Rueckzahlung - neue und gute Antworten

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    Frage zu Rückgabe von Kaufartikel
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Erst einmal verwechselst du hier eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Garantie mit der gesetzlich sehr wohl vorgeschriebenen Sach- und Rechtsmaengelhaftung ("Gewaehrleistung") des Haendlers. Fuer die Garantie ist der jeweilige Garantiegeber zustaendig (normalerweise ist das der Hersteller) und fuer die "Gewaehrleistung" der Haendler. Du hast dich an den Haendler gewandt und somit Gewaehrleistungsansprueche geltend gemacht.

    Die Gewaehrleistung bezieht sich aber nur auf solche Sach- und Rechtsmaengel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenuebergangs an den Kaeufee bereits vorhanden waren (also auf den Zeitpunkt, an dem dir das Teil uebergeben wurde). Sie bezieht sich ausdruecklich nicht auch auf solche Maengel, die erst spaeter auftreten. In den ersten 6 Monaten ist i.d.R. von der Vermutung auszugehen, dass ein in dieser Zeit sichtbarer Sachmangel bereits von Anfang an vorhanden war (es gibt aber Ausnahmen). Dem Haendler steht es aber frei, den Beweis dafuer anzutreten, dass der Mangel eben nicht von Anfang an vorhanden war sondern erst spaeter entstanden ist (schwierig und wird somit nur selten gemacht). Ab dem 7. Monat kann der haendler aber vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass das Ding wirklich schon von Anfang an kaputt war (ebenfalls schwierig und meist mit einem hohen Kostenrisiko verbunden).

    Wenn "im letzten Jahr" heisst, dass der Kauf schon laenger als 6 Monate zurueck liegt, kann der Haendler also diesen Beweis von dir verlangen. Wenn es zum Zeitpunkt deiner Reklamation aber noch keine 6 Monate waren, wird der Haendler kaum um die haftung im Rahmen der "Gewaehrleistung" herumkommen.

    Liegt nun wirklich ein Gewaehrleistungsfall vor und der Haendler kann weder Ersatz liefern noch reparieren, dann muss er den Kaufpreis erstatten. Du musst dich also nicht mit einem Gutschein zufrieden geben. Allerdings kann er bei einer Rueckabwicklung des Kaufvertrages (Geld zurueck) einen angemessenen Teil fuer den sog. "gezogenen Nutzen" abziehen. Schliesslich konntest du die Kamera viele Monate problemlos nutzen. Dafuer wird dann also was abgezogen. Bei einer Digitalkamera denke ich mal so um die 15% bei einem halben Jahr und um die 30% bei einem ganzen (Werte aus dem Computerbereich, die hier wohl ebenfalls anwendbar sein duerften). Gibt er dir aber einen Gutschein, duerfte dies einem Austausch gegen eine intakte Kamera gleichzustellen sein. Dabei darf er dann keinen Abzug fuer "gezogenen Nutzen" vornehmen. Gutschein duerfte in dem Fall also fuer dich guenstiger sein als Bargeld.

    Voraussetzung ist aber immer, dass ueberhaupt ein Gewaehrleistungsfall vorliegt. Moeglicherweise handelt es sich bei dem Angebot des Haendlers aber um das einer Kulanzruecknahme.

    Vielleicht hast du aber auch noch eine Herstellergarantie auf die Kamera. Da musst du mal nachsehen, ob die noch gueltig ist (hierfuer gibt es - wie gesagt - keine gesetzliche Regelung) und welche Leistungen dir in deinem Fall aus der Garantie zustehen. Geld zurueck wird es da aber ganz sicher nicht geben (schliesslich hat der Hersteller ja auch nie Geld von dir bekommen), moeglicherweise aber ne neue Kamera oder es wird die kaputte repariert.

    Kommentar von Chris9282 Chris9282

    Danke für die Belehrung bzgl. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, aber darum ging es nicht. Denn der Händler hat die Rückgabe bereits akzeptiert (also ein Gewährleistungsfall liegt, wie man eingangs meinem Text entnehmen konnte, bereits vor).

