Verheiratet ist man (für das Gericht) nur bei einer standesamtlichen Trauung.
Aber eine Verlobung ist an keine Form gebunden. Wenn ihr euch gegenseitig ein ernstes Ehe-Versprechen gegeben habt, gilt das als Verlobung und du mußt keine Aussage machen. Evtl. fragt das Gericht, seit wann ihr verlobt seid und wie ihr das gestaltet habt. Das dient dann aber nur zur sogenannten "Glaubhaftmachung".
Wirksam verlobt kann man übrigens nicht sein, wenn einer der Partner rechtlich noch verheiratet ist (aber z.B. seit Jahren getrennt lebt).
Das stimmt leider nicht. Eine bloße Lebensgemeinschaft begründet KEIN Zeugnisverweigerungsrecht. Zwar spricht § 52 Abs. 1 Nr. 2a StPO vom "Lebenspartner" des Beschuldigten/Angeklagten, damit ist rechtlich aber NUR der amtlich eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner (!!) gemeint.
In deinem Fall kannst du aber wohl eine Verlobung glaubhaft machen, die ist nämlich ganz formfrei möglich. Und als Verlobte hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht.