Im Grunde hast du eine Hersteller Garantie. Der Anbieter deines Gerätes würde es ebenfalls nur zum Hersteller einsenden. Sprich, kontaktiere den Hersteller deines Gerätes und erfrage deine Möglichkeiten.
Gruß
Im Grunde hast du eine Hersteller Garantie. Der Anbieter deines Gerätes würde es ebenfalls nur zum Hersteller einsenden. Sprich, kontaktiere den Hersteller deines Gerätes und erfrage deine Möglichkeiten.
Gruß
am besten am land selbst nachschauen oder beim amtsgericht nachfragen
Dann wende dich doch mal an den Handyhersteller.
14 Tage Rückgaberecht
"Der Käufer hat maximal 14 Tage Zeit, sein Widerrufs- oder Rückgaberecht auszuüben, also Ware zurück zu geben", erklärt Verbraucherschützer Meinecke und ergänzt: "Erhält der Verbraucher die Widerrufsbelehrung erst mit der Ware, also nach Vertragsabschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat." Die Frist beginne dann am Tag nach Erhalt der Ware. "Belehrt der Verkäufer seinen Kunden falsch, kann zeitlich unbeschränkt widerrufen werden", sagt Meinicke. Rückgabe ohne Begründung
Einen Grund für den Widerruf oder die Rückgabe muss der Käufer nach Angaben von Thorsten Meinicke nicht angeben. "Der Händler muss die Ware unabhängig von den Motiven des Verbrauchers zurück nehmen", stellt der Rechtsanwalt klar. Geld zurück statt Warengutschein
"Der Verkäufer muss dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten, da es sich juristisch gesehen um eine Rückabwicklung des Kaufvertrags handelt", erklärt Verbraucherschützer Meinicke. Anders als beim freiwilligen Umtausch im Einzelhandel genügt ein Warengutschein nach Aussagen des Fachmanns nicht.
Der Paragraf 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches zählt allerdings einige Warengruppen auf, für die kein Widerrufsrecht gilt. Hierzu gehören unter anderem Datenträger wie CDs, DVDs oder Blu-ray-Medien mit Musik, Filmen oder Software, die der Verbraucher entsiegelt hat.
quelle :http://www.netzwelt.de/news/81427-umtausch-rueckgabe-regeln-online-einkauf.html
warum bestellt man sich bei ebay was für 17.000 Euro wenn man sich nicht ganz sicher ist?? wenn es ein gewerblicher verkäufer war denke ich schon das das noch geht! Privat denke ich eher nicht... Aber das muss doch irgendwo stehen! Und wenns nicht geht wünsche ich dir viel spaß mit dem scheinbar ungewollten teil... ;o)
ein Recht auf Rückgabe gibt es nicht. Auch nicht bei einem gewerblichen Verkäufer. Da hast Du nur die gesetzliche Garantie. Rücknahme gibt es nur aus Kulanz. Aber es gibt keine Gesetz dafür.
Doch, bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften von einem gewerblichen Händler gibt es ein 14-tägiges Rückgabelrecht - aber nicht bei allen Dingen. ;)
Ja das habe ich ja oben geschrieben.
Wo?^^ Aber nicht in deiner Antwort. ;)
Im Übrigen noch als Nachtrag: es gibt keine gesetzliche "Garantie". Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung oder neudeutsch: Sachmängelhaftung. Ein kleiner aber feiner Unterschied, der ebay-Verkäufer (vor allem Private) oft Ärger einbringt...
Auch nicht richtig, lieber Stint. EIne Garantie hat man per Gesetz nicht, sondern nr, sofern Verbraucher und Unternehmer, eine gesetzliche Gewährleistung. Alles andere liegt in freiweilliger Basis, denn eine Garantie bedeutet das Geradestehen für Mängel ohne Verschulden. Sehr riskant für den Unternehmer. In Bezug auf den Termini "Rückgaberecht" hast Du recht: Das gibt es nicht, es gibt aber ein Widerrufsrecht. Also, lieber Stint, bevor Du Dich dabrüber aufregst, dass andere falsche Ratschläge erteilen solltest Du DIch in dieser Beziehung selbst an die Nase fassen
nur wenn es ein gewerblicher verkäufer ist. private verkäufer können rückgabeleistungen ausschließen. aber was kauft man denn für 17.000 euro bei ebay. du kannst das ganze aber auch nicht unbegrenzt lange zurückgeben. Schaue in den Rückgabe- und Widerrufsbedingungen des Verkäufers nach. Die werden einem bei jedem gewerblichen Verkäufer bei Ebay zugesandt. Mindestens sind das aber zwei Wochen in denen du das ganze zurückgeben kannst.
Versetze dich in die Lage des Verkäufers, dem ggf. Kosten entstanden sind.
Rückgaberecht: Was stand im Angebot? Das ist bindend, es sei denn, die Angebotsbeschreibung ist definitiv falsch onder irreführend.
Ich weiß ja nicht was du für so viel Geld gekauft hast. Aber bevor ich so viel ausgebe, überlege ich mir das doch vorher. Normal hast du kein Rückgaberecht. Es sei denn der Verkäufer ist kulant. Meist steht ja dabei, Privatverkauf, keine Rücknahme,
klar, erst mal bezahlen, dann wieder zurückgeben. Schritt eins: bezahlen. hihihi
...was steht denn in der beschreibung? da muss das doch eindeutig erklärt sein
Nur, wenn es kein privater Verkäufer war.
nur wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist
Bei einer Privatperson, oder einem Gewerbetreibenden?
Nein, das Geschäft muß auch den Gewinn zurückerstatten. Allerdings nur in der Form, in der er vorlag. War es Bargeld, gibt es Bargeld wieder, war es ein Gutschein halt einen Gutschein.
Ja,Gutscheine etc. müssen nicht ausbezahlt werden!!!!!!!!!!
Es gibt mindestens ein Gerichtsurteil nach dem Ware nicht in der Originalverpackung zurückgeschickt werden muß und auch kein Retourenaufkleber benutzt werden muß. Beides kann beschädigt oder weg sein, der Verbraucher wird so in seinem Recht eingeschränkt weil er dann die Ware ja nicht mehr zurück geben kann.
Es ist aber möglich das wegen des fehlenden Kartons vor allen Dingen wenn es sich um den Warenkarton, nicht um die Umverpackung, handelt vom Händler eine Verschlechterung der Ware vorgebracht wird.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2005/03/08/olg-hamm-rueckgabe-auch-ohne-origina...
Nein, setze dich umgehend mit Amazon in Verbindung, schreib ne Mail oder so. Frage an, wie du ihn zurücksenden kannst, da der Karton kaputt ist. Übrigens habe ich mal gehört, dass es einen Gerichtsbeschluss oder so geben soll, wo man dem Käufer nicht zumuten kann, sämtliche Kartone aufzubewahren. Das hätten zwar die Händler gern, aber es ist kein Gesetz. Also , dann schnell - schreib hin.
Ja das funktioniert schon an dem Karton solls nicht liegen und wenn die sich wegen dem beschweren, dann bezahlst du ebend den KArton. ABer werden sie schon nicht die wollen ja keine Kunden verlieren.
das gilt nur für gewerbliche Verkäufer! Lies mal bitte nach, es wurde bei einem privaten Verkäufer gekauft.