Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

erst einmal solltest du Fragen nicht mehrfach stellen. Es gibt unter der Frage einen Link "noch einen Antwort bitte", falls dir die Antworten nicht reichen.
Aber wenn ich dich jetzt richtig verstehe, ist die Sache geklärt und es gibt garkeinen Streitpunkt mehr über die Schuldfrage. Dann versucht euch mal zusammen zu einigen, wie es nun weitergeht. Ich kann ja einen Vorschlag machen: Du kaufst dir einen neuen Rucksack, der ungefähr dem entspricht, den du schon hast. Und er trägt 50% der Kosten.

ein Sattler hat bestimmt was schönes zum Flicken
Dann shau doch mal bei dir zuhause udn frag' ihn ob er auch mal gcken kann ob ihr eine alte Tasche habt und davon das Teil nehmen könnt, oder beim Schneiden hat der sicherlich aus extra sowas.
das würde ich eher nicht wollen, er hat sie mutwillig kaputt gemacht und die tasche war nicht gerade billig, und irgend einen mist drangenäht zu bekommen löst das problem in meinen augen nicht
von dir hab ich ja schon genug gehört, ich habe mir neue antworten erhofft

Das hatten wir doch schon einmal! Was willst Du?
Das wäre denke ich mal eine gute Lösung, nur die Leute sind ja nicht bereit, die Tasche zu ersetzen, sonder nsie zu reparieren, aber der richtige Griff ist ja nicht mehr da.
ja er soll versuchen sie zu rebariren und wenns it geht kaufen leicht oder ?
Auf solche Antowrten kann ich verzichten. Wenn du wirklich so meinst kann ich dir ein Bild von meinem beschädigten Rucksack schicken, wen nes dich wirklich interessiert. Den Vorgang wie es da war, kann ich dir ja leider nicht zeigen.
Ich mache mir nicht die Mühe einen solch langen Text zu sschrieben um jemanden anzulügen.
is ja gut nicht ausflippen

Ich glaube du redest mist und lügst uns an!
Naja, die nächste Polizeidienststelle wäre in so einem Fall wohl geschickter gewesen, da die 110 (ist das jetzt nicht alles 112? Da war doch was!) für Notfälle gedacht ist.
Nachdem Du ja eine Anzeige machen wolltest, gehe ich mal davon aus, dass der Notfall und die Gefahr schon vorbei waren, oder?!
In diesem Fall ist's dann wirklich nicht so toll, die Leitungen zu belegen, womit womöglich einer mit einem wirklichen Notfall (Angriff, Einbruch, Verletzung etc.) in der Warteschleife hängt...

Ich würde mir einen Anwalt nehmen und den Taxifahrer anzeigen. Immerhin hat er dich angefahren. Das ist ein schwerwiegendes Delikt mit Körperverletzung. Dann geht es wahrscheinlich so aus, dass es einen Vergleich gibt und du nichts zahlen mußt.
ich denke, du wirst keine ernsten schwierigkeiten bekommen, würde mir aber an deiner stelle überlegen, ob du nicht gegen den taxifahrer vorgehst. sein verhalten war körperverletzung, evtl. sogar mit vorsatz, deine handlung könnte man als affekt-handlung definieren
Hättest du geschickter anstellen sollen. Hättest gesagt dein Bein (oder wo er dich angfahren hat) tut unendlich weh. Ne Prellung stellen die Ärzte gleich fest auch wenn nix is. Dann wärst jetzt ausn Schneider

Wart einfach ab,aber wenn du den Schaden von dir aus ersetzen wirst,kann es auch außergerichtlich geregelt werden!Pierrot
Öhm, was ist mit den Konsequenzen für den Taxifahrer?!
Gegenanzeige und abwarten...

@serulata - wurden fotos von der betreffenden wand gemacht? vorher-nachher fotos?
ja, es ist alles mehrfach von verschiedenen Eltern fotografiert worden.
Der Hausbesitzer soll die Fassade ruhig sanieren lassen. Ersetzt bekommt er von Deinem Sohn aber nur die Kosten für eine chemische Flüssigkeit und den Arbeitsaufwand für die Lösung des Eis von der Wand, weil das Ei überhaupt keine Hauswand auch nur erheblich beschädigen, sondern nur leicht verschmutzen kann. Die höheren Sanierungskosten muss der Hauseigentümer selbst tragen. Ferner muss er nachweisen, wie viele Eier Dein Sohn geworfen und damit die Hauswand getroffen hat. Kann er keinen einzigen erfolgreichen Treffer Deines Sohnes nachweisen, braucht Dein Sohn nicht einmal die Reinigung zu bezahlen. Dein Sohn kann ihm dann aber gegen Lohn anbieten, das Ei mit Spüli und einem Schrubber vor der Hauswand ganz schnell und rückstandsfrei zu beseitigen. Dann braucht der Eigentümer die saubere Wand auch nicht zu sanieren! Und das spart Zeit und Geld und erzieht auch Deinen Sohn zu einem besseren Menschen.
Bei der weiteren Kommunikation mit dem Herren Obacht. Nicht, dass Ihr dessen Anwalt noch aus versehen Argumente liefert. Ich würde die Gegenseite nochmal auf die bestehende Vereinbarung, den Schaden durch einen Fachbetrieb beheben zu lassen, hinweisen und den Kostenvoranschlag des Malers einreichen. Mehr ist eigentlich nicht nötig.
Ich würde mich mit einem Fachmann in Verbindung setzen, wie die Wand gereinigt werden kann - und unter Berücksichtigung, das der Eigentümer eine unsachgemäße Reinigung vorgenommen hat, die den Schaden evtl. noch vergrößerte, einen gewissen Betrag in Abzug bringen.
Dem Eigentümer mitteilen, man zahlt ....€ und er kann damit machen was er will. Ansonsten soll er euch verklagen.
Das mache ich gerade. Habe eine Telefonnummer von einem Malerbetrieb, der sich auf solche Schäden spezialisiert hat. Ich frage, was es kosten würde 4 qm von Ei zu reinigen und werde es dann in einem Schreiben an den Hausbesitzer entgegesetzen. Im Übrigen hat mir der Malermeister, der die Sanierung vornehmen wird mündlich bestätigt, das er evtl. durch die Selbstreinigung den Schaden noch vergrößert hat.
das lass dir doch mal schriftlich geben...
Vielen Dank an fast alle, die hier geantwortet haben. Ich weiss nicht wie ich das (den Dank ganz unten) hinbekomme, deshalb schreibe ich es gleich hier oben. Der Brief an den "Erpresser" ist geschrieben und das Nervenkostüm hat sich inzwischen wieder beruhigt!! Es wird schon, vielen, vielen Dank!!!
Ups, entschuldigung, ich habe nicht gewusst, dass es sowas gibt mit um eine neue antwort bitten. das nächste mal wird das sicher nicht mehr vorkommen.
Ja, das finde ich eine gute idee