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    Frage zu Rückgabe von Kaufartikel
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Erst einmal verwechselst du hier eine gesetzlich nicht vorgeschriebene Garantie mit der gesetzlich sehr wohl vorgeschriebenen Sach- und Rechtsmaengelhaftung ("Gewaehrleistung") des Haendlers. Fuer die Garantie ist der jeweilige Garantiegeber zustaendig (normalerweise ist das der Hersteller) und fuer die "Gewaehrleistung" der Haendler. Du hast dich an den Haendler gewandt und somit Gewaehrleistungsansprueche geltend gemacht.

    Die Gewaehrleistung bezieht sich aber nur auf solche Sach- und Rechtsmaengel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenuebergangs an den Kaeufee bereits vorhanden waren (also auf den Zeitpunkt, an dem dir das Teil uebergeben wurde). Sie bezieht sich ausdruecklich nicht auch auf solche Maengel, die erst spaeter auftreten. In den ersten 6 Monaten ist i.d.R. von der Vermutung auszugehen, dass ein in dieser Zeit sichtbarer Sachmangel bereits von Anfang an vorhanden war (es gibt aber Ausnahmen). Dem Haendler steht es aber frei, den Beweis dafuer anzutreten, dass der Mangel eben nicht von Anfang an vorhanden war sondern erst spaeter entstanden ist (schwierig und wird somit nur selten gemacht). Ab dem 7. Monat kann der haendler aber vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass das Ding wirklich schon von Anfang an kaputt war (ebenfalls schwierig und meist mit einem hohen Kostenrisiko verbunden).

    Wenn "im letzten Jahr" heisst, dass der Kauf schon laenger als 6 Monate zurueck liegt, kann der Haendler also diesen Beweis von dir verlangen. Wenn es zum Zeitpunkt deiner Reklamation aber noch keine 6 Monate waren, wird der Haendler kaum um die haftung im Rahmen der "Gewaehrleistung" herumkommen.

    Liegt nun wirklich ein Gewaehrleistungsfall vor und der Haendler kann weder Ersatz liefern noch reparieren, dann muss er den Kaufpreis erstatten. Du musst dich also nicht mit einem Gutschein zufrieden geben. Allerdings kann er bei einer Rueckabwicklung des Kaufvertrages (Geld zurueck) einen angemessenen Teil fuer den sog. "gezogenen Nutzen" abziehen. Schliesslich konntest du die Kamera viele Monate problemlos nutzen. Dafuer wird dann also was abgezogen. Bei einer Digitalkamera denke ich mal so um die 15% bei einem halben Jahr und um die 30% bei einem ganzen (Werte aus dem Computerbereich, die hier wohl ebenfalls anwendbar sein duerften). Gibt er dir aber einen Gutschein, duerfte dies einem Austausch gegen eine intakte Kamera gleichzustellen sein. Dabei darf er dann keinen Abzug fuer "gezogenen Nutzen" vornehmen. Gutschein duerfte in dem Fall also fuer dich guenstiger sein als Bargeld.

    Voraussetzung ist aber immer, dass ueberhaupt ein Gewaehrleistungsfall vorliegt. Moeglicherweise handelt es sich bei dem Angebot des Haendlers aber um das einer Kulanzruecknahme.

    Vielleicht hast du aber auch noch eine Herstellergarantie auf die Kamera. Da musst du mal nachsehen, ob die noch gueltig ist (hierfuer gibt es - wie gesagt - keine gesetzliche Regelung) und welche Leistungen dir in deinem Fall aus der Garantie zustehen. Geld zurueck wird es da aber ganz sicher nicht geben (schliesslich hat der Hersteller ja auch nie Geld von dir bekommen), moeglicherweise aber ne neue Kamera oder es wird die kaputte repariert.

    Kommentar von Chris9282 Chris9282

    Danke für die Belehrung bzgl. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, aber darum ging es nicht. Denn der Händler hat die Rückgabe bereits akzeptiert (also ein Gewährleistungsfall liegt, wie man eingangs meinem Text entnehmen konnte, bereits vor).

    Also die Frage war nicht "Ist der Kunde an dem Schaden schuld und wenn nicht kann er es beweisen?" sondern meine Frage war ob ich - da die Herrschaften weder die Kamera reparieren, noch umtauschen können (aus genannten Gründen - eine Gutschrift in Kauf nehmen muss oder ob ich den Kaufpreis zurückverlangen kann.

    Trotzdem danke für die Antwort.

    Habe zwischenzeitlich den Online-Versand angeschrieben, darin steht dass ich auf Rückerstattung des Kaufpreises bestehe (da ich wie gesagt noch Gewährleistung habe und da der Online-Versand bzw. Händler weder in der Lage ist, das Gerät zu reparieren, noch umzutauschen).

    LG

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Noch einmal: Bei der kaufpreiserstattung kann der Haendler einen Abzug fuer den "gezogenen Nutzen" vornehmen, beim Gutschein kann er es hingegen nicht.

