Reparaturen muss der Mieter dulden. Der Vermieter dürfte ihn auf Duldung verklagen und das wird für den Mieter mit Gewissheit teuer.
Reparaturen - neue und gute Antworten
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0Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?Antwort von
StupidGirlStupidGirl
Selbstverständlich hat der Hauseigentümer das Sagen. Und das Argument des Mieters, dass "ihr die Optik nicht richtig hinkriegt" ist unerheblich...........selbst wenn das so sein sollte ist auch das scheißegal.
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0Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?Antwort von
isomatteisomatte
Normalerweise muss er die Reparaturen durchführen lassen,der Vermieter hat das Recht sein Eigentum durch Sanierungsarbeiten vor größeren Schäden zu bewahren ! Sollte er es Dennoch nicht wollen,würde ich dem Vermieter Raten einen Schriftlichen Vertrag mit dem Mieter zu treffen . Darin sollte er Festhalten,das sich der Mieter weigert eine Sanierung durchführen zu lassen und er für Folgeschäden aufkommen muss . ( Fotos zum Beweis machen )
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0Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?Antwort von
IrmipiIrmipi
Der Eigentümer natürlich. Der muss das seinem Mieter mitteilen und der Mieter muss dem Eigentümer jede Reparatur ermöglichen.
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0Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?Antwort von
KaeteKKaeteK
Wende dich an den Vermieter - dann muß der sich mit dem Mieter in Verbindung setzen
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1Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?Antwort von
KaeteKKaeteK
Schau mal, die Antwort mit dem Sternchen :-9
http://www.finanzfrage.net/frage/muss-ich-dem-vermieter-zugang-zu-meiner-wohnung...
Kommentar von
Danip2212Danip2212 Mit dem Unterschied, dass die Fragestellerin die Reparatur ja möchte und nicht grundsätzlich ablehnt
Kommentar von
KaeteKKaeteK ja, danke
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1Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?Antwort von
DerCowboyDerCowboy
Der Vermieter ist dein Auftraggeber und muss sich darum kümmern.
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2Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?Antwort von
BabymiaBabymia
der eigegentümer natürlich. aber er muss das mit dem mieter klären
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3Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?Antwort von
Jerne79Jerne79
Der Eigentümer! Der Mieter kann doch nicht die Entscheidung treffen, welche Maßnahmen nötig sind. Stell dir das mal bei einer Dämmung vor. Eine Wohnung von außen gedämmt, die nächste nicht...
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KaeteKKaeteK So ist es!
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1Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?Antwort von
schlaubertschlaubert
Der Eigentümer natürlich, wer sonst?
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1Die Toilette der Mietwohnung ist undicht. Wer muss die Reparatur vornehmen?Antwort von
belpaesebelpaese
steht im mietvertrag bis zu welchem betrag "schönheitsreparaturen" vom mieter zu tragen sind - klo ist keine "schönheit"...
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NovembersonneNovembersonne Hallo belpaese, danke für die schnelle Antwort.
Ein Betrag für sogen. Bagatellreparaturen ist nicht konkret aufgeführt. Der Passus selbst ist aber vorhanden. Als Schönheitsreparatur ist das natürlich nicht zu sehen - aber m. E. eine Maßnahme die über die sogenannte Bagatellreparatur zu sehen ist.
Ich bin mir da nicht sicher. Ich meine: Wenn der Mieter Geld in den Anstrich investiert hat, kann der Vermieter das doch nicht einfach zu nichte machen, oder? Muss er ihm dann nicht den Schaden in irgendeiner Form ersetzen?
Darüber dürfen sich dann Mieter und Vermieter auseinandersetzen, das ist nicht dein Problem als Handwerker. Und sicher kann er das zunichte machen, wenn er die Reparatur für notwendig erachtet.