    Also die Frage war nicht "Ist der Kunde an dem Schaden schuld und wenn nicht kann er es beweisen?" sondern meine Frage war ob ich - da die Herrschaften weder die Kamera reparieren, noch umtauschen können (aus genannten Gründen - eine Gutschrift in Kauf nehmen muss oder ob ich den Kaufpreis zurückverlangen kann.

    Trotzdem danke für die Antwort.

    Habe zwischenzeitlich den Online-Versand angeschrieben, darin steht dass ich auf Rückerstattung des Kaufpreises bestehe (da ich wie gesagt noch Gewährleistung habe und da der Online-Versand bzw. Händler weder in der Lage ist, das Gerät zu reparieren, noch umzutauschen).

    LG

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Noch einmal: Bei der kaufpreiserstattung kann der Haendler einen Abzug fuer den "gezogenen Nutzen" vornehmen, beim Gutschein kann er es hingegen nicht.

    Ob ein Gewaehrleistungsfall vorliegt oder nicht, geht aus deinem Beitrag auch nicht eindeutig hervor. Es kann sich durchaus auch um einen Erledigungsvorschlag des Haendlers handeln, um die Sache ohne weitere Pruefung bezueglich des Vorhandenseins von Gewaehrleistungsanspruechen aus der Welt zu schaffen. Es kann also auch ein reines Kulanzangebot sein (in etwa so zu verstehen: "Wenn du den Gutschein nimmst, ist die Sache fuer uns erledigt und wir pruefen dann nicht mehr, ob ueberhaupt ein Anspruch bestanden hat".)

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    Frage zu Rückgabe von Kaufartikel
    Antwort von SaFle SaFle

    Quelle: http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitun...

    Wann greift das Gewährleistungsrecht?

    Das Gewährleistungsrecht greift, wenn die Ware mangelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn

    sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet , sie keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten darf, zuviel, zu wenig oder falsche Ware geliefert wird. Pflichten des Verkäufers / Nachbesserung

    Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Wahl des Käufers

    die Ware zu reparieren oder für Ersatz zu sorgen. Die gewählte Art der Nachbesserung muss für den Verkäufer zumutbar sein.

    In aller Regel hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Gelingt ihm die Nachbesserung nicht, kann der Kunde

    den Kaufpreis mindern. Dann braucht er nur den geminderten Kaufpreis zahlen bzw. kann einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. vom Vertrag zurücktreten. Er bekommt sein Geld zurück, hat aber die Ware sowie möglicherweise gezogene Nutzungen zurückzugeben. vom Händler Schadensersatz verlangen. Dies ist möglich, sofern der Händler nicht beweisen kann, dass ihn an dem Mangel kein Verschulden (Verursachen des Mangels, ihn kennen oder kennen müssen) trifft. Das Vorliegen eines konkreten Schadens muss der Kunde beweisen.

    Mit Gutscheinen braucht sich der Kunde nicht zu begnügen!

    Kommentar von Chris9282 Chris9282

    Danke für den Hinweis.

    Also da dieser Online-Versand nicht in der Lage ist, das Gerät umzutauschen (da nicht mehr vorrätig) und auch nicht zu reparieren, denke ich mal, dass es mein gutes Recht ist, den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen.

    LG

    Kommentar von SaFle SaFleSaFle

    So sehe ich das auch.

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    Frage zu Rückgabe von Kaufartikel
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Natürlich hast du das Recht auf Rückzahluing des Preises. Du musst dich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen. Schreibe ihnen, dass du auf Rückzahlung bestehst. Kontonummer, Frist 10 Tage, gut ist.

    Kommentar von Chris9282 Chris9282

    Ok, danke.

    Ich probier's. Warte aber vorher noch mal ab, ob jemand hier einen Gesetzestext o. Paragraphen weiß, der das bestätigt.

