Rückgaberecht - neue und gute Antworten

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    Frage zu Rückgabe von Kaufartikel
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Erst einmal verwechselst du hier eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Garantie mit der gesetzlich sehr wohl vorgeschriebenen Sach- und Rechtsmaengelhaftung ("Gewaehrleistung") des Haendlers. Fuer die Garantie ist der jeweilige Garantiegeber zustaendig (normalerweise ist das der Hersteller) und fuer die "Gewaehrleistung" der Haendler. Du hast dich an den Haendler gewandt und somit Gewaehrleistungsansprueche geltend gemacht.

    Die Gewaehrleistung bezieht sich aber nur auf solche Sach- und Rechtsmaengel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenuebergangs an den Kaeufee bereits vorhanden waren (also auf den Zeitpunkt, an dem dir das Teil uebergeben wurde). Sie bezieht sich ausdruecklich nicht auch auf solche Maengel, die erst spaeter auftreten. In den ersten 6 Monaten ist i.d.R. von der Vermutung auszugehen, dass ein in dieser Zeit sichtbarer Sachmangel bereits von Anfang an vorhanden war (es gibt aber Ausnahmen). Dem Haendler steht es aber frei, den Beweis dafuer anzutreten, dass der Mangel eben nicht von Anfang an vorhanden war sondern erst spaeter entstanden ist (schwierig und wird somit nur selten gemacht). Ab dem 7. Monat kann der haendler aber vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass das Ding wirklich schon von Anfang an kaputt war (ebenfalls schwierig und meist mit einem hohen Kostenrisiko verbunden).

    Wenn "im letzten Jahr" heisst, dass der Kauf schon laenger als 6 Monate zurueck liegt, kann der Haendler also diesen Beweis von dir verlangen. Wenn es zum Zeitpunkt deiner Reklamation aber noch keine 6 Monate waren, wird der Haendler kaum um die haftung im Rahmen der "Gewaehrleistung" herumkommen.

    Liegt nun wirklich ein Gewaehrleistungsfall vor und der Haendler kann weder Ersatz liefern noch reparieren, dann muss er den Kaufpreis erstatten. Du musst dich also nicht mit einem Gutschein zufrieden geben. Allerdings kann er bei einer Rueckabwicklung des Kaufvertrages (Geld zurueck) einen angemessenen Teil fuer den sog. "gezogenen Nutzen" abziehen. Schliesslich konntest du die Kamera viele Monate problemlos nutzen. Dafuer wird dann also was abgezogen. Bei einer Digitalkamera denke ich mal so um die 15% bei einem halben Jahr und um die 30% bei einem ganzen (Werte aus dem Computerbereich, die hier wohl ebenfalls anwendbar sein duerften). Gibt er dir aber einen Gutschein, duerfte dies einem Austausch gegen eine intakte Kamera gleichzustellen sein. Dabei darf er dann keinen Abzug fuer "gezogenen Nutzen" vornehmen. Gutschein duerfte in dem Fall also fuer dich guenstiger sein als Bargeld.

    Voraussetzung ist aber immer, dass ueberhaupt ein Gewaehrleistungsfall vorliegt. Moeglicherweise handelt es sich bei dem Angebot des Haendlers aber um das einer Kulanzruecknahme.

    Vielleicht hast du aber auch noch eine Herstellergarantie auf die Kamera. Da musst du mal nachsehen, ob die noch gueltig ist (hierfuer gibt es - wie gesagt - keine gesetzliche Regelung) und welche Leistungen dir in deinem Fall aus der Garantie zustehen. Geld zurueck wird es da aber ganz sicher nicht geben (schliesslich hat der Hersteller ja auch nie Geld von dir bekommen), moeglicherweise aber ne neue Kamera oder es wird die kaputte repariert.

    Kommentar von Chris9282 Chris9282

    Danke für die Belehrung bzgl. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, aber darum ging es nicht. Denn der Händler hat die Rückgabe bereits akzeptiert (also ein Gewährleistungsfall liegt, wie man eingangs meinem Text entnehmen konnte, bereits vor).

    Also die Frage war nicht "Ist der Kunde an dem Schaden schuld und wenn nicht kann er es beweisen?" sondern meine Frage war ob ich - da die Herrschaften weder die Kamera reparieren, noch umtauschen können (aus genannten Gründen - eine Gutschrift in Kauf nehmen muss oder ob ich den Kaufpreis zurückverlangen kann.

