Schaden - neue und gute Antworten - Seite 5

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    Fensterbruch beim Nachbarn
    Antwort von Dirk2079 Dirk2079

    Hallo nochmal

    Er sagte mir, das er Steine geworfen hätte. Er meinte auch, dass er was gehört habe, dass einer Scheibe entsprechen könnte.

    Was würde das denn bedeuten, wenn ein Kind nicht haftbar gemacht werden kann. Ich meine das ja auch, weil die Nachbarin das gesehen hat mit den Steinwürfen und dies nicht verhindert hat.

    Ich würde sowas bei mir im Garten schon verhindern, aus Sorge das den Kindern oder den Fenstern was passiert.

    Ist vielleicht sie selbst nicht ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen.

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    Fensterbruch beim Nachbarn
    Antwort von Ballaburger Ballaburger

    Tja, dafür sind Haftpflichtversicherungen da - Am falschen End gespart - schön den Schaden aus eigener Tasche bezahlen!

    Kommentar von Nordmann2000 Nordmann2000Nordmann2000

    So einfach.

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    Fensterbruch beim Nachbarn
    Antwort von klauswernerl klauswernerl

    Eine Haftpflicht beginnt wohl erst ab 12 Jahre, bis dahin haften Kinder nicht. Nur Erwachsene bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Aber wie soll das belegt werden?

    Kommentar von JaAl11 JaAl11JaAl11

    Woher hast du denn den Sche....?

    Generell sind Kinder bis 7 Jahren nicht deliktfähig und bis dahin greift auch keine Haftung, insofern keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Danach sind Kinder deliktfähig. Kannst egern googlen.

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    Fensterbruch beim Nachbarn
    Antwort von Cavalierchen Cavalierchen

    Was sagt dein Sohn dazu? Ich habe schon gesehen, wie eine Scheibe durch einen Jungen diesen Alters aus dieser Entfernung kaputt ging - möglich ist alles - unterschätze deinen Jungen nicht! Eine Haftpflichtversicherung in so einen Fall nicht schlecht. Es können ja noch höhere Schäden entstehen!

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    Wirkung eines Computerwurms?
    Antwort von TonyDE TonyDE

    Ein Computerwurm kann ganz verschiedene Wirkungen haben, je nachdem wofür er programmiert ist. Er kann zum Beispiel Daten von PCs stehlen oder sie löschen.

    Ein Wurm zeichnet sich dadurch aus das er heimlich aufs System gelangt. Er kann sich über eine Website runterlasen oder er ist in einer Mail mit Anhang versteckt. Anders als ein Trojaner braucht es keine Aktion des Users um das System zu infizieren.

    Eine sehr gute Quelle findest du hier:

    http://www.viruslist.com/de/glossary?glossid=153591743

    Wenn ich dir helfen konnte würde ich mich über ne Rückmeldung freuen.

    Lg

    TonyDE

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    Was ist jetzt richtig oder nicht bin total wutentbrannt ...
    Antwort von MeetYouThere MeetYouThere

    "Dann ist mein Vater runter und hat den Schaden in Augenschein genommen."

    Und?? Wie schlimm ist es?

    Darauf kommt es nämlich entscheidend an. Nur weil eine leichte Berührung stattfand, muss es nicht zu einem Schaden gekommen sein. Die Polizei hätte die Sache zwar aufnehmen können, aber angenommen, an deren Fahrzeug wäre nichts zu erkennen und sie streiten es ab - ihr würdet auch mit Polizei nicht anders da stehen als ohne. Also, so viel verloren habt ihr jetzt nicht, nur weil ihr nicht gleich die Polizei verständigt habt.

    Kommentar von freeagent freeagentfreeagent

    Viel Lack ist auf jeden Fall weg. Zum Glück gab es keine Delle.

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    Was ist jetzt richtig oder nicht bin total wutentbrannt ...
    Antwort von Spenny448 Spenny448

    Überlass das doch deinen Eltern. Ist doch nicht deine Sache. Wenn die sich mit den Nachbar einigen können, ist Polizei nicht nötig.

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    Was ist jetzt richtig oder nicht bin total wutentbrannt ...
    Antwort von Mondlachen Mondlachen

    Deine Eltern sollten heute Abend zu den Nachbarn gehen und sie nochmals auf den Vorfall ansprechen. Falls es nicht schon geklärt ist in der Zwischenzeit. So gebt ihr den Nachbarn die Möglichkeit diesen Vorfall gütlich zu regeln(auf gute Nachbarschaft). In der Zwischenzeit würde ich die Versicherung informieren und um einen Gutachter bitten, der sich den Schaden vor Ort besieht. Zudem würde ich als Geschädigter selber noch Fotos zu Beweiszwecken machen. Keinesfalls aber an der Schadenstelle selber herumdoktern.Sollte der Nachbar alles abstreiten und keine gütliche Regelung zustande kommen, können deine Eltern bei der Polizei Anzeige gegen den Nachbarn erstatten. Wegen Sachbeschädigung und Unfallflucht. Da jemand von eurer Familie zu Hause war, hätten sie sofort den Schaden melden können. Bei uneinsichtigem Nachbar auf jeden Fall die Polizei und die Versicherung inkl. Gutachter einschalten.