    LG

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    Muss man BAB zurück zahlen? Komplizierte Situation
    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Ganz ruhig bleiben. Zurückzahlen muss man doch sowieso. Aber das erfolgt in Raten und die werden für Dich schon bezahlbar sein. Beim BAföG gilt eine Deckelung in der Höhe von 10.000 Euro. Mehr muss man nicht zurückzahlen. Gibt es das in dem Fall nicht auch?

    Sei froh, dass du die ganze Zeit soviel Geld zur Verfügung hattest und dass jetzt nicht noch was Schlimmeres auf Euch zukommt.

    Kommentar von knusperhase01 knusperhase01knusperhase01

    BAB muss man eigentlich nicht zurückzahlen...das ist nur beim Stundten-Bafög, es gibt auch Schüler-Bafög, dieses muss auch nicht zurückgezahlt werden.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Das wußte ich nicht sicher, danke für die Info. Das ist natürlich ärgerlich. Aber vielleicht beteligt sich der Vater ja, war schließlich seine "Schuld". ;-)

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    Muss man BAB zurück zahlen? Komplizierte Situation
    RatgeberHelden Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Da dein Vater in dem Antrag gelogen hat, ist er auch der Verursacher und letzten Endes Schadensersatzpflichtig.

    Mach dich nicht unnötig fertig....

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    Muss man BAB zurück zahlen? Komplizierte Situation
    Antwort von thovos thovos

    be cool,sowas wird sowieso zurück gefordert,wenn du mal gut verdienst aber in raten

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    Muss man BAB zurück zahlen? Komplizierte Situation
    Antwort von VisMOwnZ1992 VisMOwnZ1992

    Hallo,

    dies müsste abgeklärt werden, die Rückzahlung muss geleistet werden, die Höhe ist nicht entscheidend, leider schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Das Problem an der Sache ist, wenn der Nettolohn angegeben wurde, ist das BAB natürlich wesentlich höher, jedoch ist dies eine Zuvielzahlung, es wird definitiv ein Schreiben eintreffen. Alternativ kann Widerspruch eingelegt werden, dies ist aber nicht zu empfehlen, bei solchen Geschichten ist das Finanzamt ganz schön schnell. Bezahlen, anders geht es leider nicht.

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    verzweiflung Kindergeld
    Antwort von Mathrigo Mathrigo

    Anwalt....Gericht....die Kosten stehen ja in keinem Verhältnis....prima Tipps...

    Das Problem ist tatsächlich, dass die Familienkasse es nicht aktzeptiert, wenn du das Geld an deinen Sohn weitergeleitet hast. Kindergeldanspruch hat nur ein Elternteil...in diesem Fall nunmal der Vater.

    Somit muss dieser auch bestätigen, dass er das Kindergeld erhalten hat. Macht er dies nicht, wird folgerichtig das Kindergeld von dir zurückgefordert.

    Überweisungsbelege bringen da leider nichts, da als Überweisungszweck alles Mögliche angegeben werden kann.

    Viel wirst du da nicht machen können. Ich würde versuchen...je nachdem wie alt dein Sohn ist....das dieser mit dem Kindesvater spricht und versucht die Unterschrift zu bekommen. Ansonsten sieht es schlecht aus.

    Das miese dabei ist: sobald der Rückforderungsbescheid von dir Bestandskraft erlangt hat, wird dem Vater das Kindergeld für Januar dann nochmals ausgezahlt.

    Dies ist keine Bösartigkeit der Familienkasse, sondern einfach vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Die Familienkassen haben sich einfach nur an geltendes Recht zu halten.

