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Rückgaberecht - neue und gute Antworten Rückgaberecht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Notebook angestellt -Rückgabe?

anonym
beantwortet von Schnydr am 1. Dezember 2009 07:52
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die müssen das Laptop nicht zurücknehmen, aber sei beruhigt... wenn Du Dir ein anderes Laptop holst, dann sieht das bestimmt nach den Anstellen genauso aus, denn da ist doch eh überall Windows 7 drin. Sieht also überall gleich aus.


Notebook angestellt -Rückgabe?

anonym
beantwortet von Bumblechen am 1. Dezember 2009 01:15
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Hm...was denn nun? Müssen sie es zurücknehmen oder nicht?


Notebook angestellt -Rückgabe?

anonym
beantwortet von fkl123 am 1. Dezember 2009 00:40
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hmmm ja sollten die eigentlich noch zurücknehemen..,aber die notebooks bei denen sind doch meist an damit man die testen kann...


Notebook angestellt -Rückgabe?

anonym
beantwortet von Malustra am 1. Dezember 2009 00:37
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Hatte der Markt bei Deinem Einkauf Stromausfall?

Wie kann man denn so ein Ding ohne Inaugenscheinnahme kaufen? Muß ich aber auch nicht verstehen.


Notebook angestellt -Rückgabe?

Freddie76
beantwortet von Freddie76 am 1. Dezember 2009 00:35
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MadiaMarkt garantiert ein 14tägiges Rückgaberecht ab Kaufdatum.

Kommentar von AllesKacke am 1. Dezember 2009 00:38

oh... okee^^


Notebook angestellt -Rückgabe?

ziuwari
beantwortet von ziuwari am 1. Dezember 2009 00:32
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wenn du ein anderes dort kaufst... denke schon


Notebook angestellt -Rückgabe?

anonym
beantwortet von PabloKarotti am 1. Dezember 2009 00:32
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bei jedem artikeln den du dir im laden kaufst hast du ein 14tägiges zurückgaberecht. du müsstet noch nichtmal begründen, warum du dein geld zurück haben willst.

Kommentar von AllesKacke am 1. Dezember 2009 00:33

falsch.... nur bei versandhandel.... ansonsten ist es nur kulanz des händlers wenn er es zurück nimmt... muss er aber nicht!

Kommentar von 03d79d397c8a200fa08888d7a07c52b1smallFreddie76 am 1. Dezember 2009 00:36

siehe meine Antwort

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 1. Dezember 2009 00:39

wer hat dir denn diesen floh ins ohr gesetzt? sofern es kein haustürgeschäft ist oder lt fernabsatzgesetz, hast du bei einwandfreier ware keinerlei rücktrittsrechte, es sein denn du hast eine GELD-ZURÜCK-GARANTIE (= eine freiwillige leistung eines verkäufers!)

Kommentar von 03d79d397c8a200fa08888d7a07c52b1smallFreddie76 am 1. Dezember 2009 00:44

Diesen Floh habe ich von einem freundlichen MediaMarkt Mitarbeiter als ich eine externe Festplatte ohne weitere Angabe von Gründen zurück gegeben habe. ;-)


Notebook angestellt -Rückgabe?

naturfreund100
beantwortet von naturfreund100 am 1. Dezember 2009 00:31
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Frage nicht uns sondern den verkäufer !! :-))


Notebook angestellt -Rückgabe?

anonym
beantwortet von dita1988 am 1. Dezember 2009 00:31
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Hast du dir das Notebook überhaupt mal im Media Markt angeguckt? Ein Recht auf die Rückgabe hast du nicht, weil das Notebook ja nicht defekt ist, kannst also nur auf die Großzügigkeit der Media Markt Mitarbeiter hoffen.


Fehler in gekauftem Film von Apple iTunes - Rückgaberecht?

wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 29. November 2009 14:45
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Das sollte man reklamieren können, sofern dies ein echter Fehler ist. Oder du mußt den Film vorher wirklich komplett downloaden. Das sollte ggf. auch ein paar Tage später noch möglich sein! D.h. du mußt dafür Sorge tragen, daß die Leitung solange steht, wie der Film zum Download benötigt!


Ausgepackte Ware zurückgeben?

anonym
beantwortet von MarianneW am 29. November 2009 12:49
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Vermutlich geht es nicht um Rückgaberecht sondern ums Widerrufsrecht. Am besten Du kontaktierst den Verkäufer nochmal - natürlich darfst du die Ware testen und wenn dazu erforderlich ist, dass du vorsichtig die Verpackung aufmachst, dann ist das nunmal so. Nur musst du alles unterlassen, was einen vermeidbaren Schaden verursacht.


