Kommentar von Obelhicks am 16. September 2008 21:23
wenn die scheiben beschlagen können ist auch die issollierung futsch. mithin grund zur mietminderung nach 536 BGB. die muss angemessen sein und schriftlich angekündigt werden. außerdem: wer sieht schon gern durch einen sprung im glas?
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wenn die scheiben beschlagen können ist auch die issollierung futsch. mithin grund zur mietminderung nach 536 BGB. die muss angemessen sein und schriftlich angekündigt werden. außerdem: wer sieht schon gern durch einen sprung im glas?