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willst Du jetzt ein Auto klauen und kurzschließen oder was??

mhhhh im normalfall bin mir aber nicht zu hundertprozent sicher am zündschloss den die zündung soll ja erst laufen wenn schlüssel drin steckt und umgedreht is würde ich sagen aber wie gesagt bin mir net 100 prozent sicher..
Lass das lieber in einer Meister-Werkstatt machen.Sonst gibt das nichts.
Okey cool^^
Naja bin 1 mal mit einen Pocketbike auf einen Spielplatz gefahren aber das Verfahren wurde gegen das Bike (muss es abgeben zur Verschrottung) eingestellt und bekomme keiner Führerschein sperre.
Vielen Vielen Dank !

OK, dann fangen wir mal an:
1. Mit dem Führerschein Klasse A1 kannst du Zweiräder fahren bis 125 ccm. Dazu gehören natürlich auch die 125er Roller. Es gibt aber auch andere Zweiräder (keine Roller), welche besser sind.
2. Für einen Rolleranhänger brauchst du keinen besonderen Führerschein mehr.
3. Erst mal die Geschwindigkeit. Mit 16 darfst du mit einem 125ccm Zweirad 80 km/h fahren. D.h. das Moped oder der Roller muß auf 80 km/h begrenzt oder gedrosselt sein.
4. Da für die Autobahn vorgegeben ist, dass die Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h betragen muss, du aber ein Moped oder Roller mit 80 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren darfst, kannst du natürlich auch auf der Autobahn fahren.
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Zusätzliche Informationen:
5. Mit 80 km/h auf der Autobahn ist erlaubt, das ist etwa LKW-Geschwindigkeit und ist dadurch nicht berauschend, evtl auch nicht so ungefährlich. Ohne LKW´s (z.B. am Sonntag) macht das aber auch Spaß.
6. Wenn du ein auf 80 km/h gedrosseltes Zweirad hast, dann kannst du die Drossel mit 18 rausnehmen. Ab 18 Jahren gilt mit A1 nur noch die 125 ccm Beschränkung, von der Geschwindigkeit her gibt es keine Grenze mehr. Und es gibt 125er, welche sogar 120-140 km/h laufen.
7. Wenn du den A1 machst, dann beginnt die Probezeit zu laufen. Wenn du keine groben Verstöße hast, welche die Probezeit verlängern, dann hast du später, wenn du Klasse B machst für PKW, die Probezeit schon so gut wie rum. Probezeit gibt es nämlich nicht für jeden Führerschein sondern nur einmal.
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Und zur Anlage im Helmfach - prinzipiell erlaubt ja. Aber Musik hören während der Fahrt kann gefährlich sein. Gerade auf einem Zweirad braucht man eine etwas größere Lautstärke, um etwas zu hören. Und das führt dann dazu, dass andere Sachen untergehen. Ist das Gehör im Verkehr beeinträchtigt, dann ist das sogar strafbar. Ich würde auf eine solche Anlage also eher verzichten.
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Ansonsten viel Spaß mit dem A1-er

Na klar, härtere Federn geben mehr Anzug.Schau mal bei Malossi.
Muss man nicht zu Beginn des Jahre die Kennzeichen kaufen?
Nö.... mehr Hubraum würde helfen, oder eine programmierbare Blackbox zur Änderung der Steuerzeiten.
Ist aber illegal....
Gruß, BigBee
was muss ich denn alles abgeben? Fahrzeugpapiere sind jetzt ja weg! reicht das kennzeichen?

Das geht bei Versicherungskennzeichen eher nicht, bei Autos, Motorrädern allerdings ja.
Hast Du eine Kopie vom Fahrzeugbrief oder bekommt man nicht extra so eine Bescheinigung über die Abmeldung?
Die gibst Du bei der Versicherung ab (schickst sie hin) und die überweisen dann Dein Geld zurück. Das dürfte nicht bis Mai dauern!
die versicherung wird dir bei Abmeldung des Fahrzeuges den zuviel gezahlten überweisen. Abholen wird wohl kaum gehen.
hallo
Ich kenne jetzt nur einen Aerox 50er und Aerox "r" 50er . Der Aerox 50 kann vom Händler auf 25.
Bitte mache deine Frage bisschen präziser. :)
edit: Baujahr sind die vor 2003 am besten finde ich.:D