    Trotzdem danke für die Antwort.

    Habe zwischenzeitlich den Online-Versand angeschrieben, darin steht dass ich auf Rückerstattung des Kaufpreises bestehe (da ich wie gesagt noch Gewährleistung habe und da der Online-Versand bzw. Händler weder in der Lage ist, das Gerät zu reparieren, noch umzutauschen).

    LG

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Noch einmal: Bei der kaufpreiserstattung kann der Haendler einen Abzug fuer den "gezogenen Nutzen" vornehmen, beim Gutschein kann er es hingegen nicht.

    Ob ein Gewaehrleistungsfall vorliegt oder nicht, geht aus deinem Beitrag auch nicht eindeutig hervor. Es kann sich durchaus auch um einen Erledigungsvorschlag des Haendlers handeln, um die Sache ohne weitere Pruefung bezueglich des Vorhandenseins von Gewaehrleistungsanspruechen aus der Welt zu schaffen. Es kann also auch ein reines Kulanzangebot sein (in etwa so zu verstehen: "Wenn du den Gutschein nimmst, ist die Sache fuer uns erledigt und wir pruefen dann nicht mehr, ob ueberhaupt ein Anspruch bestanden hat".)

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    Frage zu Rückgabe von Kaufartikel
    Antwort von SaFle SaFle

    Quelle: http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitun...

    Wann greift das Gewährleistungsrecht?

    Das Gewährleistungsrecht greift, wenn die Ware mangelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn

    sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet , sie keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten darf, zuviel, zu wenig oder falsche Ware geliefert wird. Pflichten des Verkäufers / Nachbesserung

    Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Wahl des Käufers

    die Ware zu reparieren oder für Ersatz zu sorgen. Die gewählte Art der Nachbesserung muss für den Verkäufer zumutbar sein.

    In aller Regel hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Gelingt ihm die Nachbesserung nicht, kann der Kunde

    den Kaufpreis mindern. Dann braucht er nur den geminderten Kaufpreis zahlen bzw. kann einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. vom Vertrag zurücktreten. Er bekommt sein Geld zurück, hat aber die Ware sowie möglicherweise gezogene Nutzungen zurückzugeben. vom Händler Schadensersatz verlangen. Dies ist möglich, sofern der Händler nicht beweisen kann, dass ihn an dem Mangel kein Verschulden (Verursachen des Mangels, ihn kennen oder kennen müssen) trifft. Das Vorliegen eines konkreten Schadens muss der Kunde beweisen.

    Mit Gutscheinen braucht sich der Kunde nicht zu begnügen!

    Kommentar von Chris9282 Chris9282

    Danke für den Hinweis.

    Also da dieser Online-Versand nicht in der Lage ist, das Gerät umzutauschen (da nicht mehr vorrätig) und auch nicht zu reparieren, denke ich mal, dass es mein gutes Recht ist, den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen.

    LG

    Kommentar von SaFle SaFleSaFle

    So sehe ich das auch.

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    Frage zu Rückgabe von Kaufartikel
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Natürlich hast du das Recht auf Rückzahluing des Preises. Du musst dich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen. Schreibe ihnen, dass du auf Rückzahlung bestehst. Kontonummer, Frist 10 Tage, gut ist.

    Kommentar von Chris9282 Chris9282

    Ok, danke.

    Ich probier's. Warte aber vorher noch mal ab, ob jemand hier einen Gesetzestext o. Paragraphen weiß, der das bestätigt.

    LG

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    Rückgaberecht bei Privatkauf von Autos
    Hilfreichste Antwort von hondaautofan hondaautofan

    Es gibt kein Rückgaberecht bei Fehlkauf.

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    Umtauschrecht/Rückgabe von Schuhen
    Antwort von Iza20 Iza20

    Also grundsätzlich kannst du alles innerhalb einer 14 Tagefrist zurückbringen. Allerdings hast du gut erkannt, es handelt sich "eigentlich" um Kulanz, wenn ein Geschäft dir den Artikel umtauscht oder den Preis zurückzahlt. In deinem Fall sollte es aber kein Problem geben mit der Rückgabe.

