Riester - neue und gute Antworten

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    Riester Rente in Elternzeit wie gehts dann weiter?
    Antwort von answer777 answer777

    Also lese ich das richtig? Ihr wollt 60 statt 80 zahlen? Und für die 20 auf die Zulagen verzichten? Sorry, aber das wäre milde gesprochen - unvernünftig. An den 20 Euro sollte es doch nicht scheitern, oder?

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    Riester Rente in Elternzeit wie gehts dann weiter?
    Antwort von answer777 answer777

    Ja, die 154 stehen Euch zu und auch die 300 Kinderzulage. Damit die Euch auch weiterhin zustehen, solltet Ihr die 4% zahlen. Rechnet doch mal selbst: 4% von 2000 Euro sind 80 Euro. Das mal 12 = 960 Euro. Für 960 Euro "Erspartes" bekommt Ihr dann 454 an Zulagen. Zeigt mir mal eine Kapitalanlage, die eine sicherere Rendite von über 50% pro Jahr abwirft? Daher: den 4% nicht widersprechen und sparen. Im Alter könnt Ihr es brauchen! Jede Wette!

    Kommentar von Virusburn Virusburn

    sorry ein Fehler vom mir sie hat ca. 2000 Netto. Somit wären es ca 125 Euro monatlich und das ist ihr zuviel sie hat ja schon eine Absicherung Fonds gebunden in die sie monatlich 100 Euro zahlt..

    Und 2tens bekommt sie die 454 ja nur die ersten 25 Jahre meine ich dann zählt das ja nicht mehr dann bekommt sie nur die 154 weil das KInd dann über 25 Jahre ist.

    Und was sagst du dazu? http://www.riesterrentenbetrug.de/2.html

    Kommentar von Thommy06 Thommy06Thommy06

    Netto ist wurscht, was hat sie brutto ?

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    Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich??
    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, über den Status eines Vertrages gibt es nicht mehr viel zu schreiben, es ist alles gesagt worden.

    Es ist nun zu prüfen, ob Deinem Mann noch Druckstücke der Gesellschaft aus dieser Zeit noch vorliegen. Da könnte man den Wahrheitsgehalt der damaligen Aussagen des Vermittlers prüfen. 20% Rendite ist schon ein sehr stark überzogenes Stück.

    Auch SgtMiller hat unbedingt recht mit seiner Aussage, dass eine Kündigung nun den totalen Verlust erst wirklich sanktioniert, auch wenn Deine Reaktion mehr als nur verständlich ist. Such Dir in Deiner Nähe einen neutralen und wirtschaftlich von den Versicherern unabhängigen (ehemals gerichtlich zugelassenen) Versicherungsberater. Dieser Personenkreis ist zur Rechtsberatung berechtigt und darf auch Deine/Eure Interessen gegenüber dem Versicherer vertreten.

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    Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich??
    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Da Dein Mann ja anscheinend einem Vermögensberater der DVAG sein Vertrauen geschenkt hat ist es zu so einer Misere gekommen. Die Polic AM ist auch bedingt durch den Strukturvertrieb DVAG ein kostenintensives Produkt.

    Jetzt heißt es erstmal ruhigen Kopf bewahren und keine voreiliegen Handlungen/Kündigungen durchführen sonst ist der Verlust realisiert. ** Wichtig !

    Nicht kündigen, nur beitragsfrei stellen !**

    Zum Ende der Laufzeit muss jeder Anbieter die eingezahlten Beiträge und Zulagen auszahlen, somit wäre zumindest der reine Geldbetrag gerettet.

    Für die Zukunft einen von Gesellschaften unabhängigen Versicherungsmakler beauftragen, es gibt genügend Anbieter mit niedrigerer Kostenquote. Die auch trotz Kosten bereits nach einem Jahr im Plus sind.

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    Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich??
    Antwort von Thommy06 Thommy06

    Ich sehe auch hier wieder mal eine gefährliche Kombination von Halbwissen und den glorreichen Tip zu Anwalt zu gehen.