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    Was ist jetzt richtig oder nicht bin total wutentbrannt ...
    Antwort von Silberkugel Silberkugel

    Am besten mal in eine Werkstatt fahren und mal drüber schauen lassen. Auch bei kleinen Berührungen , wo augenscheinlich nichts passiert ist , kann ein Schaden entstanden sein. Sieht man denn was am Auto? Wenn also das Auto einen Schaden hat , würde ich mir das Geld von den Nachbarn holen, damit sie (bzw. deren versicherung) es bezahlen. Wenn sie nicht zahlen wollen , dann ruft ihr die Polizei. Beweisen kann man sowas ja auch ganz gut , indem die Mami dann einfach genau erklärt wie es passiert ist und ggf. sind ja Kratzer im Nachbarsauto oder lackspuren an eurem Auto.

    Kommentar von freeagent freeagentfreeagent

    Ja klar, der hat ziemlich was mitgenommen..

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    Was ist jetzt richtig oder nicht bin total wutentbrannt ...
    Antwort von junior173 junior173

    Wenn sie es nichnt abstreiten, dann klärt das deren KFZ Haft. Wenn Sie es abstrieten.. joa. Kann man es zur Anzeige bringen, was ewig dauert, was auch nicht billiger ist.

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    Was ist jetzt richtig oder nicht bin total wutentbrannt ...
    Antwort von Socat5 Socat5

    Ich meine, dein Vater muss tun, was er für richtig hält. Auf welchem Schaden bleibst du denn bitte sitzen?

    Kommentar von freeagent freeagentfreeagent

    Auf meinem Recht.

    Kommentar von Spenny448 Spenny448Spenny448

    Was fürn Recht? Gehört der Wagen dir oder deinen Eltern?

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    Was ist jetzt richtig oder nicht bin total wutentbrannt ...
    Antwort von cuckoo cuckoo

    was möchtest du denn nun eigentlich wissen? Deine Eltern sind alt genug, um sich um ihr Hab und Gut zu kümmern, oder?

    Kommentar von freeagent freeagentfreeagent

    Ob man das ohne oder mit Polizei klären soll!

    Kommentar von cuckoo cuckoocuckoo

    Deine Eltern haben doch mit den Nachbarn gesprochen - bei dem Gespräch wird ja irgendwas rausgekommen sein. Vielleicht haben die das längst unter sich geklärt?

    Es ist das Auto deiner Eltern, also ist es auch Sache deiner Eltern, wie sie das klären. Ich weiss nicht, wieso du jetzt so einen Zwergenaufstand machst ;)

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    Was ist jetzt richtig oder nicht bin total wutentbrannt ...
    Antwort von Schorge Schorge

    Wenn es genug Zeugen gibt und/oder der Nachbar die Tat einräumt müsst Ihr zur Polizei. Das ist Unfallflucht und wird hart bestraft.

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    Was ist jetzt richtig oder nicht bin total wutentbrannt ...
    Antwort von sinsan sinsan

    Am besten sofort Polizei dazuziehen und aufnehmen lassen. Hätte jeder andere mit teurem Auto getan ;)

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    Rücktritt aus einem Werbevertrag? (Betrieb, Unternehmen)
    Antwort von teutonix1 teutonix1

    In diesem Fall einen Anwalt bemühen. Kann ja als Betriebskosten geltend gemacht werden, falls kein Betriebsrechtsschutz besteht.

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    Miese Abzocke durch Versicherung?!
    Antwort von JaAl11 JaAl11

    die haben alles mögliche abgezogen.

    Was ist denn alles? Wirklich alles - dann bekommst du keine Auszahlung.

    Den offenen Beitrag hätte ich bis Anfang Juni zahlen müssen!!

    Also vermutlich der Mai-Beitrag. Der wäre aber am 01.05. fällig gewesen, da vorfällig gezahlt wird - sei froh wenn sie aufgrund dieser Tatsache nicht gleich die Zahlung ablehnen. Es wäre sogar rechtens dich bereits gemahnt zu haben und den Versicherungsschutz auszuschließen.

    Diese versucht wirklich ALLES um mir so wenig wie möglich zu zahlen.