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    Umtauschrecht/Rückgabe von Schuhen
    Antwort von adminrasen adminrasen

    Hi Fegerchen,

    wie die anderen hier schon geschrieben haben: Im stationären Handel hast Du kein Recht auf Umtausch, wenn die Schuhe keine Mängel haben (also nicht richtig vernäht sind oder so), die Größe und ein nicht passen der Einlegesohlen ist kein ausreichender Mangel, weil die Möglichkeit bestand, den Schuh anzuziehen und evtl. die Einlegesohlen vor dem Kauf hereinzulegen. Das sagt das Gesetz. In der Praxis wird aber kein Händler dir zumindest einen Umtausch verweigern, das ist dann aber Kulanz und Zeichen der Kundenfreundlichkeit des Händlers. Die meisten Ketten haben das eh in Ihrer Firmenpolitik verankert, aber auch kleinere Einzelhändler sollten das problemlos machen. Online hast Du zwei Wochen das Recht auf Rückgabe ohne Angabe von Gründen, also ist das auch kein Problem.

    Viele Grüße Online hast Du

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    Umtauschrecht/Rückgabe von Schuhen
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Laut Fernabsatzgesetz hast du bei Onlinekauf ein 14-tägiges Rückgaberecht.

    Schick die Schuhe zurück und tritt vom kauf zurück bzw bitte um Zusendung der passenden Größe.

    Achtung: Die 14 tage sind fast rum!

    Bei kauf im Geschäft, wo du probieren konntest, ist es Kulanzsache des Verkäufers.

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    Umtauschrecht/Rückgabe von Schuhen
    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Kulanz. 14 Tage Rückgabe- und Umtauschrecht hat man nur, wenn man bestellt oder die Ware an sich nicht in Ordnung ist. Dafür kann man sie ja Anprobieren. Wenn man Einlagen braucht, bedenkt man das ja vorher oder nimmt sie gleich mit.

    Aber wenn du den Bon hast und man an den Sohlen ja sieht, dass sie noch nicht oder eben nur zum Probieren getragen wurden, dürfte es kein Problem sein. Die meisten Geschäfte wollen wegen einem einzigen Verkauf ja nicht ihre Kunden vergraulen.

    Kann aber sein, dass sie kein Geld zurückgeben, sondern nur eine Gutschrift. Erstmal solltest du ja eh danach fragen, ob du sie umtauschen kannst in eine größere Größe.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    sry, falscher Beitrag

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    Umtauschrecht/Rückgabe von Schuhen
    Antwort von UmeaM UmeaM

    Normalerweise gilt: Umtausch innerhalb von 14 Tagen mit Kassenbon! Bei Deichmann sollte der Karton dabei sein, Preisschilder kann man wieder ankleben! Frag einfach nochmal nach!

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    Rückgaberecht bei Privatkauf von Autos
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Punkt eins: Es gibt keinen Privat-Händler.

    Punkt zwei: Es gibt auch kein Rückgaberecht außer bei Fernabsatzgeschäften.

    Punkt drei: Du hast leider keine Ahnung vom Autokauf.

    Punkt vier: Deine Probleme diesbzgl. sind vorprogrammiert.

    Punkt fünf: Ist nicht persönlich gemeint.

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    Hygieneprodukte - Kein Rückgaberecht?
    Antwort von nullEuro nullEuro

    Tja, ist aber auch scheiße für den Laden, wenn sich jeder die Dinger in die Ohren stopft und nach 5 Minuten sein Geld wieder haben will. Zurücknehmen müssen sie sie aber glaube ich schon

    Kommentar von Aloscha2708 Aloscha2708Aloscha2708

    So ist doch das Business...Und was soll ich mit Kopfhörern die ich nicht mehr will?

    Kommentar von nullEuro nullEuronullEuro

    Und was sollen die mit benutzten Kopfhörern? (besonders bei diesen wiederlichen In-Ear Stöpseln) ;) Man muss das auch immer aus Sicht des Ladens betrachten, die haben nunmal auch nix zu verschenken und für sowas zahlen alle drauf. Aber wie gesagt ich bin der Meinung die müssen zurückgenommen werden. Nächstes mal fragen ob du sie vor dem Kauf testen darfst.

    Kommentar von Aloscha2708 Aloscha2708Aloscha2708

    Ja, es ist ja auch so schwer sie zu waschen! Ne ehrlich, ich könnte des sogar selber machen...Hab 1x reingesteckt, gehört und sofort zurück...Aber naja verstehe schon das die ihr Geld auch verdienen müssen...