    Wenn jemand vor 10 Jahren einen Vertrag abgeschlossen hat, so konnte er auch schon vor 10 Jahren schauen, was an Gebühren verlangt wurde. Da kann ich jetzt nicht um die Ecke kommen und sagen .."ohh, die waren aber zu hoch". Vertrag ist Vertrag, basta.

    "Riester" ist auch keine Erfindung der Versicherer, Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert wurde. Außerdem war es eine Reaktion auf die Neuregelung des Alterseinkünftegesetztes, in der die Besteuerung des gesetzlichen Rente neu geregelt wurde. War bis dato nur der sogenannten Ertragsanteil steuerpflichtig,so werden ab 2005 Renten der GRV abzüglich der Versorgungsfreibeträge mit 50% besteuert, danach jährlich in 2-Prozent-Schritten steigend und ab 2020 in 1%-Schritten bis im Jahr 2040 auf 100%.

    Soweit zum historischen Hintergrund

    Was in Deiner Betrachtung zu kurz kommt bzw. komplett vergessen wurde:

    • Den Großteil der Kosten entsteht durch die sogenannten Abschlusskosten, diese fallen jedoch, zumindest bei den neueren Verträgen, nur in den ersten 5 Jahren an, sie werden linear verteilt. Die Hähe diese Kosten richtet sich nach der Laufzeit und der Höhe der warscheinlichen Gesateinzahlung. Also, je länger die Laufzeit, je höher der Beitrag, je höher ist dieser Kostenblock. Bei den Verträgen von vor 10 Jahren wurde glaube ich der Kostenblock gleich am Beginn belastet, so das man bei einem schlechten Versicherer erstmal 2-3 Jahre keinen Rückkaufswert hatte.

    • Neben der Zulage gibt es ja noch, selbst bei Durchschnittsverdienern, eine ansehnliche jährliche Steuererstattung, die zweckungebunden verwendet werden kann. Ich würde mich sehr wundern wenn Dein Mann (und damit auch Du) diese Erstattung nicht bekommen hättest.

    Das die AM nun kein Billigheimer ist weiß eigentlich jeder, Deinem Mann ist aber maximal vorzuwerfen sich nicht genügend umgeschaut zu haben, aber "Riester" als solches zu nutzen, das ist an sich keine falsche Entscheidung.

    Solltet Ihr allerdings im Rentenalter ein ähnliches steuerpflichtiges Einkommen wie in den Arbeitsjahren haben, dann läuft natürlich "Riester" etwas ins Leere, weil dann ja das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung nicht greift. Allerdings, so sehr ich es Euch und auch mir wünsche, es wird wohl die wenigsten "treffen".

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Super Antwort und meine volle Unterstützung! DH!!

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    Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich??
    Antwort von Scaver Scaver

    Leider kannst Du da nicht viel machen. Die Gebühren stehen ja im Vertrag und sind damit rechtlich Ok, da dein Mann ja nicht hätte unterschreiben müssen.

    Einzig das recht neue Beratungsgesetz könnte euch helfen. Bin aber nicht ganz auf dem aktuellen was dieses betrifft. aber kurz: Der Berater muss ihn richtig beraten und über die kosten etc. informiert haben. Das muss auch in einem Protokoll festgehalten werden, welches auch dein Mann unterschreiben musste.

    Da müssen auch die Empfehlungen des Beraters rein und, soweit abweichend, die Entscheidungen deines Mannes. Kann durch dieses Protokoll nachgewiesen werden, dass dein Mann nicht richtig oder gar falsch beraten wurde, haftet der Berater! Ebenso wenn er gar kein Protokoll angefertigt hat.

    Aber das gilt nur für Verträge, die abgeschlossen wurden, nachdem dieses Gesetz raus kam. Das war erst vor ein paar Jahren, ich glaube das war so um 2008 rum. Arbeite zwar noch im weitesten Sinne im Versicherungsbereich, aber nicht im bei den privaten, sondern jetzt bei den Sozialversicherungen und da ist es etwas anders ^^

    Hoffe das kann euch als Ansatz helfen. Einen Anwalt würde ich auf jeden Fall aufsuchen... und sprich das von mir genannte an. Er kann das sicher dann genauer erläutern (und ggf. auch aktueller).

