Sanktion - neue und gute Antworten

  • 0
    Darf die ARGE eine Sanktion erstellen, wenn ich meine Arbeit selber gekündigt habe
    Hilfreichste Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Das Jobcenter darf nicht nur eine Sanktion erteilen, sondern es muss - solange du keinen wichtigen Grund nachweisen kannst.
    Da sich die Sanktionierung unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, ist eine EinV nicht notwendig.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

  • 1
    Darf die ARGE eine Sanktion erstellen, wenn ich meine Arbeit selber gekündigt habe
    Antwort von isomatte isomatte

    Ja,Du hast Dich durch Dein Verhalten selbst in eine Notlage gebracht !

  • 0
    Darf die ARGE eine Sanktion erstellen, wenn ich meine Arbeit selber gekündigt habe
    Antwort von Panazee Panazee

    Die dürfen dir sogar nur dann eine Sperre reindrücken, wenn du selbst gekündigt hast.

    Wärst du gekündigt worden, dann hättest du keine Sperre.

  • 0
    Darf die ARGE eine Sanktion erstellen, wenn ich meine Arbeit selber gekündigt habe
    Antwort von Bellax90x Bellax90x

    Wenn du gekündigt hast und nicht dein Arbeitgeber, dann bekommt man nach meinen Kenntnissen eine 3monatige Sperre. Egal ob du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast oder nicht.

    Du hättest deinen Arbeitgeber bitten müssen dich zu kündigen,damit du keine Sperre bekommst(ein netter,freundlicher Arbeitgeber tut das auch)

    Kommentar von MonaLisaHexe MonaLisaHexe

    sind mir mit dem kündigungschreiben zuvor gekommen. Glück gehabt, aber bin der meinung, dass ich das recht habe die kündigung slebst zu entscheiden, wenn mir was nicht passt

    wäre nötigenfalls gegen an gegangen

  • 2
    Darf die ARGE eine Sanktion erstellen, wenn ich meine Arbeit selber gekündigt habe
    Antwort von elgeka elgeka

    Ja, ganz klar. Auch bei ALG 1 würdest du ja eine Sperre erhalten.

  • 0
    Darf die ARGE eine Sanktion erstellen, wenn ich meine Arbeit selber gekündigt habe
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Grins. Ja klar. Das hat doch mit einer Eingliederungsvereinbarung nichts zu tun.

    Es sei denn, du kannst relevante Gründe für eine Kündigung nachweisen.

  • 0
    Darf die ARGE eine Sanktion erstellen, wenn ich meine Arbeit selber gekündigt habe
    Antwort von Eselin Eselin

    ja, das darf sie ... Paragrafen habe ich jetzt leider nicht parat

  • 0
    Bekommt jemand sanktion wenn ein Dolmetscher benötigt?(arge)
    Antwort von archilles66 archilles66

    nicht erscheinen = Sanktionen (möglich)

    Bekommt jemand sanktion wenn ein Dolmetscher benötigt?(arge)
    

    Nein.

    Er wird doch sicher jemanden kennen (aus seinem Bekanntenkreis) der als Dolmetscher fungieren kann?! Man Kinder - macht es doch nicht so kompliziert...

  • 0
    Bekommt jemand sanktion wenn ein Dolmetscher benötigt?(arge)
    Antwort von Sushi77 Sushi77

    Nicht erscheinen= Kürzung!

  • 1
    Bekommt jemand sanktion wenn ein Dolmetscher benötigt?(arge)
    Antwort von upsala007 upsala007

    Er sollte auch hingehen, wenn er keinen Dolmetscher findet! Am besten geht er mit dem Schreiben dorthin,damit er gleich zur richtigen Stelle gelotst wird.

    Kommentar von elliot elliotelliot

    in der Einladung geht eer um eine egv

    Eingliederungv.....

    sagen wir jemand ruft für ihn an ..sagt das ihm übersetzter fehlt... kann arge Sanktionen erhengen?

    bringt aber nichts wenn er dort erscheint... dann Dame Net versteht..

    Kommentar von upsala007 upsala007upsala007

    Ich glaube nicht, dass es seine Aufgabe ist, einen Dolmetscher zu finden. Wenn er einen mitbringt ist das prima, wenn er aber keinen hat, kann er nichts dafür.

    Aber er muss auf jeden Fall hingehen, sonst gibt es AUTOMATISCH eine Kürzung.

    Die Idee mit einem Anruf ist gut. Dann haben die vielleicht eine Dolmetscher, zumindest können sie sich auf seinen Besuch einstellen.

  • 0
    Bekommt jemand sanktion wenn ein Dolmetscher benötigt?(arge)
    Antwort von mathgeek007 mathgeek007

    Warum lernt der Gute denn kein Deutsch? Dann wäre das viel einfacher.

    Kommentar von upsala007 upsala007upsala007

    Woher willst du wissen, dass er das NICHT tut? Darüber stand nichts in der Frage, also eine Unterstellung....

    Kommentar von mathgeek007 mathgeek007mathgeek007

    Darüber stand nichts in der Frage, also eine Unterstellung....

    Wie lange lebt dein Kumpel denn schon hier?

    Kommentar von elliot elliotelliot

    kannst du bitte aufhören gegen Fragen zu stellen..

    danke

    Kommentar von mathgeek007 mathgeek007mathgeek007

    die sind unangenehm oder? Weil du die Antwort kennst, denke ich.

    Kommentar von upsala007 upsala007upsala007

    Ich glaube, nur DU bist hier unangenehm. Das ist übrigens nicht mein Kumpel, aber im Unterschied zu dir behalte ich den Überblick!

    Kommentar von mathgeek007 mathgeek007mathgeek007

    Ich glaube, nur DU bist hier unangenehm.