Ausgepackte Ware zurückgeben?

anonym
beantwortet von Christoph94 am 29. November 2009 12:40
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Auszug aus dem Buch "Rechtsirrtümer":

Es gibt ein generelles Rückgaberecht von 14 Tagen. Richtig ist: Und wenn die Kaufhäuser in den 14 Tagen nach Weihnachten noch so fleißig umtauschen, solange die gekauften Waren nicht gerade mangelhaft sind, sind sie nicht einmal dazu verpflichtet. Schon gar nicht müssen sie die Waren zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen. Gekauft ist gekauft. Ein 14tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht gibt es nur nach verschiedenen Verbraucherschutzvorschriften für ganz bestimmte Verträge, so etwa bei Haustürgeschäften (§ 1 HWiG) oder bei Versandhandelskäufen (§ 3 FAbsG). Und auch das gilt nur für Verbraucher, nicht für gewerbliche Einkäufe. Und natürlich kann ein einzelner Kaufvertrag ein Rückgaberecht vorsehen - aber das tut er meist nicht


muss der händler defektes spielzeug (ohne verpackung) zurücknehmen?

anonym
beantwortet von Kaufberater am 29. November 2009 06:42
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Ein normaler Händler (also stationär mit Ladenlokal etc) muss garnichts zurücknehmen. Alles was zum dem Thema herumgeistert ist nur Kulanz !

Ausschließlich bei Internet/Online- und Telefon-Käufen hast Du 14 Tage Rückgaberecht (genau Widerrufsrecht) ! Da hättest Du es auch bespielt ohne Verpackung zurückschicken können (nach aktueller Gesetzeslage).


Fehler in gekauftem Film von Apple iTunes - Rückgaberecht?

Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 28. November 2009 21:46
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Auf dem Beleg zu dem gekauften Video, das Dir nach dem Download per Mail zugesendet wird, kannst Du "Ein Problem melden" !


Hat man auch bei Weihnachtsmärkten zweiwöchiges Rückgaberecht?

anonym
beantwortet von JeanRutti am 27. November 2009 16:53
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rückgaberecht hast du nur wenn der artikel schon bei kauf defekt war. der verkäufer kann es aus kulanzgründen zurück nehmen muss er aber nicht hier steht mehr dazu:http://www.myheimat.de/schrobenhausen/kaufvertrag-schriftform-und-generelles-rueckgaberecht-d8324.html

Kommentar von B412a50c117f2a0fe1f5361e4d36ad99smalltuppergirl am 27. November 2009 16:54

ne, wenn der Artikel defekt ist, hat man das Recht zu reklamieren!

Kommentar von JeanRutti am 27. November 2009 17:12

es gibt aber trotzdem kein rückgaberecht, man kann nur auf die kulanz hoffen


Hat man auch bei Weihnachtsmärkten zweiwöchiges Rückgaberecht?

sluginsland
beantwortet von sluginsland am 27. November 2009 16:51
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Das zweiwöchige Rückgaberecht gehört ins Märchenbuch. Niemand ist verpflichtet gekaufte Wahre zurückzunehmen (solange sie keine Mängel aufweist). Das basiert alles auf Kulanz des Händlers.

Kommentar von B412a50c117f2a0fe1f5361e4d36ad99smalltuppergirl am 27. November 2009 16:53

Hmmm, das gilt aber doch für den Versandhandel, oder nicht?! Dem Verbraucher steht im Sinne des §13 BGB zweiwöchiges Widerrufs bzw. Rückgaberecht im Versandhandel zu.

Kommentar von 94c936dc726644ac1d944b0c5714b2b3smallsluginsland am 27. November 2009 17:02

Es geht aber nicht um den Versandhandel. Ob der Versandhandel zu einem zweiwöchigen Rückgaberecht verpflichtet ist oder ob das auch freiwillig ist, * schlagmichtot * ,kann ich jetzt nicht mit Sicherheit sagen...


Hat man auch bei Weihnachtsmärkten zweiwöchiges Rückgaberecht?

tuppergirl
beantwortet von tuppergirl am 27. November 2009 16:50
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auch am Weihnachtsmarktstand gehst du einen seriösen Kaufvertrag ein, deshalb hast du auch die gleichen Rechte wie z.B. im Geschäft. Allerdings was meinst du mit zweiwöchiges Rückgaberecht? Meinst du das wegen Fernabsatz??


Hat man auch bei Weihnachtsmärkten zweiwöchiges Rückgaberecht?

anonym
beantwortet von Tautropfen89 am 27. November 2009 16:50
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Ja, man hat das zweiwöchige Rückgaberecht. Deshalb würde ich auch raten, immer eine Quittung zu verlangen, wenn man etwas am Weihnachtsmarkt kauft. Dann gibts auch später keine Probleme


Hat man auch bei Weihnachtsmärkten zweiwöchiges Rückgaberecht?

anonym
beantwortet von HerrHagenblech am 27. November 2009 16:50
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Ich klau die einfach immer...die sind offen und ich kann sie von allen seiten betrachten, bevor ich die absäge


Hat man auch bei Weihnachtsmärkten zweiwöchiges Rückgaberecht?

monster900
beantwortet von monster900 am 27. November 2009 16:49
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Am besten am jeweiligen Stand nachfragen, ggf. sich eine Quittung geben lassen.



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