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    Der Vertrag wurde 2001 abgeschlossen, da gab es keinen Protokoll. Da war Riestern noch ganz neu und ich habe nirgends im Vertrag exakte Daten über die Gebühren lesen können. Ich danke dir für deinen Rat.

    Kommentar von Scaver ScaverScaver

    2001 gab es das neue Gesetz noch nicht, das weiß ich 100%ig, da ich da noch nicht in der Branche war und es erst kam, als ich dabei war ^^

    Die Gebühren müssen trotzdem aufgelistet sein. Entweder im Vertrag selbst oder in einem Anhang, der mit dem Vertrag zusammen ausgehändigt worden sein muss und auf den auch im Vertrag hingewiesen wird.

    Ausgenommen die Gebühren unterliegen geltenden Gesetzen, sind also vom Gesetzgeber festgeschrieben und in geltenden Gesetzen festgehalten.

    Gebühren dir nirgendwo standen dürfen auch nicht erhoben werden und müssten zurück erstattet werden. Aber auch dies bedarf einer genauen Einzelprüfung durch einen Fachkundigen Rechtsanwalt.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Mit Einführung der VersVermV in 2007 ist die Erstellung eines Beratungsprotokolles zur gesetzlichen Auflage gemacht worden. So gesehen liegt die Sache bei rhapsodyinblue noch etwas anders aus. Dennoch, es wäre sicherlich ein netter Fall diese ganzen Unterlagen zu prüfen, was hier an Informationsmaterial dem VN übergeben worden ist. Und wenn ich dann in einer Antwort von ihr lesen muss, dass der Vermittler nach wie vor von einer 20%igen Rendite faselt, da kann ich nur sagen, dass diese Person zum einen wohl nicht weiß wass unter Rendite zu verstehen ist. Selbst 20% Zinsen wären weit überzogen. Nach wie vor gilt in der Kapitalanlagebranche eine Rendite von 10% schon als sehr hoch, und was darüber liegt ist fast als unseriös zu bezeichnen.

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    Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich??
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    war wohl der falsche anbieter und der falsche berater.

    Was der sinnvollste weg ist kann ich anhand der informationen nicht sagen, dazu müsste ich mehr wissen, u.a. form der anlage (klassisch oder fondsgebunden)

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    Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich??
    Antwort von musicman78 musicman78

    Da wirst Du leider nix dran ändern können. Was glaubst Du, warum diese Riester-Dinger überhaupt ins Leben gerufen wurden - damit die Versicherer und der Staat noch mehr Geld daran verdienen - und die Bürger einem Millionenfach auf den Leim gehen.

    Da wird was suggeriert - der Staat gibt ne Zulage - die wird aber durch Gebühren, Steuern etc wieder mehr als aufgefressen - dazu wandert ein Teil Deines Anlagebetrages gleich mal wieder als "Verwaltungsgebühren" an die Manager der Versicherungen.

    Das ganze wird sooo ausgeklügelt aufbereitet und komplex formuliert, dass ein einfacher Versicherungsvertreter da auch nicht dahinter steigt (der bekommt vielleicht 20 Euro Provision, weil er fürs Geschäft mit Dir gesorgt hat) - geschweige denn der Bürger, der meint, eine sichere Geldanlage für die Zukunft zu tätigen. Das ganze ist dann meist noch auf Lebenszeit unkündbar - und du bist GEFANGEN

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    es ist kündbar. Die staatl. Zulagen werden wohl abgezogen werden, aber das ist uns mittlerweile egal. Die wären so oder so weg gegangen, spätestens dann mit der steuerlichen Belastung der Rente.

    Mich ärgert nur, dass es als eine grandiose Altervorsorge propagiert wurde und letztlich ein gigantischer Betrug am Sparer ist. Es muss viel mehr vor solchen gewarnt werden!

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Naja Betrug ist es nicht, aber es gibt halt gute und schlechter Anbieter, gute und schlechte Formen der Anlage, AachenMünchener ist ehrlich gesagt nicht wirklich führend, was die Altersvorsorge angeht...