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    Rückgaberecht bei Privatkauf von Autos
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    Theoretisch hast du ein rückgaberecht bei Mängeln die verschwiegen wurden und auch nicht im Kaufvertrag stehen. Ohne Kaufvertrag ist das schwerer. Dennoch wird dir ein Privatverkäufer das auto nicht einfach so wieder zurücknehmen, wenn es mängel hat die er beim kauf verschwiegen hat. da hilft fast nur der gang zum anwalt.

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    Rückgaberecht bei Privatkauf von Autos
    Antwort von neurodoc neurodoc

    Was ist ein Privathändler?

    Händler = Garantie

    Privat = keine Garantie

    Kommentar von ayhanguel ayhanguel

    Im Vetrag steht nichts von Garantie. Der Verkäufer meinte das das auto keine Mängeln hat. Auto ist sehr schön nur ich Vertraue den nicht so ganz. Der sagte aber das der das Auto nicht zurück nimmt.

    Kommentar von oldmetallman oldmetallmanoldmetallman

    Händler = Gewährleistungspflicht

    Privat = keine Gewährleistungspflicht

    Garantie können beide geben, müssen tut das aber keiner von beiden.

    ayhagel, was kaufst du überhaupt ein Auto von einer Person, der du nicht traust? Ein Rückgaberecht gibt es sowieso nicht in Deustchland. Es gibt ein 2 wöchiges Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel oder bei so genannten Haustürgeschäfften, bei denen dich ein Verkäufer uneingeladen kontaktiert.

    Bestellst du also etwas im Internet bei einem Händler, hast du 2 Wochen Widerrufsrecht, genauso wenn du dir am Bahnhof oder an deiner Haustür oder am Telefon ein Fernsehzeitungsabo aufschwatzen lässt, ansonsten nicht. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag kann für dich bei arglistiger Täuschung entstehen.

    LinuxCobra, das gilt nur im Bezug auf arglistige Täuschung (vertuschter Unfallschaden, manipulierter Tacho, etc.) aber nicht bei Mängeln wie einem Auspuff desen Halterung nach 3 Wochen abfällt, oder einem plötzlich defektem Radlager.

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    Recurvebogen nach 4-tägiger Benutzung zurückschicken?
    Antwort von deepblue80 deepblue80

    Da Du den Gegenstand bereits benutzt hast, kannst Du ihn nicht mehr umtauschen.

    Kommentar von Orkkrieger OrkkriegerOrkkrieger

    Danke!

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    Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz - Teilrückgabe?
    Antwort von BarneyGumple BarneyGumple

    Hallo,

    das Fernabsatzgesetz soll dich ja nur schützen, da du die Ware nicht wie im Geschäft anfassen kannst. Ergo wenn du in den Laden gehst, dir das 100Pack anschaust und es dir ja auch zusagt, kannst du ja nicht einfach 30Stk zurück geben. Ware war ja anscheinend ok und hat deinen Ansprüchen entsprochen.

    Umgekehrt, wie soll der Händler 30 lose Karten verkaufen?

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    Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz - Teilrückgabe?
    Antwort von apoc1984 apoc1984

    Nur die kompletten Packungen... Die anderen kannst du zerreissen oder als Tisch- Untersetzer nehmen damit der Tisch nicht mehr wackelt...

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    Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz - Teilrückgabe?
    Antwort von Philmor Philmor

    Kommt darauf an, wie es auf deiner Rechnung steht. Wenn da zwei Posten sind, beide jeweils für 100 Karten, dann kannst du jeden Posten einzeln zurückgeben. Wenn dort nur Steht 200 Hochzeitskarten, als einzelner Posten, dann kannst du nur entweder alle 200 zurückgeben oder alle behalten.

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    Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz - Teilrückgabe?
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    nein, natürlich nur komplette packungen.

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    Gekauftes Gerät ständig kaputt – bekomme ich mein Geld zurück?
    Antwort von teuto47 teuto47

    Nach 2 Mal ohne Erfolg hast du Anspruch auf Ersatz oder Geld zurück.

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    Gekauftes Gerät ständig kaputt – bekomme ich mein Geld zurück?
    Antwort von Snake34 Snake34

    Wenn 3 Mal erfolglos repariert wurde dann Geld zurück. Setz Dich mit denen in Verbindung, vielleicht sind sie kulant und Du bekommst Dein Geld zurück.

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