    Ob ein Gewaehrleistungsfall vorliegt oder nicht, geht aus deinem Beitrag auch nicht eindeutig hervor. Es kann sich durchaus auch um einen Erledigungsvorschlag des Haendlers handeln, um die Sache ohne weitere Pruefung bezueglich des Vorhandenseins von Gewaehrleistungsanspruechen aus der Welt zu schaffen. Es kann also auch ein reines Kulanzangebot sein (in etwa so zu verstehen: "Wenn du den Gutschein nimmst, ist die Sache fuer uns erledigt und wir pruefen dann nicht mehr, ob ueberhaupt ein Anspruch bestanden hat".)

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    Frage zu Rückgabe von Kaufartikel
    Antwort von SaFle SaFle

    Quelle: http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitun...

    Wann greift das Gewährleistungsrecht?

    Das Gewährleistungsrecht greift, wenn die Ware mangelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn

    sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet , sie keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten darf, zuviel, zu wenig oder falsche Ware geliefert wird. Pflichten des Verkäufers / Nachbesserung

    Der Verkäufer ist verpflichtet, nach Wahl des Käufers

    die Ware zu reparieren oder für Ersatz zu sorgen. Die gewählte Art der Nachbesserung muss für den Verkäufer zumutbar sein.

    In aller Regel hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Gelingt ihm die Nachbesserung nicht, kann der Kunde

    den Kaufpreis mindern. Dann braucht er nur den geminderten Kaufpreis zahlen bzw. kann einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. vom Vertrag zurücktreten. Er bekommt sein Geld zurück, hat aber die Ware sowie möglicherweise gezogene Nutzungen zurückzugeben. vom Händler Schadensersatz verlangen. Dies ist möglich, sofern der Händler nicht beweisen kann, dass ihn an dem Mangel kein Verschulden (Verursachen des Mangels, ihn kennen oder kennen müssen) trifft. Das Vorliegen eines konkreten Schadens muss der Kunde beweisen.

    Mit Gutscheinen braucht sich der Kunde nicht zu begnügen!

    Kommentar von Chris9282 Chris9282

    Danke für den Hinweis.

    Also da dieser Online-Versand nicht in der Lage ist, das Gerät umzutauschen (da nicht mehr vorrätig) und auch nicht zu reparieren, denke ich mal, dass es mein gutes Recht ist, den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen.

    LG

    Kommentar von SaFle SaFleSaFle

    So sehe ich das auch.

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    Frage zu Rückgabe von Kaufartikel
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Natürlich hast du das Recht auf Rückzahluing des Preises. Du musst dich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen. Schreibe ihnen, dass du auf Rückzahlung bestehst. Kontonummer, Frist 10 Tage, gut ist.

    Kommentar von Chris9282 Chris9282

    Ok, danke.

    Ich probier's. Warte aber vorher noch mal ab, ob jemand hier einen Gesetzestext o. Paragraphen weiß, der das bestätigt.

    LG

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    Recht auf Kostenlose Retour bei über 40€ Warenwert?
    Antwort von basher92 basher92

    Hallo cvjmler,

    Nein, du musst die Ware definitiv nicht freimachen. Der Händler ist verpflichtet, auch unfreie Ware anzunehmen, wenn sie im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt wird. Alles andere ist ein unzulässiger Ausschluss des Widerrufrechts. Die Rücksendekosten hat der Verkäufer zu tragen, da der Wert der Waren über 40 Euro liegt. Das kannst du auch im § 357 Absatz 2 (Satz 2) BGB nachlesen und dem Verkäufer gerne mitteilen. Wenn sich der Verkäufer immer noch weigert, einfach den Verbraucherschutz einschalten.

    Gruß basher92

    Kommentar von cvjmler cvjmler

    Gilt das auch, wenn ich die Ware noch nicht bezahlt habe? Ich habe nämlich einen Kauf auf Rechnung vereinbart? Das ist doch der Ausschluss in §357 Absatz 2 BGB oder? Ich kopieren ihn nochmal an dieser Stelle:

    "(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht."

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Das stimmt nicht. Der Rücksender hat durchaus eine Minderungspflicht bzgl. des Schadens. Er kann nicht einfach die teure, unfreie Retoure wählen.

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    Recht auf Kostenlose Retour bei über 40€ Warenwert?
    Antwort von Carlystern Carlystern

    Also wenn in der AGB beim Händler steht, dass ab 40Eur Warenwert die Rücksendung frei ist, musst du auch nichts zahlen und er muss diese erstatten oder einen Rücksendeschein schicken.

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    Recht auf Kostenlose Retour bei über 40€ Warenwert?
    Antwort von Mismid Mismid

    drauf hast du Anrecht wenn du die Ware vor Versand vollständig bezahlt hast

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Aber nur auf die Erstattung, nicht auf eine Paketmarke.