    Steuern musst du evtl auch zahlen wenn du kündigst (gewährte steuervorteile müssen zurückgezahlt werden), die erträge im sparanteil sind abgeltungssteuerpflichtig. drum würde ich mir das mit der kündigung überlegen.

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Halbwissen mehr ist der Post nicht...

    Riester lässt sich kündigen wie jede normale Rentenversicherung auch, nur das vom Rückkaufswert eben noch die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Wodurch sicherlich ein Verlustgeschäft realisiert wird.

    Dem Vermittler ist es auch egal, da der Vertrag aus der Stornohaftungszeit ist. Und wenn ich einem Kunden einen Vertrag, egal ob Riester oder nicht vermittel, diesen über Jahre hinweg betreue, so erwarte ich eine angemessene Bezahlung, für 20,- € wie du so schön schreibst würde ich das nicht tun.

    Noch einmal zum Thema Riester und Steuern. Die Rente ist zu 100% dem steuerpflichtigem Einkommen hinzuzurechnen, dafür kann ich aber auch die Beiträge zu 100% absetzen bis 2.100,- € pro Jahr, wonach mir jedes Jahr je nach Einkommen und Steuersatz, Steuervorteile von bis zu 1000,- € zusätzlich zur Zulage entstehen.

    Ob ich im alter überhaupt steuern zu entrichten habe hängt aber sehr stark von der höhe meiner gesetzlichen rente ab und wann ich diese zum ersten mal erhalte. Jeder der ab 2040 zum ersten mal seine gesetzliche erhält muss diese auch zu 100% versteuern. Wenn ich sämtliche einkünfte zusammenziehe, sonderausgaben und werbungskosten abziehe und damit über 8.004,- € im Jahr komme (Stand heute) muss ich ÜBERHAUPT einkommensteuer zahlen.

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    Wir werden dereinst Steuern zahlen müssen, das wissen wir schon heute. Durch Änderungen der Lebensumstände und Erbschaften.....

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    Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich??
    Antwort von Versch83 Versch83

    So doof es ist... aber Vertrag ist nun mal Vertrag. Da wirst nix ändern können.

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    Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich??
    Antwort von Kaen008 Kaen008

    Ein Vertrag ist ein Vertrag. Den kann man nicht einfach wieder rückgängig machen. Vil. kann man noch was darüber machen das er deinen Mann nicht richtig beraten hat, das würde allerdings dann nur über Gericht gehen. Daher vorher unbedingt einen Anwalt fragen.

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    Soweit ich weiß, ist er überhaupt nicht beraten worden. Ich habe gestern seinen Anlageberater angerufen und er hat mir etwas von einer über 20% igen Rendite erzählt, wenn ich die Versicherung weiter laufen lassen würde....., konnte nur den Kopf schütteln.

    Mal sehen, ob ein Anwalt der richtige Weg ist, jedenfalls wird die Versicherung aufgelöst.

    Kommentar von Thommy06 Thommy06Thommy06

    jedenfalls wird die Versicherung aufgelöst.

    Dann fangt mal jetzt schon Rücklagen für die nächste Steuererklärung zu bilden, denn Eure Nachzahlung wird sicherlich saftig sein, sicherlich einige tausend Euro.

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    Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich??
    Antwort von paula2005 paula2005

    Ich wär genauso erschüttert,wenn ich mich nicht vorher schlau gemacht hätte...Hab meine ganz schnell wieder widerrufen...Was du machen kannst,weiß ich nicht..Aber da werden sich noch einige umschauen in was sie da für ne Altersvorsorge reingerutscht sind....

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    siehe die Antwort von Thommy06. Diese seine Antwort basiert auf einem fundierten Wissen, wie es hier sehr wenige nachweisen können. Alles andere ist Polmik. Ich beschäftige mich seit der Mitte der 80iger Jahre mit der rentenproblematik und gehe seither regelmäßig zu Fachvorträgen der ehemaligen BfA. Nur so kann und darf man auch das Prdukt "Riester" in Kontext zu den anderen Problemen sehen. Zugegeben, die Politik hat in der Beaufsichtigung dieses Produktes einige Fehler gemacht, und es bedarf immer noch einiger Korrekturen.

