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wenn du es Aufgegessen hast neinwarum meldest du es >nicht sofort< es schmeckt nach "Betrug" oder ?
Meine Freundin und arbeitet in der Gastro und ist immer ganz begeistert wenn sie zwischendrin da war, gefragt hat ob alles passt, keine Reklamation kam, der Teller wie abgeleckt leer ist - und dann der Gast anfängt zu zetern, dass es nicht geschmeckt habe...
Wenn du mit dem Essen unzufrieden bist, solltest du sofort reklamieren (wie gesagt, in vernünftigen Restaurants schaut die Bedienung auch zwischendurch nochmal vorbei und fragt nach, allein schon um nochmal ein Getränk zu verkaufen +g*) - denn nur dann kann die Küche auch noch gegensteuern.
du darfst auch aufessen und dann reklamieren, dass dir schlecht ist oder so etwas und nicht bezahlen. kommt aber wahrscheinlich nicht gut an.

Wenn du gleich gesagt hast das dir das essen nicht geschmeckt hat Ja,wenn du aufgegessen hast natürlich nicht!!!

also, wenn du alles aufgefuttet hast, würde ich schon bezahlen.ansonsten kannst du schon während des essens beanstanden- es gibt eine lösung dafür.

Sobald du merkst, das Essen schmeckt dir nicht, sag es der Bedienung. Entweder zahlst du dann nicht fürs Essen oder bekommst ein Neues. So ist es jedenfalls der Standard. Hast du erst einmal gegessen und/oder bezahlt und willst danach dein Geld wieder, hast du sicher schlechte Karten

nein, darfst Du nicht. Du musst sofort reklamieren und nicht erst aufessen und dann sagen, dass es nicht o.k. war.

nein, aber beschweren kannst du dich und evtl. einen Nachlass verlangen. Wenn es aber um reine "Geschmacksfragen" geht, wirst du da Pech haben. Nicht alles schmeckt allen.

Wenn Du gleich nach zwei Happen reklamiert hast, dann ja. Hast Du den Teller (natürlich was drauf war) aufgefuttert, dann nicht.

naja, kommt drauf an, wennde das essen aufgegessen hast, wird dir ja niemand glaube dass dir es nicht geschmeckt hat

Wenn du unzufrieden mit dem Essen bist, musst du es gleich am Anfang reklamieren.

Ich würde nicht zahlen, wenn ich unzufrieden wäre, sondern längst reklamiert haben. Indem du gezahlt hast, erkennst du ja die vollbrachte Dienstleistung an.

Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das hier hat ein Kaminzimmer: http://www.schneeweiss-berlin.de/schneeweiss.html
Das wirst du kaum finden, auch anderswo nicht. Beim Fondue, bzw. Raclette werden rohe Lebensmittel verwendet und das ist in der Gastronomie nicht gestattet.
Also ich bin der Meinung, dass man auf Hintergrundmusik verzichten sollte. Das Geklimper geht allen Gästen auf die Nerven und kostet nur unnötige Gema-Gebühren.

Nein aber man muss eine Toilette anbieten sobald man Sitzgelegenheiten hat
sonntagsjunge am 20. Dezember 2009 22:25 bist du dir da sicher?
treulose am 20. Dezember 2009 22:26 ja mein Dönerladen hat 15 plätze und ist hundertpro kein Restaurant
wir eröffnen morgen auch ein dönerladen und haben jetzt 9 stühle eigentlich 10 aber da wir gehört aben das wir das als restaurant anmelden müssen haben wir es bei 9 gelassen?? Nicht das wir probleme bekommen....???
sonntagsjunge am 20. Dezember 2009 22:27 das stimmt wohl ;)
treulose am 20. Dezember 2009 22:28 Sicherhalbes könnt ihr beim Gewerbeamt nochmal nachfragen
Es gibt einige wenige in Spandau, einen in der Altstadt, einen in den Arkarden. Begeisterung über die Qualität kam bei mir aber nicht auf. Spandau udn Sushi passen irgendwie nicht. Ich würde mir überlegen, ob ich nicht lieber nach Charlottenburg fahre, wo es so viele Sushiläden gibt, die günstiger und besser sind.

In Spandau bei Fisch Roter, oder in Charlottenburg beim Anfora! Guten Appetit!