Reparaturen - neue und gute Antworten

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    Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Reparaturen muss der Mieter dulden. Der Vermieter dürfte ihn auf Duldung verklagen und das wird für den Mieter mit Gewissheit teuer.

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    Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?
    Antwort von StupidGirl StupidGirl

    Selbstverständlich hat der Hauseigentümer das Sagen. Und das Argument des Mieters, dass "ihr die Optik nicht richtig hinkriegt" ist unerheblich...........selbst wenn das so sein sollte ist auch das scheißegal.

    Kommentar von Danip2212 Danip2212Danip2212

    Ich bin mir da nicht sicher. Ich meine: Wenn der Mieter Geld in den Anstrich investiert hat, kann der Vermieter das doch nicht einfach zu nichte machen, oder? Muss er ihm dann nicht den Schaden in irgendeiner Form ersetzen?

    Kommentar von StupidGirl StupidGirlStupidGirl

    Darüber dürfen sich dann Mieter und Vermieter auseinandersetzen, das ist nicht dein Problem als Handwerker. Und sicher kann er das zunichte machen, wenn er die Reparatur für notwendig erachtet.

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    Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?
    Antwort von isomatte isomatte

    Normalerweise muss er die Reparaturen durchführen lassen,der Vermieter hat das Recht sein Eigentum durch Sanierungsarbeiten vor größeren Schäden zu bewahren ! Sollte er es Dennoch nicht wollen,würde ich dem Vermieter Raten einen Schriftlichen Vertrag mit dem Mieter zu treffen . Darin sollte er Festhalten,das sich der Mieter weigert eine Sanierung durchführen zu lassen und er für Folgeschäden aufkommen muss . ( Fotos zum Beweis machen )

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    Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?
    Antwort von Irmipi Irmipi

    Der Eigentümer natürlich. Der muss das seinem Mieter mitteilen und der Mieter muss dem Eigentümer jede Reparatur ermöglichen.

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    Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?
    Antwort von KaeteK KaeteK

    Wende dich an den Vermieter - dann muß der sich mit dem Mieter in Verbindung setzen

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    Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?
    Antwort von KaeteK KaeteK
    Kommentar von Danip2212 Danip2212Danip2212

    Mit dem Unterschied, dass die Fragestellerin die Reparatur ja möchte und nicht grundsätzlich ablehnt

    Kommentar von KaeteK KaeteKKaeteK

    ja, danke

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    Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?
    Antwort von DerCowboy DerCowboy

    Der Vermieter ist dein Auftraggeber und muss sich darum kümmern.

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    Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?
    Antwort von Babymia Babymia

    der eigegentümer natürlich. aber er muss das mit dem mieter klären

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    Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?
    Antwort von Jerne79 Jerne79

    Der Eigentümer! Der Mieter kann doch nicht die Entscheidung treffen, welche Maßnahmen nötig sind. Stell dir das mal bei einer Dämmung vor. Eine Wohnung von außen gedämmt, die nächste nicht...

    Kommentar von KaeteK KaeteKKaeteK

    So ist es!

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    Mieter möchte Reparaturarbeiten nicht, Vermieter schon - was nun?
    Antwort von schlaubert schlaubert

    Der Eigentümer natürlich, wer sonst?

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    Die Toilette der Mietwohnung ist undicht. Wer muss die Reparatur vornehmen?
    Antwort von belpaese belpaese

    steht im mietvertrag bis zu welchem betrag "schönheitsreparaturen" vom mieter zu tragen sind - klo ist keine "schönheit"...

    Kommentar von Novembersonne NovembersonneNovembersonne

    Hallo belpaese, danke für die schnelle Antwort.

    Ein Betrag für sogen. Bagatellreparaturen ist nicht konkret aufgeführt. Der Passus selbst ist aber vorhanden. Als Schönheitsreparatur ist das natürlich nicht zu sehen - aber m. E. eine Maßnahme die über die sogenannte Bagatellreparatur zu sehen ist.

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