    Kommentar von paula2005 paula2005paula2005
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    Hohe Gebühren zurückfordern? Möglich??
    Antwort von loje5 loje5

    Bei welchen Anbieter bist du?

    Kommentar von rhapsodyinblue rhapsodyinbluerhapsodyinblue

    nicht ich, mein Mann

    Aachener und Münchener

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    Brutto-Einkommen für elternabhängiges Bafög mindern?
    Antwort von winterschmacht winterschmacht

    Mir würden nur Härtefreibeträge für besondere Aufwendungen einfallen (z.B. besondere finanzielle Belastungen durch chronische Erkrankungen). Eine Übersicht zu Freibeträgen beim Elterneinkommen findest du hier:

    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/338.php

    Die Übersicht vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ist zwar etwas schwierig zu lesen, aber dafür dürfte sie vollständig sein

    Kommentar von michacasa michacasa

    Hallo

    die Tabelle bezieht sich auf das Elterneinkommen. Ich meine jedoch das Einkommen meines Sohnes

    Kommentar von winterschmacht winterschmachtwinterschmacht

    Ach so, dann habe ich das falsch verstanden. :)

    Zum anrechenbaren Einkommen des Antragstellers gibt es auch eine Übersicht:

    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/250.php

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    Abzocke RiesterRente?!
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Wenn ich dir einen Vertrag vermitteln würde, dich berate und über Jahre hinweg betreue habe ich jawohl Anspruch auf eine vernünftige Bezahlung, für 20,- € würde ich das nicht machen!!

    Das VVG schreibt vor, dass die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre verteilt werden müssen! Diese Abzüge finden am dem 6. Jahr nicht mehr statt. Die Erträge gibt es auf den gesamten Sparanteil, so dass die einbehaltenen Gebühren bei entsprechend langer Laufzeit unerheblich werden (Zinseszinseffekt).

    Ob die Riester für dich die richtige und sinnvollste Form der Vorsorge ist steht aber auf einem anderen Blatt. Sowas kann man nur herausfinden wenn man sich mit einem Menschen dessen beruflicher und privater Situation auseinandersetzt und auch die Ziele in beiden Bereichen in Betracht zieht. Altersvorsorge ist ein komplexes Thema durch das Alterseinkünftegesetz.

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    Abzocke RiesterRente?!
    Antwort von nomade61 nomade61

    Hi,

    Abzocke ist das eigentlich keine. Die genannten Gebühren wird man beim Abschluss derartiger Verträge immer entrichten müssen. Dass du nach einem Jahr noch nicht im Plus ist ergibt sich darauf, ist aber auch nicht das was für die langfristige Bewertung entscheidend ist. Wichtig ist, dass du im Alter eine ordentliche Zusatzrente ausgezahlt bekommst. Ein Termin mit dem Versicherungsmitarbeiter wäre also zunächst wenig zielführend.

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    Riesterrente Müll als Reingverdiener?
    Antwort von Versichfachwirt Versichfachwirt

    Fakt ist, dass auch die Riesterrente momentan bei den Sozialleistungen angerechnet wird.

    Aber wer weiß, ob das in 20-30 Jahren auch noch so ist und ob nicht mit einer geringen Grundrente alles abgegolten ist und nichts angerechnet wird.

    Vielleicht gibt es statt Heizkosten- und Mietkostenzuschüssen Wohnheime für bedürftige Rentner? Oder alleinstehende Rentner müssen Kinder von alleinstehenden Müttern betreuen?

    Fakt ist, dass zukünftig eher weniger Geld in der Sozialkasse sein wird. Das weiß auch der Staat, daher wird er sich bzgl. der Riester-Rente etwas ausdenken, damit die Verträge nicht kurz vor dem Rentenbezug gekündigt werden, damit die Renten bei den Sozialleistungen nicht angerechnet werden können. Momentan ist das Problem noch nicht akut, weil bisher kaum Riester-Renten ausgezahlt werden. Da der Staat diese Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge will, wird er auch etwas dafür tun, dass sie auch für Geringverdiener interessant bleibt.

