Ja, meine Versicherung übernimmt die Kosten. Freu :-)))))))))))))))
Revision - neue und gute Antworten
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01997 (oder 98) unschuldig verurteilt, kann ich das heute revidieren?Antwort von
Findelkind98Findelkind98
Abenteuerliche Geschichte = Unglaubwürdig.
Jugendliche unter 14 werden nicht verurteilt und die anderen werden ja einen Anwalt gehabt haben.
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0Revision vor dem Landgericht, zahlt die RechtsschutzAntwort von
MarieAnouMarieAnou
Das entscheidet allein die Versicherung!
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0Revision vor dem Landgericht, zahlt die RechtsschutzAntwort von
SiViHa72SiViHa72
Mir wurde mal gesagt, sie zahlen bis zum urteil 1. Instanz, dann nimmer. Aber ob´s stimmt, weiss ich "leider" nicht aus eigener Erfahrung
die beiden Jüngesten waren quasi aussenvor. Wir anderen drei hatten natürlich Anwälte, die uns aber geraten haben, möglichst nichts zu sagen. Der Anwalt des "Haupttäters" hat ihm sogar geraten sein Geständnis zu erneuern.
Ich bin 1979 geboren. Das heisst ich war bei Urteilsverkündung auch nicht mehr jugendlich. Zum Tatzeitpunkt war ich 17.
Aber darum gehts ja garnicht. Die Frage ist, ob und wie ich das rückgängig machen kann. Ich habe aber eben gerade woanders gelesen das die Chancen gleich Null sind. Würd aber trotzdem gern hören, ob es Möglichkeiten gibt.