Google mal nach
Aufwendungspauschale-Rehctsprechung-Urteil oder so ähnlich.
Das gibt es auch Pauschalsätze, die Du ohne Einzelnachweise von Kosten geltend machen kannst.
Google mal nach
Aufwendungspauschale-Rehctsprechung-Urteil oder so ähnlich.
Das gibt es auch Pauschalsätze, die Du ohne Einzelnachweise von Kosten geltend machen kannst.
hallo,erst einmal NICHT die mitgeschickte unterlassungserklärung unterschreiben.dafür gibt es in internet eine "sofenannt modifizierte unterlassungserklärung"die füllst du aus und ab damit zum r.a der firma.jetzt werden die sich sicher melden und mitteilen das diese u.e .angekommen ist,aber das geld noch nicht.darauf auf KEINEN fall reagieren sondern aussitzen.jeden weiteren kntakt meiden.erst reagieren wenn das a.g dir ein mahnschreiben schickt.darauf widerpsrechen in gänze. jetzt KÖNNTE es sein das es eine gerichtsverhandlung gibt und da muß der r.a. beweisen was er behauptet. ich habe schon für einige freunde dieses getan-febr./ märz 2011 und bis heute keine reaktionen. um noch nehr dazu zu sagen reicht hier leider der platz nicht,aber schau ins internet da steht noch mehr und auch gerichtsentscheidungen.viel erfolg
NUN, MÜSSEN DENN ÜBERHAUPT DIE RECHTSANWALTSKOSTEN TRAGEN??
nein, ihr solltest überhaupt nicht zahlen.
Wir hatten vor ca. 1 Jahr das gleiche Problem und zwar mit den RA Waldorf & Frommer und Constantin Film. Nach Rücksprache mit unserem Anwalt haben wir eine modifzierte Unterlassungserklärung an die RA abgeschickt und bis jetzt keinen Cent bezahlt. Die modifizierte Unterlassungserklärung wurde anerkannt. bezüglich des offenen Betrages von ca. 1000 € (Strafe und RA Kosten) bekamen wir nach ca. 4-6 Wochen noch eine Mahnung. Das wars - bisher wurde kein Mahnbescheid erlassen - gegen den wir dann selbstverständlich Widerspruch einlegen werden.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-waldorf-frommer-das-lager-wir-gingen-...
Die gleiche anwalts kanzlei war's bei uns auch!
Greife auf deiner Box zu und verfolge erstmal diese IP. Um sich an der Verteilung der Daten eines Torrents zu beteiligen, benutzt der Client üblicherweise eine Torrent-Datei (Dateinamenserweiterung .torrent oder .tor). In dieser befindet sich die IP-Adresse.
Um sich an der Verteilung der Daten eines Torrents zu beteiligen, benutzt der Client üblicherweise eine Torrent-Datei (Dateinamenserweiterung .torrent oder .tor). In dieser befindet sich die IP-Adresse (bzw. der Hostname) des Trackers sowie Dateiname, Größe und eine Liste von Prüfsummen von Segmenten der herunterzuladenden Daten (eine oder mehrere Dateien). Torrent-Dateien können mit vielen verfügbaren Bittorrent-Clients erzeugt werden. Dabei muss der initiale Seeder-Peer (engl. „seeder“ = Sämaschine) die Verknüpfung zur als Torrent anzubietenden Datei herstellen und diese verfügbar halten. Frage mal im Bekanntenkreis rum ob einer Fit ist in LINUX und Pascal. Der schaut mal nach ob du was gezogen hast. Verbraucherzentrale einschalten!!!
Ich kann dir nur indirekt helfen. Ich bekam vor 2 Jahren vergleichbare Post, weil ich angeblich online einen Markenschutz verletzt hätte. Mit noch höheren, absurden Anwaltskosten. Ich habe die Sach einer auf Online-Recht speziallisierten Fachanwältin übergebe, die "nur" 100 EUR genommen hat. Formaljuristisch hatte der abzockende Anwalt sogar recht, wir konnten aber die Kosten, die auf mich zukamen mehr als halbieren.
Normalerweise sind die Rechtsangelegenheit zu komplex, als dass man sie selbst lösen kann. Da es ja kein Fake-Anwalt zu sein scheint (es würde ja wohl tatsächlich ein Film runtergeladen) würde es wohl auch nicht helfen, alles zu ignorieren.
Aber das ist nur ein unverbindlicher Hinweis von mir.
Also, wenn ihr ein öffentliches WLAN habt und es darüber passiert ist, müsst ihr Haften, auch wenn es keiner von euch war. Es wurde ja dann über eurer WLAN gemacht. So und einen Anwalt brauch ihr also müsst ihr auch die Anwaltskosten übernehmen. Das ist alles sehr komplex am besten mit einem Medienanwalt reden. lg
Aber es handelt sich ja um die Anwaltskosten vom Kläger.
Ich habe mal google befragt und das hier bekommen .... Zitat "Solange so eine Zahlungsaufforderung nur von einem Anwalt kommt, kann sie getrost ignoriert werden. Langsam sollte sich das aber mal rumgesprochen haben, nachdem solche Abmahnungen mittlerweile auf der Tagesordnung von Internetnutzern stehen. Ein Anwalt hat kein Recht Schadensersatzforderungen zu stellen, solange dafür kein Gerichtsbeschluss vorliegt. Also erstmal abwarten. Sollte dann tatsächlich was vom Gericht oder von der Polizei kommen, darf das natürlich nicht mehr ignoriert werden. Es muss sofort Einspruch eingelegt werden. Zum Prozess lassen es solche Anwaltskanzleien aber erfahrungsgemäss garnicht erst kommen.
Man könnte das ganze aber noch etwas verschärfen. Frage bei deinem Provider nach, ob die im Schreiben genannte IP tatsächlich am genannten Tag auf euren Anschluss geschaltet war. In den meisten Fällen wird nämlich von den Anwälten nur ermittelt, welcher Provider für jemanden zuständig ist, und dann wird einfach eine zufällige IP aus seiner IP-Range angegeben. Ist die IP zum genannten Zeitpunkt nicht auf euren Anschluss geschaltet gewesen, drohe der Kanzlei damit Anzeige zu erstatten, weil sie unter Vorspielung falscher Tatsachen versucht Geld von dir zu erpressen, was man dann allgemein als Nötigung bezeichnet. Wenn du dir den Spass gönnen willst und eine gute Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dann auch gleich eine entsprechende Anzeige wegen Nötigung machen.
Ist die IP tatsächlich eine, die zur genannten Zeit auf deinen Anschluss geschaltet war, wende dich an deinen Provider und lasse dir von ihm eine Kopie des Gerichtsbeschlusses geben, der ihn zur Rausgabe dieser Daten an die Kanzlei aufforderte. Liegt ein solcher Beschluss nicht vor, wende dich an die Verbraucherzentrale. In dem Fall hat sich nämlich der Provider strafbar gemacht, indem er private Daten ohne entsprechende Genehmigung und Befugnis rausgegeben hat. Da muss sich dann definitiv jemand mit entsprechendem Rechtswissen einschalten."
Ihr solltet klären, wer zum fraglichen Zeitpunkt alles Zugang zu eurem Internetanschluss hatte. Wenn ihr ein unverschlüsseltes WLAN habt, kann das jeder Nachbar und auch jemand von der Straße gewesen sein. Ihr seid dann wegen grober Fahrlässigkeit mitschuld.
Wars ein minderjähriges Familienmitglied, dann kommt man mit geschickter Argumentation raus. Der Minderjährige muss belehrt worden sein und regelmäßig kontrolliert werden. Wenn er dann trotzdem illegale Handlungen ausübt, ist er alleine schuld und bei fehlender Strafmündigkeit nicht zu belangen.
http://abmahnwahn-dreipage.de/
Eine gute Seite mit Info.
Habt ihr ein offenes W-Lan ohne Verschlüsselung? Dann hätte es auch sein können das jemand sich von ausserhalb in eure W-Lan geloggt hat und es über eure Leitung gezogen hat.
Auf jeden Fall nicht die (normal beigefügte Unterlassungserklärung) unterschreiben... WENN überhaupt eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Evtl, falls Rechtsschutz vorhanden, eine Beratung vom Anwalt wäre sicher nicht verkehrt.
So etwas kam letztens erst im Fernsehen.
Benutzt ihr W-Lan? Da kann sich schnell mal jemand auf eure Kosten was runterziehen .. Ihr könnt natürlich Einspruch einlegen, Problem ist nur, dass ihr es so gut wie nicht beweisen könnt ... Da müsste man schon den Nachbarn finden, oder den gelangweilten Smartphone-User, der in dem Moment an eurem Haus vorbei ist ...
Entweder lügt einer von euch oder euer Netz ist unsicher. Das wird sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen. Ihr könnt zwar Widerspruch einlegen, dann kommt es evtl. zu einer Verhandlung. Die Kosten steigen dann nochmal um ca. 100 %, wenn ihr unterliegt.
Nein das stimmt so nicht ganz was Du da von Dir redest man hört immer wieder von Dubiosen Anwälte die im Auftrag von Firma XY versuchen an das Geld von dem Anschluss Inhaber zu kommen. Rest siehe unten.
Damit solltest du zum anwalt gehen
Der Schadenersatz soll Dich so stellen, als wäre der Vorfall nie passiert. Du kannst also eine angemessene Entschädigung für Deinen Aufwand verlangen - dies beinhaltet konkreten Schaden (z.B. Portokosten, Telefongebühren), aber auch abstrakten Schaden (z.B. entgangene Verzinsung).
Also Du hast Anspruch dass Dein "Freund" Dir das Geld zurückzahlt. Schadenersatz kann man aber nur fordern wenn ein Schaden entsanden ist, der über die hier geschuldete Summe heraus entstanden ist.
Grundsätzlich kann man Haftpflichtansprüche die man an andere hat (nicht zu verwechseln mit anderen Schäden die unverzüglich gemeldet werden müssen) auch bis zu 3 Jahren nach Kenntnis stellen.
Der Schaden sollte also gemeldet werden. Die Beweislast liegt aber nach wie vor beim Anspruchsteller. Die gegnerische Versicherung wird dann sicher den Laptop sehen wollen - die können aufgrund vorhandener Spuren durchaus feststellen ob neben einer Party Bowle vielleicht auch mal Kaffe im Spiel war, was dann auch zum strafrechtlichen Bumerang werden kann. Wenn aber nichts dagegen spricht, dann werden die zahlen - die Reparaturkosten bzw. wenn ganz unbrauchbar den Zeitwert. Da der Zeitwert vom Schadenzeitpunkt abhängt wird es hier vermutlich so aussehen dass die Versicherung nicht den Zeitpunkt der Ursache sondern den Zeitpunkt der Funktionsuntüchtigkeit annimmt und 9 Monate später hat das Ding schon viel an Wert verloren....
Ne,da wirst Du schlechte Karten haben. Da macht keine Verischerung mit und der damalige Verursacher wird sich wundern dass Du nach 9 Monaten mit dem alten Kram um die Ecke kommst. So blöd wie es nun ist, DU hättest schon damals etwas unternehmen müssen und die Beweislast liegt bei Dir. Du musst beweisen dass der Schaden von der angesprochenen Zeit stammt.... und das wird schwierig und teuer ... zumal man ein notebook heute schon für wenige Euros kaufen kann! ,,,,
Blöd. :/ Heißt das mit der Beweislast, dass ich quasi beweisen muss, dass da zwischenzeitlich nichts anderes drübergekippt worden ist? Würde das überhaupt irgendwie gehen? Oder wenn nur, dass das ein Folgefehler von damals ist? Mir wurde auch gesagt, dass die Verjährungsfrist von sowas 3 Jahre beträgt und ich deswegen bei der Versicherung trotzdem noch 'Chancen' hätte.. Und was ist überhaupt, wenn der Verursacher gar keine Haftpflichtversicherung hat? Ich habe ihn zwar schon gefragt, aber weder er noch seine Mutter weiß das. Wahrscheinlich hat er wirklich keine..
Oh man, das wird ja immer Kindischer in diesem Forum.
Also, spar dir den Weg zum Anwalt und auch zum Mieterbund, such dir eine neue Wohnung und gut ist.... DENN hier ist gar nichts zu stande gekommen! Du hast mit deiner Unterschrift einne Willenserklärung abgegeben und der Vertragspartner hat mit seiner Nichtunterzeichnung seinen Willen zur Nichtvermietung erklärt, punkt ende aus!!! Das war´s, du hast weder anspruch auf die Wohnung noch auf Schadenersatz.
Ein Vertrag kann auch mündlich zustande kommen. Beweisen muss man es können. Eine Schadenersatzforderung, - Klage wird wohl hier nichts bringen. Wenn der Makler nicht bevollmächtigt ist den Mietvertrag gegenzuzeichnen und die Vertragsunterzeichnung per Post mehrere Tage auf sich warten lässt, ist anzunehmen, dass die andere Vertragspartei kalte Füsse bekommt.
Muster für eine modifizierte Unterlassungserklärung: http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/mod_ue/index.html
http://www.gutefrage.net/frage/wie-funktioniert-das-abmahnverfahren-was-verdienen-firmen-daran