    LG Mathriog

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    Stromrückzahlung in Raten ?!
    Antwort von isomatte isomatte

    So ganz verstehe ich das nicht,vielleicht stehe ich auf der Leitung ! Du schreibst,das Deine Stromrate zurückgebucht wurde,obwohl noch ausreichend Guthaben auf dem Konto war . Also müsste demnach das Geld ja noch auf dem Konto sein . Oder sehe ich das Falsch ? Und einen Monat später der selbe Spaß,wieder zurückgebucht,müsste also auch noch auf dem Konto sein . Normaler weise geht man mindestens 1 mal im Monat zur Bank und holt sich Kontoauszüge . Bei mir ist es so,das vor einer Buchung entweder ein Minus oder ein Plus steht,da kann man leicht nachvollziehen,was AB oder DRAUF gegangen ist . Spätestens im März,hätte Dir auffallen müssen dass das Geld immer noch nicht Abgebucht wurde . Auch da hätte das Geld für die Stromrate ja noch auf Deinem Konto sein müssen,wenn es nicht Abgebucht wurde . Also warum willst Du dann Deine Stromrückstände in Raten zahlen,wenn das Geld doch angeblich da war um Deine Raten zu zahlen ? LANGE REDE - KURZER SINN : Ratenzahlung an den Stromanbieter geht nur bei der Jahresendabrechnung,nicht bei Monatlicher Vorkasse . Da musst Du auf der ARGE - ein Zinsloses Darlehn beantragen und in Monatlichen Raten zurückzahlen . ( ab 10 % der Monatlichen Regelleistung ) .

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    Stromrückzahlung in Raten ?!
    Antwort von DonCalito1904 DonCalito1904

    Erstmal danke für ein paar schnelle Antworten. Ich hoffe das es nicht so ist das ich alles auf einmal bezahlen muss :x meine Eltern würden mir helfen aber da muss man sich schon selbst sehr überwinden da zu fragen. Also bei mir ist das so ... werde mal sehen was sich machen lässt morgen dann erstmal telefonieren oder persönlich hingehen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wenn deine Eltern dir helfen, sollen sie es direkt überweisen.

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    Stromrückzahlung in Raten ?!
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Verstehe deine Argumentation nicht.
    Ist das Geld nicht überwiesen worden, sollte es dir ja noch zur Verfügung stehen, oder?

    Ansonsten: Stromschulden können zwar vom Jobcenter darlehensweise übernommen werden, Voraussetzung ist abe, dass dein Energieversorger erklärt, keine Raten zu akzeptieren. Bevor du dich also mit deinem Energieversorger in Verbindung gesetzt hast, brauchst du beim Jobcenter gar nicht erst anzufragen. Ob dein Versorger sich drauf einlässt? Möglicherweise! (Kristallkugel ist gerade defekt).

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

    Kommentar von DonCalito1904 DonCalito1904

    Es wurde vom Anbieter abgebucht und die Bank hat das ein paar Tage später zurückbuchen lassen aus welchem Grund auch immer. Den konnten die mir nicht nennen ;) oder besser gesagt die wollten nicht weil kein Grund vorlag.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Ja .. nee ... schon klar.

    Wurde es zurückgebucht, muss es ja auf deinem Konto sein; das heißt, letztlich rühren die Schulden nicht von Rückbuchung her, sondern vom Verprassen deinerseits.

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    Stromrückzahlung in Raten ?!
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    wenn du seitens des Energieversorgers einen Beleg über den offenen Zahlungsrückstand hast, gehe damit zum Jobcenter und versuche ein Darlehen zur Regulierung zu bekommen.

    M. E. dürfte das im Rahmen der KdU- Übernahme möglich sein.

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    Stromrückzahlung in Raten ?!
    Antwort von Mamamauss Mamamauss

    Ruf einfach beim Stromanbieter an und schildere die Situation, haeufig sind die so kulant und lassen sich auf Ratenzahlung ein, sie wollen ja schliesslich ihr Geld haben.

    Kommentar von SweetGirl2503 SweetGirl2503SweetGirl2503

    Nein. Das machen die nicht. Ist einer Bekannten auch passiert. Die musste auch den fehlenden Beitrag AUF EINMAL zahlen. Darauf lassen die sich nicht ein. Nur bei der Jahresendabrechnung.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    SweetGirl2503 - woher bitte willst du denn wissen, wie der Versorger vom Fragesteller @DonCalito1904 reagiert?

