Viel zu unklare Lage, um sachgerechte Infos geben zu können.
Tatsache ist: das Jobcenter darf dir weder eine Selständigkeit verbieten, noch dir eine vorschreiben.
Ob die Maßnahme dennoch zumutbar war, lässt sich von hier aus nicht abschätzen; dass du deiner Ansicht nach nichts dazulernen konntest, der Dozent nicht deinen Vorstellungen entsprach und du keinen Laptop benutzen durftest macht die Maßnahme per se genauso wenig unzumutbar wie die Tatsache, dass du schon einen dreitägigen Kurs hinter dich gebracht haben willst.
Letztlich ist es kaum von der Hand zu weisen, dass sich auch im vermittelten Wissen ein einmonatiger Kurs signifikant von einem dreitägigen unterscheiden muss.
sind mir mit dem kündigungschreiben zuvor gekommen. Glück gehabt, aber bin der meinung, dass ich das recht habe die kündigung slebst zu entscheiden, wenn mir was nicht passt
wäre nötigenfalls gegen an gegangen