    Aber selbst wenn alles so bleibt, wie jetzt und Du auch immer Geringverdiener sein wirst, dann kannst Du den Vertrag vor Ablauf immer noch kündigen und das Guthaben verprassen, damit dann später bei den Sozialleistungen nichts angerechnet werden kann.

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    Abzocke RiesterRente?!
    Antwort von Versichfachwirt Versichfachwirt

    man kann die Kosten für Riesterverträge nur selten vergleichen, denn bei Riester passiert über die Laufzeit ja enorm viel, u.a. durch die Veränderungen beim Lohn, die Zulagenhöhe, Verträge werden beitragsfrei gestellt etc.

    Manche Gesellschaften berechnen die Kosten nach den Beiträgen andere nehmen Geld vom Vertragsgutahaben, wie z.B. die hier so gelobten Fondsgesellschaften. Damit steigen die Kosten im Laufe des Vertrages erheblich an, aber zumindest am Anfang sieht es gut aus. AUßerdem fließt auch Geld aus dem Topf ab, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt ist, also wird das Altersvorsorgevermögen kleiner, wenn der Beitragszahler gerade z.B. kein Geld zur Beitragszahlung hat. In der Rentenphase bringen die Fondsgesellschaften das Geld ohnehin zu einer Versicherungsgesellschaft, weil sie das Langlebigkeitsrisiko nicht darstellen können.

    Einen Riestervertrag sollte man bei einem Berater abschließen, der einen auch laufend betreut, denn der passt auch auf, dass z.B. die Zulagen auch fließen und damit der Vertrag sein Ziel erreicht. Diese laufende Betreuung ist teurer, als wenn einmal beraten wird und ein Vertrag mit EUR 80,-- monatlich 30 Jahre durchläuft.

    Neben den schon genannten Steuervorteilen ist auch das Thema HARTZIV- und insolvenzsichere Altersvorsorge nicht von der Hand zu weisen. Denn beim klassichen Banksparplan kannst Du 30 Jahre sparen und dann nimmt Dir im 31 Jahr der Gerichtsvollzieher Dein Geld weg.

    Riester hat bei der Höhe Deiner Zulagen schon seinen Sinn. Wenn Du den Mindestaufwand zahlst, hast Du auch die Kostensituation minimiert.

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    Abzocke RiesterRente?!
    Antwort von fondsexperten fondsexperten

    Nicht die RiesterRente an sich ist schlecht, sondern dass die Versicherungen daraus einen Selbstbedienungsladen gemacht haben, und das auch noch mit Hilfe der Politik. Es ist schon eine Frechheit, wenn dem Sparer am Anfang Kosten für die gesamte Laufzeit abgezogen werden. Ehrlich wäre es wenn die Kosten nur für die Jahre berechnet werden, in denen sie auch anfallen, aber das ist anscheinend in der provisionsgeilen Versicherungswelt nicht möglich.

    Bei Riester-Fondssparplänen und Riester-Banksparplänen werden im Übrigen die Kosten nicht am Anfang abgezogen, sondern pro Rata über die Laufzeit verteilt. So zahlt man nur für das was man auch nutzt, und macht so keinen Verlust, wenn man kündigt oder den Anbieter wechselt.

    Da die Sparkassen über Riester-Banksparpläne und mit der Dekafonds-Riesterrente über kostengünstige Alternativen verfügen, scheint die Provinzial-Versicherungslösung stark provisionsgetrieben oder durch Sparkassen-Vertriebsvorgaben getrieben zu sein. Ob das schon allein eine Falschberatung ist, läßt sich aus der Ferne nicht sagen. Auf jeden Fall sollte man prüfen ob man nicht in in einen Bank-Riester oder Fondsriester wechselt. Denn die Vertriebskosten der Versicherung werden mindestens noch die nächsten 4 Jahre abgezogen, die Verwaltungskosten sind auch sehr üppig. In eine andere Versicherung zu wechseln macht hingegen keinen Sinn, da die Abschlusskosten nochmal anfallen und die laufenden Kosten ähnlich hoch sind.

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