    Was hat das mit Unangenehmsein zu tun? Ich hab nur gefragt, ob sein Freund nen Deutschkurs besucht. Und dann frage ich einfach, wie lange der Typ hier schon lebt. Und da wird mir der Mund verboten... Warum? Weil sein Kumpel evtl. schon ziemlich lange hier lebt und einfach keinen Bock hat, Deutsch zu lernen? Oder wenigstens Englisch? Die anderen Fragen von Elliot sind auch ein wenig zweifelhaft.

    Kommentar von archilles66 archilles66archilles66

    hi elliot

    ich denke solch Fragen mußt du dich hier stellen - denn wie ich finde -voll berechtigt...

    Es ist oft so, das Menschen hier bei "uns" leben und Stütze beantragen, die kennen sich besser mit unseren Gesetzen aus als mit unserer Sprache. Sind oft schon fast´n Jahr hier und verstehen kein Wort deutsch...

  • 0
    Bekommt jemand sanktion wenn ein Dolmetscher benötigt?(arge)
    Antwort von FredFeuerstein FredFeuerstein

    Die Telefonleitung? Nein, aber die Leistung wenn er nicht erscheint.

  • 0
    Bekommt jemand sanktion wenn ein Dolmetscher benötigt?(arge)
    Antwort von radwor radwor

    er muß erscheinen, ansonsten wird gekürzt

    Kommentar von elliot elliotelliot

    ich ihm Hilfe wenn ich Zeit habe... da ik

    nur an arbeiten bin weniger time

    Kommentar von upsala007 upsala007upsala007

    Dein Freund kann stolz auf dich sein!

  • 0
    Unberechtigte Sanktion
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Viel zu unklare Lage, um sachgerechte Infos geben zu können.

    Tatsache ist: das Jobcenter darf dir weder eine Selständigkeit verbieten, noch dir eine vorschreiben.

    Ob die Maßnahme dennoch zumutbar war, lässt sich von hier aus nicht abschätzen; dass du deiner Ansicht nach nichts dazulernen konntest, der Dozent nicht deinen Vorstellungen entsprach und du keinen Laptop benutzen durftest macht die Maßnahme per se genauso wenig unzumutbar wie die Tatsache, dass du schon einen dreitägigen Kurs hinter dich gebracht haben willst. Letztlich ist es kaum von der Hand zu weisen, dass sich auch im vermittelten Wissen ein einmonatiger Kurs signifikant von einem dreitägigen unterscheiden muss.

  • 0
    Unberechtigte Sanktion
    Antwort von bill1234 bill1234

    Ich versteh deinen langen Text gar nicht. Du bist sanktionniert worden, weil du kein Laptop in die Klasse mitnehmen darfst ? Egal, "Selbstständig machen" kannst du vergessen, das ist nie Ziel der ARGE. - Geh mal in ein Forum fuer ALG2.

  • 0
    harz 4 sanktion
    Antwort von kati3015 kati3015

    Hast du von den Arbeitgebern keine Bestätigung über dein Eingang der Bewerbungen? Bzw. hast du die Dinger wohl auf dem PC geschrieben. Also hast du die wohl auch noch?!

  • 0
    harz 4 sanktion
    Antwort von manuela1109 manuela1109

    Hallo also das ist sicher nicht normal was die Sachbearbeiterin mit Dir macht !! Hast Du Bewerbung selber weggeschickt oder vergessen welche selbst zu verschicken !! Die Sachbearbeiterin scheint eine ziemlich harte zu sein !! Setze Dich mit der Amtsleitung der ARGE in Verbindung und beschwere Dich über die Art und Weise der Sachbearbeiterin !! Aber wenn Du gar nichts machst ,wird die Sachbearbeiterin Dich weiter so behandeln !!

  • 0
    harz 4 sanktion
    Antwort von mathgeek007 mathgeek007

    Hallo,

    eigentlich ist das kein Grund, dir gleich den vollen Satz zu streichen. Da sollte sie dir mal erklären , wie sie zu diesem Urteil kommt.

  • 0
    harz 4 sanktion
    Antwort von bista bista

    Das geht ja wohl gar nicht. Und soviele Bewerbungen? Da musst du dich echt beschweren

    Kommentar von Testwinner TestwinnerTestwinner

    Was ist denn daran zuviel?

    10 Bewerbungen in einem Monat? Jeden dritten Tag eine? Das wird man ja wohl erwarten dürfen, dass sich jemand intensiv um Arbeit bemüht, wenn er schon von Sozialleistungen lebt.

    Kommentar von bista bistabista

    Sag doch ich bin zu alt. Hatte nie dieses Problem habe immer was gefunden. Wollte nie vom Staat leben.

    Kommentar von bvbchris bvbchris

    wieso die berwerbungen hab ich ja gemacht das ist ja nicht schwer aber ich habe ihr nur 7-8 nachweiße gezeigt weil ich die anderen nicht gefunden habe und deswegen die saktion bekommen habe

  • 1
    harz 4 sanktion
    Antwort von Justonlymens Justonlymens

    wenn du noch kindergeld bekommst und sanktionierst wirst ist es immer eine 100% sanktion. die arge argumentierrrt damit, dass dein lebensunterhalt durch das kindergeld gesichert ist. die miete bekommst du bezahlt.

    tut mir leid für dich ..wirklich, such dir möglichst schnell einen job, egal ob 400E oder was auch immer. die sanktionphase beträgt immer 3 monate

    Kommentar von bista bistabista

    Kann man von 164 Euro leben. Keinen Ahnung vielleicht bin ich zu alt.

    Kommentar von Justonlymens JustonlymensJustonlymens

    wenn das kindergeld zu gering ist, kann es, so meine ich, noch zuschüsse durch lebensmittelgutscheine geben.

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.