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    Wo ist mein HTC geblieben?
    Antwort von Sedd90 Sedd90

    Momentan hat HTC bzw. deren Vertragswerkstätten ein riesen Problem was die Ersatzteile für verschiedene Modelle (vor allem das Desire S) angeht.

    Das Desire S meiner Freundin war 6 Wochen in der Werkstatt. Wurde leider über Saturn eingeschickt, kann dir daher keine Adresse sagen.

    Kommentar von Fussels FusselsFussels

    trotzdem danke. habe mir auchschon gedacht, dass es lange dauern wird, habe nur Angst, das es abhanden gekommen ist oder so...wäre ziehmlich ärgerlich wenn ich 2 Jahre für ein Handy zahle, dass nichmal bei mir ist.

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Sonderbestellungen nach Kundenwunsch sind immer vom Umtausch und Wiiderrufsrecht ausgenommen.

    In § 8 der Lidl-AGB ist das ebenso geregelt und schlließt deine Ansprüche eindeutig aus :-(

    Wenn du mit der Bestellsoftware nicht zurechtkamst oder eine fehlerhafte Bearbeitung deiner Bestellung nachweisen kannst, geht der Fehler demnach zu deinen Lasten.

    Bestelle dann sicherheitshalber schriftlich.

    G imager761

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    Hilfreichste Antwort von Juragirl1986 Juragirl1986

    hallo

    hier der auszug aus der AGB von dem LIDL online shop

    " § 8 Nichtbestehen von Widerrufsrecht und Rückgaberecht Ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Kunden gemäß § 312 d Absatz 1 BGB ist nach § 312 d Absatz 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, da die erstellten Bilder nach den Vorgaben des Kunden angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. "

    Da hast du keine Chance auf ein Widerruf oder Rücktritt. Steht groß und lesbar in den AGB die du anerkannt hast

    http://www.lidl-fotos.de/cmTermsOfUse.do

    Kommentar von Emgee85 Emgee85Emgee85

    Dem ist nichts hinzuzufügen. Schade, aber naechstes mal lieber einmal mehr kontrollieren.

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    Antwort von carline1998 carline1998

    ist eine sonderanfertigung geht nicht

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Du wirst deine Bestellung hoffentlich gesichert haben um zu beweisen, dass du wirklich M angegeben hast. Sie sehen das was du als Auftrag geschickt hast, nicht das was du meinst geschickt zu haben.

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    Antwort von Triebwerk Triebwerk

    Du hast doch sicher eine Quittung des Auftrags. Schau mal was da drauf steht. Wenn dort als Grösse "M" steht und die Dir eienes mit Grösse XL bedrucken ist es deren Fehler.

    Steht auf der Quittung jedoch XL oder hats Du die Quittung nicht mehr, dann muss man sagen: "Leider verloren" weil es eine Auftragsarbeit war und die sind vom Umtausch ausgeschlossen.

    Kommentar von taverne123 taverne123

    die größe steht nicht drauf auch nicht in der bestellbestätigung. nur das es ein V shirt ist

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    Antwort von aycawolf aycawolf

    Schmeiß es in den Trockner, dann geht es etwas ein. Kannste leider nicht tauschen. Nimm es als Lebenserfahrung, beim nächsten Mal mußt du die Bestellung nochmal gaaaaanz genau überprüfen ehe du sie abschickst. - Das passiert eben. Sonst ist es eben noch ein schickes Nachthemd, dann ist das Geld auch nicht ganz zum Fenster raus geworfen. - Also Gute Nacht und träum schön in deinem neuen Nachthemd.

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    Antwort von Emgee85 Emgee85

    Lies dir mal die AGBs durch. Prinzipiell ist bei Online Kauf immer ein 14 tägiges Rückgaberecht zu gewähren, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Wie es sich allerdings bei sonderanfertigungen verhält kann ich nicht genau sagen. AGBs des Anbieters lesen hilft da weiter. Hast du keine Bestellbestätigung bekommen?

    Kommentar von taverne123 taverne123

    in der bestellbestätigung stand die größe nicht nur die auftragsnrm und das es ein bedrucktes tshirt sei

    Kommentar von Emgee85 Emgee85Emgee85

    Was sagen die AGBs beim Widerrufsrecht?

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    Antwort von Theia Theia

    Wasch es doch einfach mal bei 140°C Schleuderwäsche, dann passt es dir bestimmt auch. Aber das geht nur wenn man es im Backofen bei 250°C 4 Stunden trocknet :)

    Kommentar von taverne123 taverne123

    hmm... dann würde ja das bild mit schrumpfen. die qualität des druckes ist wirklich sehr schlecht. es ist sehr hard und dick. ich hab schonmal bei vistaprint bestellt, ein riesoger unterschied. der druck ist fast so identisch wie eins aus dem laden

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    Antwort von carline1998 carline1998

    nein hast du nicht. du hast es extra anfertigen lassen da gibt es kein recht zurück zu senden.

    das nächste mal lieber genauer lesen

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