Klima hast, mach sie an,dass macht die Scheiben schnell frei. Heizung/Klima auf warm stellen


Autoscheibe "schwitzt" zu...

anonym
beantwortet von pumi001 am 1. Dezember 2009 18:42
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da gibt es so spray das beschlagen verhindert. das wirkt wirklich gut! ich hatte das gleiche problem. kriegst du an fast jeder tanke und in fast jedem supermarkt

Kommentar von E804070061a9a9b947110b9ca445ffc6smallPauli1965 am 1. Dezember 2009 18:44

Das Zeug schmiert aber ziemlich.

Kommentar von pumi001 am 1. Dezember 2009 19:27

meins (bzw bei mir) aber nicht


IPhone - vordere Glassscheibe geplatzt!

Antz80
beantwortet von Antz80 am 27. November 2009 18:18
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