    Kommentar von SweetGirl2503 SweetGirl2503SweetGirl2503

    Weil der Stomanbieter meiner Bekannten gesagt hat dass das JEDER Stromanbieter so macht. Du könntest auch etwas höflicher reagieren sonst helfe ich GAR NICHT mehr!! Klar?

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    wenn das irgendeiner so sagt, dann musst das ja auch zutreffen. LOL

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Kenne zig Fälle, in denen Ratenzahlung, sowas von überhaupt kein Problem war/ist.

    Kannst du dir vorstellen, warum obiger Stromanbieter das gesagt hat?

    Kommentar von isomatte isomatteisomatte

    ICH , JA !!! Damit Er seine KOHLE hat,könnte ja Morgen schon wieder BLANK sein und ER kuckt in die RÖHRE !

    Kommentar von Mamamauss MamamaussMamamauss

    Zum Thema Höflichkeit solltest du dir vielleicht mal an die eigene Nase fassen @ Sweetgirl. Wenn du das von anderen erwartest, solltest du das vielleicht auch sein. Ich für meinen Fall finde dich unverschämt.

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    Stromrückzahlung in Raten ?!
    Antwort von SweetGirl2503 SweetGirl2503

    Monatliche Strombeiträge dürfen GENERELL NICHT in Raten gezahlt werden. Stromanbieter wollen das Geld IMMER in einem Betrag. Da wirst du dir Geld leihen müssen. Das einzige was du in Raten zahlen darfst ist die Jahresendabrechnung. Aber auch nur höchstens 3 Raten.

    Kommentar von Mamamauss MamamaussMamamauss

    Kann ich nicht nachvollziehen. Hab das auch schon in Raten gezahlt, kommt wahrscheinlich auch auf den Anbieter an.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Monatliche Strombeiträge dürfen GENERELL NICHT in Raten gezahlt werden

    wo steht das?

    Kommentar von SweetGirl2503 SweetGirl2503SweetGirl2503

    Meine Fresse ey!! Der Stromanbieter meiner Bekannten hat das so gesagt!! OK?? Woher die das nehmen weiss ich auch nicht!

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Meine Fresse ey!!

    Hier geht' s nach meiner Fresse – diese Freiheit nehm ich mir!

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    verzweiflung Kindergeld
    Antwort von DetiMeier DetiMeier

    Hallo,

    ich würde versuchen, ein persönliches Gespräch mit der/dem Sachbearbeiter/in der Kindergeldkasse zu führen (den Überweisungsbeleg mitnehmen) oder falls Du rechtsschutzversichert sein solltest -befrage einen Anwalt.

    Grüsse + viel Erfolg - Deti

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    verzweiflung Kindergeld
    Antwort von frisu frisu

    Nehme doch einfach mal telefonisch Kontakt zur Kindergeldstelle auf und erkläre die Situation. Deinem Sohn steht doch mit 16 sicherlich noch Kindergeld zu.

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    verzweiflung Kindergeld
    Antwort von yabanguvercini yabanguvercini

    Halllo, Mit der Kindergeld stelle so lange kämpfen bis die aufgeben du muss kämpfen die Sind Hard aber lassen dann das ganze ruhen war bei mir auch so fällst nicht vereinbare eine Raten Zahlung max hohe 5 Euro damit die Leiden MfG

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    verzweiflung Kindergeld
    Antwort von Drops74 Drops74

    Geh persönlich zur Familienkasse und trage da dein Problem vor...)Nimm dein Sohn und alle Unterlagen mit.Glaub mir,so erreichst Du was...)Viel Glück...)

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    verzweiflung Kindergeld
    Antwort von XDsmilefaceXD XDsmilefaceXD

    das kannste ja vorm gericht klären!!!

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    verzweiflung Kindergeld
    Antwort von Freya37 Freya37

    Versteh ich jetzt nicht ganz aber dein Sohn hat doch Kindergeldanspruch! Wieso sollst dann zurücküberweisen? Ich würde das Gespräch direkt suchen beim Chef der Kindergeldkasse. Schildere ihm dein Problem und nimm die Unterlagen mit. Alles Gute dir

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