Schadensregulierung - neue und gute Antworten

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    Selbstverschuldeter Unfall - Auto Totalschaden - Vollkasko
    Antwort von gasander gasander

    Lassen Sie bei Ihrem Autohändler den Neupreis für einen neuen Wagen bestimmen. Vergleichen Sie diesen Preis mit dem Restwert laut Gutachten. Ich hoffe ein Gutachten ist gemacht worden. Die gegnerische Hapfpflicht zahlt immer den Restwert. die eigene Vollkasko zahlt den Restwert, es sei denn Sie haben eine Neuwagenrechnung, die sie der Vollkasko vorlegen.

    siehe:

    Totalschaden in der Kasko-Versicherung

    Sofern kein Fall einer Neuwagenabrechnung vorliegt, ersetzt die Kasko-Versicherung Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes Rechtsprechung:

    OLG Celle - Beschluss vom 22.01.08: Läßt der Geschädigte sein Fahrzeug im Rahmen der 130%-Grenze reparieren und verlangt er sodann eine Abrechnung auf der Basis der konkret angefallenen Reparaturkosten, so braucht er sein Integritätsinteresse nicht durch eine Weiternutzung des Fahrzeugs nachweisen.

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    Welche Versicherung ist bei diesem Schaden zuständig?
    Antwort von rena101955 rena101955

    Nicht die Privathaftpflicht Deiner Freundin, sondern** Deine** Privathaftpflicht müßte den Schaden regulieren; denn die Privathaftpflicht tritt nur dann ein, wenn Du einem Anderen Schaden zufügst. Sie reguliert nie den eigenen Schaden! MfG Renate

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    Welche Versicherung ist bei diesem Schaden zuständig?
    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Dem Hergang nach handelt es sic hier um eine Dienstleistung aus Gefälligkeit, also nicht im Rahmen einer Zahlungsvereinbarung für die Erledigung. Dann wäre der Schaden über die Haftpflichtversicherung des Ausführenden, der hier leicht fahrlässig wohl geleistet hat (sonst hätte sich der Träger nicht gelöst), zu regulieren gewesen.

    Schäden, die aus Gefälligkeiten passieren/hervorgehen, sind in der privaten HV, sind übergaupt nicht versicherbar - sind sozusagen immer Privatsache.

    Wäre aber Anbringung gegen Geld vereinbart gewesen, so wäre der Schaden in der Leistungspflicht des Ausführenden regulierbar gewesen.

    Manchmal ist ein Fehler gut, daraus zu lernen.

    Eine Kasko-Versicherung zum Kfz. leistet nur bei Schäden, die aus leichter Fahrlässigkeit (aus Versehen) des Fahrzeughalters am eigenen Fahrzeug oder aber aus unbekannter Täterschaft resultieren, wenn es um beteiligte Personen geht.

    Bei aller Freude über die Hilfe eines Dritten, sollte man stets eine kleine Vergütung vereinbaren. Dies kann - im Vergleich zu so genannten Marktpreisen - ja immer noch ein Geschenk bedeuten, sicher aber für den Fall problematisch werden, wenn dem Hilfeleistenden etwas danebengeht, auch ihm selbst z.B. dabei etwas geschieht. Auch so etwas gibt es: jemand hilft dir - aus purer Freundschaft - beim Renovieren deiner Wohnung und fällt dabei von der Leiter... wer leistet? Wenn keine Geld-Gegenleistung vereinbart war, niemand (jedenfalls nicht bei den teureren Folgen im Falle eines hieraus möglichen Körperschadens)!

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    Welche Versicherung ist bei diesem Schaden zuständig?
    Antwort von Schwaenzchen Schwaenzchen

    Deine private Haftpflichtversicherung zahlt meiner Meinung nach nur, wenn du als Baustein die Gefälligkeitsschäden mit versichert hast. Sieh mal bitte in deinen Vertragsbedingungen nach, vielleicht hast du Glück.

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    Welche Versicherung ist bei diesem Schaden zuständig?
    Antwort von DerMakler DerMakler

    Die KfZ HP lehnt den Schaden ab ,weil das Auto nicht "im Gebrauch" gewesen ist..selbst das Beladen auf dem Supermarkt Parkplatz ist versichert ,weil das Auto dann auf ist und dies eine Gebrauchshandlung ist..

    Die private Haftpflicht lehnt auf Grund von Gefälligkeithandlungen ab ...

    Zwei Dinge sollten demnächst beachtet werden :

    • Eigene Private Haftpflicht auf neuste Bedingungen umstellen
    • bei Schadensschilderungen den Fachmann zu Rate ziehen !

    HG DerMakler

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    Welche Versicherung ist bei diesem Schaden zuständig?
    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Also, eine PH ordnet Schäden, die Fremden zugefügt wurden. Wenn denn der nun Geschädigte eine Tätigkeit aber zuläßt, wird er so gestellt, als ob er das Ding selbst montiert hätte und geht somit leer aus. Merke, verleihe nie die Bohrmaschine, die Frau und das Auto. Viel Glück und es hätte ja ein Ast sein können nach einem Sturm. Allzeit Gute Fahrt.

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