Wenn du die Versicherung kündigen willst, bevor die vereinbarte Laufzeit vorbei ist, zahlst du eine Art Strafgebühr und bekommst weniger zurück als wäre sie regulär ausgelaufen (z.B. bei Rentenbeginn). Diese ist in dem Fall 600 Euro.
Diese Abschläge sind rechtens und nicht anfechtbar. Das ist völlig normal, dass es eine Abschlagsgebühr gibt - sogut wie bei jeder Versicherung. Und das unterschreibt man auch, wenn man den Vertrag macht.
Allerdings sollte es möglich sein, die Beiträge auf 0 ab zu senken und damit die Versicherung ruhen zu lassen - ohne Gebühren.
Falls die Versicherung riestergefördert ist, kämen bei einer vorzeitigen Auflösung sogar noch weitere Gebühren hinzu. Denn dann würde das Finanzamt die Rückzahlung der staatlichen Zulagen und eine Nachzahlung von Steuern bei der nächsten Steuererklärung fordern.
Fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz (MEDIUS-Sachwert-Police)