Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
die müssen das Laptop nicht zurücknehmen, aber sei beruhigt... wenn Du Dir ein anderes Laptop holst, dann sieht das bestimmt nach den Anstellen genauso aus, denn da ist doch eh überall Windows 7 drin. Sieht also überall gleich aus.
Hm...was denn nun? Müssen sie es zurücknehmen oder nicht?
hmmm ja sollten die eigentlich noch zurücknehemen..,aber die notebooks bei denen sind doch meist an damit man die testen kann...
Hatte der Markt bei Deinem Einkauf Stromausfall?
Wie kann man denn so ein Ding ohne Inaugenscheinnahme kaufen? Muß ich aber auch nicht verstehen.

MadiaMarkt garantiert ein 14tägiges Rückgaberecht ab Kaufdatum.
oh... okee^^
bei jedem artikeln den du dir im laden kaufst hast du ein 14tägiges zurückgaberecht. du müsstet noch nichtmal begründen, warum du dein geld zurück haben willst.
falsch.... nur bei versandhandel.... ansonsten ist es nur kulanz des händlers wenn er es zurück nimmt... muss er aber nicht!
Freddie76 am 1. Dezember 2009 00:36 siehe meine Antwort
wer hat dir denn diesen floh ins ohr gesetzt? sofern es kein haustürgeschäft ist oder lt fernabsatzgesetz, hast du bei einwandfreier ware keinerlei rücktrittsrechte, es sein denn du hast eine GELD-ZURÜCK-GARANTIE (= eine freiwillige leistung eines verkäufers!)
Freddie76 am 1. Dezember 2009 00:44 Diesen Floh habe ich von einem freundlichen MediaMarkt Mitarbeiter als ich eine externe Festplatte ohne weitere Angabe von Gründen zurück gegeben habe. ;-)

Frage nicht uns sondern den verkäufer !! :-))
Hast du dir das Notebook überhaupt mal im Media Markt angeguckt? Ein Recht auf die Rückgabe hast du nicht, weil das Notebook ja nicht defekt ist, kannst also nur auf die Großzügigkeit der Media Markt Mitarbeiter hoffen.

Das sollte man reklamieren können, sofern dies ein echter Fehler ist. Oder du mußt den Film vorher wirklich komplett downloaden. Das sollte ggf. auch ein paar Tage später noch möglich sein! D.h. du mußt dafür Sorge tragen, daß die Leitung solange steht, wie der Film zum Download benötigt!
Vermutlich geht es nicht um Rückgaberecht sondern ums Widerrufsrecht. Am besten Du kontaktierst den Verkäufer nochmal - natürlich darfst du die Ware testen und wenn dazu erforderlich ist, dass du vorsichtig die Verpackung aufmachst, dann ist das nunmal so. Nur musst du alles unterlassen, was einen vermeidbaren Schaden verursacht.
Auszug aus dem Buch "Rechtsirrtümer":
Es gibt ein generelles Rückgaberecht von 14 Tagen. Richtig ist: Und wenn die Kaufhäuser in den 14 Tagen nach Weihnachten noch so fleißig umtauschen, solange die gekauften Waren nicht gerade mangelhaft sind, sind sie nicht einmal dazu verpflichtet. Schon gar nicht müssen sie die Waren zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen. Gekauft ist gekauft. Ein 14tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht gibt es nur nach verschiedenen Verbraucherschutzvorschriften für ganz bestimmte Verträge, so etwa bei Haustürgeschäften (§ 1 HWiG) oder bei Versandhandelskäufen (§ 3 FAbsG). Und auch das gilt nur für Verbraucher, nicht für gewerbliche Einkäufe. Und natürlich kann ein einzelner Kaufvertrag ein Rückgaberecht vorsehen - aber das tut er meist nicht
Ein normaler Händler (also stationär mit Ladenlokal etc) muss garnichts zurücknehmen. Alles was zum dem Thema herumgeistert ist nur Kulanz !
Ausschließlich bei Internet/Online- und Telefon-Käufen hast Du 14 Tage Rückgaberecht (genau Widerrufsrecht) ! Da hättest Du es auch bespielt ohne Verpackung zurückschicken können (nach aktueller Gesetzeslage).

Auf dem Beleg zu dem gekauften Video, das Dir nach dem Download per Mail zugesendet wird, kannst Du "Ein Problem melden" !
rückgaberecht hast du nur wenn der artikel schon bei kauf defekt war. der verkäufer kann es aus kulanzgründen zurück nehmen muss er aber nicht hier steht mehr dazu:http://www.myheimat.de/schrobenhausen/kaufvertrag-schriftform-und-generelles-rueckgaberecht-d8324.html
tuppergirl am 27. November 2009 16:54 ne, wenn der Artikel defekt ist, hat man das Recht zu reklamieren!
es gibt aber trotzdem kein rückgaberecht, man kann nur auf die kulanz hoffen

Das zweiwöchige Rückgaberecht gehört ins Märchenbuch. Niemand ist verpflichtet gekaufte Wahre zurückzunehmen (solange sie keine Mängel aufweist). Das basiert alles auf Kulanz des Händlers.
tuppergirl am 27. November 2009 16:53 Hmmm, das gilt aber doch für den Versandhandel, oder nicht?! Dem Verbraucher steht im Sinne des §13 BGB zweiwöchiges Widerrufs bzw. Rückgaberecht im Versandhandel zu.
sluginsland am 27. November 2009 17:02 Es geht aber nicht um den Versandhandel. Ob der Versandhandel zu einem zweiwöchigen Rückgaberecht verpflichtet ist oder ob das auch freiwillig ist, * schlagmichtot * ,kann ich jetzt nicht mit Sicherheit sagen...

auch am Weihnachtsmarktstand gehst du einen seriösen Kaufvertrag ein, deshalb hast du auch die gleichen Rechte wie z.B. im Geschäft. Allerdings was meinst du mit zweiwöchiges Rückgaberecht? Meinst du das wegen Fernabsatz??
Ja, man hat das zweiwöchige Rückgaberecht. Deshalb würde ich auch raten, immer eine Quittung zu verlangen, wenn man etwas am Weihnachtsmarkt kauft. Dann gibts auch später keine Probleme
Ich klau die einfach immer...die sind offen und ich kann sie von allen seiten betrachten, bevor ich die absäge

Am besten am jeweiligen Stand nachfragen, ggf. sich eine Quittung geben lassen.