    Die Versicherungen sind berechtigt, Vorschäden entgegenzurechnen. Dies kan bei einem älteren Auto auch die Minderung von Lackierungskosten betragen, wenn anhand Fotos etc. nachgewiesen werden kann, das der Lack vorhab nicht wie neu war. Außerdem gibt es Gerichtsurteile, die Versicherer nur zum Ersatz von Neuteilen bis zu einem Fahrzeugalter von 5 Jahren vorsieht. Gerade sehr preiswerte Versicherungen müssen ja irgendwie versuchen, ihre Kosten zu mindern um nicht bankrott zu gehen und da wird gern versucht zu mindern.

    Jetzt hast du den Salat, erst "Geiz istG..."-Mentalität bei der Versicherungssuche und dann im Schadensfall über die bösen Versicherungen lästern. Entweder du zahlst einen ordentlichen Beitrag und bekommst einen guten Versicherungsberater oder du sparst am Beitrag, deine Wahl.

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    Rücktritt aus einem Werbevertrag? (Betrieb, Unternehmen)
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Unter Kaufleuten gibt es kein Widerrufsrecht. Und Verträge sind einzuhalten, bis sie ordentlich gekündigt sind. Die Wirksamkeit des Vertrages ist nicht von der Lieferung der Geräte abhängig, allenfalls die dort vereinbarten Pflichten.

    Mehr kann dazu ohne genaue Kenntnis der Vertrages nicht zielführend kommentiert werden.

    G imager761

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    Miese Abzocke durch Versicherung?!
    Antwort von holger1st holger1st

    Eine KFZ-Versicherung ist im Voraus zu zahlen und man hat höchstens 14 Tage Zeit nach Rechnungserhalt.

    Kann es sein dass der offene Beitrag sich auf die Zeit nicht erst ab Juni sondern auf eine Zeit davor bezieht, möglicherweise sogar auf den Zeitraum wo der Schaden passiert ist? Dann würde ein Schaden sowieso nicht ausbezahlt bis das mit den offenen Beiträgen klar ist den durch Nichtzahlung der Prämie kann auch der Schutz rückwirkend entfallen.

    Insofern absolut korrektes Verhalten und ohne irgendeinen Nachteil für den Kunden, im Gegenteil sogar zu seinen Gunsten damit er sich nicht selber auch noch was versaut.

    Und sehe ich das Richtig - da wurde eine Reparaturrechnung geschickt, der Schaden war also bereits repariert bevor die Versicherung die Möglichkeit hatte sich diesen anzusehen? Dann wundert es mich dass die Versicherung überhaupt etwas zahlt, da diese ohne Nachprüfmöglichkeit leistungsfrei ist. Eine Grundregel bei Schäden jeder Art ist es sich vorher eine Reparaturfreigabe einzuholen - grad mal bei einfachen Glasschäden ist das nicht notwendig.

    Wenn die Versicherung aber doch vorher ok gesagt hat, dann wird bezahlt - aber über die Höhe der Zahlung sagt das noch nichts aus. Darum immer vorher Kostenvoranschlag einreichen - dann weiss man Bescheid ob das so übernommen wird.

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    Miese Abzocke durch Versicherung?!
    Antwort von wollyuno wollyuno

    siehst deshalb hab ich einen guten vertreter,der muss das für mich abwickeln und das macht er auch,sicher kostet sowas etwas mehr,nur ist es mir das wert bei problemen.der hat bisher alles für mich ohne die geringste beanstandung geregelt

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    Miese Abzocke durch Versicherung?!
    Antwort von madquad madquad

    Du hast denen die Rechnung der Werkstatt geschickt??? !! Nun ja, eine Versicherung ist kein Wunschkonzert. Grundsätzlich sollte man vorab entweder ein Gutachten einreichen oder wenigstens zwei bis drei Angebote! EInfach in die Werkstatt tappen und dann das Geld für die Rechnung von der Versicherung einfordern, das geht nicht gut, wie Du selbst erlebst.

    Ich bin auch kein Fan von Versicherungen aber man muss und sollte sich an gewisse Regularien halten und diese sind meistens im Vertrag benannt oder man kontaktiert den Versicherungsvertreter seines Vertrauens. Eine Versicherung handelt nie GÖNNERHAFT sondern mit der normalen betriebswirtschaftlichen Absicht Geld zu verdienen und das bedeutet, mit möglichst vielen Beiträgen möglichst wenig Schäden regulieren zu müssen.

    Und das Deine Versicherung nun schon den anstehenden fälligen Beitrag verrechnet, nun darüber mag man sich streiten wollen aber einen wirklichen Schaden hast Du dadurch nicht.

    Evtl. macht es Sinn zu erfahren wie hoch der Schaden ist und was die Versicherung alles streicht! Denke dann könnte man besser auf Deine Sache eingehen!

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